hallo , ich bin seit einiger zeit krank , will jetzt in 2 wochen die arbeit wieder aufnehmen. nun hörte ich intern , das mich der arbeitgeber in eine andere stadt versetzten will!!! aufgrund meiner psychosomatischen erkrankung , ist mir das nicht möglich.( davon weiß ag aber nichts ) was kann ich tun ??? attest vom arzt kann ich diesbezüglich vorlegen. der arbeitsanfall in meinem alten umfeld ist vorhanden , dort wird jeder mitarbeiter gebraucht. warum werde ich dort nicht eingesetzt??
Hallo Maaja,
zuerst einmal, ist die Versetzung offiziell oder nur Gerüchteküche???
Was hindert dich daran, in eine andere Stadt zu gehen, und welchen Grund gibt der Chef an?
Ich brauche mehr Info!
Wenn durch deine lange Krankheit ein optimaler Ablauf in der jetzigen Filiale nicht gewährleistet ist, hat der Chef ein dickes Plus …
Also schreibe bitte noch einmal ausführlicher, damit ich helfen kann!
Bis gleich
LG Ex-Engel
mein chef hat diesbezüglich anderen personen von seinem vorgehen erzählt , ich hab noch nix schriftlich. ich bin psychosomatisch erkrankt , u. kann mich z.zt. nur in gewohnten umgebungen aufhalten , alles andere äußert sich dann mit herzrasen , atemnot , panik bis hin zur ohnmacht, ag weiß darüber aber nichts!!! der arbeitsanfall vor ort ist da , wir arbeiten schon mit leiharbeitsfirmen, somit versteh ich die versetzung nicht . das einzige was ich gehört habe ist , das die mitarbeiter mich nach 21 jahren nicht mehr mögen , da ich öfter krank war. außerdem habe ich noch einen sehr alten u. sehr guten arbeitsvertrag , und es ist allgemein bekannt , das der chef diese mitarbeiter raus haben will. von mir aus könnte ich sofort mit der arbeit , an meinem alten einsatzort beginnen!!!
Hallo,
erst einmal würde ich nichts machen bis diese Sache von deinem Arbeitgeber selbst und schriftlich an dich heran getragen wird.
Danach stellt sich sowieso die Frage, ob eine solche Versetzung ohne weiteres möglich ist, gibt es dazu eine Klausel im Arbeitsvertrag? Wie weit weg ist die andere Stadt? Ist das überhaupt zumutbar usw… ?
Sollte dein AG mit dem Versetzungbegehr an dich heran treten, kannst du schriftlich darauf eingehen und das Attest denn beifügen.
Insgesamt rate ich dir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren und dich „Rechts fest“ begleiten zu lassen!
laut meines vertrages kann mich der ag versetzen!! die neue arbeitsstelle hätte eine anfahrt von ca. 35 minuten ( tgl. 1 std. fahrtzeit), meine bisherige nur 5 minuten. die mav will mich zur ihrer nächsten sitzung einladen , um mich zu dem sachverhalt zu äußern !!! aber wieso , ich weiß doch gar nicht worum es geht
Hallo Maaja,
zuerst kann ich dich etwas beruhigen!
Leider kenn ich deinen Vertrag nicht, ob dort Klauseln bezüglich Versetzungen gibt …
Aber wenn du ein Attest vorlegen kannst, dass eine Versetzung aus gesundheitlichen Gründen nicht zu empfehlen ist, kannst du (aber erst wenn du es offiziell erfahren hast!) mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Versetzung angehen.
Natürlich muss dein Chef die Gründe erfahren, sonst kannst du keine Rücksicht erwarten!
Du solltest aber nicht deine Kollegen unterschätzen!
Die können dir das Leben ganz schön schwer machen, wenn sie davon ausgehen, dass sie „deine“ Arbeit mitmachen müßten …
Sprich offen, warum es dir gesundheitlich oft so schlecht geht, dass du nicht zur Arbeit kommen kannst.
Bring zum Ausdruck, wie gerne du mit ihnen tauschen möchtest, und lieber gesund wärst.
Krankheiten an der Seele werden oft nicht ernst genommen, die Menschen müssen lernen, dass die Seele wie Bauchweh behandelt werden muss …
Wenn du oft wegen der gleichen Krankheit ausfällst, brauch dein Chef nicht bei jeder Krankheit für 6 Wochen den Lohn weiterzahlen. rede mit ihm darüber, und sprich auch mit der Krankenkasse deswegen.
Es kann deiner Gesundheit nicht gut tun, wenn jetzt noch die Angst um den Arbeitsplatz dazu kommt!
Wenn du dich nicht alleine traust mit dem Chef zu reden, nehme eine Vertrauensperson mit! (Betriebsrat, Partner oder gute Freundin)
Ich denke, mit Gesprächen kann man einiges klären!
Ansonsten musst du dir Hilfe bei einem Anwalt holen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Bitte halte mich auf dem laufenden!
Alles Gute und viel Kraft!
LG Ex-Engel
vielen dank für deine schnelle antwort !!!
trotz dessem das ich noch krank bin , will die MAV mich zu ihren nächsten sitzung einladen , damit ich mich zum sachverhalt äußern kan , aber wie soll es gehen , wenn ich noch nix genaues weiß
sorry für die tippfehler …aufregung
vielen dank für deine schnelle antwort !!!
trotz dessem das ich noch krank bin , will die MAV mich zu ihren nächsten sitzung einladen , damit ich mich zum sachverhalt äußern kan , aber wie soll es gehen , wenn ich noch nix genaues weiß
vielen dank für deine schnelle antwort !!!
trotz dessem das ich noch krank bin , will die MAV mich zu ihrer nächsten sitzung einladen , damit ich mich zum sachverhalt äußern kann , aber wie soll es gehen , wenn ich noch nix genaues weiß
Ich würde nicht zur MAV gehen!
Du bist Krank geschrieben!
Warte bis du etwas offizielles von deinem Chef hörst.
Bis dahin sind es nur Gerüchte. Und deine Kollegen können keine Stellungnahme von dir verlangen!
Du kannst erst Stellung nehmen, wenn eine Veränderung in deinem Arbeitsfeld zur Debatte steht!
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Hallo,
habt ihr einen Betriebsrat, wenn ja was sagt er dazu bzw. wurde er konsultiert?
Eine Versetzung ist so einfach auch nicht wirklich möglich, ich denke da muss auch abgewogen werden ob es zumutbar ist und zur Zumutbarkeit gehören auch Abstriche die man machen muss. Hier steht ebenfalls zur Frage, welcher Grund liegt für eine Versetzung vor, gibt es jemanden anderes im Unternehmen der eine kürzere Anfahrt hätte, dem es ggf. zumutbarer wäre usw.
Fazit:
Gespräch abwarten, Einwände bringen, ggf. mit Hilfe eines Arbeitsrechtlers klären!
Hallo,
noch ist ja nix passiert, du hast lediglich von Gerüchten gehört. Wie kommst du auf die Vermutung, dass es sich um Mobbing handeln könnte?
Vielleicht hilft ja schon ein offenes Gespräch mit deinem Vorgesetzten, in dem du die Gerüchte und deine Befürchtung und Angst offen ansprichst.
Sollte das nicht fruchten, kannst du dich an die Mitarbeitervertretung wenden.
Liebe Grüße
Stefan
Du hast Anspruch auf Deinen alten Arbeitsplatz. Einer Versetzung muss der AN immer zustimmen. Das musst Du nicht tun. Der AG kann Dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten, aber er muss immer noch zumutbar sein. Dabei sind auch Arbeitswege etc. zu beachten. Ein Attest ist auch hilfreich, aber nur wenn es wirklich hart auf hart kommt.
Kontrolle
Tag maaja, noch mal ?? Meine Email ist einfach weg, hoffentlich angekommen. Sonst antworte ich noch mal ?? (da hat mein Handy ne make). Gruss Albert
Gehe bitte zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Hast Du in Deinem Arbeitsvertrag unterschrieben, daß Du auch an einem anderen Ort eingesetzt werden kannst? Wenn ja, dann hast Du leider schlechte Karten, wenn nicht, kann Dich Dein Arbeitgeber nicht versetzen. Aber ich bitte Dich frage den Anwalt.
Hallo Maaja2010,
versuch mit deinem Arbeitgeber zu reden um zu erfahren wieso und sag ihm das dies Aufgrund deiner Erkrankung nicht möglich ist,hohl dir auf jedenfall ein Attest beim Arzt.
Hallo,
was man Dir intern erzählt, muss nicht mit dem übereinstimmen, was Dein Chef wirklich vorhat. Spreche Deinen Chef persönlich an und frage ihn. Spreche Deine Krankheit an und versuche eine vernünftige Lösung auszuhandeln. Oder habt Ihr einen Betriebsrat, mit dem Du vorab darüber sprechen kannst und der Dich unterstützen kann?
Gruß
Chreistian R.
Hallo, zunächst würde ich in den Arbeitsvertrag schauen, ob sich anhaltspunkte finden, ob eine Versetzung in eine andere Stadt ausgeschlossen ist. Dann würde ich mir das Attest holen und mit dem Betriebsrat sprechen. Zu klären ist auch, wer darüber rätselt, ob man versetzt wird. Im Vorbeld kann man bei einer Konkretisierung auch sofort mit dem Personalchef sprechen. Oft wird bei einem solchen Gespräch aber gleich ein Auflösungsvertrag angeboten. Also Vorsicht mit dem Vorpreschen.
Eine solche Umsetzung muss vom Arbeitgeber immer begründet werden und er hat alle Aspekte zu berücksichtigen, also ggf. auch eine Krankheit.
Aus einem Fall aus der Verwandtschaft weiß ich, dass die Einschaltung eines Anwalts, der sich im Arbeitsrecht gut auskennt, hilfreich ist.
Gruss Siegfried.
Hallo,
wenn du dieses Attest abgibst, kann dir eigentlich keine Versetzung ausgesprochen werden. Es sollte aber drin stehen aus gesundheitlichen Gründen kann keine Versetzung erfolgen, innerbetrieblich kann es aber schon möglich sein
Ich hoffe es klappt.Alles Liebe, Gerti
hallo , erstmal danke für deine antwort.
laut arbeitsvertrag kann man mich versetzen…aber jetzt nach fast 22 jahren , für mich unfassbar . unsere mitarbeitervertretung ist absolut arbeitgeberfreundlich , sie sagen , das sie nicht zustimmen können , das ich meinen alten arbeitsplatz wieder bekomme!!! sie meinten man könne eine versetzung ja auch befristen , gibt möglichkeiten um das zu verhandeln. er soll noch ein weiteres gepräch stattfinden , wo mir die vorgestzten meine often fehlzeiten vorhalten u. was auch sonst noch . ich bin fix u. fertig !!! mit personalchef erreiche ich auch nichts, der würde lieber einen auflösungsvertrag mit mir machen.