Liebe/-r Experte/-in,
Hallo.
Ich habe vor ca.2,5 Jahren statt eine Gehaltserhöhung eine
Versicherung von meinem Chef erhalten (Betriebsrente)
Damals sagte er mir,dass ich min. noch 5 Jahre bei ihm beschäftigt bleiben muss,damit ich die Versicherung bekomme.
Nun werde ich den Betrieb im Februar 2012 verlassen.
Stimmt das mit den 5 Jahren oder habe ich anspruch auf die Versicherung?
Es ist nichts schriftlich festgehalten.
Die Versicherung läuft über meinen Namen nur hat er die police mit unterschrieben,da der Betrieb das Geld überweisst.
Vielen Dank im voraus.
Hallo un guten Tag,
die Altersversicherung nennt sich betriebliche Altersvorsorge
es liegt dieser Altersversorgung eine betriebliche
Vereinbarung zugrunde, d.h. im Klartext…der Arbeitgeber hat an die spaetere Auszahlung
der Altersversorgung Bedingungen geknuepft.
So zum Beispiel…die 5 Jahre Betriebszugehoerigkeit
wie Sie es beschrieben haben…mein Rat an Sie
bitten Sie um ein Gespraech evtl. mit dem Betriebsrat
und erklaeren Sie, Ihre Situation…aber nur dann wenn
der Betriebsrat…„Arbeitnehmerfreundlich“ ist…!!!
Der Arbeitgeber…kann auf seine Bedingungen die er an die Nutzung der Betriebsrente…stellt…pochen!!!
Nach Moeglichkeit rate ich Ihnen…die Kritierien zu erfuellen…d.h. laenger dort noch in Beschaeftigung zu bleiben…und dann zu kuendigen…wenn das ueberhapt noch moeglich ist.
Sollte dies…nicht mehr moeglich sein…dann versuchen Sie…die Versicherung…dem Arbeitgeber „abzukaufen“…
sprechen Sie…mit einer Vertrauesperson…aus der Firma
und bei Fragen ncohmal melden…okay?
Gruss
HAllo, hier die Fakten:
-
es gibt arbeitgeberfinanzierte bAV (betriebliche Altersvorsorge) hier zahlt der Arbeitgeber die vollen Beträge.Ansprüche sind erst nach Jahren der Betriebszugehörigkeit sicher: Die Zusage muss seit mindestens fünf Jahren bestehen und beim Ausscheiden muss der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings wird der Versorgungsanspruch gekürzt, wenn der Arbeitnehmer vor dem 65. Lebensjahr das Unternehmen verlässt.
-
Arbeitnehmerfinanzierte bAV… hier wird der Betrag vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. max. 4% von der Entgeldgrenze.Diese Art ist frei von Betriebszugehörigkeit und kann zum neuen Arbeitgeber portiert werden. D.h. der neue Arbeitgeber muss diesen Vertrag übernehmen.
Im Bereich der bAV ist normalerweise immer der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Angestellte die Versicherte Person.
SOllten Sie der Versicherungsnehmer und Versicherter sein und die Police läuft nur auf Ihren Namen und nicht auf den NAmen der Firma ist dieser Vertrag nicht von Fristen abhängig. Dies wäre dann aber auch keine bAV.
Hallo Halit,
…nichts schriftlich festgehalten…geht nicht. Bei Gehaltsumwandlung steht das jeden Monat auf Deinen Lohnzettel. Wenn der Arbeitgeber zahlt dann gilt:
1.Der Arbeitnehmer hat das 30. Lebensjahr vollendet und
a)die Direktversicherung oder die Pensionszusage
hat mindestens 5 Jahre für ihn bestanden oder
(Insofern hat der AG recht-wenn er d. Beiträge bezahlt)
b)die Zuführung erfolgte durch Entgeltumwandlung.
(Hier gehört der Vertrag Dir)
Dann bestehen unverfallbare Ansprüche in Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Anwartschaft (versicherungsrechtliche Lösung). Entscheident ist, ob die Beiträge über Gehaltsumwandlung oder vom AG bezahlt wurden. Insofern letzteres zutrifft, hat Dein Chef wohl recht.
Gruss WB
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dort bleiben geht und will ich nicht,habe schon gekündigt.
Also wird die Versicherung meinem AG gehören.
Hallo.
Es ist so wie sie es geschrieben haben,ich bin die versicherte Person und mein AG ist der Versicherungsnehmer.
Aber es ist auch so,das auf meiner Gehaltsabrechnung der gezahlte Betrag steht mir der Bezeichnung:
Lohnart 4700 Betriebl.AV,AG,lfd,§3Nr.63EStG
Ich denke mal,dass die Versicherung dann in der Firma bleibt,wenn ich kündige?
Vielen Dank.
Halit.
Hallo.
Der AG ist Versicherungs nehmer und ich bin die Versicherte Person.
Auf meiner Lohnabrechnung stehr der Betrag,der jeden Monat abgezogen wird mit der Bezeichnung:
Lohnart 4700 Betriebl.AV,AG,lfd,§3Nr.63EStG.
Ich denke,dass es nicht gut für mich aussieht oder???
Vielen Dank.
Halit.
Ja sieht so aus…
Aber bitte beachten und prüfen.
Sehr oft schreiben neue Tarifvereinbahrungen es vor das AN anstelle Gehaltserhöhung eine bAV bekommen sollen.
Da ist die Sachlage etwas anders da hier eine sofortige Unverfallbarkeit gilt. D.h. Das Geld bleibt bei Ihnen.
Doch, der Vertrag gehört Dir, denn Du hast den bezahlt-da hat Dein AG keine Chance.
Wenn Du die Firma verläßt, muß er Dir den Vertrag übertragen, entweder auf Dich oder auf Deine neue Firma (da gibt es ein Formular bei der Versicherungsgesellschaft-Versicherungsnehmerwechsel)-besser wäre natürlich gleich auf Deine neue Firma übertragen-die „müssen“ das auch machen.
Stimmt, es gibt bei einer Betrieblichen Altersversorgung oder Gehaltsumwandlung Tarife mit verfallbarkeit und unverfallbarkeit der Ansprüche.
schauen Sie in Die Kopie Ihres Antrages und telefonieren Sie mit der Gesellschaft. Ich vermute allerdings, dass das Geld aus der Police in der Firma bleibt. Dennoch kann Ihr Cheff wenn er will Ihnen die Police mitgeben.
Viel Glück
Hallo…vielen Dank fuer Ihre Nachricht.
Zunaechst einmal…bitte ich um die Beantwortung
zu…
Hat das Unternehmen einen Betriebsrat ?
Sie haben erklaert, dass es ueber die betriebliche
Altersvorsorge…in Form einer Versicherung keinen
Schriftwechsel…gibt…!!
Dies kann eigentlich nicht sein, weil der Arbeitgeber
seinen Mitarbeitern…mit der betrieblichen Alters-
versorgung eine Option auf…spaetere Rentenzahlung
gibt.
Nun ist mit nicht bekannt wieviel Mitarbeiter das
Unternehmen hat…dies waere von großem Interesse!
Fakt ist, dass der Arbeitgeber als Antragsteller in der Police genannt ist…und der Arbeitnehmer als
„versicherte Person“…soviel zu den Vertrags-
inhalten.
Nun ist die Kuendigung nicht mehr rueckgaengig zu machen…so habe ich Sie verstanden…aha…okay.
Bitte…beantworten Sie mir moeglichst ausfuehrlich
meine Fragen…ich melde mich dann heute noch wieder bei Ihnen zurueck
Ich koennte Sie auch anrufen…wenn Sie das moechten…
dazu bitte ich um Ihre Rufnummer…wenn das hier
ueberhaupt erlauibt ist…???
Gruss
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dort bleiben geht und will ich nicht,habe schon gekündigt.
Also wird die Versicherung meinem AG gehören.
Sehr geehrter Fragesteller,
die Police sollte in Ihren Unterlagen sein, sonnst wird es schwierig Anspruch zu erheben.Die Aussage 5 Jahre ist von Ihrem jetzigen Arbeitgeber festgelegt und hat mit der Versicherung nichts zu tun.In der Regel kann diese Versicherung von Ihnen übernommen werden bzw. von Ihrem neuen Arbeitgeber.Als Faustregel gilt, wer nachweisen kann das der Chef eine Versicherung für sich abschließt, der hat auch Anspruch auf Diese.
Ich drück Ihnen die Daumen
Gruß Der Wassenberger
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo.
Ich habe vor ca.2,5 Jahren statt eine Gehaltserhöhung eine
Versicherung von meinem Chef erhalten (Betriebsrente)
Vielen Dank.
Ich werde rücksprache mit der Versicherung halten.
Die police habe ich.
Hallo.
Einen Betriebsrat haben wir nicht,es ist ein Unternehmen mit ca.18-20 Angestellten(Techniker hilskräfte fahrer usw)
Schriftlich habe ich nur die Versicherungspolice und auf meiner Lohnabrechnung steht zusätzlich:
Lohnart Pos. 4700 Betriebl.AV,AG,lfd §3 Nr.63 EStG
In der police steht,dass die Versicherung den erreichten überschuss(also dass was mehr ist als mein AG einzahlt)in den ersten 5 Jahren einhalten darf,wenn es zu einer Kündigung kommt.
Mit schriftlich meine ich,dass ich einen besonderen Vertrag mit meinem AG über die Versicherung gemacht habe.
Ich hoffe das reicht an info.
Bis dann.
Halit.
Vielen Dank.
Den anruf werde ich tätigen.
Mfg.Halit.
Danke,ich werde Morgen die Versicherung anrufen.
Bis dann.
Halit.
Vielen Dank.
Ich werde die Versicherung anrufen.
Bis dann.
Halit.
Hallo…
zunaechst
- Bei einer Mitarbeiterzahl von 18 -20 Beschaeftigten
trifft das Kuendigungsschutzgesetz in Kraft.
D.h. dass Sie unter diesen „besonderen Gesetzen“
als Arbeitnehmer einen besonderen Kuendigungs-
schutz genießen.
- Der schriftliche Vetrag zwischen Ihnen und dem
Arbeitgeber…ist fuer mich…in der Beurteilung
wichtig
Meine Bitte…tippen Sie den Vertrag…ohne Angaben
von Namen einmal ab und senden Sie mir…diesen
Inhalt zu.
Danach…werde ich Ihnen gern meine Antwort
hierzu ubersenden.
Gruss
Einen Betriebsrat haben wir nicht,es ist ein Unternehmen mit
ca.18-20 Angestellten(Techniker hilskräfte fahrer usw)
Schriftlich habe ich nur die Versicherungspolice und auf
meiner Lohnabrechnung steht zusätzlich:
Lohnart Pos. 4700 Betriebl.AV,AG,lfd §3 Nr.63 EStG
In der police steht,dass die Versicherung den erreichten
überschuss(also dass was mehr ist als mein AG einzahlt)in den
ersten 5 Jahren einhalten darf,wenn es zu einer Kündigung
kommt.
Mit schriftlich meine ich,dass ich einen besonderen Vertrag
mit meinem AG über die Versicherung gemacht habe.
Ich hoffe das reicht an info.
Bis dann.
Halit.
Hallo.,
ich habe leider die vertraglichen inhalte noch nicht
erhalten.
leider kann ich ihnen ohne die detailinformationen
keine ordentliche rueckantwort geben
grundsaetzlich aber gilt, dass soweit eine betriebsvereinbarung existiert, der arbeitgeber
sich daran halten muss
und in ihrem fall…koennte es so sein, dass es
eine betriebsvereinbarung gibt, die besagt, dass
alle mitarbeiter die eine betriebliche alterversorgung
duch eine direktversicherung des arbeitgers erhalten
mindestens 5 jahre dem unternehmen angehoeren mussen
und der arbeitgeber mindestens 5 jahre beitraege in die versicherung gezahlt haben beovr der arbeitnehmer
ein anrecht darauf hat die police…also den vertrag
selbst zu bedienen bzw. einzubezahlen und letztlich auch der nutznießer des vertrages wird
wenn sie noch die schriftliche betriebsvereinbarung
senden bin ich gern bereit ihnen konkret eine
auskunft zu geben
gruss
Hallo.
Das ist sehr nett,dass sie mir so intensiv helfen wollen,
dass ist auch das was ich an diesem Forum so schätze.
Ich werde morgen die Versicherung anrufen und nachfragen,wie es aussieht.Wenn ich dort nicht weiter komme,werde ich mich bei ihnen nochmals melden.
Vielen Dank.
Halit.