Verstößt ein Vermieter gegen die DSGVO, wenn er Schufa-Auskünfte eines Mietinteressenten an einen weiteren Mietinteressenten weitergibt?

Hallo, ich möchte mich mit einem Freund auf eine Wohnung bewerben. Die Anfrage und auch die Bearbeitung läuft über meinen Freund als Kontaktperson. Da meine Schufa einige Fragen aufwirft und dies einer Klärung bedarf, ist der Vermieter grundsätzlich berechtigt, den Auszug meiner Schufa-Auskunft an meinen Freund als Kontaktperson auszuhändigen?

äh ja,

also ihr beide habt euch Beworben

Ansprechpartner wurde von allen Parteien dein Freund auserwählt.

Vermieter hat Fragen zu deiner Schufa und stellt sie an den genannten Ansprechpartner, habe ich das soweit richtig verstanden?

Das ist korrekt.

wen hätte der Vermieter also fragen sollen wenn nicht den auserwählten Ansprechpartner?

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er hätte doch auch direkt mich kontaktieren können weil meine Kontaktdaten ja ebenfalls angegeben waren.

Nun wenn du deinen Freund als Ansprechpartner nennst und ihn damit ein Vertretungsvollmacht für dich gibst. Dann hat sich der potenzielle Vermieter richtigerweise auch an deine Vertretung gewandt.

Jetzt ist dir was unangenehm und du suchst einen Sündenbock dafür. Überlege das nächste mal besser bevor du jemanden benennst oder sprich den Sacherhalt genauer ab, damit es unwahrscheinlicher ist, dass so etwas nochmals vor kommt.

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Das heißt, dass man alleine mit der bloßen Unterschrift auf einem Bewerbungsbogen für eine Wohnung seine Rechte aus der DSGVO abtritt?

Wie muss ich mir das vorstellen? Du und dein Freund schauen sich eine Wohnung an. Der Vermieter möchte von euch beiden eine Mieterauskunft. Daraus ersichtlich sind deine Probleme mit der Schufa. Und der Vermieter geht jetzt zu deinem Freund und fragt ihn, ob er überhaupt wisse, was für ein armer Schlucker sein Freund ist?

Soon

das ist sehr abstrakt gesagt.
Wir haben uns eine Wohnung angeschaut und bewerben uns nun auf diese Wohnung. Wir haben zusammen den Interessentenbogen ausgefüllt und mein Freund hat diesen übermittelt, da er in Kontakt zum Vermieter steht.
Darf der Vermieter nun Rückfragen zu meinen personenbezogenen Daten an meinen Freund stellen oder müsste der Vermieter den Kontakt zu mir suchen?

Was macht das für einen Unterschied, von wem die Wahrheit kommt?

Das spielt ja primär erstmal keine Rolle, zumal ein Schufa-Eintrag heutzutage schon fast gängig geworden ist. Aber ist der Vermieter durch die Wohnungsbewerbung von uns beiden durch die DSGVO befreit, und darf meine personenbezogenen Daten an meinen Freund weiterleiten, damit dieser Unstimmigkeiten o.ä. klärt?

Ja, Du hast den Freund mit Vertretung beauftragt. Dazu gehört auch, das der Freund Fragen zu deiner Lebens- und Finanzsituation schildern kann.
Und Rückfragen beantworten kann.
Sonst macht eine Vertretung keinen Sinn.

Was wäre denn anders gelaufen, wenn 2 Mietinteressenten persönlich anwesend gewesen wären ?
Dann hätte der VM dich an der Hand genommen, ins Nebenzimmer geführt und deinen Schufaeintrag besprochen ?
Und gesagt „Gefällt mir nicht, ich möchte dich nicht als Mieter haben“ ?

Dann wärst Du wieder zum Freund zurück und sagst „hat nicht geklappt“ ?

Und er fragt „warum das denn nicht ?“ Und Du schweigst ?

Übrigens, habt ihr die Wohnung nun bekommen oder will dein Freund nun nicht mehr mit dir zusammenziehen ?

mfG
duck313

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lies da mal was der Vm bis zum genannten Zeitpunkt (wahrscheinlich) alles nicht von Dir fordern durfte und ja, die Weitergabe Deines Schufascores war rechtswidrig!


Und das war und ist es auch wenn er sich dessen garnicht bewußt war. Das war so ein bei manchen Männern typisches Verhalten nach dem Motto: " ich red deswegen jetzt mal mit dem Freund von Mann zu Mann ob der das überhaupt weiss".
Wenn Ihr da einzieht weißte also jetzt schon, dass der VM nur Deinen Freund und nie Dich als Ansprechpartner akzeptieren wird. ramses90

Das heißt, der Vermieter durfte zwecks Rückfragen nicht den Auszug aus der Schufa direkt an meinen Freund übermitteln, gleichwohl dieser als direkter Kontakt zum Vermieter fungiert, richtig?

Wir haben die Wohnung nicht bekommen und ich habe seither auch keinen Kontakt mehr zu meinem Freund, weil sich dadurch unsere Lebenswege in verschiedene Richtungen ausgedehnt haben.

Richtig! Es sei denn, Du hast dem VM eine Vollmacht erteilt, dass er alle erforderlichen Angelegenheiten die Mietsache betreffend, mit Deinem Freund regeln kann. ramses90

Es gibt einen vorgefertigen Bewerberbogen, der durch den Bewerber/Interessenten auszufüllen ist. Hier wird zunächst eine Kontaktperson eingetragen. Diese kann sich jedoch von den nachfolgenden Personen unterscheiden. In dem Bewerberbogen können sich bis zu zwei Interessenten eintragen. Neben personenenbezogenen Daten wird auch nach dem aktuellen Lebensstand (Beschäftigungsverhältnis und dem Grund des Wohnortwechsels) gefragt. Die Richtigkeit dieser Angaben sowie die Einverständnis, dass Daten bei der Schufa erhoben werden dürfen sind durch beide Interessenten zu unterzeichnen. Der Wortlaut, dass Rückfragen zu einem der Interessenten direkt an den angegebenen Kontakt gestellt werden dürfen, o.ä. ist hier in keinster Weise erwähnt.
Wird dies trotzdem durch meine Unterschrift auf dem Bewerberbogen indiziert? Oder müsste der Vermieter bei konkreten Rückfragen zu meiner Person den Kontakt zu mir suchen?

Was ist jetzt noch unklar? Ein Bweerbungsbogen ist keine Vollmacht. zur Weitergabe der erhobenen Daten an den anderen Bewerber.

Ja, hätte er gemußt. ramses90

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Nö. Nur das Recht der Geheimhaltung gegenüber deiner angegebenen Kontaktperson.

Vielleicht kommst du einfach mal runter und denkst IN RUHE drüber nach?

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Oje. Das war ja eine heftige Liebe.

Schonmal überlegt, welcher Falle du dadurch aus dem Weg gegangen bist?