Vertrag Fitness,

Hallo Malte,

da ich niemanden aktzeptieren kann, der eine Frau als „Stute“ bezeichnet, setzte ich mich nicht weiter mit dem gesamten Thema auseinander. Da bist Du mir einfach einen Schritt voraus.

Übrigens ist Dein Name (der echte Malte) so echt wie Dein Bild?

Mit bemerkenswerte Zurückhaltung
Jonathan

PS: Ich dachte bisher, dem Forum geholfen zu haben, aber man lern ja dazu.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

aber vielleicht habe ich auch nicht mehr die angebrachte Ruhe
gezeigt.

So was kommt vor :smile:

Ich wollte einfach nur aufzeigen, dass sich maches in der
Praxis bewährt hat, im Gegensatz zu dem was ausreichen würde.

Das ist ja auch an sich gut, nur wollte ich da auch gar nichts gegen gesagt haben. Ich wollte nur auf einige Details hinweisen. Ich denke, es war eben ein Missverständnis.

Und noch eine kleine Anmerkung von mir „Der Professor hat
nicht immer Recht, auch wenn er das denkt (es gibt aber zum
größten Teil sehr kompetente Professoren)“.

Na ja, in Jura ist das sowieso etwas anders, denn oft gibt es hier kein objektives „Recht haben“. In vielen, vielen Dingen gehen die Meinungen ja sehr weit auseinander, Professor A hat eine andere Meinung als Professor B. Da wär es wirklich wahnwitzig zu sagen, ein Professor habe immer Recht. In Sachen Einschreiben allerdings ist das wohl weitgehend anerkannt… mit dem Zugang… du weißt schon :wink:

Levay

An dieser Stelle möchte ich nur sicherheitshalber noch mal betonen, dass Susanne mich definitiv nicht kennt und dass ich mich in „Kursen“ (Vorlesungen, Übungen usw.) immer ziemlich still verhalte, dass ich also mit anderen Worten SO nicht bin, wie hier dargestellt…

Hallo Jonathan,

da ich niemanden aktzeptieren kann, der eine Frau als „Stute“

Hab ich nicht getan. Ich habe lediglich für ein Verhalten eine mir passend scheinende Metapher verwendet. Interessant aber, daß Du ihr Verhalten scheinbar nicht für kritikwürdig hältst - oder irre ich mich da?

Übrigens ist Dein Name (der echte Malte) so echt wie Dein Bild?

Nein :smile: Wenn Du im Telefonbuch suchst, kannst Du mich sogar anrufen.
Ich bin aber gleich erstmal außer Haus.

Gruß,

Malte, der lieber was zum Thema lesen würde als zu diesem Nebenschauplatz.

Hallo Jonathan,

rege Dich über den Typ nicht auf, er ist es nicht wert. Wer eine Frau so bezeichnet (als Stute) ist für mich kein Mann sondern ein … Finde es übrigens gut, dass Du Dich für Susanne einsetzt (obwohl ihre Art überhaupt nicht so in Ordnung war). Somit verteitigtst Du erfolgreich das Ansehen einer Frau.

Danke im Namen der Frauen.
Xenia

Hochachtung Levay
Hallo Levay,

ich kenne aus meiner bisherigen www-Zeit nicht einen Fall, wo jemand nur aufgrund seiner VIKA für einen nüchtern sachlichen (und vermutlich höchst korrekten) Post so dermaßen Prügel bezogen hat.

Deinem „dicken Fell“ (in diesem Thread) zolle ich größten Respekt!

Gruß
achim

3 „Gefällt mir“

Peinlich
Hallo!

ich bin froh, dass ich vom Forum unterstützt werden.

Da muss ich dann doch mal klarstellen, dass dies überhaupt nicht der Fall ist!

Denn Erfahrung und Praxis zählt mehr als „mein Prof. hat
gesagt…“.

Das Argument habe ich auch schon oft gehört vor Gericht - meistens macht sich die betreffende Person aber höchstens lächerlich mit solchen Argumenten. Am schlimmsten ist es, wenn dann noch der eigene Mandant mitten in der Verhandlung so etwas verzapft.

Zweitens, wenn du schon von Praxis redest, sind deine Vorschläge praxisuntauglich. Wenn man alle empfangsbedürftigen Willenserklärungen schriftlich mit zwei Zeugen zustellen würde, dann funktioniert nicht nur die Wirtschaft nicht mehr, sondern überhaupt nichts mehr. Wenn genug Zeit ist, dann würde ich eine Kündigung ohne Einschreiben ganz normal schicken und mir die Kündigung bestätigen lassen - erst wenn ich da nichts bekomme, kündige ich fristgerecht nochmals per Einschreiben. Nur wenn es knapp ist und genau dieses eine Schreiben jedenfalls zugegangen sein muss, stellt sich die Frage mit dem Einschreiben oder Zeugen etc. Dass der Zugang schriftlich mit zwei Zeugen und nach Möglichkeit noch mit eigenhändiger Empfangsbestätigung die sicherste Variante ist, einen Zugang zu beweisen, hat hier niemand abgestritten - dass man diesen Weg aber als Regelfall annehmen sollte -dafür besteht keine Notwendigkeit - es wäre in der Praxis sogar hinderlich.

Drittens war das zentrale inhaltliche Argument Levays, dass es für den Zugang einer Willenserklärung nicht erheblich ist, ob der Empfänger diese tatsächlich liest. Es genügt, wenn die Willenserklärung in den Machtbereich des Empfängers eingelangt ist - dieses Argument hast du nicht widerlegt und trotzdem dagegen polemisiert (wohlgemerkt: nicht argumentiert).

Viertens wird dein Argument nicht deshalb besser, nur weil du laut ViKa, Dozent bist. Ich möchte dich gar nicht abqualifizieren, aber nur deswegen werden deine Argumente nicht besser. Jedenfalls sind wir hier auch nicht auf den Kopf gefallen - das wirst du zur Kenntnis nehmen müssen. Wenn du hier im Forum posten möchtest, dann musst du dir gefallen lassen, wie jeder andere hier auch, dass das was du schreibst kritisiert wird. Da es sich um ein Rechtsforum handelt, wirst du damit rechnen müssen, dass auch einmal Postings von Leuten kommen, die eine juristische Ausbildung haben und mit guten Argumenten kommen. Wenn du Gegenargumente hast, dann poste sie, aber mit dem notwendigen Respekt vor der anderen Person. Ich würde auch sagen, du solltest dir bessere Argumente einfallen lassen, wenn du mit jemandem vom Fach diskutierst - und nicht zu persönlichen Untergriffigkeiten übergehen, wenn du dich fachlich nicht in der Lage siehst, ein Argument anzugreifen.

Allgemein muss ich sagen: Dass jemand, der laut ViKA Dozent ist, hier andere derart persönlich angreift und selbst nicht in der Lage ist, inhaltliche Gegenargumente zu bringen und gleichzeitig zu erkennen gibt, dass er das Argument seines Diskussionspartners eigentlich gar nicht verstanden hat, ist allenfalls peinlich für jemanden, der so einen Titel führt, da man sich hier eigentlich anderes erwartet.

Gruß
Tom

2 „Gefällt mir“

Hallo!

Auch da möchte ich noch etwas sagen: einen solchen Vorschlag hat Levay nicht gemacht. Ich habe hier den Eindruck, du möchtest etwas falsch verstehen, um unsachliche Kritik üben zu können.

Gruß
Tom

Hallo achim,

vielen Dank, aber so dick war mein Fell gar nicht. Ich habe den Hinweis, dass ich Jura studiere, nämlich jetzt - und zwar wegen dieser Sache - aus meiner Vika gelöscht. Eigentlich schade, weil ich Vikas immer ganz interessant finde, aber das ist es mir dann nicht wert.

Schönen Gruß,
Levay

Hallo!

Das würde ich nicht machen. Jurist zu sein oder zu werden ist kein Grund sich zu schämen und man gewöhnt sich daran, sich als Jurist sehr oft verteidigen zu müssen, vor allem wenn man jemandem, der sich darauf stützt: „das haben wir immer schon so gemacht“ sagen muss, dass das deswegen noch lange nicht richtig ist.

Gruß
Tom

Na gut, ich kann es ja noch mal überdenken. Gestern aber war ich hier ziemlich allein mit meinen (wenn auch richtigen) Einwänden und in der Situation… ich überlege es mir dann noch mal…

Levay

http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/NJW98_976…

Gruß
Peter

Entspricht doch allem, was ich dargelegt habe (Zugangsvereitelung habe ich ausdrücklich erwähnt).

Levay

Auch Hallo,

Da muss ich dann doch mal klahrstellen, dass dies überhaupt
nicht der Fall ist!

Stimmt.

Gruß Andreas

War bestimmt nur ein Fake von Dir (unter Alias).

Andreas

Entspricht doch allem, was ich dargelegt habe
(Zugangsvereitelung habe ich ausdrücklich erwähnt).

Levay

OT/OWT: Deine ganze Show nur wegen Deiner VIKA?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Entspricht doch allem, was ich dargelegt habe
(Zugangsvereitelung habe ich ausdrücklich erwähnt).

Levay

Hallo Levay,
ich wollte Dich auch nicht korrigieren.
Ich finde es bloß seltsam, dass eine Meinungsverschiedenheit so ausartet angesichts des Umstandes, dass es da ein das Thema umfassend abhandelndes BGH-Urteil gibt.
Insoweit melde ich schon leise Kritik auch an Dir an.
Auch auf die völlig andere Rechtslage, wenn die Kündigung an ein Postfach geht hätte man im Interesse der anderen Forumsteilnehmer ja mal hinweisen können.
Und wenn man das Urteil liest, könnte man zu dem Schluß kommen, dass eine Firma, die Zeitschriftenabos vertreibt, eigentlich immer damit rechnen muss, dass hier eine Kündigung bei der Post liegt??
nix für ungut
Viele Grüße
Peter