Hallo,
da wirst Du wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Das liegt an den Tarif, den Du abgeschlossen hast. Die Ost-Tarife sind preisgünstiger kalkulliert als die Gesamtdeutschen Tarife und haben daher auch einige Einschränkungen (Erstattung nur bis zum 2,3fachen Satz, eingeschränkte Zahnleistungen etc.). Und wenn der Tarif eine abschließende Liste mit Behandlungen durch Heilpraktiker hat, ist es schwierig dafür Leistungen zu bekommen. Soweit ich gelesen habe, soll es ein Urteil des Bundesgerichtshofes geben, in dem die Versicherer angehalten sind die Allgm. Versicherungsbedingungen (AVB) dahingehend zu ändern, dass alternative Heilmethoden unter bestimmten Vorraussetzungen übernommen werden müssen. Folgendes habe ich gefunden:
"Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes wurden die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) dahingehend überarbeitet, daß alternative Behandlung auch erstattungsfähig ist, wenn erfüllt ist: Die Behandlung ist als ähnlich erfolgreich zu sehen wie die Schulmedizin, abhängig von Diagnose und Behandlungsmethode. Die Kosten dürfen dabei nicht höher sein, als die der Schulmedizin.
Gilt eine Erkrankung laut Schulmedizin als unheilbar, sind auch alternative Behandlungen zu erstatten - die Methode darf nur laut Schulmedizin nicht gerade als verschlechternd angesehen werden.
Vielleicht hilft dir das ja weiter. Ich weiß ja nicht wie dein allgemeiner Gesundheitszustand ist. Wenn du gesund bist, hast Du ja immer noch die möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln bzw. damit Druck zu machen.
Meld dich wenn Du weiter Hilfe brauchst.
Gruß
Sandro Wilke