mal meine meinung dazu
Ok vielen Dank!
Dann bin ich ja mal beruhigt!!!
hallo nadine
meiner meinung nach hat der link nichts mit deiner frage zu tun. hier geht es um fahrerflucht, bei deiner frage um lenkzeitüberschreitung.
die lenkzeiten sind sozialvorschriften. wenn ein fahrer dagegen verstößt, ist ein bußgeld fällig.
punkte in flensburg hat der gesetzgeber hierfür nicht vorgesehen, und das aus gutem grund.
wenn dies der fall wäre, gebe es so gut wie keine lkw-fahrer mehr, weil lenkzeiten so gut wie nie einzuhalten sind.
nun zu deiner frage: hier dürfte entscheidend sein wie die lenkzeitüberschreitung gestaffelt ist. bei einer lenkzeit von 24 stunden ununterbrochen KÖNNTE es ein problem mit der versicherung geben.
wenn man aber jeden tag 4-5 stunden überschreitet wohl kaum. denn die alleinige überschreitung sagt ja nichts darüber aus, ob der fahrer körperlich und geistig nicht in der lage war das fz zu führen.
so denke ich, dass es sehr schwer für eine versicherung werden dürfte, bei unfällen mit gleichzeitiger lenkzeitüberschreitung den fahrer in regress zu nehmen.
ich habe sehr viele jahre im speditionsgewerbe gearbeitet, jedoch habe ich noch nie von einem fall gehört, dass der fahrer wegen lenkzeitüberschreitung in regress genommen wurde.
gruss sabine