Ganz schön übergriffig.
Woher nimmst du das Recht, es zu bewerten?
Auf welcher Basis meinst du, es beurteilen zu können?
Hi,
Wenn Du richtig liest, mache ich genau das nicht.
Ich bewerte gerade nicht, aber das Guthaben, das für die Maitresse draufgeht, gehört der eigentlichen Familie, bzw muss entsprechend kompensiert werden. Warum sollten Ehefrau und ggfs. gemeinsame Nachkommen Verluste erleiden müssen, weil der Vater zweigleisig gefahren ist?
Du kennst die Umstände nicht einmal im Ansatz.
Wenn das keine Beurteilung ist?
Alle potentiellen Wenn und Abers aufzuzählen würde den Rahmen sprengen.
Hi,
stört Du Dich vielleicht an dem gewählten Begriff? Second Lady/ Affaire/ Maitresse, wobei Maitresse wirklich noch einen ehrbaren Ursprung hat.
Die betreffenden Dame weiß wohl Bescheid und sie spielt dennoch mit. Zweite Geige zu sein ist nicht jedermanns Sache.
Aber die Ehefrau weiß es wohl nicht.
Stelle Dir einfach mal vor, das wärst Du, also die Ehefrau. Nur für einen Moment.
Ich bewerte nicht und ich verurteile nicht, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass keine der Parteien glücklich da rauskommen würde, wenn man nicht irgendwann die Dinge auf den Tisch packt und Klartext redet.
Was der OP hinterlassen würde, wäre Verwirrung und womöhlich Hass, weil Gelder wohingeflossen snd, die sich außerhalb der Familie befinden.
Für das mögliche Erbe kommt es letztlich auch darauf an, ob es eine Zugewinngemeinschaft war oder ob es einen Ehevertrag gab.
Dann gäbe es noch die Möglichkeit eines Vermächntisses. Wie da die Steuerzahlungen bei Nichtverwandten aussehen weiß ich nicht.
Da alles dürfte aber nicht zu Lasten der eigentlichen Familie gehen.
Diese moralische Diskussion gehört hier nicht her, auch wenn es mir in den Fingern juckt, denn es gäbe jede Menge dazu zu sagen und ich stimme Dir keineswegs zu!
Wirf die Begriffe nicht in einen Topf. Es ist richtig, dass für die Ausfertigung der Sterbeurkunde (selbstverständlich eh alles gegen Gebühr) der Totenschein ein Mal vorgelegen haben muss. Danach müssen aber diejenigen mit dem besagten Interesse den Totenschein nicht mehr vorlegen, wenn sie - gegen Gebühr - eine Sterbeurkunde wollen. Berechtigtes Interesse reicht.
Lebensversicherungen wollen den Versicherungsschein im Original und die Sterbeurkunde haben, das ist der Regelfall. Nur in Ausnahmen wird der Totenschein verlangt.
Als Familie eines illustren Zeitgenossen, wie der Fragesteller einer ist, kann ich in doppelter Hinsicht bestätigen: Vieles geht. Man kann sehr viel verheimlichen, auch so eine Lebensversicherung. Aber man sollte tunlichst aufpassen, wirklich keine Spuren zu hinterlassen.
In unserem Fall waren es ganz analoge Spuren und die Marotte, jeden Furz in ein kleines Büchlein zu notieren.
Dass das mit der Lebensversicherung auch mit Sterbeurkunde anstandslos funktioniert, hier sogar ohne Original des Versicherungsscheins (Scan genügte), kann ich auch noch aus der Praxis beisteuern.
Das ist hier ist der relevante Abschnitt aus den Musterbedingungen für Risikolebensversicherungen des GDV (Gesamtverband der Versicherer), die die einzelnen Versicherungsgesellschaften in ihre AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) übernommen haben:
Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
(1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir verlangen, dass uns
der Versicherungsschein vorgelegt sowie die Auskunft nach § 16 gegeben werden.
(2) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)
mitgeteilt werden. Außerdem müssen uns vorgelegt werden
- eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort,
- eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache.
Aus der Bescheinigung müssen sich Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten Person geführt hat, ergeben.
Und ja: es ist denkbar, dass sich eine Versicherungsgesellschaft entgegen ihrer eigenen AVB dazu entscheidet, auch ohne diese Bescheinigung auszuzahlen. Nur sinkt die Wahrscheinlichkeit dafür rapide, wenn die begünstigte Person einen anderen Nachnamen trägt als die versicherte Person, mit der versicherten Person nicht verwandt ist und an einer anderen Adresse gemeldet ist.
Natürlich kann man davon ausgehen, dass das schon irgendwie klappen wird und die Zweitbeziehung nicht doch in Kontakt zur Familie treten muss bzw. wird, um an ihr Geld zu kommen, nur klang es halt nicht, dass das Gelingen der Veranstaltung dem Zufall anheim gestellt werden soll.
Es gibt sicherlich Lösungen für die Aufgabenstellung, nur müsste man diese halt genauer kennen.
Wir sind im Brett „Liebe & Partnerschaft“. Hier - anders als im Brett „Finanzen“, wo ich die Frage eher erwartet hätte - ist schon eher eine moralische Diskussion erlaubt.
Denn der UP gefährdet eine Liebe und eine Partnerschaft - ganz massiv. Ich weiß, wie sehr ich meiner Frau und meinen Kindern weh tun würde, wenn ich fremd gehen würde. Dann soll er sich gefälligst von seiner Frau offen trennen, und sein Fremdgehen nicht als „Second Lady“ - Zweitfrau - schönreden. Indem er Spaß hat, kann er Leben, Vertrauen, Liebe zerstören.
Ja, in dieses Brett gehört diese Meinung. Auch wenn du - und andere - jetzt ganz deutlich dagegen schießen werden.
Das kann man so sehen, aber die Frage im UP war eine andere als die nach der Moral.
Das ist richtig.
Mein Lapsus gegen die Netiquette ist aber gering im Vergleich zu anderen
.
Im Rechtsbrett findet man öfters Fragen wegen rechtlicher Fragen, zu denen dann irrelevante Rückfragen gestellt werden, um den jeweiligen UP an den Pranger zu stellen und ihm die Schuld zu geben - aber nicht die rechtliche Frage zu beantworten.
Wie gesagt, im Finanzbrett hätte ich nichts gesagt - im Beziehungsbrett ist die Frage nach der Beziehung(squalität) durchaus angemessen.
Stimme vollkommen zu
.
Gefällt mir auch wenig.
Mir fiele einiges zum moralischen Thema ein, auch Widersprüchliches zu Deiner Haltung.
Das wäre aber so umfangreich und würde so viele neue Seiten dieser Sache aufmachen- weil die Sache eben komplex ist- dass das sicherlich besser in einem gesonderten Thread aufgehoben wäre.
An dieser Stelle finde ich es übergriffig dem Fragenden gegenüber.
Glaubt irgendwer, der Fragende würde das jetzt dann beenden, weil andere es verurteilen?
Für wen also kommt jemand an dieser Stelle mit einem Urteil auf die Bühne?
Aus der „Diskussion“ würde ich mich als UP auch geschmeidig zurückziehen. ![]()
Nein, ich nicht. Ich bin zwar beliebig naiv und glaube an das Gute im Menschen, aber du hast vollkommen recht: Mein Einwand wird nichts bringen.
Darum habe ich damit auch gewartet, bis sachdienliche Hinweise gekommen waren.
Aber die - entschuldige meine brüske Ausdrucksweise - egoistische Einstellung des UP, mal locker-flockig die eigene Ehefrau oder Partnerin hintergehen zu können, kann sehr viel Leid verursachen. Ich finde, man trägt als Partner auch Verantwortung für die Partnerin, und als Mensch Verantwortung, ein Mindestmaß an Ehrlichkeit zu haben.
Ich wollte deutlich machen, dass diese gewissenlose Einstellung nicht allgemein akzeptiertes Verhalten ist. Den UP wird es nicht abhalten, aber wenn auch nur ein anonymer Leser/Leserin auf die Idee kommt, dass eine Beziehung, die auf Lüge basiert, nicht so prickelnd ist, dann hat sich das schon gelohnt.
Für die anderen Leser(inn)en.
(Ich finde es übrigens interessant, dass die große Mehrheit hier Doppelleben zu akzeptieren scheint. Ich weiß, dass wenn ich das Opfer wäre, es eine Katastrophe wäre. Und ich weiß, dass wenn meine Frau das Opfer wäre, es für sie eine Katastrophe wäre. Das ist eines von vielen Sahnehäubchen, warum ich nie fremd gegangen bin: Der Schmerz, den das verursachen würde.)
klar.. aber immer wieder interessant wie hier im Forum immer wieder die eig. UPostings aus den Augen verloren werden.
Wer sollte jemanden verurteilen, der Verantwortung zeigt? ![]()
„Auto und Wohnungseinrichtung ist neu, Markenklamotten und Accessoires werden permanent auf dem Stand gehalten.“
Interessant, du sprichst von „Verantwortung“. Klar, wir wissen nichts. Möglich ist aber auch eine um mehrere Jahrzehnte jüngere Frau, die dem älteren Liebhaber erklärt, dass sie die Beziehung beendet, wenn dieser sie nicht absichert. Das hätte dann nichts mit Verantwortung zu tun.
Im Übrigen kenne Ich eine Familie, in der das permanente Fremdgehen des Mannes die Psyche der Mutter und mindestens eines der Kinder massiv und nachhaltig geschadet hat.
Den oben zitierten Satz in der Ausgangsfrage empfinde ich übrigens als total abstoßend. Weiter weg von dem, was für mich „Liebe“ ist, kann man es nicht formulieren.
Ich habe mich aber weiter oben nicht an der Diskussion beteiligt, da eben die „Zweitbeziehung“ ebenso wie die „Erstbeziehung“ und sonstige weitere Personen (nagut, die Kinder nicht) es sich selber ausgesucht haben, mit der Person zusammen zu sein, die sich hinter diesen Zeilen möglicherweise versteckt.
Für sich selber:
Ich weiß, dass wenn ich das Opfer wäre, es eine Katastrophe wäre.
Wer sollte jemanden verurteilen, der Verantwortung zeigt?
In so einem Fall die, die ihr eigenes Weltbild gefährdet sehen und das Leben selber mit seinen ganz eigenen Gesetzmäßigkeiten noch nicht ganz aushalten in seiner Wildheit und Unbezähmbarkeit weil die eigenen Ängste die Ausgänge blockieren.