Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir arbeitet als Versicherungskaufmann bei einem Versicherungsmakler. Diese Gesellschaft hat nun meinen Bekannten als vertretungsberechtigte Aufsichtsperson nach § 34 d GEWO ernannt.
Kann mein Bekannter bei Fehlentscheidung zur Haftung gezogen werden? Ich meine, könnte dieser mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
FAQ 1129
Hallo
Immer wieder gern gelesen -> FAQ:1129
Gruß,
LeoLo
Kann man meine Frage bitte löschen? Ich stelle sie erneut.
… und falsches Brett!
Kann man meine Frage bitte löschen? Ich stelle sie erneut.
Dann aber auch im richtigen Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ !
(Kannst Du übrigens auch machen, bevor hier gelöscht wird, da nach dem Hinweis auf FAQ:1129 hier höchstwahrscheinlich ohnehin niemand mehr antwortet. 
LG
Jadzia