vertragsverlängerung trotz kündigungsbestättigung

vertrag läuft weiter trotz kündigungsbestättigung

hallo,
hatte meinen handyvertrag rechtzeitig bei debitel gekündigt und ich habe auch eine kündigungsbestättigung bekommen.
seltsamerweise kam weiterhin die grundgebühr.
die hotline entschuldigte sich bei mir und sagte mir dass irgendwie ein fehler im system aufgetreten ist.ich schickte die kündigungsbestättigung per einschreiben nochmals debitel zu und dachte der fall ist erledigt. es kamen dann noch 2 rechnungen von debitel die ich einfach ignorierte, weil ich dachte es ist alles geregelt.
jetzt 9 monate später habe ich post vom rechtsanwalt bekommen.
es geht um die offenen rechnungen von debitel, die nach vertragsende entstanden sind.
grundgebühren+mahngebühren+sperrgebühren für die 4 monate nach vertragsschluß.
bei der debitel hotline konnte mir keiner wirklich helfen…
es hieß der vertrag habe sich automatisch verlängert weil noch eine offene rechnung zu begleichen war.

meine frage an euch:
kann debitel den vertrag einfach verlängern???

freue mich auf eure antworten!!!

vielen dank!!!

liebe grüße

stavros

Hallo,

ich denke nicht, dass sich der Vertrag wegen einer offenen Rechnung automatisch verlängert. Schicken Sie doch einfach die Kündigungsbestätigung in Kopie an den Anwalt und sagen Sie ihm, dass sich aus Ihrer Sicht die Angelegenheit erledigt hätte. Wenn noch Rechnungen offen seien, die noch innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden seien, solle er Ihnen diese zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Ich sehe Sie hier im Recht. Von einer automatischen Verlängerung kann gar keine Rede sein und zwar schon längst nicht wegen einer offenen Rechnung. Anders könnte es aussehen, wenn Sie die Grundgebühr weiterhin bezahlt haben und ggf. auch noch weiter telefoniert haben. Dann könnte man Ihr Verhalten als konkludente Vertragsverlängerung, Neuabschluss eines Vertrages oder nachträglichen Widerruf der Kündigung auffassen.

Allerdings sollten Sie hier unbedingt einen Anwalt aufsuchen und keine Schreiben an den gegnerischen Anwalt ohne rechtlichen Beistand verfassen.

Der Betrag, um den es hier geht und damit auch die Rechtsanwaltskosten sollten überschaubar sein.

Ich hoffe Ihnen hier ein wenig geholfen zu haben.

MfG

H.K.

vertrag läuft weiter trotz kündigungsbestättigung

es hieß der vertrag habe sich automatisch verlängert weil noch
eine offene rechnung zu begleichen war.

meine frage an euch:
kann debitel den vertrag einfach verlängern???

Hallo,

nein, die Laufzeit des Vertrages verlängert sich nicht automatisch, auch nicht, wenn noch eine Rechnung offen war, als der Vertrag gekündigt wurde.

Die Kündigung ist eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung, die auf die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft gerichtet ist. Sie kann deshalb z.B. auch nicht zurückgenommen werden.

Wenn die Gegenseite die Kündigung sogar bestätigt hat (was nicht notwenig wäre) ist sie auch wirksam erklärt worden. Der Vertrag ist unwideruflich beendet, es sei denn, die Parteien vereinbaren (per Vertrag!) die Fortsetzung des Dauerschuldverhältnisses (so nicht selten z.B. bei Wohnungsmiete oder Arbeitsverträgen).

Sie schulden der Gegenseite über das Vertragsende hinaus keine Grundgebühren, Inkasso- oder Anwaltskosten.

MfG
Vierten

Moin Stavros,
meine Anmerkungen folgen in >>Klammern>>>nein. Nach der Kündigung endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, der vertraglich festgelegt ist. Dass die Kündigung zugegangen ist, hat dir Debitel bestätigt und ist sehr wichtig. Wichtig ist auch, wann der Vertrag nach der Kündigung endet. Ist dieser Zeitpunkt verstrichen, besteht der Vertrag nicht mehr. Punkt. Alles das, was dir noch für Zeiträume danach abgebucht worden ist, kannst du zurückfordern.>>>> meinst du, „Ende des Vertrages“?

es hieß der vertrag habe sich automatisch verlängert weil noch
eine offene rechnung zu begleichen war.

>>>>>>>hattest du im Kündigungszeitpunkt noch Schulden bei Debitel? Dann könnte es sein, dass da AGB geltend gemacht werden, die eine Kündigung ausschließen, wenn der Kündigende Schulden hat. Ich halte eine solche Klausel allerdings für unwirksam. Daher bleibt es dabei: Dein Vertrag ist zu Ende. Für die Zeit danach hast du nichts zu zahlen.

Lass mal von dir hören, wie es weitergeht und schreibe an
[email protected]

Hi,

debitel kann den Vertrag einseitig nicht verlängern. Ich kann nur über meine Erfahrungen sprechen.
Möglicherweise spielen hier Fristen eine Rolle. Das müsste geprüft werden.
Ansonsten würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden. Und wenn das nicht hilft - an die Öffentlichkeit, sprich Fernsehen (Escher).

Viel Erfolg!
MfG Katja

Hi,

wie hast du die erste fristgerechte Kündigung zugestellt?
Nur per Post?
Die zweite war per Einschreiben aber nach Ablauf der Frist richtig?

Wenn du nicht nachweisen kannst, die erste Kündigung fristgerecht abgeschickt zu haben, dann kann sich der Vertrag verlängern ja.

Jetzt steht sozusagen dein Wort gegen das von Debitel und man wird dir vorwerfen das du die Frist verpasst hast und nun mit der Ausrede ich hatte ja gekündigt kommst.
Da du auch keine Kündigungsbestätigung schriftlich erhalten hast bist du verpflichtet die Rechnungen zu zahlen. Du hättest sie später ja erstattet bekommen, aber erst einmal musst du zahlen.

Von daher, dein Fehler. Ich glaube nicht das du da rauskommst, aber wie ich in solchen Fällen immer sage. Geh zum Rechtsanwalt.

Wenn du die erste fristgerechte Kündigung allerdings per Einschreiben oder Fax ( wo du also was schriftliches bei dir hast ) abgeschickt hast, sind ihre Vorderungen nicht rechtens und ich würde dem Anwalt eine Kopie zukommen lassen.

Hallo,
das ist natürlich Unsinn, das der Vertrag sich wegen einer offenen rechnung verlängert hat. Das wäre dann jemanden mit Absicht in ein Schuldenroulett zu schiessen.

Nach Ihrer Kündigung haben Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten soweit ich das Ihrem Schreiben entnehme. Nehmen Sie diese Bestätigung und teilen Sie den kompletten Vorfall unter Androhung rechtlicher Schritte dem Anwalt mit. Das ebenfalls am besten per Einschreiben. Prüfen Sie bitte die Kündigungsbestätigung auf Datum und ihr Kündigungsschreiben. Ebenso den Vertrag. Wurde die Frist von Ihnen eingehalten und erfolgte daraufhin die Bestätigung oder wurde die Bestätigung der Kündigung bereits auf ein kommendes Jahr später gesetzt? Bitte einmal durchlesen. Enthält die Kündigungsbestätigung kein Datum der Kündigung als solches, dann können Sie sich gern entweder hier noch einmal melden oder direkt an die Regulierungsbehörde oder Verbraucherzentrale. Falls Sie sich hier melden dann geben Sie bitte einmal das Datum des Vertragsbeginns, Datum Kündigungsschreiben sowie Datum Kündigungsbestätigung mit an.
Viele Grüße
I. Fischer

Sehr geehrter Herr,

wenn Sie gekündigt haben und das wirksam (hierfür brauchen Sie noch nicht einmal eine Bestätiung von Debitel) dann ist der Vertrag beendet und es darf auch nichts mehr in Rechnung gestellt werden.

Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn Sie das Handy nach der Kündigung noch weiter benutzt haben, weil Debitel vergessen hat, das Handy zu sperren.

Wegen einer offenen Rechnung kann sich der Vertrag jedenfalls automatisch nicht verlängern.

Wenn das aber nicht der Fall ist, sollten Sie vorerst nichts bezahlen und die Sache sicherheitshalber von einem Anwalt prüfen lassen, weil Debitel auch schon einen eingeschaltet hat.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Ich halte es für unwahrscheinlich, daß in den Vertragsbedingungen eine Klausel enthalten ist, wonach das Vertragsverhältnis fortdauert, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Eine solche Klausel wäre jedenfalls unwirksam.

Sollte die Angelegenheit mit dem Anwalt nicht telefonisch geklärt werden können, sähe ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen, Vorausgesetzt: Es besteht tatsächlich keine berechtigte Forderung mehr etwa aus später berechneten Gesprächsgebühren.

Manchmal werden Gesprächs- oder sonstige Nutzungsgebühren, die innerhalb der Vertragslaufzeit angefallen sind, erst nach Vertragsende berechnet, z.B. Roaming-Gebühren bei Auslandstelefonaten. Wenn nur Grundgebühren für die Zeit nach der Kündigung geltend gemacht werden, sind die Rechnungen fehlerhaft.

Hallo Stavros,
Ohne Akteneinsicht ist es natürlich schwierig, diesen Fall abschliessend zu beurteilen.

Du hast einen Vertrag mit Debitel abgeschlossen. Diesen hast Du gekündigt. Eine Kündigungsbestätigung wurde Dir zugestellt.

  1. Prüfe die Rechnungen, ob sie sich auf Perioden vor oder nach dem Vertragsablauf beziehen. Wenn sie sich auf Perioden vor Vertragsablauf beziehen, sind diese rechtens.

  2. Prüfe, ob wann der Vertrag effektiv abgelaufen ist. Die Kündigung bringt ja den Vertrag nicht sofort zum Erlöschen, sondern auf ein gewisses Datum hin. Auf der Kündigungsbestätigung sollte das Schlussdatum des Vertrags vermerkt sein.

  3. Debitel kann einen gekündigten Vertrag natürlich nicht einfach verlängern, denn einerseits hast Du Deinen Willen klar geäussert, dass Du den Vertrag nicht weiterführen möchtest, andererseits haben sie Dir dies schriftlich bestätigt. Sollten sich also die Rechnungen auf die Periode NACH Vertragsablauf beziehen, so sind diese nicht rechtens und Du musst diese nicht bezahlen.

  4. Ich schlage vor, dass Du dem Rechtsanwalt (falls der Fehler bei Debitel liegt) per E-Mail einen Scan (oder per A-Post eine Kopie) der Kündigung, der Kündigungsbestätigung sowie eine kurze Schilderung des Sachverhalts zuschickst. Dieser wird das Verfahren wohl einstellen.

Hallo stavros,

kann debitel den vertrag einfach verlängern???

so wie du den Sachverhalt schilderst: nein. Der Vertrag ist durch die Kündigung beendet worden. Dabei gehe ich davon aus, dass du nach Vertragsende keine Leistungen mehr in Anspruch genommen hast. Der Vertrag verlängert sich jedenfalls nicht wegen einer noch offenen Rechnung.

Schöne Grüße,
Foehranwalt

Schauen Sie doch mal in Ihren Vertrag und die AGBs.

Hallo stavros,

wenn Du Deinen Handyvertrag form- und fristgerecht gekündigt hast und von dem Mobilfunkanbieter eine Bestätigung erhalten hast, dallen ab dem Tag des Vertragsablaufes keinerlei Kosten mehr an.

Ich hoffe, Du hast nichts bezahlt.

Wenn sich jetzt ein Rechtsanwalt meldet und im Auftrag des Unternehmens Gebühren / Kosten geltend macht, erst einmal ganz ruhig.

Schicke ihm Kopien Deiner Kündigung und der Kündigungsbestätigung zur Kenntnisnahme;

weise gleichzeitig darauf hin, daß Du keinerlei Zahlungen leisten wirst und bei weiterem Schriftverkehr die Angelegenheit zur Abwehr unberechtigter Ansprüche Deinem Anwalt übergeben wirst.

Weise auchdarauf hin, daß die Kosten Deines Anwaltes dann zu lasten des Mobilfunkbetreibers gehen.

Nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt hast Du nichts zu befürchten.

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Alles Gute

Stefan Seidel

Hallo Stavros, leider kenne ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Debitel nicht. Diese müsste ich jedoch haben, um Dir eine verbindliche Antwort geben zu könnnen. Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen sind ein wichtiger Bestandteil Deines Vertrages. Was steht dort? Gruss: Tanguero

Hallo Herr Kutz,

erstmal vielen Dank für Ihre Mühe mir beizustehen.
Wahrscheinlich war es so wie Sie sagen. Debitel hat „vergessen“ das Telefon zum Vertragsende abzuschalten und ich habe paar mal telefoniert.
darf debitel einfach vergessen den Vertrag auszuschalten. das Telefon muß doch zum Vertragsende gesperrt werden, oder nicht???
Ist ja ansonsten nicht fair…

vielen Dank

liebe Grüße

Stavros

Hallo Herr Krämer,

erstam vielen liebe Dank für Ihre Mühe mir beizustehen.
ich habe leider unbewußt nach Vertragsende noch mit dém Telefon telefoniert.
Ist es jedoch nicht so dass debitel zum Vertragsende das Telefon abschalten muß???

vielen Dank

liebe Grüße
Stavros

Hallo,
erstmal vielen lieben dank für ihre mühe mir beizustehen.
wie es aussieht hat debitel vergessen zu vertragsende das telefon abzuschalten und ich habe unbewußt nach vertragslaufzeit paar mal telefoniert.
das kann kein fehler von mir seim, oder???
zum vertragsende muß das telefon abgeschaltet werden, oder??

vielen dank

liebe grüße
stavros

hallo januario,

erstmal vielen dank für deine Mühe mir beizustehen.
zum kündigungszeitpunkt hatte ich noch eine offene rechnung, aber ich habe doch die kpündigungsbestättigung bekommen welche auch das datum des vertragsendes besagt.
nun ja, wie es aussieht hat debitel „vergessen“ das telefon zum Vertragsende abzuschalten und ich habe paar mal telefoniert.
das kann aber nicht mein fehler sein, oder???

dankeschön

liebe grüße
stavros

Hallo,

für Leistungen, die Sie in Anspruch genommen haben, mussen Sie auch bezahlen, warum auch immer. Mit oder ohne Vertrag! Aber nur die reinen Gesprächsgebühren, eigentlich auch nur in der Höhe, wie sie der Gegenseiten tatsächlich entstanden sind - schwierig, das festzustellen.

Aber keine Grundgebühr oder sonstiges.

MfG

Vierten

das kann kein fehler von mir seim, oder???
zum vertragsende muß das telefon abgeschaltet werden, oder??

vielen dank

liebe grüße
stavros