mein Freund ist LKW-Fahrer, letztens hat er eine Strafe bekommen weil er seine Lenkzeiten nicht eingehalten hat!
Nun meine Frage: Wenn die erlaubte Lenkzeit überschritten ist und ein Unfall passiert, besteht dann noch ein Versicherungsschutz?
LG Nadine
Nun meine Frage: Wenn die erlaubte Lenkzeit überschritten ist
und ein Unfall passiert, besteht dann noch ein
Versicherungsschutz?
Hi,
in Haftpflicht muss der Versicherer den Schaden in jedem Fall übernehmen. Hat allerdings die Möglichkeit, Regress zu nehmen.
In Kasko kann er die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Hi,
grundsätzlich ist der Regress auf 2.500.- € begrenzt, in bes. gravierenden Fällen auf 5.000.- €. Das ist die Obergrenze.
Regress wird beim Versicherungsnehmer genommen.
Gruß Keki
hallo nadine
meiner meinung nach hat der link nichts mit deiner frage zu tun. hier geht es um fahrerflucht, bei deiner frage um lenkzeitüberschreitung.
die lenkzeiten sind sozialvorschriften. wenn ein fahrer dagegen verstößt, ist ein bußgeld fällig.
punkte in flensburg hat der gesetzgeber hierfür nicht vorgesehen, und das aus gutem grund.
wenn dies der fall wäre, gebe es so gut wie keine lkw-fahrer mehr, weil lenkzeiten so gut wie nie einzuhalten sind.
nun zu deiner frage: hier dürfte entscheidend sein wie die lenkzeitüberschreitung gestaffelt ist. bei einer lenkzeit von 24 stunden ununterbrochen KÖNNTE es ein problem mit der versicherung geben.
wenn man aber jeden tag 4-5 stunden überschreitet wohl kaum. denn die alleinige überschreitung sagt ja nichts darüber aus, ob der fahrer körperlich und geistig nicht in der lage war das fz zu führen.
so denke ich, dass es sehr schwer für eine versicherung werden dürfte, bei unfällen mit gleichzeitiger lenkzeitüberschreitung den fahrer in regress zu nehmen.
ich habe sehr viele jahre im speditionsgewerbe gearbeitet, jedoch habe ich noch nie von einem fall gehört, dass der fahrer wegen lenkzeitüberschreitung in regress genommen wurde.