Wonach hatte ich gefragt?
Hi!
Du darfst noch nicht mal die Vertragsstrafe vom Lohn
einhalten, wenn
es nicht explizit im Vertrag steht!
Danach hatte ich nicht gefragt.
Auch hier nachzulesen (fast am
Ende)http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expe…
Vergiss den Link am besten ganz schnell!
Die Aussage:
Nach der Schuldrechtsreform dürfen Vertragsstrafenklauseln nicht ohne weiteres in Arbeitsverträge aufgenommen werden.
ist spätestens nach dem BAG-Urteil vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_AGBVe… nicht wirklich sinnvoll!
Der Arbeitgeber darf jeweils seine Ansprüche gegen den AN
geltend
machen und daher wird der AN auch nur aus irgendwelchen
Nettobezügen
diese begleichen können.
Und die Möglichkeit, dass es noch eine Abrechnung zu erstellen gibt, in der durchaus noch von 1500€ brutto eine Summe von 750€ brutto abgezogen werden könnte, schließt Du generell aus?
Nur mal zur Verdeutlichung: Es wäre etwas, was für den Arbeitnehmer sehr viel günstiger wäre, und der fiktive Arbeitgeber hat kein Interesse daran, den fiktiven Arbeitnehmer über Gebühr zu belasten!
Die Begründungen in verschiedenen Urteilen, dass eine Vertragsstrafe wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des AN diesen nicht unangemessen benachteiligen dürfen, sondern (in diesen Fällen konkret) die Strafe maximal eine Summe beinhalten darf, die der Zeit entspricht, die eine ordentliche Kündigung an Frist hatte, impliziert mir einfach:
Der AN hatte eine Frist von 2 Wochen, die er nicht eingehalten hat. Also darf der AG eine Strafe (wenn korrekt vereinbart!) ansetzen, die der AN in diesen zwei Wochen verdient hätte.
Da er sein Einkommen nicht brutto sondern netto ausgezahlt bekommt, würde ich eine Benachteiligung sehen, wenn die Summe nicht SV-mäßig korrigiert würde!
Und genau da liegt meine Frage, ob ich falsch liege!
Aber du hast Recht, das ist nur mein bescheidener
Wissensstand.
Sorry, aber ich habe eine konkrete Frage gestellt und keine Antwort erwartet, die mit meiner Frage nichts zu tun hat!
LG
Guido