Wie Du meinst.
Kann sein, kann auch nicht sein.
Seine Frage besticht durch eine unzureichende Darstellung des Problems:
Was ist ein gewisser Betrag? Was ist die Familie? Was ist mit zukommen lassen gemeint? Was ist mit „etwas schiefgehen“ gemeint?
Dass er Geld unbemerkt abheben bzw. ausgeben kann - so zumindest seine Einschätzung -, geht aus der Frage in gewisser Weise hervor, nur stellt sich dann die Frage, was er eigentlich wissen will und unter welchen Umständen/zu welchem Zeitpunkt das „separierte“ Vermögen den Eigentümer wechseln soll.
So lässt sich die Frage halt nicht beantworten und das einzige, worauf man in dem Kontext insofern nur immer wieder hinweisen kann, ist, dass der Teufel ein Eichhörnchen ist und das wiederum heißt: wenn irgendwo eine Adresse gespeichert ist, dann geht dahin auch mal Post - ob nun Werbung, Datenschutzhinweise, Adressabgleiche oder einfach irrtümlich.
Bei Lebensversicherungen gibt es noch ein kleines zusätzliches Problem, denn um die Leistung aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten, muss man den Tod der versicherten Person durch Vorlage der Sterbeurkunde nachweisen und an die kommt man halt nicht so leicht, wenn man eine geheime Zweitbeziehung ist.