Juristen scheinen es mit Unterschriften nicht so genau zu
nehmen,
Wir nehmen das sehr genau, nur manche Unterschriftengeber nehmen es mit ihren Pflichten hieraus nicht so genau.
Sind dann Verträge gültig, wenn in lesbarer Schrift
unterschrieben wurde? Wenn „gekrickelt“ wurde, ist es eh
wurscht.
Also, bewirkt ein lesbarer „falscher“ Name die Unwirksamkeit,
aber eine nicht lesbare Unterschrift die Wirksamkeit von
Verträgen, Dokumenten usw. ?
Sie können derartige Grundsätze nicht zu simplifiziert aufstellen. Man muss sich erst einmal ansehen, was eine Unterschrift überhaupt ist, nämlich die Bestätigung, dass man eine rechtsverbindliche Erklärung dieser Art abgegeben hat. Diese Erklärung ist aber nicht die Unterschrift, sie stammt aus der (wenn auch hierdurch konkludent abgegebenen) Erklärung des Unterzeichners, der sagt: „Ich will diesen Vertrag“ (jetzt mal bei dem Beispiel einer Unterschrift unter einen Vertrag).
Das ist auch bei (der nur ausnahmsweise erforderlichen) Schriftform nicht anders. Die Unterzeichnung ist hier notwendig, um die Form zu wahren, die das Gesetz für die Abgabe der Erklärung fordert. Sie ist auch hier nicht die Erklärung selbst.
Was ist also der Sinn der Unterschrift? Die beweisbare (ggf. auch formwahrende und hierüber beweisbare) Erklärung zu generieren, dass der Unterzeichner diesen Vertrag auch wirklich geschlossen hat. Dazu bedarf es natürlich überhaupt nicht, dass die Unterschrift selbst für sich genommen irgendwie lauten, aussehen oder sonstwas muss. Sie muss nur da sein und…das ist richtig gesagt…zuzuordnen sein.
Denn was wäre die Alternative, wenn man es „mit der Unterschrift so genau nehmen würde“? Jeder Unterzeichner eines Vertrages könnte seine Unterschrift so formen, dass sie gerade nicht mehr den notwenigen Anforderungen entspricht, oder noch besser, könnte sie abändern, dass sein Name dort anders steht, und dann sagen: Ich zahl nix, ich habe nicht wirksam unterschrieben.
Wie genau prüft denn der Rechtsverkehr die Unterschrift? Lassen Sie sich jedes Mal den Ausweis des anderen zeigen, wenn dieser einen Vertrag mit Ihnen unterschreibt, und prüfen jeden Strich und jeden Buchstaben? Was meinen Sie, was zB. an einer Tankstelle passiert (hier spreche ich aus eigener früherer Erfahrung), wenn der Kunde den EC-Beleg unterschreibt, da ein paar Striche abweichen von dem Ausweis und der Verkäufer sagt: So nicht, sie mal jetzt hier so lange rum, bis es stimmt. Etc., etc.
Wenn keine Wirksamen Erklärungen abgegeben würden, nur, weil die Unterschrift einer Partei (oder ggf. beider) schlecht leserlich ist oder vermeintlich andere Buchstaben aufwiest, würden wohl 90% aller Verträge scheitern.
Deshalb muss die Unterschrift nur zuzuordnen sein, sie muss selbst keine eigene Erklärung beinhalten und muss auch keinen direkten Bezug zu dem Namen des Unterzeichners haben. Natürlich gibt es Grenzen: 3 Kreuze sind (m.W.) keine Unterschrift. Aber darüber wird es schon schwer. Und das Gesetz hat sich hierbei in Bezug auf den Sinn der Unterschrift und die Realität ihrer Nutzung im Alltag auch etwas gedacht.
Gruß
Dea