So weit muss es ja nicht gleich gehen. Es ist nun einmal so, dass Versicherungen und Kreditinstitute Informationen und Werbung per Post verschicken und dass entweder die entsprechenden Umschläge entsprechende Aufschriften tragen oder der Name des Finanzinstituts im Sichtfeld des Briefes zu lesen ist.
Ja. Und dann muss man sich auch gar nicht so viele Gedanken wie der Fragesteller machen.
Sie kann das Leben des Partners versichern und ist Versicherungsnehmerin und Begünstigte zugleich und er bezahlt ihr das.
Dann nix Post.
Erbschaftssteuer fiele auch nicht an.
Und ihr könntet euch das ganze Sekundärgeseiere sparen.
Nein. Ich wollte mehr auf den Zahlungsverkehr hinaus, den das ganze nach sich zieht. Das Risiko Post zu erhalten, ist übrigens auch bei der von Dir vorgeschlagenen Konstruktion recht hoch. Aber das nur nebenbei.
In der Tat:
Rand=südafrikanische Währung
Paul Kruger/Krüger=ehemaliger Präsident Südafrikas, dessen Bild auch auf der Münze ist. Übrigens auch Namensgeber des Kruger/Krüger-Nationalparks.
Nur bei Vertragsabschluss für die Einwilligung.Das kann darum direkt, z.B. in einer Niederlassung der Versicherung getan werden.
Weitere Post geht dann ausschliesslich an die Versicherungsnehmerin.
Aha.
Und du glaubst, dass der Fragende das nicht gelöst bekommen kann, wenn er schon Wohnungseinrichtung, Markenklamotten und Accesoires
hat?
Seine Frage war jedenfalls nicht die danach, worüber ihr jetzt feixt.
Seine Frage besticht durch eine unzureichende Darstellung des Problems:
Was ist ein gewisser Betrag? Was ist die Familie? Was ist mit zukommen lassen gemeint? Was ist mit „etwas schiefgehen“ gemeint?
Dass er Geld unbemerkt abheben bzw. ausgeben kann - so zumindest seine Einschätzung -, geht aus der Frage in gewisser Weise hervor, nur stellt sich dann die Frage, was er eigentlich wissen will und unter welchen Umständen/zu welchem Zeitpunkt das „separierte“ Vermögen den Eigentümer wechseln soll.
So lässt sich die Frage halt nicht beantworten und das einzige, worauf man in dem Kontext insofern nur immer wieder hinweisen kann, ist, dass der Teufel ein Eichhörnchen ist und das wiederum heißt: wenn irgendwo eine Adresse gespeichert ist, dann geht dahin auch mal Post - ob nun Werbung, Datenschutzhinweise, Adressabgleiche oder einfach irrtümlich.
Bei Lebensversicherungen gibt es noch ein kleines zusätzliches Problem, denn um die Leistung aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten, muss man den Tod der versicherten Person durch Vorlage der Sterbeurkunde nachweisen und an die kommt man halt nicht so leicht, wenn man eine geheime Zweitbeziehung ist.
So hoch sind Versicherungsbeiträge für Lebensversicherungen nun auch wieder nicht, dass die auffallen würden, wenn er ihr das bar zurückgibt
Sprich er wird versichert, sie ist die Begünstigte, Beiträge gehen von ihrem Konto ab … er muss ihr die paar Kröten dann eben vierteljährlich zurückgeben
Wenn er ihr bisher unbemerkt eine Wohnung einrichten und sie sonst wie versorgen konnte, dann klappt auch das
Diese Unart, Fragen und Fragende grundsätzlich anzuzweifeln, Vermutungen und Unterstellungen frei abgemischt mit eigenen Projektionen reinzupacken finde ich schwierig.
Was spricht dagegen, Fragen als das, was sie sind zu beantworten.Oder es eben zu lassen. Muss ja keiner ran.