Hallo zusammen,
Ich habe eine Ausbildung gemacht und arbeite noch bis zum Sommer in meinem Ausbildungsbetrieb. Am 6.Juli endet mein Vertrag. Ich möchte weiter auf die Schule gehen und habe mich dort auch bereits angemeldet. Jetzt habe ich folgende Frage: Ich habe zwischen dem Schulbeginn und dem Ende meines Arbeitsvertrags 2 Monate zur freien Verfügung. Ich habe mich für einen Auslandsaufenthalt entschieden (Work & Travelreise mit Sprachkurs und Praktikum bei einer Firma Dauer:8 Wochen) um die Zeit zu überbrücken. Da ich arbeitslos bin in der Zeit, würde doch das Arbeitsamt meine Krankenversicherung in Deutschland für die 2 Monate bezahlen? Könnte es da zu Problemen kommen wegen meines Auslandsaufenthaltes? Andere Frage: Wäre es alternativ möglich, dass ich mich bei meinen Eltern (gesetzlich Krankenversichert) mitversichern kann? Das waren jetzt sehr viele Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße
Informatics
Während der Arbeitslosigkeit zahlt das Arbeitsamt die KV Beiträge, bei Auslandsaufenthalten würde ich aber immer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, da Rücktransport bei Krankheit etc. von der gesetzlichen KV nicht übernommen wird. Eine Auslandsreiseversicherung ist auch nict teuer; für ein ganzes Jahr gibt es die schon für 20 EUR.
Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte schon vermutet, dass meine KV dann vom Arbeitsamt gezahlt wird und eine Auslandskrankenversicherung wollte ich auch abgeschließen, mir ging es mehr darum, ob mir das Arbeitsamt auch meine KV bezahlt, wenn ich wegen meines 2 monatigen Auslandsaufenthalt mich weigere zu Vorstellungsgesprächen zu gehen, weil ich ja eh im September wieder in der Schule bin. Vielen Dank für die Antwort 
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Mißverständnis
wird. Eine Auslandsreiseversicherung ist auch nict teuer; für
ein ganzes Jahr gibt es die schon für 20 EUR.
Ganz so einfach ist es nicht. Die Reisekrankenversicherung gilt nur, wenn die Reise nicht länger als 6 Wochen dauert, auch wenn der Vertragszeitraum ein Jahr beträgt. Ich würde mich einmal im Zielland erkundigen, welche Möglichkeiten es gibt.
Hallo,
Ja das ist richtig. Es gibt aber auch Versicherung für längere Aufenthalte. Die Allianz bietet beispielsweise eine solche an 
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Ohne zu Detailverliebt zu sein, es gibt auch Versicherer, die Schutz für 2 Monate über die Auslandsreise-KV bieten und das für 6 €.
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Hallo,
um eine genaue Auskunft geben zu können, muesste man folgendes wissen:
Wo bisher versichert ?
Wie alt ?
Gruss
Günter Czauderna
Nicht von der AA krankenversichert!
Hallo!
Ich habe mich für einen Auslandsaufenthalt entschieden
Dauer: 8 Wochen) um die Zeit zu überbrücken. Da ich arbeitslos bin in der Zeit,
Du bist in dieser Zeit eben nicht „arbeitslos“ im Sinne des SGB III, weil Du durch den Auslandsaufenthalt der AA nicht zur Verfügung stehst! Du bist lediglich „beschäftigungslos“.
würde doch das Arbeitsamt meine Krankenversicherung in
Deutschland für die 2 Monate bezahlen?
Nein. Ohne Verfügbarkeit keine Arbeitslosigkeit -> ohne Arbeitslosigkeit kein Alg -> ohne Alg keine KV.
Könnte es da zu
Problemen kommen wegen meines Auslandsaufenthaltes?
S.o.
Gruß
Liza
Ok habs verstanden. Danke für die Antworten.
Viele Grüße
Informatics
Ich weiss nur, wie der Versicherungsschutz bei der UKV ist.
Dort ist man max. 60 Tage = 2 Monate am Stück bei einem Auslandsaufenthalt krankenzusatzversichert !!