Hallöchen.
Folgendes Problem stellt sich:
Person Z hat 2006 eine Ausbildung angefangen, war fast ein Jahr krankgeschrieben (mehrere OPs etc.). Jetzt hat der Arzt von Person Z ihm geraten zu kündigen. Aber bevor das geschehen konnte, hatte Person Z bereits eine fristlose Kündigung (zum 14.4.) im Briefkasten, die besagte, Person Z hätte einen Termin verpasst und werde deswegen gekündigt.
2 Wochen zuvor hatte man Person Z ein Einschreiben zustellen wollen, aber er war über eine Woche nicht zu Hause. Sein Arzt hatte ihn bis zum 19.4. krankgeschrieben, und bei der Agentur für Arbeit hat er sich am 16.4. arbeitslos gemeldet.
Gibt es nun eine Sperre, da Person Z ein Schreiben von der Agentur mitbekam, welches zur Erklärung wg. verspätete Arbeitslosmeldung dient?
Ebenso bekam er ein Schreiben für seinen Arzt, dass er abgab und unterschrieben zurückbekam, dass er in diesem Betrieb aus psychologischen Gründen nicht mehr arbeiten kann.
Sperre oder nicht?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Keine Sperre wegen verspäteter Alome, ABER …
Hi!
Aber bevor das geschehen konnte, hatte Person Z bereits eine fristlose Kündigung (zum 14.4.) im Briefkasten, die besagte, Person Z hätte einen Termin verpasst und werde deswegen gekündigt.
2 Wochen zuvor hatte man Person Z ein Einschreiben zustellen wollen, aber er war über eine Woche nicht zu Hause. Sein Arzt hatte ihn bis zum 19.4. krankgeschrieben, und bei der Agentur für Arbeit hat er sich am 16.4. arbeitslos gemeldet.
Damit liegt definitiv keine verspätete Meldung vor (weil man während einer AU „aus wichtigem Grund an der Meldung gehindert“ ist). Folglich wird auch keine 1-wöchige Sperrzeit deswegen eintreten.
Ebenso bekam er ein Schreiben für seinen Arzt, dass er abgab und unterschrieben zurückbekam, dass er in diesem Betrieb aus psychologischen Gründen nicht mehr arbeiten kann.
Sperre oder nicht?
Das Schreiben an den Arzt hat nichts mit einer evtl. verspäteten Meldung zu tun, sondern wurde im Rahmen der Prüfung, ob hier eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit vorliegt, angefordert. Auf eine solche steht nämlich eine 12-wöchige Sperrzeit.
Über das Ergebnis der Ermittlung kann AN DIESER STELLE keine Antwort gegeben werden, da es sich hier um einen komplexeren Sachverhalt mit verschiedenen Einzelprüfungen handelt!
Man wird sich also noch in Geduld üben müssen.
LG
Liza