Hallo,
Ich habe ein Problem mit meiner Gebäudeversicherung. Ich hatte einen Sturmschaden.
Es geht darum das 4 Lamellenzäune und die Terassenumrandung weggebrochen sind.
Kostenvoranschlag ergab 2000€
Daraufhin forderte die Versicherung einen weiteren Kostenvoranschlag, das Ergebnis 1800 €.
Nun habe ich Post von der Versicherung bekommen das sie den Schaden anhand unserer Fotos auf 500 € schätzen abzüglich der SB schicken sie uns einen Scheck über 250 € .Nach Rücksprache mit der Versicherung sei dies angemessen und sie sagten ich wolle sie mit den hohen Kosten betrügen. Ich weiß nun nicht mehr weiter, meine Terrasse ist ruiniert alles liegt im Garten rum und ich bin leider nicht in der Lage dieses eigenständig zu reparieren. Eine Firma die das für 500 € macht finde ich nicht und ich hatte bereits 5 Firmen hier. Die Versicherung will keinen Gutachter schicken. Lt. Versicherung machen die es erst ab 5000 €. Ich habe keine Rechtschutz, habe ich noch irgendeine Chance doch nicht auf den Schaden sitzen zu bleiben.
Tja, im Schadensfall zeigt sich leider erst die Qualität einer Versicherung. In diesem Fall scheint es nicht gerade die qualitativ hochwertigste Versicherung zu sein. Zunächst mal zu dem Thema „Was ist versichert“. Versichert sind, solange im Vertrag nichts anderes steht, nur alle mit dem Gebäude fest verbundenen Elemente und Sachen. Hier stellt sich schon die Frage ob der Zaun mit dem Haus verbunden ist und/oder ob dieser aufgrund anderer Klauseln im Vertrag versichert ist.
Ich würde der Versicherung ein Schreiben in etwas folgenden Wortlauts senden: „Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom ??? haben sie mich aufgefodert einen 2. Kostenvoranschlag vorzulegen, was ich unverzüglich getan habe. Nach dessen Vorlage schätzen sie den Schaden zu ihren Gunsten auf der Grundlage von Fotos erheblich niedriger ein. Zugleich sind sie nicht bereit den Schaden vor Ort zu schätzen bzw. zu besichtigen.
Ich erinnere an den mit mir geschlossenen Versicherungsvertrag und erwarte die vollumfängliche Vertragserfüllung, also die Übernahme des Gesamtschadens gem. Kostenvoranschlag abzgl. Selbstbeteiligung. Sollten Sie den Schaden nicht regulieren wollen, so werde ich die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung meinem Rechtsanwalt übergeben.
Ich bitte um kurzfristigen Bescheid. MfG …“
Wenn das nicht hilft, dann ist tatsächlich der Gang zum Rechtsanwalt der richtige Weg. Alternativ dazu gibt es eine Schiedsstelle, die im Vertrag auch genannt sein sollte. Hier können Sie sich hinwenden ohne das ihnen Anwaltskosten entstehen.
Und was sollten Sie als nächstes tun: Eine gescheite und qualitativ gute Rechtsschutzversicherung abschließen!
Im Übrigen können Sie die WG-Versicherung im Schadensfall binnen 4 Wochen nach Schadensregulierung kündigen! Und hier wird es dann Zeit für eine gescheite Versicherung. Es macht nicht immer Sinn 3,50 € im Monat zu sparen um dann festzustellen, dass man keine Versicherungsprämie sondern eine Spende an die Versicherung bezahlt hat.
Hallo, Sie müssen diesen Wert der Versicherung nicht annehmen.
In der Regel handelt es sich bei Gebäudeversicherungen um sogenannte Neuwertversicherungen ohne Unterversicherungsverzicht. Das heißt, Ihr Zaum muss so wiederhergestellt werden wie er vorher war. Und wenn es 2000,- EUR kostet, dann ist dass so.
Und was den Vorwurf des Betrugs betrifft, würde ich an Ihrer Stelle den Vorgesetzten dieses Mitarbeiters anrufen und dies ggf. dem Vorstand, sowie dem Ombudsmann der Versicherungswirtschaft
10006 Berlin Tel. 0800-3696000
melden.
Viel Erfolg
MfG
Hallo Uwe,
super ich bin dir echt dankbar für Deine schnelle Antwort, diese war echt hilfreich das werde ich versuchen . Tja und zu dem anderen kann ich nur sagen ja Du hast so recht, Du glaubst gar nicht wie oft ich heute schon bereut habe eine „billig“ Versicherung genommen zu haben. Das werde ich jetzt auf jedenfall ändern und an der Rechtschutz werde ich jetzt auch nicht mehr sparen. Noch mal ein rieeesssiges Daaaankeschööön :o)
MFG
Hallo Mutette,
such Dir idealerweise einen gescheiten Berater. Ich bin mit den Beratern der Deutschen Vermögensberatung sehr zufrieden. Diese werden auch in unabhängigen Tests sehr gelobt. Den nächsten Berater findest Du hier: http://www.dvag.de/dvag/
du kannst vorstandsbeschwere einreichen also direkt an den vorstand dieser versicherung schreiben und dich auf die beiden kostenvoranschläge von 2000 bzw 1800 eur berufen.
Hallo,
ich verstehe nicht, wie eine Terassenumrandung aufgrund Sturmeinwirkung wegbrechen soll. Wie kann das passieren? Daher gehe ich davon aus, dass die Versicherung genau diese Positionen aus dem Kostenvoranschlag gestrichen hat und den Rest erstattet. Kann auch umgekehrt sein, da Einfriedungen (der Zaun) nicht unbedingt immer mitversichert sind.
Gruß
Andreas
Hallo
erst bitte Vertrag lesen,ist der Zaun mitversichert (Begriff ist sonstige Grundstücksbestandteile) wenn ja,mit welcher Versicherungssúmme.
Dann bitte sofort den Fall an den Ombudsmann für Versicherungswesen einreichen
http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html
Der hilft kostenfrei.
Alles Gute viel Erfolg
Hallo,
das ist übel. Da merkt man mal wieder wie wichtig die Auswahl des Vertragspartners vor dem Abschluss eines Vertrages ist.
Wenn Du selber mit Gesprächen nicht weiter kommst bei der Gesellschaft und den Gang zum Rechtsanwalt scheust kannst Du Dich in einem solchen Fall an den Ombudsmann für das Versicherungsgeschäft wenden.
Der wird den Fall anschauen und der Gesellschaft, sowie auch Dir, eine Empfehlung aussprechen. An diese ist die Gesellschaft jedoch nicht gebunden.
Danach kannst Du den Rechtsweg immer noch beschreiten.
Doch in erster Linie würde ich das Gespräch mit der Gesellschaft suchen. Und hierbei auf einen unbeteiligten Dritten setzen. Der kann mit denen anders argumentieren da er nicht direkt in der Situation des Betroffenen steckt.
Da ist man ein wenig neutraler und damit unvoreingenommener. Hier die Adresse des Versicherungsombudsmannes:
Postfach 080632
10006 Berlin
Tel.: 0800 – 3696000
Fax: 0800 – 3699000
Mail: [email protected]
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Für weitere Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.
Gruß
Heiko Fichter
PS: Hast Du deine Versicherungsbedingungen auch genau gelesen? Ist die Gesellschaft verpflichtet den Schaden an einem Zaun zu begleichen? Oder bieten die Dir einen Betrag aufgrund Kulanz?
Moin,
als erstes würde ich mich mit dem Vertreter oder Makler zusammentun, der dich unterstützen soll.
Zweitens, ist es ein übliches Verhalten der Versicherung, nach dem Motto, vielleicht gibt sich der Kunde zufrieden damit. Wenn man das 1.000 mal im Jahr so macht, ist leicht 1 Mio € gespart…
Daher bleibt der weg die Versicherung zu bitte aufzuzeigen, wo in ihrem Bedingungen steht, dass sie gegen zweier Kostenvoranschläge eigenständig handeln können. Oder die Frage wo in ihrem Bedingungen steht, dass sie erst ab 5.000 € einen Gutachter schicken - das werden sie nicht können.
Da kann man nur hartnäckig bleiben und wenn gar ncihts geht, hilft natürlich nur der Weg zu Gericht. So ist das in einem Rechtsstaat. Und bitte auch nach Gesprächen immer darum bitte die Antwort bitte schriftlich abfassen zu lassen und immer mit Beleg der Paragraphen in den Bedingungen.
Hallo … ,
der Vorgang ist mir wirklich unerklärlich.
Sehe doch bitte in Deinen Versicherungsbedingungen, ganz am Ende.
Dort findest den Hinweis zum Obmann bei Streitigkeiten mit Versicherungen. An den kannst Du Dich wenden. OK?
Gruß Egon
Hallo, sicher ein schwieriger Fall. Ist die Versicherung die „RICHTIGE“ ??? Aber zum Problem: Ferndiagnose. So wie die Vers. kann auch ich nicht abschätzen, ob und welche Summe ausreichend ist. Schritt 1= Widerspruch fristgemäß einlegen und nochmals nachverhandeln. Evtl. auf eigene Kosten einen Gutachter einschalten und beweisen… Regional können auch für die selbe Sache die Preise sehr schwanken; was in Sachsen für 500€ gehen kann, wird in München wohl mehr kosten usw.
Schwer vorstellbar ist der Betrugsvorwurf; richtig ist, dass dem Grunde und der Höhe nach geprüft wird.
Was geben denn die Bedingungen her? Evtl. sind Schäden an außen angebrachten Sachen separat benannt und die Leistungssumme eben limitiert? Wenn das der Fall ist und das Limit 500 betragen sollte, dann erfolgte eine 100% ige Anerkennung. Mehr ginge nicht.
Aber: all das weiß ich nicht… Empfehlung: mit den kompletten Unterlagen einen kompetenten Makler vor Ort konsultieren, der dann auch eine neue Versicherung aussucht, z.B.
Alles Gute!
Danke für Deine Info da werde ich morgen gleich mal anrufen. Hab nämlich gerade erfahren das mich meine Versicherung nun wegen Betrug gekündigt hat ich hoffe das ich noch eine neue Versicherung finde.
Vielen Dank nochmal für die Hilfe
MFG
Hallo mutette,
Die Schätzung auf 500 Euro hätte die Versicherung auch direkt schicken können, bevor sie das 2. Angebot wollte.
Da würde ich den Hebel ansetzen.
Bei der Verhandlung mit der Versicherung (dem Sachbearbeiter) ist es wichtig sachlich zu bleiben und nicht in wüste Beschimpfungen zu verfallen. Dann schaltet der nämlich auf stur(ist menschlich)
Was sagt der Versicherungsvertreter dazu?
Lassen sie ihn doch den Schaden ansehen und seiner Gesellschaft eine Stellungnahme dazu schreiben…mit ihnen zusammen.
Darin sollte er begründen, warum der Schaden mit 500 Euro NICHT reguliert werden kann sondern höher ist.
Das ist der erste Schritt, den Sie machen können und der nichts kostet.
Für Rückfragen sthe ich gern wieder zur Verfügung.
Hallo Mutette,
was sagt denn Dein betreuender Makler / Vermittler zu der Sache?
Wie heißt die Versicherungsgesellschaft?
VG WB
Hallo Wolfgang,
meine maklerin arbeitet leider eng mit der versicherung zusammen wie sie sagt und hat mir nun heute mitgeteilt das uns die versicherung kündigt aus dem Grunde das wir sie betrogen haben. Es ist die Ostangler versicherung. Also bleibt mir jetzt wohl nix anderes übrig als zum Anwalt zu gehen.
Hallo Mutette,
wenn das, was Du zum Schaden geschrieben hast auch tatsächlich stimmt, dann empfehle ich Dir sofort einen Anwalt einzuschalten, denn Du hast gute Erfolgschancen.
Die Ostangler hat durch ihr Angebot von 250 Euro erst einmal bestätigt, dass ein versicherter Schaden vorliegt. Das wiederum vereinbart sich überhaupt nicht mit den Betrugsvorwürfen, dass wäre eine unverschämte Aussage, die ich fast nicht glauben kann. Das solltest Du Dir von Deiner Maklerin, wenn es denn eine tatsächlich ist, schriftlich geben lassen…und dann ab zu einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt. Da kannst Du z.B. mal der Deurag oder KS-Auxilia anrufen (Googeln) und Dir einen speziellen Rechtsanwalt empfehlen lassen. Das sind Rechtsschutzversicherer und die sollten das wissen…wenn Du keinen kennst…
Fotografiere alles von allen Seiten und nimm Deinen guten Nachbarn als Zeuge hinzu.
Frohe Ostern
WB
Hallo Wolfgang,
also das mit dem Schaden stimmt auf jedenfall, die Versicherung wirft mir den Betrug vor weil die Kostenvoranschläge so hoch sind. Ich selbst kann es überhaupt nicht einschätzen ob die Gärtner wirklich zu viel veranschlagt haben. Ich danke Dir auf jedenfall für Deine Hilfe ( toll das es Menschen wie Dich gibt ) und den Tip mit der KS-Auxilia da werde ich anrufen :o)
Ein schönes Osterfest
Viele Grüße Mutette
Klingt stark nach HUK Coburg. Kann das sein?
Allein die SB spricht schon dafür.
Ansonten einfach an den Ombudsmann für das Versicehrungswesen wenden. Das ist eine kostenlose Instanz bei Streitigkeiten.
Hallo,
normalerweise kommt doch der Versicherungsberater vorbei und nimmt den Schaden auf, dieser entscheidet eigentlich bei so geringen Summen direkt.
Dann stellt sich die Frage was versichert die Versicherung alles, es kann durchaus sein dass Teile die nicht direkt mit dem Gebäude verbunden sind, nicht versichert werden.
Also am besten den Vermittler der Versicherung einschalten, nie direkt an die Schadensabteilung wenden, außer es ist natürlich eine Direktversicherung
Gruss Mario