Du hast dich noch nie um einen Sterbefall kümmern müssen?
Was man für die Sterbeurkunde braucht, angefangen mit dem Totenschein macht die Familie.
Liegt das dem Standesamt vor, dann gibt es Sterbeurkunden.
Und in diesem speziellen Fall würde es die hypothetisch auch für Versicherungsnehmerin geben, wenn sie ein berechtigtes Interesse hat, das sie nachweisen kann.
Deine Rechthabesucht führt dich wieder einmal auf immer weitere Abwege.
Dass die Post kein Problem sein muss wurde dar gelegt und , wenn die Versicherungsnehmerin die Geliebte ist, dann gibt es auch da keine Unklarheiten über die Verfügung über die Versicherungssumme.
Ich frage mich, was so schwer daran zu verstehen ist, ausser die Sache mit dem irren Ego vielleicht.
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Dazu schrieben zwei Personen etwas. Eine als Kunde von Finamzdienstleistern und einer als Mitarbeiter.
@C_Punkt @987
Könnt ihr euch nicht bitte endlich gegenseitig ignorieren und es dabei dann auch belassen?
Was ihr hier immer wieder vorführt, ist bestenfalls peinlich, es nervt, und es hat nicht den geringsten Mehrwert für irgendwen hier im Forum außer für euch und eure gekränkten Eitelkeiten.
Bitte!
Die Familie muss erstens auch nichts mit kriegen weil das eine Sache ist, die mit dem Standesamt geklärt wird und zweitens dürfte das nach dem Ableben wirklich Banane sein.
Ja, sie schreiben aber nichts zu dem Ausweg aus der Postsache, der Zweitfrau als Versicherungsnehmerin. Du bist doch sonst so pingelig oder bist du das nur, wenn es darum geht der Allgemeinheit um deines Ego willen klar zu machen, dass du natürlicherweise immer Recht hast?
Man kann ihn nicht stumm schalten, leider.
Ich verstehe nicht, warum du immer wieder mit der Post kommst. Ich habe von den Banken, bei denen ich ein Konto habe, seit Jahren keine Post mehr bekommen. Allerdings verhindert das auch nur, dass die Familie zu Lebzeiten des Kontoinhabers etwas mit bekommt.
Jetzt musst Du nur noch erklären, wie die Zweitfrau an Totenschein oder Sterbeurkunde kommt, die der Familie ausgehändigt werden.
[quote=„987, post:45, topic:9528541“]
zweitens dürfte das nach dem Ableben wirklich Banane sein[/quote]
Ist es aber anscheinend nicht und wenn doch, würde ein Satz im Testament reichen.
Den gibt es auch nicht, zumindest nicht mit absoluter Sicherheit. Wenn ein Kundensatz angelegt wird, kommt mit ziemlicher Sicherheit auch irgendwann Post.
Aber lassen wir die Post gerne weg und konzentrieren uns auf Totenschein und Sterbeurkunde.
Einen Scheiss muss ich, aber bitte, gerne, noch einmal:
Bei nachgewiesen berechtigtem Interesse kann eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragt werden.
Dem der Totenschein vorliegt, das ist Familiensache, hatte ich auch schon erwähnt.Und das wird in der Regel auch getan, aus eigenem Interesse und weil man muss.
Der signifikante Unterschied zwischen Totenschein und Sterbeurkunde ist bekannt?
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG):
(1) Urkunden aus den Personenstandsregistern dürfen erteilt werden
- den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht,
- deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen,
- Geschwistern, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen,
- sonstigen Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen .
gähn
Ein Satz im Testament würde in vielen Fällen der Gütergemeinschaft eben nicht reichen.
Jetzt übertreibst Du aber.
Beim zitierten Gesetz geht es um die „Anzeige eines Sterbefalls“, also unmittelbar nach dem Ableben. Das Ergebnis dieser Anzeige ist die Sterbeurkunde.
Selbstverständlich kann man später weitere Ausfertigungen der Sterbeurkunde anfordern.
Und Dun hast noch nix unternommen dies bei ihrem Arbeitgeber zu unterbinden?
Wenn ja, Schande über Dich.
Wenn doch und die unternehmen nix, nehm ich die Schande zurück!
ramses90
Weil ich mich ja so gerne beleidigen lasse…
Kann ja jeder nachlesen, wer hier wo und mit welchen freundlichen Worten in die Diskussion eingestiegen ist.
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Ja, das ist richtig. Wenn man also wüsste, wo der Versicherte verstorben ist und von dort unter Nachweis seiner Identität und Vorlage der Versicherungsurkunde eine Ausfertigung (also beglaubigte Kopie) der Sterbeurkunde erhalten hat, hat man bei der Versicherung dennoch das Problem, dass die eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache verlangt.
Aber man kann es lassen, ihm zu antworten, wenn man schon nicht schafft drüber hinwegzulesen.
Dann hoffe ich, es geht dir jetzt besser.
Jetzt steht hier nicht nur weiterhin der Beitrag, den du als beleidigend empfindest, sondern man kann auch nachlesen, dass du nicht souverän genug warst, darüber hinwegzugehen.
Es ist ja nicht, dass der Verlauf eurer Unterhaltungen noch irgendwie überraschend wäre oder es jemals zu irgendetwas geführt hätte.
Si tacuisses…
It takes two to Tango.
Weil das halt echt ein Thema ist. Das eine ist die Erfahrung, die auch ich als Kunde gelegentlich gemacht habe, dass man bspw. ausdrücklich der Zusendung von Werbung widerspricht oder alle erdenklichen Haken bei elektronischer Mitteilung setzt und dennoch immer wieder/ab und zu irgendwelche Schreiben in Briefform erhält. Das würde ich aber noch als anekdotisch abtun, aber es gibt eben auch die andere Seite, nämlich die der Finanzdienstleister und natürlich wird das gleiche auch für hunderttausende andere Unternehmen zutreffen, die unterschiedliche Arten (also Rechnungen, Werbung, Preis-/AGB-Änderungen, Datenschutzerklärungen usw.) von Briefen an eine Vielzahl von Kunden verschicken.
Das Problem mit der unverlangten Post tritt häufig dann auf, wenn ein Schreiben außer der Reihe (bspw. auf Initiative des Vertriebs, der Datenschutzbeauftragten usw.) an eine große Zahl von Kunden/eine bestimmte Kundengruppe verschickt werden soll. In den Systemen gibt es eine Vielzahl von Variablen, die bei einem Kundensatz oder einem Konto/Versicherungsvertrag erfasst werden kann und nicht jedem, der solche Schreiben in die Welt setzt, ist deren Existenz bzw. Bedeutung bewusst.
Und so kann es dann kommen, dass irgendjemand eine tolle Idee für einen Vertriebsansatz hat und bei der Beauftragung der Erstellung der Adressliste leider vergisst bspw. das Feld „Werbung nicht erwünscht“ auslesen zu lassen. Immer wieder beliebt ist auch, Schreiben an alle Unternehmenskunden zu verschicken, aber dabei zu vergessen, das Feld „stille Unterbeteiligung“ auszulesen, d.h. hier erhalten Kunden ein Schreiben, die gar nicht wissen, dass sich ein anderes Kreditinstitut an dem Darlehen, das sie von einem Kreditinstitut erhalten haben, unterbeteiligt hat.
Die vorgeschlagene Konstruktion ist in gewisser Weise ähnlich: Kunde/Versicherungsnehmer ist die Person W2 und die versicherte Person ist eigentlich gar nicht Kunde der Versicherung. Aber natürlich müssen sein Name und ein paar weitere Daten irgendwo im System der Versicherung abgelegt sein. Also ist der Datensatz inkl. der Adresse vorhanden. Damit ist das Risiko eines unerwarteten Briefes erst einmal im Raum.
Neben den unabsichtlichen Anschreiben gibt es aber auch absichtlich versandte, die bspw. Änderungen der Versicherungsbedingungen betreffen können oder dem Datenabgleich dienen.
… und ist jemandem schon aufgefallen, dass der UP sich nicht ein einziges mal zurückgemeldet hat?
Ja, und das nervt, weil die Frage halt durchaus Raum für Interpretationen lässt. Was ist mit „ein gewisser Betrag“ gemeint, wer genau ist „die Familie“, wann/aus welchem Anlass soll der Vermögensübergang stattfinden, welche Möglichkeiten der „unauffälligen“ Entnahme aus der Haushaltskasse bestehen usw. Und natürlich die eigentlich wichtigste Frage: welche Annahme besteht hinsichtlich der detektivischen Fähigkeiten und Aktivitäten der Erstbeziehung?
Bei Nachbarn flog seine Zweitbeziehung auf, weil er (mit der Zweitfamilie) im Urlaub war, seine Erstfrau Unterlagen suchte und bei der Suche über Urlaubsfotos stolperte, an die sie sich nicht erinnern konnte. ![]()
Kann man nicht immer.
Diese Biegereien im Dienste des omnipotenten Egos sind schlicht unerträglich immer mal wieder.
Darum bitte ich darum Deinerseits das Ignorieren zu praktizieren.
Hi,
Also ich gehe mal davon aus, dass Deine Familie (sind Kinder vorhanden?) nichts von Deinem Doppelleben weiß.
Hast Du Dir mal überlegt, was Du Deiner Frau/Witwe und Deinen Kindern unterschlägst/ vorenthältst/verwehrst, in dem Du Deine Maitresse versuchst abzusichern?
Hast Du so viel Geld, dass Du alle gleichermaßen gut versorgen kannst und niemand neben runterfällt und kürzer treten muss?
Kannst Du so viel teilen?
Dein Gewissen sollte Dir die nächsten Schritte vorgeben…wenn nicht Deiner Frau (die sicherlich einiges geleistet hat für das sie nie „entlohnt“ wurde), dann der Kinder wegen.
Und wenn Du Deine Maitresse unbedingt absichern willst, solltest Du auch entsprechend dafür mehr arbeiten, um die Verluste für Deine eigene Familie niedrig zu halten…was aber auch wieder auf Kosten der Familienzeit geht.
Da beisst sich die Katze dann in den Schwanz.
Ich würde auf jeden Fall ganz genau prüfen, was da wann wohin gegangen ist. Lügen haben kurze Beine.
Auch wenn Du dann nicht mehr da bist, hat das Folgen für die hinterbliebenen Familienangehörigen.
Nachtrag:
Und wenn Du Dir das alles so leisten kannst, dann möge doch bitte die Maitresse auch für die Beerdingskosten aufkommen.