Andere Nachfragen
Hi!
Ich habe auch Nachfragen – allerdings andere als meine Vorposter. 
Z wurde am 13.12.2008 vom Arzt krankgeschrieben (Burn-Out) und für drei Wochen in eine Klinik überwiesen, wo Z vom 19.12.08 bis 08.01.09 war.
Am 14.12.08 bekam Z per Post die schriftliche Kündigung (Datum auf dem Schreiben: 12.12.2008).
Nun muss Z erneut für drei Wochen in die Klinik.
Ich rekapituliere:
– Ende AV: 12.12.08 (Fr) ⇒ Tag der Kenntnisnahme: 14.12.08 (So); kann daher schon mal nicht stimmen, weil sonntags keine Post kommt
– Tag der Krankschreibung: 13.12.08 (Sa); stimmt das wirklich? (Kann ja dann nur vom Ärztlichen Notdienst oder vom KKH passiert sein.)
Aber nehmen wir erst mal weiter an:
– krankgeschrieben zu Hause: 13. – 18.12.08 (Do)
– krankgeschrieben im KKH: 19.12.08 – 08.01.09 (Do)
Gehe ich fehl in der Annahme, dass Z für die Zeit, wo er krank war, Anspruch auf Krankengeld (KRG) hat, da das Beschäftigungsverhältnis bei der Sicherheitsfirma sozialversicherungspflichtig war ? (Bitte unbedingt sagen, wenn dem aus irgendwelchen Gründen nicht so (gewesen) ist!)
Da Z auf irgendein Papier von der Krankenkasse wartet,
(Wenn KRG-Anspruch besteht, ist dann der Wisch, auf den er wartet, die sog. Bescheinigung nach § 312 SGB III, auf der die KK bescheinigt, von wann bis wann und in welcher Höhe Z KRG bekommen hat?)
hat er sich nicht gleich bei der Agentur für Arbeit gemeldet, sondern erst letzte Woche.
– Wann genau ? – War Z nur bis 08.01.09 krankgeschrieben oder auch noch ein paar Tage nach dem KKH-Aufenthalt ?
Folgen?
Die Antwort hängt von der Beantwortung der obigen Fragen ab (außer der klein geschriebenen; gilt nur der Befriedigung meines persönlichen Interesses
.
LG
Liza