Versicherung auf Hüpfburgen

Guten Tag,
an einem Rampenverkauf sollten Kinder nicht zu kurz kommen und es wurde vor dem Gebäude eine Hüpfburg aufgestellt.
Unser Sohn begab sich auf diese und sprang mit mehreren Kindern wild herum. Zusammenstösse mit anderen Kindern blieben nicht aus. Leider zerbrach einem Jungen , nachdem er mit unserem Sohn kollidierte die Brille in zwei. Die Mutter war ausser sich und zog uns zur Verantwortung. Die Kosten der Brillenreparatur sollten wir übernehmen.
Wie verhalte ich mich? Hätte der Junge die Brille nicht abnehmen sollen?
Merci.

Falsches Brett
Hallo,

Stell die Frage mal unter Beachtung von FAQ:1129 ins Allgemeine Rechtsbrett, ggf. auch unter Versicherung, falls du eine hast.

LG Petra

Ist das nicht einfach ein fall für die Haftpflicht versicherung? Wenn die nicht zahlen will soll die es mit der Versicherung des anderes Kind auskäsen wer zahlt… jedenfalls eine der beiden sollte das müssen…

Gruss Sev

Hallo,

das ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Haftpflicht immer „bei so was“ bezahlt.

Mit einem Versicherungsfuzzy inner Familie wage ich mal den Verdacht aus der Erinnerung, dass hier nämlich wahrscheinlich niemand was bezahlt bzw. die Eltern des „Geschädigten“ auf den Kosten sitzen bleiben.

Mal abgesehen davon, dass der Junge wohl die Brille ausziehen müssen, kommt es noch auf das ALter der Kinder an. Normalerweise sind aber Hüpfburgkinder in einem Alter, in dem sie noch nicht schuldfähig sind. Dann müsste man den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen können, was auf so einer Burg recht schwer zu konstruieren ist, so nicht ungewöhnlich agiert wurde.

Aber wie gesagt - ich bin kein Fachmann. Nur so in der Art ist uns das damals erklärt worden, als die eigene Brut noch in dem gefährlichen Alter war :smiley:

LG Petra

Mhmm, jeh nach sehschwäche kann ich mir nicht vorstellen das der Junge die brille hätte abziehen müssen. Ich zahle doch nicht dauernd eine Versicherung damit diese Anschliessend nichts bezahlt wenn ich einmal einen schadensfall habe.

Aber egal, kann schon sein das du recht hast. Was willst du machen wenn sie sich weigert? Vors gericht gehen mit der gefahr zu verlieren und anschliessend noch die Gerichtskosten zu tragen? da wärs billiger dei Brille gleich zu bezahlen. Resp. sich zu weigern zu bezahlen, wer bestimmt denn welches kind mit welchem zusammengestossen ist ? Ich könnte mir das als einziger grund vorstellen warum beide versicherungen nicht bezahlen wollen…

Gruss Sev

Du kannst mal grob davon ausgehen, dass das Ergebnis vor Gericht auch nicht anders aussieht. Bzw. wird quasi andersrum ein Schuh draus: Weil das Gericht hier dem Kind bzw. den Eltern keine Schuld zuweisen würde, müssen weder die Eltern noch die Versicherung zahlen.

Und wenn mein Kind so schlecht sieht, dass es nicht ohne Brille auf die Hüpfburg kann, dann hab ich eine Sportbrille… Mit der kann man mehr als nur Hüpfburg machen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

LG Petra

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Danke! Daran dachte ich auch, jedoch ist da noch der Selbstbehalt…den wollte ich gern umgehen und schaue nach anderen Möglichkeiten. Alles wird gut.
Ciao Conni

Danke Petra,

ich werde die Mutter kontaktieren und versuchen ob ich sie überzeugen kann. Merci. Conni

Hi,

Ich zahle doch
nicht dauernd eine Versicherung damit diese Anschliessend
nichts bezahlt wenn ich einmal einen schadensfall habe.

die Versicherung wuerde ja zahlen, wenn es denn ein Schadensfall waere. Da aber keine Haftpflicht besteht, besteht auch kein Schadensfall.

Gruss
rantanplan

Hallo,

was ist ein „Rampenverkauf“?
Worauf ich hinauswill: wer hat die Hüpfburg denn aufgestellt?

Gruß
Elke

Rampenverkauf war in diesem Fall ein Textielausverkauf in einer Messehalle. Ein Vertreter war unter anderen ,Thömus`eine Bikefirma aus der Schweiz. Diese stellten die Burg auf.
Sollte ich mich an sie wenden?
Merci

Warum solltest Du die Mutter überzeugen?
Vielleicht sollte sie Dich überzeugen…
Wenn das Kind mit Brille hüpft, dann hat das schon etwas fahrlässiges, es ist sicherlich mitnichten nachweisbar, wer wen zusammengehüpft hat, sind beide zusammen gestossen, naja, Teilschuld? Blödsinn, Du schuldest niemandem etwas, weil man mit so etwas einfach rechnen muss, Pech sozusagen.
Ob die andere Mutter wohl Deine Unsicherheit gerochen hat die Chance ergriffen?
Ich würde ihr sagen, dass es mir leid tut, dass ihr Kind seine Brille ausgerechnet an meinem zerbrochen hat,das wär´s. Alternativ könntest Du anmerken, dass sie ja noch mal Glück gehabt hat, dass Dein Kind sich an der kaputten Brille ihres Kindes nicht weh getan hat, denn sonst würden Schmerzensgeldforderungen auf sie zugekommen sein.
Alles eine Frage des Selbstbewusstseins…

Schön, dass nichts schlimmeres passiert ist!
Gruß,Zahira

Der Junge muss zahlen!
Hallo!

Der andere Junge ist schuld und muss zahlen. Das wird der Richter bestätigen. Er hat grob fahrlässig gehandelt. Jeder vernünftige Mensch weiß, dass eine Hüpfburg nicht dazu da ist, darin herumzutoben. Es kann immer sein, dass eins der anderen Kinder eine Brille trägt. Wenn die zu Bruch geht, muss man ihm das vom Taschengeld abziehen. Dann wird er lernen, dass man sich in Hüpfburgen ruhig zu verhalten hat. Das ist nun mal so. Ich muss es wissen, ich wohne in einer Hüpfburg.

Grüße

Andreas

Es wird mit Sicherheit wieder welche geben, die nicht gemerkt haben, dass es sich um Ironie handelt.

Hallo,

ich mache jetzt keine Rechtsberatung, sondern erzähle mal, was so im BGB steht :wink:
Jede Haftung setzt ein Verschulden voraus, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Worin sieht die Anspruchstellerin ein Verschulden???

Auf der Hüpfburg verhält es sich m. E. wie auch sonst im Sport: Soweit sich alle Beteiligten an die üblichen Regeln halten, haftet niemand für Schäden, die aus der Natur der Sache gelegentlich mal eintreten. Wer beim Eishockey den Puck zwischen die Zähne bekommt, zahlt seine ZA_Rechnung auch allein. Theoretisch arbeitet man da, soweit ich mich erinnere, mit einem stillschweigenden Einverständnis in unvermeidbare Schädigungen.

LG
sine

Darin sehe ich keinen Sinn.

Der Betreiber einer Achterbahn ist ja auch nicht schuldig, wenn dir ausnahmsweise darauf übel wird.

Was hier passiert ist, ist einfach Pech für die Eltern des Brillenträgers - gehört zum allgemeinen Lebensrisiko!

In unserem Zeitalter, wo jeder es gewohnt ist sich für und gegen alles zu versichern, halten manche Zeitgenossen es wohl gar nicht mehr für möglich, dass niemand für ihren Schaden aufkommt.

LG
sine

1 Like

Hallo, Autor

Darin sehe ich keinen Sinn.

Ich hatte vorsichtig nachgefragt, weil ich mich in D. bei sowas nicht auskenne.
Aber als meine Kinder im Hüpfburgenalter waren, hat der Betreiber IMMER jemanden abgestellt, der kontrolliert hat, dass die Kinder
a) Schuhe auszogen (und Brillen)
b) nicht zuviele Kinder gleichzeitig hüpften
c) die Kindern nicht zu alt für die Hüpfburg waren.
In Deutschland habe ich das auch erlebt, aber ich weiß nicht, ob das Usus ist, ob es verlangt wird, Pflicht wäre o.ä.

Außerdem weiß ich, dass für alle möglichen Veranstaltungen, auch für Erwachsene Versicherungen vorgewiesen werden müssen etc., bzw. Rotes Kreuz muss informiert sein etc.

Gruß
Elke
Gruß
Elke

Hallo,

Auf der Hüpfburg verhält es sich m. E. wie auch sonst im
Sport: Soweit sich alle Beteiligten an die üblichen Regeln
halten, haftet niemand für Schäden, die aus der Natur der
Sache gelegentlich mal eintreten. Wer beim Eishockey den Puck
zwischen die Zähne bekommt, zahlt seine ZA_Rechnung auch
allein.

Du irrst. War es Schulsport --> ist man über die Schule versichert.
War es Vereinssport --> über den Verein. War es auf einer kommerziellen Eisbahn --> Betreiber. War es eine kommunale Eisbahn --> Gemeinde.
Bereits bei einer Nordic Walking Gruppe tut der Veranstalter gut daran, sich zu versichern, wenn er das als Einzelperson anbietet und nicht innerhalb eines Vereins o.ä.

Gruß
Elke

1 Like

Ja, richtig, Schul- und Vereinssport sind zwangsläufig versichert.

Betreiber kommerzieller Sportanlagen haben auch eine Versicherung, die für Mängel der Anlage oder Fehler des Personals etc. aufkommen, aber davon einmal abgesehen, sind Freizeitsportler bei Schäden für sich selbst verantwortlich.

LG
sine

Hallo Elke,

klar muss der Betreiber durch geeignete Vorkehrungen dafür Sorge tragen, dass niemand mehr als nach den Umständen unvermeidbar gefährdet wird - z.B. durch die von dir aufgeführten Maßnahmen. Ansonsten wäre er für Schäden, die sich aus der Missachtung dieser Pflicht ergäben, haftbar. Dafür sollte er eine Haftpflicht-Versicherung haben.

Aus unserer Hüpfburgen-Ära, die gottlob schon einige Jahre zurückliegt, habe ich das aber auch immer so erlebt wie du.

LG
sine

Hallo Conni,

als semiprofessionieller Hüpfburgler ist der Fall für mich klar: Ihr müsst zahlen! Nicht nur für die Brille sondern auch Schmerzensgeld für das seelische Trauma, das der Junge erlitten hat weil seine Lieblingsbrille kaputtgemacht wurde. Nie wieder wird er ein glückliches, unbeschwertes Leben geniessen dürfen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass er in einigen Jahren die unerträgliche, seelische Last nicht mehr auszuhalten vermag und nur deswegen in der nächsten Schule ein Blutbad anrichten wird. Und ihr seid Schuld!!!

Ralph