Vertrag per Klick/Kündigung nur mit Unterschrift

Hallo,

Mein Bäcker hat keine AGB. Wo findet man die von Deinem?

Na, auf dem Brötchen.

Gruß:
Manni

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Hallo,

Ich finde diese Aussage doch schon sehr überheblich. Lehne
dich doch nicht so weit aus dem Fenster. Wir wissen doch alle,
dass AGB`s in der Regel so kompliziert verfasst werden, damit
der „Otto-Normalverbraucher“ sie nicht verstehen kann.

ich weiß das nicht und ich kann sie auch verstehen. Außerdem muß man sich nicht jede Zeile durchlesen, sondern es reicht, wenn man an den entscheidenden Stellen genauer hinliest. Also bei Kosten, Kündigung und Pflichten u.ä. Schließlich haben die AGB auch eine Gliederung mit Überschriften.

Gruß
Christian

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Wie stellst du dir das vor? Fachkundige juristische Beratung
ist nicht billig.

Nunja, sie muss halt angemessen sein.

Eben. Für einen Einkauf bei Amazon wäre die Inanspruchnahme eines Anwalts eher nicht angemessen.

Es ist nicht machbar, sie für alle möglichen
Alltagsgeschäfte in Anspruch zu nehmen.

Bei allen möglichen Alltagsgeschäften gibt es gar keine AGB.

Bei ziemlich vielen.

Bei den übrigen: wer zwingt einen eigentlich, den
entsprechenden Vertrag ungeprüft abzuschließen? Ging’s nicht
IMMER bislang auch ohne?

Klar, niemand. Aber dann käme doch einiges an Verbraucherrechtsverkehr zum Erliegen.

Ganz ernsthaft: würdest du von dir behaupten, dass du alle AGB
all deiner Vertragspartner im Alltagsleben liest? Doch mit
Sicherheit nicht!

Aber mit Sicherheit doch! Nur: wie viele sind das denn
wirklich? Internet, Sparkasse, Versicherung. Das waren doch
schon alle wichtigen.

Was ist mit Onlinehändlern? Handyvertrag? Zeitschriftenabo? Reiseveranstalter? Oder eben auch der Apotheke nebenan oder dem Supermarkt um die Ecke, die die AGB der Ecke neben dem Klo öffentlich aushängen hat? Oder - ein ganz bescheuertes Beispiel - iTunes?

Hast du z.B. schon mal etwas von Amazon bestellt und tatsächlich vorher die AGB gelesen? Die sind zwar noch verhältnismäßig lesbar, aber gehen auch über 7 Bildschirmseiten.

Ich bin ja auch so frech und schaue tatsächlich gelegentlich in die Dokumente rein, von denen ich gezwungen werde, zu behaupten, ich hätte sie gelesen. Aber mehr als ein Überfliegen geht kaum. Schon alleine wegen des Zeitaufwands (und der doch niedrigen Dichte relevanter Informationen). Und ich bin Akademiker - wie geht es erst den Menschen, die sich mit der Tageszeitung schwertun?

Sowohl Sparkasse als auch Versicherung
unterliegen staatlicher Kontrolle. Und in der GROSSEN
Öffentlichkeit stehen sie alle drei und können sich nicht
wirklich viel Mist erlauben.

Davon kann man zum Glück oft ausgehen. Überhaupt gibt es ja gute Gründe dafür, dass in AGB nicht alles geht: weil Otto Normal die halt doch nicht alle lesen und verarbeiten kann.

Viele Grüße,
Sebastian

noch ein letztes mal erkläre ich es dir:
für die beurteilung der klausel als überraschend kommt es
nicht darauf an, ob der vertragsschluss mündlich, durch
handschlag oder sonstwie erfolgte.
man muss sicher vielmehr fragen, ob bei es bei einem
kaufvertrag für einen durchschnittsverbraucher überraschend
(also völlig unberechenbar) ist, dass die beendigung des
vertrags schriftlich niedergelegt werden muss.

Noch einmal antworte ich dir: in meinem persönlichen Empfinden ist es für Verbraucher wie mich durchaus eine Überraschung, wenn sich die vergtragsbezogene Kommunikationsmodalität gegenüber zuvor unnötigerweise ändert. Der Grad der Überraschung mag für Diskussionen offenstehen.

und das wird man zu 100% nicht als überraschend ansehen. durch
die klausel werden schließlich auch die verbraucherinteressen
verfolgt (rechtssicherheit durch beweisbarkeit).

Der Verbraucher hat den Beweis (Kündigung in Schriftform) ja nicht in der Hand, nur der Unternehmer.

Grüße,
Sebastian

Hallo,

Ist es rechtlich zulässig dass man mit ein paar Mausklicks
einem Vertrag zustimmen kann aber für die Kündigung desselben
eine Unterschrift benötigt wird?

ist es. Analogon: Arbeitsvertrag. Abschluß formfrei, Kündigung nur schriftlich. Für Mietverträge über Wohnraum gilt mit kleinen Besonderheiten ähnliches. Das hat in den von mir genannten Fällen eine Schutzfunktion. In Deinem Fall soll es den Anbieter schützen, aber das ist ja durchaus auch legitim.

Gruß
Christian

Hallo,

Hast du z.B. schon mal etwas von Amazon bestellt und
tatsächlich vorher die AGB gelesen?

klar. Und dann immer auf die Änderungen geachtet. Für AGB-Änderungen habe ich zudem einen separaten Ordner.

Aber was ist denn auch an den AGB so wild?
Geltungsbereich? irrelevant
Vertragsschluß? der erste Absatz reicht
Widerrufsrecht? irrelevant, im Zweifel gilt die gesetzliche Regelung; im konkreten Rückgabefall kann man da immer noch reinschauen (kam in den letzten gut 10 Jahren einmal vor und ich bestelle häufig)
freiwillige Rücknahmegarantie? irrelevant und man kann im konkreten Rückgabefall immer noch reinschauen
Lieferung? irrelevant
Fälligkeit? irrelevant da Kreditkartenzahlung
Kauf auf Rechnung? wer das erwägt, wird dort schnell lesen, daß das 1,50 extra kostet
Aufrechnung? irrelevant
Preis? irrelevant
Eigentumsvorbehalt? irrelevant, weil Standard. Man kann sich den einen Satz aber auch durchlesen.
Mangelhaftung? irrelevant bis erster Mangel auftritt; dann kann man es sich immer noch durchlesen; außerdem gibt es dazu auch gesetzliche Regelungen.
Der Rest ist irrelevant, wenn man bei Amazon nur einkaufen will. Die Passage über den Datenschutz und die DSE kann man sich durchlesen, was aber nichts ändern wird. Außerdem gilt das BDSG.

(und der doch niedrigen Dichte relevanter Informationen). Und
ich bin Akademiker - wie geht es erst den Menschen, die sich
mit der Tageszeitung schwertun?

Das ist eine berechtigte Frage. Ich nehme an, daß das dann die Leute sind, die glauben, eine gelbe Ampel hieße „Vollgas geben“, es gäbe ein generelles zweiwöchiges Rückgaberecht oder man könne sich in die 1. Klasse setzen, wenn die Waggons der 2. Klasse überfüllt sind.

Ich weiß nicht, wie es in anderen Ländern ist, aber nicht wenige Menschen haben in Deutschland von dem sie betreffenden Recht schlichtweg keine Ahnung. Warum sollte das im Privatrecht bzw. bei Verträgen nicht anders sein? Das ist dann der Grund dafür, warum die Gerichte genauso überfüllt sind wie die Rechtsbretter bei www.

Recht und Wirtschaft sollten schon lange Pflichtfächer in den Schulen sein.

Gruß
Christian

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klar. Und dann immer auf die Änderungen geachtet. Für
AGB-Änderungen habe ich zudem einen separaten Ordner.

Aber was ist denn auch an den AGB so wild?
Geltungsbereich? irrelevant

[…ganz vieles irrelevant…]

Der Rest ist irrelevant, wenn man bei Amazon nur einkaufen
will.

Meine Rede :wink:. Man liest die AGB kaum vollständig. Will man nicht und kann man womöglich auch nicht ernsthaft (siehe etwa iTunes-AGB - dafür hab ich keine Zeit). Daher ist es um so wichtiger, dass die für den Endkunden relevanten Vertragsinhalte nicht in ihnen versteckt sind.

(und der doch niedrigen Dichte relevanter Informationen). Und
ich bin Akademiker - wie geht es erst den Menschen, die sich
mit der Tageszeitung schwertun?

Das ist eine berechtigte Frage. Ich nehme an, daß das dann die
Leute sind, die glauben, eine gelbe Ampel hieße „Vollgas
geben“, es gäbe ein generelles zweiwöchiges Rückgaberecht oder
man könne sich in die 1. Klasse setzen, wenn die Waggons der
2. Klasse überfüllt sind.

Die könnten dabei sein. Die müssen sich halt auch Bahntickets kaufen und sollten vielleicht um so mehr Bücher auf Amazon bestellen :wink:. Fazit: eine bessere Welt wäre eine mit klaren Aussagen im Großgedruckten und möglichst wenig Überraschungen im AGB-Text.

Die oft zu hörende Aussage „selber schuld, hättest du halt das Kleingedruckte/die AGB gelesen“ ist ziemlich problematisch.

Recht und Wirtschaft sollten schon lange Pflichtfächer in den
Schulen sein.

Also in Bayern war Wirtschaft und Recht immerhin Pflichtfach in ein paar Jahrgangsstufen am Gymnasium…

Grüße,
Sebastian

Hallo,

Das ist doch unrealistisch. Das kann man vielleicht beim
Hauskauf machen, aber nicht bei Alltagsgeschäften. Und die
Mehrheit der Bevölkerung ist nicht mit den analytischen
Fähigkeiten und juristisch-sprachlichem Verständnis
ausgestattet, wie du sie vielleicht als selbstveständich
annimmst.

das heißt also, dass die Mehrzahl der Bevölkerung Verträge abschließt, ohne dessen Inhalt zu kennen. Schön dumm. Nur kann man sich wohl kaum darüber beschweren, wenn man nicht lesen bzw. verstehen kann oder will.

Was spricht denn dagegen, dem Vertragspartner zu sagen, dass man deren AGB zu kompliziert findet oder sich einfach einen anderen Partner zu suchen?

Das trifft hier nicht zu. Im übrigen ist eine derartige
Regelung gar nicht ungewöhnlich.

Immer ungewöhnlicher, da immer anachronistischer. Es werden
künstlich asymmetrische Hürden erzeugt.

Häh?

Gruß

S.J.

Das ist doch unrealistisch. Das kann man vielleicht beim
Hauskauf machen, aber nicht bei Alltagsgeschäften. Und die
Mehrheit der Bevölkerung ist nicht mit den analytischen
Fähigkeiten und juristisch-sprachlichem Verständnis
ausgestattet, wie du sie vielleicht als selbstveständich
annimmst.

das heißt also, dass die Mehrzahl der Bevölkerung Verträge
abschließt, ohne dessen Inhalt zu kennen.

Du meinst, nehme ich an, ohne deren vollständigen Inhalt zu kennen. Das ist sicherlich so. Ich würde sogar behaupten, dass auch du das tust. Ständig.

Bist du z.B. schon mal in einer fremden Stadt Bus gefahren? Und hast du die Beförderungsunternehmen-AGB gelesen, bevor du eingestiegen bist?

Deshalb gibt es Verbraucherschutzrechtsgebung und -rechtsprechung. Damit man sich, ohne jeden Vertrag im Detail zu studieren, auf gewisse Dinge verlassen kann.

Schön dumm. Nur kann
man sich wohl kaum darüber beschweren, wenn man nicht lesen
bzw. verstehen kann oder will.

Naja - wie gesagt fußt die Funktionsfähigkeit des Rechtsverkehrs zwischen Verbraucher und Unternehmer darauf, dass in den Vertragsbestandteilen, die der Verbraucher nicht im Detail gar nicht kennen kann, keine allzu großen Überraschungen lauern. Wenn doch, ist eine Beschwerde durchaus verständlich.

Was spricht denn dagegen, dem Vertragspartner zu sagen, dass
man deren AGB zu kompliziert findet oder sich einfach einen
anderen Partner zu suchen?

Ganz einfach die Tatsache, dass man das die ganze Zeit tun müsste und der Rechtsverkehr völlig zum Erliegen käme. Es fußt, ob du’s glaubst oder nicht, unglaublich viel auf Treu und Glauben.

Immer ungewöhnlicher, da immer anachronistischer. Es werden
künstlich asymmetrische Hürden erzeugt.

Häh?

Einen Brief schreiben zu müssen empfindet man mit fortschreitender Verbreitung elektronischer Kommunikationswege als anachronistisch - insbesondere wenn man den Vertrag auf elektronischem Wege schließen konnte. Die „Hürde“, einen Vertrag abzuschließen wird bei manchen Anbietern auf diese Art niedrig gehalten, während die „Hürde“ ihn zu kündigen durch Erfordernis einer anderen (und im Geschäftsfeld Internetdienstleistungen eigentlich anachronistischen) Kommunikationsform künstlich hoch gehalten wird.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

Meine Rede :wink:. Man liest die AGB kaum vollständig. Will man
nicht und kann man womöglich auch nicht ernsthaft (siehe etwa
iTunes-AGB - dafür hab ich keine Zeit). Daher ist es um so
wichtiger, dass die für den Endkunden relevanten
Vertragsinhalte nicht in ihnen versteckt sind.

ich habe nicht gesagt, daß sie generell nicht relevant sind, aber sie sind nicht relevant, um einen Kauf abzuschließen. Daß Amazon den Kunden mehr Rechte einräumt als es sein müßte, ist doch positiv und nicht Teil einer Verschleierungstaktik. Manche für den Kunden irrelevante Informationen sind darin auch enthalten, aber sie sind eben nicht für Amazon irrelevant.

Ich erwarte also schon von den potentiellen Kunden, daß sie in der Lage sind, anhand der Überschriften die für sie in dem Moment relevanten Informationen zu finden.

Wenn man erst einmal ein paar AGB gelesen hat, weiß man auch, worauf man zu achten hat und was überhaupt relevant sein könnte. Ich lese mir ja bei der Arbeit einen Geschäfts-/WP-Bericht nicht von vorne bis hinten durch, sondern achte auf die Stellen, die für mich interessant sein könnten - was jeweils auch davon abhängig ist, welche Informationen ich gerade suche.

Wer über dieses Textverständnis nicht verfügt oder die Zeit nicht investieren will, steht halt am Ende u.U. genauso blöde da wie ich neulich, als ich statt reinem Tomatenmark die vorgewürzte Variante im Kühlschrank fand. Das ist dann wohl das, was die Gerichte gerne als „allgemeines Lebensrisiko“ bezeichnen.

Die könnten dabei sein. Die müssen sich halt auch Bahntickets
kaufen und sollten vielleicht um so mehr Bücher auf Amazon
bestellen :wink:. Fazit: eine bessere Welt wäre eine mit klaren
Aussagen im Großgedruckten und möglichst wenig Überraschungen
im AGB-Text.

Überraschungen sind ja auch nicht erlaubt - zumindest, wenn sie den Kunden benachteiligen. Nur gibt es halt Passagen, die sich von anderen AGB unterscheiden. Das muß man dann wissen bzw. herausfinden oder mit dem Ergebnis leben können.

AGB sind übrigens nicht kleiner oder größer gedruckt als andere Geschäftspapiere. Nur sind natürlich keine Bilder drin, die die Textwüste gefälliger machen.

Also in Bayern war Wirtschaft und Recht immerhin Pflichtfach
in ein paar Jahrgangsstufen am Gymnasium…

Immerhin. Bei uns gab es seinerzeit einen Sozialwissenschaften-Kurs, den alle belegen mußten, die in der 11 oder 12 nicht genug sozialwissenschaftliche Fächer gebucht hatten. Da wurde uns damals erzählt, was eine Bilanz ist und - ganz dem Zeitgeist geschuldet - wie geil der Keyensianismus ist. Wirklich hilfreich war das aber nicht.

Gruß
Christian

nun ja. Wer nicht in der Lage ist, den Inhalt von AGB zu
erfassen, sollte seine Käufe bei Firmen, die mit AGB arbeiten,
nur noch unter Mithilfe eines Juristen tätigen.

Konsequenterweise müsstest du ja nun noch sagen, dass niemand Verträge abschließen dürfte, wenn er nicht in der Lage sei, die gesetzlichen Bestimmungen darüber zu verstehen. Ob nun AGB oder Gesetz - gerade als Nichtjurist kann man nicht immer alles verstehen, und trotzdem muss man Verträge abschließen können. Das AGB-Recht trägt ja gerade der Tatsache Kenntnis, dass die meisten die AGB nicht lesen und auch nicht verstehen würden, so dass AGB nur unter recht engen Bedingungen zulässig sind. Eine stärkere Inhaltskontrolle für Verträge kann man sich ja kaum noch vorstellen als im AGB-Recht.

Ich finde diese Aussage doch schon sehr überheblich. Lehne
dich doch nicht so weit aus dem Fenster. Wir wissen doch alle,
dass AGB`s in der Regel so kompliziert verfasst werden, damit
der „Otto-Normalverbraucher“ sie nicht verstehen kann.

Mal angenommen, dieser Fall wäre bei web.de passiert.

Schauen wir doch mal, wie unverständlich kompliziert AGB so sind:

  1. Man klickt an, dass man die Nutzungsbedingungen akzeptiert.
    Dabei sind diese gleich verlinkt.

  2. Man liest die Nutzungsbedingungen. Dort steht in der Inhaltsangabe:
    „8. Laufzeit und Beendigung der Mitgliedschaft“

  3. Man geht zum Punkt 8, Unterpunkt 2, und dort steht:
    „Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Darüber hinaus ist die Kündigung auch per handschriftlich unterschriebenem Fax zulässig.“

Mal angenommen, dieses Beispiel wäre tatsächlich eins über web.de, könnte man dann tatsächlich sagen, dass man von den schwer verständlichen AGB überrumpelt worden wäre?
Ich bin juristisch interessierter Laie, aber ich bilde mir ein, auch mit durchschnittlicher Erfahrung könnten die hier gewählten Formulierungen NICHT als unverständlich bezeichnet werden.
Sie sind allerdings etwas UMFANGREICH.

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das heißt also, dass die Mehrzahl der Bevölkerung Verträge
abschließt, ohne dessen Inhalt zu kennen. Schön dumm.

Nein, notwendig. Ich lese privat praktisch nie irgendwelche AGB. Wer nicht Jurist ist, kann das im Großen und Ganzen erst recht gleich sein lassen. Es gibt zudem auch Menschen von eher bescheidener Intelligenz und Bildung, des Weiteren Leute, die z.B. wegen Alters oder Krankheit nicht in der Lage wären, sich all das anzusehen. Die dürfen dadurch aber nicht vom Rechtsverkehr ausgeschlossen werden, worauf deine Argumentation de facto aber hinausläuft.

Nur kann
man sich wohl kaum darüber beschweren, wenn man nicht lesen
bzw. verstehen kann oder will.

Wieso nicht? Genau das ist doch die Aufgabe des AGB-Rechts.

Was spricht denn dagegen, dem Vertragspartner zu sagen, dass
man deren AGB zu kompliziert findet oder sich einfach einen
anderen Partner zu suchen?

Dagegen spricht, dass man nicht ständig über AGB nachdenken und die mit anderen Anbietern vergleichen kann.

Ich bezweifle übrigens, dass du alle AGB liest und auch verstehst, auf die du dich einlässt.

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Das deutsche Recht ist nicht fürs Internetzeitalter gedacht.

Könntest du das ausführen?

Wir wissen doch alle,
dass AGB`s in der Regel so kompliziert verfasst werden, damit
der „Otto-Normalverbraucher“ sie nicht verstehen kann.

Nein, das „wissen“ wir nicht. Es stimmt auch nicht. Unverständliche AGB-Klauseln sind unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders (§ 305 c Abs. 2 BGB). Kein auch nur halbwegs kluger Verwender wird seine AGB möglichst kompliziert gestalten. Es ist vielmehr eine zuweilen recht hohe Kunst, die AGB so zu formulieren, dass sie Bestand haben, wozu eben auch gehört, dass sie verständlich sind.

2 „Gefällt mir“

Bei allen möglichen Alltagsgeschäften gibt es gar keine AGB.

Doch. ES hängen viele AGB aus (Supermarkt, Kino, Schwimmbad…), und auch im Internet sind sie häufig.

Aber mit Sicherheit doch! Nur: wie viele sind das denn
wirklich? Internet, Sparkasse, Versicherung. Das waren doch
schon alle wichtigen. Sowohl Sparkasse als auch Versicherung
unterliegen staatlicher Kontrolle. Und in der GROSSEN
Öffentlichkeit stehen sie alle drei und können sich nicht
wirklich viel Mist erlauben.

Na, das sehen die Banken aber offenbar anders.

Hallo,

das heißt also, dass die Mehrzahl der Bevölkerung Verträge
abschließt, ohne dessen Inhalt zu kennen. Schön dumm.

Nein, notwendig. Ich lese privat praktisch nie irgendwelche
AGB.

aber Du wirst Dich auch nicht beschweren, wenn Deine Kündigung per E-Mail nicht akzeptiert wurde, weil in den AGB die Schriftform vereinbart wurde. Kehren wir doch mal zurück zur Ausgangsfrage:

Wenn etwas per AGB vereinbart wurde, man aber meint die AGB nicht lesen oder verstehen zu müssen, ist es dann legitim, sich im Nachhinein darüber zu beschweren?

Ich denke nicht.

Spätestens wenn es um Dinge wie die Kündigung geht, wirst doch auch Du prüfen, was vertraglich vereinbart ist und nicht das Klagelied der Ungerechtigkeit und der Abzocke anstimmen, wenn es so vereinbart wurde, Du es aber, obwohl ausdrücklich vereinbart, nicht zur Kenntnis genommen hast.

Gruß

S.J.

Hallo,

so dass AGB nur unter recht engen Bedingungen zulässig
sind.

aber Regelungen unter diesen engen Bedingungen sind dann eben auch Bestandteil des Vertrags. Da muss man im Nachhinein nicht weinen, dass alles so ungerecht sei.

Gruß

S.J.

Hallo,

„Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Darüber hinaus
ist die Kündigung auch per handschriftlich unterschriebenem
Fax zulässig.“

Mal angenommen, dieses Beispiel wäre tatsächlich eins über
web.de, könnte man dann tatsächlich sagen, dass man von den
schwer verständlichen AGB überrumpelt worden wäre?

wohl kaum. Das sollte auch für jeden Laien verständlich sein.

Gruß

S.J.

Hallo,

Meine Rede :wink:. Man liest die AGB kaum vollständig. Will man
nicht und kann man womöglich auch nicht ernsthaft (siehe etwa
iTunes-AGB - dafür hab ich keine Zeit). Daher ist es um so
wichtiger, dass die für den Endkunden relevanten
Vertragsinhalte nicht in ihnen versteckt sind.

ich habe nicht gesagt, daß sie generell nicht relevant sind,

(ich ja auch nicht)

aber sie sind nicht relevant, um einen Kauf abzuschließen. Daß
Amazon den Kunden mehr Rechte einräumt als es sein müßte, ist
doch positiv und nicht Teil einer Verschleierungstaktik.
Manche für den Kunden irrelevante Informationen sind darin
auch enthalten, aber sie sind eben nicht für Amazon
irrelevant.

Ich wollte auch nichts gegen Amazons AGB sagen! Aber wer meint, dass derjenige, der Verträge abschlösse, ohne die AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben, generell was falsch mache, muss sich die Frage gefallen lassen, ob er selbst denn alle AGB lese. Amazon ist mir nur als erstes Beispiel für einen beliebten Internethändler eingefallen.

Ich erwarte also schon von den potentiellen Kunden, daß sie in
der Lage sind, anhand der Überschriften die für sie in dem
Moment relevanten Informationen zu finden.

Wenn man erst einmal ein paar AGB gelesen hat, weiß man auch,
worauf man zu achten hat und was überhaupt relevant sein
könnte. Ich lese mir ja bei der Arbeit einen
Geschäfts-/WP-Bericht nicht von vorne bis hinten durch,
sondern achte auf die Stellen, die für mich interessant sein
könnten - was jeweils auch davon abhängig ist, welche
Informationen ich gerade suche.

Du hast ja auch einen Job, in dem diese Fähigkeit unabdingbar ist. Der Handwerker, der sich eine Emailadresse zulegt, hat da vielleich etwas mehr Schwierigkeiten.

Ich meine mit den „bösen“ AGB auch eher sowas :smile:.

Aber auch die „guten“ liest man sich kaum durch. Wenn eine Überraschung zwischen zwei Sätzen steht, findet man sie a priori eher mit Glück. Allzu große Überraschungen sind ja zum Glück untersagt.

steht halt am Ende u.U. genauso blöde
da wie ich neulich, als ich statt reinem Tomatenmark die
vorgewürzte Variante im Kühlschrank fand.

Genau das ist mir vor ein paar Wochen auch passiert :smiley:! Ehrlich. Ich habe gerade aus Versehen eine kaum verwendete Tube Tomatenmark mit Basilikum im Kühlschrank.

Die könnten dabei sein. Die müssen sich halt auch Bahntickets
kaufen und sollten vielleicht um so mehr Bücher auf Amazon
bestellen :wink:. Fazit: eine bessere Welt wäre eine mit klaren
Aussagen im Großgedruckten und möglichst wenig Überraschungen
im AGB-Text.

Überraschungen sind ja auch nicht erlaubt - zumindest, wenn
sie den Kunden benachteiligen. Nur gibt es halt Passagen, die
sich von anderen AGB unterscheiden. Das muß man dann wissen
bzw. herausfinden oder mit dem Ergebnis leben können.

Meistens klappt das ja auch. Ich fahr bisher ganz gut. Aber von der Warte aus kann man doch auch Verärgerung über unerwartete Inhalte verstehen.

AGB sind übrigens nicht kleiner oder größer gedruckt als
andere Geschäftspapiere.

Ich kann dir Versicherungs-AGB zeigen, dich als winzig gedruckte Textwüste bekommen habe. Die habe ich (soweit ich relevante Abschnitte ausfindig machen konnte) sogar studiert.

Beliebt ist auch die Variante hellgrau auf weiß auf der Rückseite von Dokumenten. Keine Ahnung warum.

Viele Grüße,
Sebastian