Vertrag Fitness,

wie kommt man da ohne Probleme wieder raus?

Gruß
Sebastian

wie kommt man da ohne Probleme wieder raus?

Fristgerecht kündigen und fertig.

wie kommt man da ohne Probleme wieder raus?

Fristgerecht kündigen und fertig.

Noch zur Ergänzung:
Am Besten per Einschreiben mit Rückschein (ist ziemlich sicher) oder noch besser: Persönlich mit 2 nichtverwandten Zeugen.

Gruß Andreas

wie kommt man da ohne Probleme wieder raus?

Gruß
Sebastian

Umzug oder Krankheit (>3 Monate)

Schau in die AGB

Gruß

Peter

Ergänzung:
Am Besten per Einschreiben mit Rückschein (ist ziemlich
sicher)

Ziemlich unsicher, denn das Einschreiben muss ja nicht abgeholt werden.

Also: Einwurfeinschreiben ist die erste Wahl.

Levay

Hallo Levay,

will nicht groß mit Dir diskutieren und gebe Dir daher Recht.

Aber unter Juristen und Gerichtsvollziehern ist das Einschreiben mit Rückschein noch immer sehr empfohlen und dies nicht ohne Grund.

Also: Einwurfeinschreiben ist die erste Wahl.

Bei dieser Art des Einschreiben weiß niemand, ob das Teil auch tatsächlich erhalten wurde, denn die Post hat erfüllt, wenn der Brief eingeworfen wurde!!!

Aber noch besser ist unter Zeugen oder die perfekte Methode ist die Zustellung mithilfe eines Gerichtsvollziehers. Das wirkt (fast) auf jeden Falll.

Gruß Andreas

Aber unter Juristen und Gerichtsvollziehern ist das
Einschreiben mit Rückschein noch immer sehr empfohlen und dies
nicht ohne Grund.

Also, ich habe nur einen Juristen darüber etwas sagen hören, und der riet davon ab. War mein BGB-Professor. Im Grunde ist die Sache doch recht einfach: Einschreiben wird nicht abgeholt, Kündigung nicht zugegangen. Das ist nicht „sicher“.

Bei dieser Art des Einschreiben weiß niemand, ob das Teil auch
tatsächlich erhalten wurde, denn die Post hat erfüllt, wenn
der Brief eingeworfen wurde!!!

Ja und? Zugegangen sind Willenserklärungen (und auch geschäftsähnliche Handlungen, analoge Anwendung), wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt sind und mit einer Kenntnisnahme zu rechnen war. Mit anderen Worten: im Briefkasten reicht es.

Aber noch besser ist unter Zeugen oder die perfekte Methode
ist die Zustellung mithilfe eines Gerichtsvollziehers. Das
wirkt (fast) auf jeden Falll.

Schlechter Tipp, weil völlig unverhältnismäßig für jemanden, der seinen Fitnessstudiovertrag kündigen will!

Levay

Hallo Andreas,

nachdem ich Deine Visitenkarte gelesen habe, frage ich mich, warum Du dich auf dieses Niveau herunterlässt.
Aufgrund Deiner Erfahrung denke ich, dass Du bei dem Thema kompetenter erscheinst. Im Gegensatz zum Studenten Levay (und seinem BGB-Prof) wirst Du schon etliche Einschreiben mehr verschickt haben.
Ich wollte eigentlich früher antworten, habe aber noch heute morgen in unserer Rechtsabteilung mal kurz recherchiert. Als Konzern haben wir bislang mind. 2900 Einschreiben und zwar – man höre und staune – ca. 99,897 % per Einschreiben mit Rückschein. Gemäß Aussage unserer Rechtsabteilung mit dem Hinweis, dass Einwurf-Einschreiben, speziell bei größeren Unternehmen nicht so gut geeignet sind (besonders bei Gericht).

Allerdings erhielt ich auch den Hinweis, dass Einschreiben nicht das „Beste“ sind. Es gibt nämlich auch Zeitgenossen, die Einschreiben verschicken und zwar mit einem „leere“ Blatt. Der Empfänger macht auf und kann nichts damit anfangen, wirft das Ganze weg. Der Absender behauptet später eine Willenserklärung (je nach Bedarf) abgegeben zu haben. Wird z. B. von Fußballspielern eingesetzt (wegen „vorausschauender“ Vertragskündigung). Hat sich aber bei fast allen Vereinen „rumgesprochen“.

Ziemlich sicher ist eigentlich die Übergabe unter Zeugen. Da kommt fast nichts ran. Außer der Gerichtsvollzieher; ist zwar teuer, aber je nach Situation sinnvoll.

Noch mein Tipp an Dich. Verschwende nicht Deine Zeit mit Antworten an den „Besserwisser“ Levay, sondern hilf besser dem Forum. Die können Deine Hilfe bzw. Erfahrung besser brauchen, denn ich glaube, dass Levay nicht einmal weiß was die Alternativen sind.

Gruß Jonathan

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Entschuldigung für meine Oberflächlichkeit!
Ich suche eine Möglichkeit, um sofort aus einem solchen Vertrag auszusteigen.
Welche Möglichkeiten gibt es denn da bitte.

Danke für die bisherigen Postings!

Grüße
Sebastian

Moin moin,

dazu ein paar kurze Kommentare:

  1. Ich, der Besserwisser höchstpersönlich, würde solche Kündigungen sowieso nicht per Einschreiben verschicken, weil ich nicht davon ausgehe, dass das nötig ist. Ich bekomme nämlich eine Kündigungsbestätigung, und wenn die ausbleibt, kann ich das Einschreiben immer noch nachholen.

  2. Der Hinweis darauf, dass ein Einschreiben „sicher“ ist, ist einfach falsch. Ich habe nichts grundsätzlich gegen Einschreiben, aber meinen Einwand finde ich nun wirklich nicht „besserwisserisch“. Es ist nämlich in der Tat so, dass ein nicht abgeholtes Einschreiben keine Wirksamkeit entfaltet, dieses Risko besteht beim Einwurfeinschreiben, da es ja nicht abgeholt wird, nicht.

  3. Auch nicht besserwisserisch, sondern inhaltlich absolut richtig ist der Hinweis darauf, dass ein Zugang nicht davon abhängt, ob der Empfänger das Schreiben wirklich liest, was ja mit einem Einwurfeinschreiben nicht nachgewiesen werden könnte. Wir haben es hier mit einer schnöden Willenserklärung zu tun, und die gilt als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers (Briefkasten…) gelangt ist und unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen war. Die tatsächliche Kenntnisnahme ist unerheblich, und das sind keine Theorien, das ist Rechtspraxis.

  4. Es ist auch nicht besserwisserisch, darauf hinzuweisen, dass ein Gerichtsvollzieher (das muss man sich mal vorstellen) absolut überzogen ist, wenn jemand einfach nur einen Fitnessstudiovertrag kündigen will. Allein die Idee schon… Auch den Aufwand, da mit Zeugen hinzumaschieren, finde ich reichlich albern. Im Ausgangsposting war nie die Rede davon, dass es irgendwelche Probleme gibt. Der Fragende wollte nur wissen, wie er sich am besten vom Vertrag lösen kann.

  5. Ich bin nebenbei auch noch Arbeitnehmer, und wir verschicken in dem Unternehmen, in dem ich meine Brötchen verdiene, sehr viel Post. Aus guten Gründen haben wir uns dafür entschieden, nur in bestimmten Fällen ein Übergabeeinschreiben zu wählen, weil nämlich davon viel zu viele nicht abgeholt werden. Dabei sind unsere Briefe auch noch welche, die die Empfänger tatsächlich haben wollen, also keine Mahnungen, Kündigungen oder dergleichen.

Fazit: Besserwisserisch oder nicht, letztlich spielt es eh keine Rolle, weil ein Fitnessstudio sicher besseres zu tun hat, als den Empfang von Kündigungen zu bestreiten. Außerdem bekommt man ja eine Bestätigung, und wenn nicht, kann man immer noch ein Einschreiben schicken oder meinetwegen einen Gerichtsvollzieher (!!!) beauftragen. Trotzdem bleibt der Hinweis darauf, dass ein Übergabeeinschreiben sicherer ist als ein Einwurfeinschreiben, schlichtweg falsch. Und dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob ich nur ein kleiner Student bin oder nicht.

Levay

Hallo Jonatan,

danke für Dein Feedback. Stimmt schon: Erfahrung und Praxis ist viele Wert. Aber der lernt es auch noch (hoffentlich)!

Und noch zu Deinem Kommentar:

Noch mein Tipp an Dich. Verschwende nicht Deine Zeit mit
Antworten an den „Besserwisser“ Levay, sondern
hilf besser dem Forum. Die können Deine Hilfe bzw. Erfahrung
besser brauchen, denn ich glaube, dass Levay nicht einmal weiß
was die Alternativen sind.

Die kennt er bestimmt nicht! War sehr wahrscheinlich nicht in der Rechts-Vorlesung im 1. Semester, sonst wüsste er das :wink:))

Gruß Andreas

Hallo Levay,
leider zeigt schon Deine erste Antwort, dass Du keine Ahnung hast. Vielleicht solltest Du in der Vorlesung doch besser aufpassen. Bist sicherlich sehr beliebt unter Deinen Kommilitonen. So Jungs wie Du kenne ich auch. Haben Klausuren geschoben, waren nie da, erzählten immer wie hart sie doch arbeiten müssten, krochen dem Prof. in den A… und haben schlussendlich nichts auf die Reihe gebracht. Mach so weiter.
So, nun zu Deinem inkompetenten Vorschlag!!!

  1. Ich, der Besserwisser höchstpersönlich, würde solche
    Kündigungen sowieso nicht per Einschreiben verschicken, weil
    ich nicht davon ausgehe, dass das nötig ist. Ich bekomme
    nämlich eine Kündigungsbestätigung, und wenn die ausbleibt,
    kann ich das Einschreiben immer noch nachholen.

Bsp. Kündigung des Fitness-Vertags zum korrekten Zeitpunkt z. B. 31.03.05 (bei nicht rechtzeitiger Kündigung - allgemein üblich - verlängert sich der Vertrag um 12 Monate.
Da Du ja so schlau bist, schickst Du die Kündigung am 27.03.05 rechtzeitig - aber ohne Einschreiben ab -. Im April hast Du noch keine Bestätigung erhalten. Jetzt kündigst Du natürlich per Einschreiben (ach so EINWURF). Dann informiert Dich Dein Club, dass er im März nie eine Kündigung erhalten hat (bzw. in seinen Machtbereich gelangt ist). Und… Dein Vertrag verlängert sich. Und der rechtzeitige Termin zur Kündigung ist überschritten… UUUUPSSS.
Aber wer die Alternativen nicht kennt!!! Oder kannst Du sie mir mitteilen?
Gruß Jonathan

Hallo,

ohne zu wissen, was in dem Vertrag steht, kann man Dir vermutlich nicht wirklich hilfreich antworten.

Lies doch bitte mal nach, was da zu ordentlichen und außerordentlichen Gründen steht. Normalerweise gibt es außer Tod und plötzlichem, nicht selbst geplantem Wegzug ins Ausland nicht viele gültigen Kündigungsgründe. Es gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten). Du fändest es ja auch nicht toll, wenn das Fitnessstudio Dich eines Tages nicht mehr reinlassen würde, weil sie spontan den Vertrag von ihrer Seite kündigen.

Ein Apell an die Kulanz des Fitnessstudios könnte helfen, Du kannst ja z.B. anbieten, 50% des Restbetrages zu zahlen, aber dafür sofort und im Voraus.

Gruß,

Myriam

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Hallo Levay,

deinen richtigen Vor- und Nachnamen verkneife ich mir, da Du vielleicht rechtliche Schritte gegen mich einleiten wirst. Obwohl, wäre mir eigentlich egal.

Was ich hier über dich gelesen habe, trifft die Sache so ziemlich. „Besserwisser“ ist noch untertrieben.
Da wir (leider) im gleichen Kurs sind, kann ich dein Gehabe nicht mehr hören. Deine Art geht uns allen so auf den Nerv.
Noch schlimmer, dass ich deine Kommentare noch im Forum lesen muss.Im wahren Leben nevt mich und andere, dass du den Professor laufend unqualifiziert unterbrichst. Haarstreubende Beispiele bildest und den ganzen Kurs nervst. Der Einzige, der unterbricht bist immer Du. Aber das hat dir auch schon der Kurssprecher mitgeteilt. Hat aber leider nicht geholfen.

Und jetzt auch noch im Forum, wo i. d. R. sehr gute Informationen weitergegeben werden. Das bringt mich zum Brechreiz.

Aber mach so weiter, der Kurs kann dich nicht leiden, und bald niemand im Formum.

Gruß Susanne

Hi Levay,

auch mich würden die Alternativen brennend interessieren!

Gruß Xenia

Hallo Levay,

ich bin froh, dass ich vom Forum unterstützt werden.
Denn Erfahrung und Praxis zählt mehr als „mein Prof. hat gesagt…“. Mein Vorschlag, lassen wir das. Du hast Recht. Und wir widmen uns wieder dem Forum, denn: „Wer Wissen hat, lasse andere sein Licht daran entzünden“. (Hab ich mal im Forum von cirwalda gelesen. Passt aber gut)

Gruß Andreas

Hallo Jonathan,

der von dir geschilderte Fall ist ein gutes Beispiel dafür, dass es Sinn machen kann, per Einschreiben zu kündigen. In diesem Fall würde ich das ausnahmsweise auch so tun. In meinem Leben ist das genau einmal so gewesen. Also: Die Zeit war knapp, ich habe per Einschreiben gekündigt. Sicherheitshalber. In der Regel kündige aber zumindest ich nicht so knapp, also spare ich mir das Geld.

Aber irgendwie gibt es da ein Missverständnis zwischen uns: Du glaubst, ich wäre gegen Einschreiben. Das ist überhaupt nicht so. Es gab zwei Aspekte, auf die ich hinweisen wollte, und ich wiederhole mich da:

  1. Es stimmt nicht, dass ein Übergabeeinschreiben „sicher“ ist. (Na ja, sicher ist auf der Welt ja sowieso nix :wink:) Noch mal: Ein Einschreiben, das nicht entgegengenommen und nicht abgeholt wird, ist nicht zugegangen (Ausnahmefall: treuwidrige Zugangsvereitelung, Beispiel: Arbeitnehmer weiß, dass ihm gekündigt werden soll, er holt das Einschreiben deswegen nicht ab.) Also: Wenn das Fitnessstudio dann niemanden zur Post schickt, dann ist die Kündigung auch nicht wirksam.

  2. Es stimmt auch nicht, dass ein Einwurfeinschreiben dadurch „unsicher“ wird, dass man nicht weiß, ob der Empfänger es wirklich gelesen hat. Denn entscheidend ist der Einwurf in den Briefkasten, der juristisch gesprochen der „Zugang“ ist. Und genau das wird beim Einwurfeinschreiben ja dokumentiert.

In deinem Beispielfall gibt es übrigens einen guten Grund, eben nicht per Übergabe-, sondern per Einwurfeinschreiben zu kündigen. Ich skizziere mal beide Möglichkeiten:

  1. Die Kündigung wird am 27.03. losgeschickt und zwar per Einwurfeinschreiben. Am 28.03. dokumentiert der Postbote den Einwurf. Die Kündigung ist rechtzeitig zugegangen.

  2. Die Kündigung wird am 27.03. losgeschickt und zwar per Übergabeeinschreiben. Der Postbote kann den Brief aber nicht zustellen und nimmt ihn wieder mit. Am 01.04. schickt das Fitnessstudio jemanden zur Post, um das Einschreiben abzuholen. Dann geht die Kündigung am 01.04. zu und ist damit verspätet. Der Vertrag verlängert sich um weitere zwölf Monate.

Ich möchte das noch mal klarstellen: Ich habe nix gegen Einschreiben. Und ich glaube auch nicht, dass es letztlich einen großen Unterschied macht, ob ich beim Fitnessstudio nun per Einwurf- oder Übergabeeinschreiben kündige. Ich sehe allerdings auch keine Vorteile des Übergabeeinschreibens, denn der dokumentierte Einwurf reicht grundsätzlich aus. Und beim Fitnessstudio mit Gerichtsvollzieher zu kündigen, na ja, komm, das war doch auch von dir nicht ganz ernst gemeint, oder?

Wie auch immer, irgendwie hast du mich ja total gefressen, und es gibt eh nichts, was ich sagen kann, um dich zu überzeugen, dass ich das alles ganz anders meine, als du es verstehst. Da ich mich ungern ständig niedermachen lasse, breche ich das an dieser Stelle ab. Schade eigentlich, denn ich könnte mir vorstellen, dass man da theoretisch noch auf einen grünen Zweig kommen kann.

Schöne Grüße,
Levay

Hallo Xenia,

Alternativen wozu?

Also, ich persönlich (und niemand ist gezwungen, es auch so zu tun) kündige praktisch nie irgendwas per Einschreiben. Wenn es zeitlich knapp ist, kündige ich persönlich (…) per Einwurfeinschreiben. Ich weiß auch nicht, wo hier das Problem liegen soll, der Einwurf wird dokumentiert, und der Zugang ist nachweisbar. Beim Übergabeeinschreiben besteht die Gefahr der Zugangsvereitelung.

Wenn ich dabei irgendwas übersehe, dann höre ich es mir gern an, aber bisher bin ich einfach nur beleidigt worden, ohne dass mir nun jemand erklärt hätte, wo ich denn falsch liege.

Levay

Hallo Andreas,

ich glaube, da habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt.

Ich verstehe jetzt, wie der Satz mit dem Prof rübergekommen ist, aber das war nicht so gemeint, wie du es jetzt verstehst. Sorry, wirklich nicht!

Es ging mir nur um deinen Satz mit den Juristen, die du kennst… Ich wollte doch nur sagen, dass ich nur einmal einen Juristen persönlich etwas habe darüber sagen hören.

Und im Übrigen… also, ich habe mich ja nun wirklich nicht hinter den Worten des Professors versteckt, sondern ich habe inhaltlich erklärt, wo das Risiko beim Übergabeeinschreiben liegt. Das kannst du in jedem Lehrbuch nachlesen, und dort gibt es auch genügend Hinweise auf die entsprechenden Urteile, falls du meinst, das sei alles nur graue Theorie.

Ich verstehe auch nicht ganz, wieso du dich über die „Unterstützung“ freust. Unterstützung dabei, auf mir rumzuhacken, ok ok… Aber inhaltlich wird das, was ich geschrieben habe, dadurch ja nicht falsch. Was ist so schlimm daran, darauf hingewiesen zu werden, dass ein Übrgabeeinschreiben eben nicht so „sicher“ ist, wie immer alle Leute tun?

Levay

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danke für Dein Feedback. Stimmt schon: Erfahrung und Praxis
ist viele Wert. Aber der lernt es auch noch (hoffentlich)!

Nun ja, aber in der PRAXIS ist es doch nun mal so, dass ein Übergabeeinschreiben, dass nicht entgegengenommen und nicht abgeholt wird, auch nicht als zugegangen gilt. Damit wäre die Kündigung schlichtweg verspätet.

Levay

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