Bitte was?
In was für einem „Kurs“ bist du denn, in dem ich angeblich auch bin…?
Das ist ja spannend…
Levay
- der keine Kurse besucht -
Bitte was?
In was für einem „Kurs“ bist du denn, in dem ich angeblich auch bin…?
Das ist ja spannend…
Levay
Hallo Sebastian,
ich sehe das so wie Myriam - erst mal einfach nachfragen! Wenn du gute Gründe hast, dann lassen sie dich vielleicht aus dem Vertrag.
Wenn nicht, schickst du denen halt schnellstmöglich eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin und musst bis zum Ende der Vertragslaufzeit in den sauren Apfel beissen und die Gebühren weiter bezahlen.
Levay
sorry
nicht „verspätet“, sondern „nicht zugegangen“
Stutenbissigkeit…
Hallo Susanne,
Du disqualifizierst Dich selbst mit Deinem Geschreibsel. Deine Ausführungen interessieren hier niemanden, für persönliches Gezanke such Dir doch bitte eine andere Plattform.
Und jetzt auch noch im Forum, wo i. d. R. sehr gute
Informationen weitergegeben werden. Das bringt mich zum
Brechreiz.
Wo ist das Problem? Er hat schlicht Recht.
Herzlichst,
Malte (echter Name).
Nu ma Butter bei die Fische!
Hallo Andreas,
ich würde gerne von dir etwas anderes als hohles Geblubber lesen, nämlich eine inhaltliche Erwiderung auf das Argument, daß bei einem Einwurfeinschreiben bereits der Einwurf ausreicht, um das Schreiben als „zugestellt“ zu betrachten, was bei einem Übergabeeinschreiben nicht der Fall ist, sofern dieses einfach nicht entgegengenommen bzw. abgeholt wird.
Na, wie isses?
Herzlichst,
Malte.
PS
Der Hauptgrund dafür, dass ich das Einwurfeinschreiben wähle, ist aber natürlich nicht die Gefahr der Zugangsvereitelung. So dramatisch sehe ich das nicht.
Es ist einfach billiger und reicht rechtlich gesehen völlig aus. Deswegen wähle ich, wenn überhaupt, das Einwurfeinschreiben. Natürlich kann man in aller Regel genauso ein Übergabeeinschreiben wählen.
Levay
nur noch mal zur Klärung
Da wir (leider) im gleichen Kurs sind
Ich besuche keine Kurse.
Im wahren Leben nevt mich und andere, dass du den
Professor laufend unqualifiziert unterbrichst.
Habe ich mein Lebtag noch nicht getan. Ich habe, als ich noch Vorlesungen besucht habe (das ist länger her…), nicht mal auf gestellte Fragen gern geantwortet, denn ich spreche nicht gern vor vielen Menschen. Also alles Unsinn 
Haarstreubende
Beispiele bildest und den ganzen Kurs nervst.
Der letzte Kurs, den ich besucht habe, war ein Rep. Dort habe ich höchstens auf Fragen geantwortet. Meinen Nachnanmen kannte eh niemand dort (außer einer Person). Stimmt also nicht.
Der Einzige, der
unterbricht bist immer Du.
Den „Kurs“ will ich sehen, in dem nur einer unterbricht…
Aber das hat dir auch schon der
Kurssprecher mitgeteilt.
Wo an der Uni gibt es denn „Kurssprecher“???
Also, ich glaube nicht, dass du mich verwechselst, sondern dass das schlicht und ergreifend erstunken und erlogen ist.
Levay
was ist den eigentlich mit faxen?
da hier ja richtige kleinkriege ausgetragen werden, will ich mal eine neue front eröffnen … wie ist das denn eigentlich mit faxen, hmm?
mit der faxbestätigung hat man ja einen beweis, dass das schreiben in den machtbereich des empfängers gelangt ist, oder? und muss dann das original hinterher geschickt werden?
ich hab meinen fitnessvertrag jedenfalls so gekündigt …
freu mich auf antworten!
raffi
entspricht eigentlich nicht der notwendigen Schriftform.
Gruß Ivo
also, ich frag nur weil bei mir auf arbeit kommt es häufiger vor, dass schriftstücke an (sowohl deutsche als auch europäische) ämter gefaxt werden und auch als eingegangen gelten, wenn das original innerhalb einer bestimmten frist eingeht (aber m. W. nach wegen der notwendigen unterschrift und nicht wegen erfüllung der schriftform o. ä.)
ich habe auch noch nie davon gehört, dass es deswegen probleme gab
raffi
Hallo Andreas,
ich bin enttäuscht, dass du dich auf einen Nebenschauplatz begibst. Dies zeigt nur, dass dir wohl die Argumente fehlen.
Es ist nun mal so wie Levey sagt:
Es gibt das Annahme-/Abholrisiko beim Übergabeeinschreiben (mit RS).
Und so kann es sein, dass eine notwendig einzuhaltende Frist verstreicht.
Der Vorteil des Übergabeeinschreibens liegt darin, dass du die Bestätigung hast, dass es nicht nur im Briefkasten liegt, sondern dass es die Person in die Hand bekommen hat, was zumindest eine höhere Wahrscheinlichkeit behinhaltet, dass das Teil gelesen wurde.
Außerdem hast du mit dem Rückschein was für deine Akte.
Ich kenne daher genug Fälle bei denen es - wo es um eine Frist (und Geld) geht - das selbe Schreiben sowohl als Übergabeeinschreiben als auch zusätzlich als Einwurfeinschreiben verschickt wird.
Gruß Ivo
Hallo Raffi,
bitte lies dir doch mal den §126 BGB durch. Dann siehst du das wir von der gleichen Sache sprechen.
Gruß Ivo
hallo ivo
stimmt … hab den § sogar angemarkert … aber das BGB konnte ich sowieso noch nie leiden
hmm, da steht „eigenhändig durch namensunterschrift“
gilt das dann bei fax nicht als eigenhändig sondern quasi als kopie?
und ist dann das mit original hinterher eine sonderreglung? was würde passieren wenn das original nicht ankommt?
neugierige grüße
raffi
Hallo Malte,
irgendwie verstehe ich Dich, aber für mich sieht es schon etwas beleidigend aus, wenn man von „hohlem Geblubber“ redet.
Aber ich sehe das Ganze (was das Einschreiben betrifft) so wie Du. Es ist einfach keine sichere Weise (so denkt aber der „Durchschnittsbürger“).
Ich glaube was Andreas ausdrücken wollte, ist, dass es Theorie und Praxis gibt. Und da gebe ich Andreas Recht. In der Praxis hat sich das „Einschreiben mit Rückschein“ bewährt.
Was Levay gesagt hat ist auch richtig, lediglich hat man beim Rückschein den entsprechenden Empfänger (falls er es entgegenimmt, warum sollte er auch nicht).
Dies ist äußerst hilfreich (hatten wir in unserem Unternehmen auch), wenn es zu Streitigkeiten kommt (in unserem Fall mit der Telekom).
Das Ganze hat sich auch vor Gericht als sinnvoll ausgewiesen.
Es ist nur leider schade, dass derartige „Rechthabereien“ fast schon in Streit ausarten. Vielleicht sollten „alle“ sich eines besseren besinnen und mehr „wirklich hilfreiche“ Beiträge, so wie die erste Antwot „Einfach kündigen“ schreiben. Dies war eigentlich die richtige Antwort.
Wünsche allen im Forum noch einen schönen Tag.
Gruß Jonathan
Hallo Malte (echter Name),
Stutenbissigkeit
so was schreibt man nicht, selbst wenn - mal angenommen - man recht hat.
Gruß Jonathan (ebenfalls echter Name).
Sorry,
aber vielleicht habe ich auch nicht mehr die angebrachte Ruhe gezeigt.
Ich wollte einfach nur aufzeigen, dass sich maches in der Praxis bewährt hat, im Gegensatz zu dem was ausreichen würde.
Und noch eine kleine Anmerkung von mir „Der Professor hat nicht immer Recht, auch wenn er das denkt (es gibt aber zum größten Teil sehr kompetente Professoren)“.
Gruß Jonathan
Hallo,
irgendwie verstehe ich Dich, aber für mich sieht es schon
etwas beleidigend aus, wenn man von „hohlem Geblubber“ redet.
Nun, nennen wir es „sehr kritisch“. ICH empfinde es als Beleidigung, wenn man jemandem, der faktisch Recht hat, dieses ohne Argumente abspricht, nur weil er Student ist.
Aber ich sehe das Ganze (was das Einschreiben betrifft) so wie Du.
Komisch, DU bist doch der gewesen, der aufgrund der Vika dem Andreas eine höhere Autorität zugesprochen hat, und außerdem sehe ich das genau gar nicht so wie Andreas, der als einziges Argument gebracht hat, in der rechtsabteilung seiner Firma würden Einschreiben meistens mit rückschein eintreffen. Super Argument. Millionen Fliegen können nicht irren…
Ich glaube was Andreas ausdrücken wollte, ist, dass es Theorie
und Praxis gibt.
Ich glaube, was Andreas ausdrücken wollte war vielmehr „Du bist Student und hast grundsätzlich erstmal nicht Recht, aber ich sag Dir nicht, warum.“
Und da gebe ich Andreas Recht. In der Praxis
hat sich das „Einschreiben mit Rückschein“ bewährt.
Ich bestreite das einfach mal .-)
Was Levay gesagt hat ist auch richtig, lediglich hat man beim
Rückschein den entsprechenden Empfänger (falls er es
entgegenimmt, warum sollte er auch nicht).
Genau um diesen Fall der Nichtannahme geht es aber, und in dem hast Du per Rückschein schlicht verloren. Warum jemand ein Einschreiben nicht annehmen wollen sollte? Zum Beispiel, um mit dem dann weiterlaufenden Vertrag Geld zu verdienen.
Gruß,
Malte.
Hallo Jonathan,
Stutenbissigkeit
so was schreibt man nicht, selbst wenn - mal angenommen - man
recht hat.
Wenn jemand mir sagen will „Sowas tut man nicht“, dann ist das ein Garant dafür, daß ich mir erst recht überlege(!) es zu tun. Ich bin nämlich weder „man“ noch reicht mir das als Begründung aus 
Ich räume gerne ein, daß das nicht „nett“ war, aber für’s nett sein werd ich hier nicht bezahlt und das Verhalten der Dame ist schlicht inakzeptabel und im Übrigen auch wider die Netikette und sonstigen regeln von wer-weiss-was.
Gruß,
Malte.
Nur interessehalber:
aber fürs nett
sein werd ich hier nicht bezahlt
Wofür denn dann?
Nur interessehalber:
Gern 
aber fürs nett
sein werd ich hier nicht bezahlt
Wofür denn dann?
Für klare Antworten auf klare Fragen. Nicht mit Geld, aber mit klaren Antworten auf meine klaren Fragen - oder einen Rüffel, wenn ich mal eine unklare Frage stelle (den aktuellsten fange ich mir aktuell von pendragon im Religionsbrett ein - zu Recht!).
Da „nett“ jedoch die kleine Schwester von „scheiße“ ist, mag ich das Attribut nicht sonderlich.
Höflichkeit ist was anderes - die kann gerne jeder haben, der auch höflich ist
Ich finde aber nicht, daß man Leuten gegenüber, die nur stänkern wollen, unbedingt höflich sein muß.
Höfliche Grüße,
Malte 