Versehendlich falschen sofortverkaufspreis bei eba

versehendlich falschen sofortverkaufspreis bei ebay eingegeben, artikel wurde unterm wert verkauft!!

Hallo, ich habe einen neuen artikel bei ebay eingestellt und ich habe versehendlich einen viel zu niedrigen preis eingegeben, als ich es gemerkt habe nicht mal eine minute später war der artikel schon verkauft. ich habe den verkäufer gebeten die ttansaktion abzubrechen da es sich um ein versehen gehndelt hat, und der käufer und ebay haben meine bitte abgelehnt. Es heisst dass die verkäuferprovision mir nicht gutgeschrieben wird und ich soll mich mit dem käufer in verbindung setzen, der wiederum antwortet mir nicht auf mails!! muss ich dem (käufer) den artikel zuschicken, obwohl der verkaufspreis dem realen preis für das produkt, erheblich abweicht. ich habe nicht vor den artikel zu verschicken, was kann ich denn jetzt machen?? um antworten wäre ich sehr dankbar

Hallo
Da kannst du leider nichts machen,denn Verkauft ist verkauft,so steht es in den Richtlinien von ebay!!!
Du könntest nur noch hoffen,das der Käufer zurücktritt,aber nach deiner Aussage wird er das wohl nicht machen!!!
So musst du leider in den sauren Apfel beissen,es gibt wirklich keinen anderen Weg!!!
Hast du denn so einen grossen Verlust gemacht!!`???
wie sollst du das Teil verschicken???
Lg
Marikka

Hallo,

zum Nachlesen
http://www.wer-weiss-was.de/app/search/own?submit.se…
„Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun?“

Außerdem googeln nach
Kaufvertrag Anfechtung Irrtum
Ergebnisse z. B.
http://www.finanztip.de/recht/online/ebay-kaufvertra…
„Anfechtung eines eBay-Angebots wegen Irrtums“

Ob das genauso auf deinen Fall übertragbar ist, kann ich nicht sagen, das wird sicher auch daran liegen, wie deutlich der Preisunterschied zwischen Warenwert und falsch eingetipptem Preis ist.

Es ist wichtig, dem Käufer schnellstmöglich mitzuteilen, dass der Kaufvertrag wegen Irrtums angefochten wird.

Ob das dann auch geht müsste notfalls ein Gericht entschieden :smile:

Stephanie

es wäre schon ein großer verlußt, denn ein teil für 5 euro statt 500 euro zu verschicken!!!
da glaub ich geh ich lieber vor gericht, oder??
der verkäufer teilte mir auch mit vor gericht zu gehen.

Hi also das von ihnen geschilderte Problem kenne ich so noch nicht. Ist mir noch nie passiert. Also die normale Vorgehensweise wäre bei mir, zuerst auf „Problem klären“ zu gehen und dem Käufer zu erklären, das bei dem Verkauf ein Fehler aufgetreten ist und sie den Artikel so nicht verkaufen können (und wollen). Sie sollten unbedingt darauf hinweisen, das sie auf Grund von fehlerhaften Angaben in ihrer Auktion von dem durch den Sofortkauf des Käufers getätigten Kaufvertrag (um einen solchen handelt es sich letztendlich bei einer Ebayauktion) zurücktreten. Es ist sehr wichtig, diesen Hinweis mit einzubringen, da sie sonst gerichtlich keine Chance haben werden, sich aus der Sache zu ziehen, sollte der Käufer wirklich (und das tun sie nur sehr selten) bis zum Letzten gehen. Falls der Käufer überweist, senden sie ihm sein Geld schnellstmöglich zurück. Ich vermute es werden Drohungen mit Anzeige bzw. Anwalt kommen, das sind meistens leere Drohungen. Was sie vermutlich aber nicht vermeiden können: Ebay wird seine Provision verlangen und der Käufer eine schlechte Bewertung abgeben. Eine Frage noch zum Ende: um welchen Warenwert und um welchen Verkaufspreis handelt es sich denn? Bei kleineren Beträgen würde sich sowieso kein Gericht mit solchen Nichtigkeiten belasten und man kann sich beruhigt zurück lehnen. Und negative Bewertungen kann man auch relativ leicht löschen lassen. Auch kein Thema.
Ich hoffe das hat ein wenig geholfen, auch wenn ich leider keine Patentlösung anbieten konnte. Dieses Problem in dieser Form hatte ich halt wie gesagt noch nie.

Gruß, NeuDelWin

es wäre schon ein großer verlußt, denn ein teil für 5 euro
statt 500 euro zu verschicken!!!
da glaub ich geh ich lieber vor gericht, oder??
der verkäufer teilte mir auch mit vor gericht zu gehen.

Hallo
Ach du Scheisse,das ist natürlich komplett scheisse gelaufen!!!
wenn der Käufer vor Gericht geht,wirst du das im Endeffekt alles zahlen können,weil das dein Fehler war.
Hast du ihm denn nochmal geschrieben???
Ich kann dir jetzt nur raten,ihm das nicht zu schicken,dann musst du allerdings mit einer schlechten bewertung rechnen,aber was du machen kannst,und das ist jetzt ein illegaler Tip,ihm sagen,das der Gegenstand verloren bzw.kaputtgegangen ist,und ihm das geld zurücküberweist,wenn er schon gezahlt hat.
Darf ich fragen,was das war???
Lg
Marikka

Hallo, also ich bin der Meinung das du aus der Nummer nicht mehr rauskommst.

Ein versehen ist kein Grund dafür, dass du dein Angebot zurücknehmen kannst. Es ist ein Vertrag zu Stande gekommen und du musst deinen Teil erfüllen. Sobald der käufer bezahlt hat musst du den Artikel verschicken. Ist wahnsinnig ärgerlich, aber ich denke wie gesagt du musst es hinnehmen. Darf ich fragen was es für ein Artikel war?
Mit dieser „weit unter wert“ Sache kenn ich mich nicht aus. Da bin ich mit nicht sicher.
Da müsstest du einen Juristen fragen, denke ich.
Liebe Grüße und nicht zu viel ärgern

Liebe/Lieber Sagadossa,

zu deiner Frage gibt es bereits Einträge im Archiv!

Hier ist der Link, Bitte schau es dir mal an:

/t/falscher-sofort-kauf-preis-was-nun/2288931

Leider kann ich da auch nicht wesentlich mehr zu sagen.

Wünsche dir dabei alles Gute!

Nur nach positiver Absprache mit dem Käufer ist eine kulante Regelung möglich.

versehendlich falschen sofortverkaufspreis bei ebay
eingegeben, artikel wurde unterm wert verkauft!!

Hallo, ich habe einen neuen artikel bei ebay eingestellt und
ich habe versehendlich einen viel zu niedrigen preis
eingegeben, als ich es gemerkt habe nicht mal eine minute
später war der artikel schon verkauft. ich habe den verkäufer
gebeten die ttansaktion abzubrechen da es sich um ein versehen
gehndelt hat, und der käufer und ebay haben meine bitte
abgelehnt. Es heisst dass die verkäuferprovision mir nicht
gutgeschrieben wird und ich soll mich mit dem käufer in
verbindung setzen, der wiederum antwortet mir nicht auf
mails!! muss ich dem (käufer) den artikel zuschicken, obwohl
der verkaufspreis dem realen preis für das produkt, erheblich
abweicht. ich habe nicht vor den artikel zu verschicken, was
kann ich denn jetzt machen?? um antworten wäre ich sehr
dankbar

Hallo, streng genommen hat der Käufer einen Rechtsanspruch auf die Ware. Es ist ein rechtsbindendes Geschäft zustande gekommen. Es gibt aber auch Richter die es anders sehen. Grundsätzlich ist der Kauf bindend.
Gruß Frank

man sollte seine Auktionen vorm absenden nochmal genau prüfen.
Rechtlich sind Ebay und der Bieter auf der richtigen Seite.
Du kannst nur versuchen, dich mit dem Käufer zu einigen. Oder es drauf ankommen lassen.
Wenn der Artikel nicht allzu viel weret ist, wird wohl kein Bieter zum Anwalt gehen, weil sich der Ärger garnicht lohnt.