Vertrag gültig, Namen falsch geschrieben

Moin,

angeregt durch ein Posting im Brett „Deutsche Sprache“:

/t/nachnamen-schreibweise/6712793

habe ich folgende Frage.

Juristen scheinen es mit Unterschriften nicht so genau zu nehmen, was ich als Nichtjurist nicht verstehe. Als Beispiel nehme ich jetzt mal die „Arzt-Unterschriften“, die (fast) nie lesbar sind.

Es muss wohl eine Unterschrift „nur“ zuzuordnen sein, hm.

Scenario:

Durch Unaufmerksamkeit, Aufgeregtheit ist der Vorname falsch ins Stammbuch eingeschrieben worden, z.B. Fred statt Fredi, Heini statt Hein oder bei meinem Namen Folker statt Volker.

Es fällt niemanden auf und derjenige unterschreibt immer mit dem „richtigen“, aber nicht eingetragenen Namen.

Sind dann Verträge gültig, wenn in lesbarer Schrift unterschrieben wurde? Wenn „gekrickelt“ wurde, ist es eh wurscht.

Also, bewirkt ein lesbarer „falscher“ Name die Unwirksamkeit, aber eine nicht lesbare Unterschrift die Wirksamkeit von Verträgen, Dokumenten usw. ?

Danke euch für die Aufklärung.

Eine schöne Weihnachtszeit und einen „Guten Rutsch!“.

Gruß Volker

Bitte um weihnachtliche Nachsicht
Peinlich, ich hab die wichtigere Hälfte der Menscheit vergessen, also:

Christina statt Kristina, Jasmin statt Yasmin, Klaudia statt Claudia. Hoffentlich kann ich noch der öffentlichen Hinrichtung entgehen, verdient hätte ich die Strafe.

Mit demütigen Grüßen

Volker

hallo

leider kann ich dir keine rechtsverbindliche auskunft geben, dafür eine gesichte aus dem leben, genauer aus dem leben meines seligen herrn vater.

er wurde 1925 als Karl xy geboren. seltsamerweise wurde er aber ab jugendtagen immer Karl-Heinz gerufen…warum weiß kein mensch.

auf unserem klingelschild stand karl-heinz xy, meine arbeiten waren unterschreiben mit k-h xy, kaufverträge über 2 neue autos ebenso, usw usw.

auf seinem grabstein steht: K-H xy…

hoffe das war nicht zu überflüssig

gruss
M…xy

Hallo Volker,

auch ich kann keine Quelle nennen, bin mir aber ziemlich sicher, dass Verträge auch mit „falscher“ Unterschrift gültig sind.

Hintergrund ist der, dass mein Schwiegervater die Familienfirma leitet. Leider wurde damals (vor immerhin 175 Jahren) beim Eintrag in (das damalige Äquivalent) des Gewerberegisters der Familienname (der auch Firmenname werden sollte) falsch geschrieben.

Damit sich die Vertragspartner nicht wundern, wer denn da nun unterschreibt, unterschreibt er in Firmenangelegenheiten mit der falschen Schreibung (privat mit der richtigen). Und ich bin mir sehr sicher, dass dieses Vorgehen mit Anwälten abgesprochen ist.

Gruß

Anwar

Juristen scheinen es mit Unterschriften nicht so genau zu
nehmen,

Wir nehmen das sehr genau, nur manche Unterschriftengeber nehmen es mit ihren Pflichten hieraus nicht so genau.

Sind dann Verträge gültig, wenn in lesbarer Schrift
unterschrieben wurde? Wenn „gekrickelt“ wurde, ist es eh
wurscht.

Also, bewirkt ein lesbarer „falscher“ Name die Unwirksamkeit,
aber eine nicht lesbare Unterschrift die Wirksamkeit von
Verträgen, Dokumenten usw. ?

Sie können derartige Grundsätze nicht zu simplifiziert aufstellen. Man muss sich erst einmal ansehen, was eine Unterschrift überhaupt ist, nämlich die Bestätigung, dass man eine rechtsverbindliche Erklärung dieser Art abgegeben hat. Diese Erklärung ist aber nicht die Unterschrift, sie stammt aus der (wenn auch hierdurch konkludent abgegebenen) Erklärung des Unterzeichners, der sagt: „Ich will diesen Vertrag“ (jetzt mal bei dem Beispiel einer Unterschrift unter einen Vertrag).

Das ist auch bei (der nur ausnahmsweise erforderlichen) Schriftform nicht anders. Die Unterzeichnung ist hier notwendig, um die Form zu wahren, die das Gesetz für die Abgabe der Erklärung fordert. Sie ist auch hier nicht die Erklärung selbst.

Was ist also der Sinn der Unterschrift? Die beweisbare (ggf. auch formwahrende und hierüber beweisbare) Erklärung zu generieren, dass der Unterzeichner diesen Vertrag auch wirklich geschlossen hat. Dazu bedarf es natürlich überhaupt nicht, dass die Unterschrift selbst für sich genommen irgendwie lauten, aussehen oder sonstwas muss. Sie muss nur da sein und…das ist richtig gesagt…zuzuordnen sein.

Denn was wäre die Alternative, wenn man es „mit der Unterschrift so genau nehmen würde“? Jeder Unterzeichner eines Vertrages könnte seine Unterschrift so formen, dass sie gerade nicht mehr den notwenigen Anforderungen entspricht, oder noch besser, könnte sie abändern, dass sein Name dort anders steht, und dann sagen: Ich zahl nix, ich habe nicht wirksam unterschrieben.

Wie genau prüft denn der Rechtsverkehr die Unterschrift? Lassen Sie sich jedes Mal den Ausweis des anderen zeigen, wenn dieser einen Vertrag mit Ihnen unterschreibt, und prüfen jeden Strich und jeden Buchstaben? Was meinen Sie, was zB. an einer Tankstelle passiert (hier spreche ich aus eigener früherer Erfahrung), wenn der Kunde den EC-Beleg unterschreibt, da ein paar Striche abweichen von dem Ausweis und der Verkäufer sagt: So nicht, sie mal jetzt hier so lange rum, bis es stimmt. Etc., etc.

Wenn keine Wirksamen Erklärungen abgegeben würden, nur, weil die Unterschrift einer Partei (oder ggf. beider) schlecht leserlich ist oder vermeintlich andere Buchstaben aufwiest, würden wohl 90% aller Verträge scheitern.

Deshalb muss die Unterschrift nur zuzuordnen sein, sie muss selbst keine eigene Erklärung beinhalten und muss auch keinen direkten Bezug zu dem Namen des Unterzeichners haben. Natürlich gibt es Grenzen: 3 Kreuze sind (m.W.) keine Unterschrift. Aber darüber wird es schon schwer. Und das Gesetz hat sich hierbei in Bezug auf den Sinn der Unterschrift und die Realität ihrer Nutzung im Alltag auch etwas gedacht.

Gruß
Dea

Danke, weitere Hinweise willkommen
Hallo,

ich danke euch für die schnellen Hinweise, die mir schon weiterhelfen. Ich aber durchaus noch an weiteren Meinungen interessiert.

Gruß Volker

Ich aber durchaus noch an weiteren Meinungen
interessiert.

Ich wüsste nicht, dass ich hier eine Meinung abgegeben habe. Aber für mache scheint Recht ja ein lustiger Rateclub zu sein.

2 Like

Eigentlich ist ja alles gesagt worden;
deshalb müßtest du noch mal spezifizieren, in welcher Hinsicht noch Informationsbedarf besteht.