Vertragsabschluss mit 17 Jahren

Moin,

das hat eigentlich nichts, oder zumindest nicht zwingend, etwas mit den Eltern zu tun. Aber in bestimmten Fällen kann der Anschlussinhaber (welcher nicht unbedingt Elternteil sein muss) herangezogen werden.
Bei downloads/uploads von urheberrechtlichem Material kommt sowas vor und wird auch ein paar Beiträge weiter oben behandelt /t/eltern-haften-fuer-ihre-kinder–6/4668285

Gruss Jakob