Verursacher - Tinnitus Körperverletzung?

Hi
Seit etwa 7,5 Monaten bin ich besitzer eines Ohrgeräuschs. Pfeifen, links. Kann passieren, bin ich nicht der Einzige.

Ich hatte es ne Zeit verdrängt, gab wichtigeres, aber heute blies mir mal wieder so eine Feuerwehr ihr Horn ins Ohr - da viel es mir wieder ein. Sylvester, Ranke Ecke Augsburgerstr. in Berlin, überquere ich die Ranke 50 Meter hinter der Kreuzung. als ich etwa 2 Meter vom Bürgersteig weg bin bemerke ich dass ein Fahrzeug in etwa 1 Meter Abstand langsam an mir vorbei rollt - und in dem Moment in dem es auf meiner Höhe ist die Sirene reinhaut. Ein freundlicher Notarztwagen. Danach war ich fast 2 Stunden taub auf dem Ohr und habe seitdem das Ohrgeräusch, für den Rest meuines Lebens. Ist dies nicht uU Körperverletzung und irgendwie Ersatzpflichtig? Wen verklag ich am besten?

HH

eigentlich recht einfach
Hi,

Du bist im Strassenverkehr verletzt worden. Nach Deiner Schilderung war es eine fahrlässige Körperverletzung für die der Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs einsteht.
Du mußt also „lediglich“ den konkreten NAW ausfindig machen und Deine Ansprüche anmelden.
Sicher wird der Versicherer nicht freiwillig zahlen - also mußt Du klagen und dabei beweisen , daß die von Dir behauptete Schädigung stattgefunden hat und daß das konkrete Fahrzeug dafür verantwortlich ist (bzw. sein Fahrer).
Ich denke die Chancen, diesen Beweis führen zu können kannst Du Dir selbst ausrechnen…

Gruß Stefan

Seit etwa 7,5 Monaten bin ich besitzer eines Ohrgeräuschs.
Pfeifen, links. Kann passieren, bin ich nicht der Einzige.

Ich hatte es ne Zeit verdrängt, gab wichtigeres, aber heute
blies mir mal wieder so eine Feuerwehr ihr Horn ins Ohr - da
viel es mir wieder ein. Sylvester, Ranke Ecke Augsburgerstr.
in Berlin, überquere ich die Ranke 50 Meter hinter der
Kreuzung. als ich etwa 2 Meter vom Bürgersteig weg bin bemerke
ich dass ein Fahrzeug in etwa 1 Meter Abstand langsam an mir
vorbei rollt - und in dem Moment in dem es auf meiner Höhe ist
die Sirene reinhaut. Ein freundlicher Notarztwagen. Danach war
ich fast 2 Stunden taub auf dem Ohr und habe seitdem das
Ohrgeräusch, für den Rest meuines Lebens. Ist dies nicht uU
Körperverletzung und irgendwie Ersatzpflichtig? Wen verklag
ich am besten?

HH

Hi,

warum willst Du unbedingt jemanden verklagen? IMHO nimmt diese Einstellung in letzter Zeit etwas überhand. Ist schon klar, daß ein Tinnitus unangenehm ist, aber der wird von einem Prozess - den Du wahrscheinlich verlieren wirst - auch nicht besser. Welches Urteil sollte Deiner Meinung nach herausschauen? Daß Einsatzfahrzeuge das Horn nicht mehr verwenden dürfen, wenn Leute in der Nähe sind?
Investiere Deine Zeit doch lieber in das „leben lernen“ mit dem Tinnitus, eventuell in eine psychologische Behandlung - das bringt Dir mehr.

LG
Stuffi

Hi!

Deine Eltern sind hier verpflichtet Schadensersatz zu zahlen, denn die haben dir defekte Ohren angedreht ;o))

Bernd

sorry, aber…
…die Antwort ist wirklich daneben!

Hi,

was soll das? Warum sollte Helge grundsätzlich keinen Schadenersatz fordern? Er ist von einem Fahrzeug verletzt worden - da erübrigt sich jede Diskussion.
Daß er keine reale Chance auf Schadenersatz hat steht auf einem anderen Blatt, aber Du sprichst hier grundsätzlich das Recht darauf ab - das geht wirklich zu weit.

warum willst Du unbedingt jemanden verklagen? IMHO nimmt diese
Einstellung in letzter Zeit etwas überhand. Ist schon klar,
daß ein Tinnitus unangenehm ist, aber der wird von einem
Prozess - den Du wahrscheinlich verlieren wirst - auch nicht
besser. Welches Urteil sollte Deiner Meinung nach
herausschauen? Daß Einsatzfahrzeuge das Horn nicht mehr
verwenden dürfen, wenn Leute in der Nähe sind?

Das ist doch Polemik pur! Wenn einem Fahrzeug ein Reifen platzt und es wird jemand dabei verletzt, würdest Du dann auch das Recht auf Schadensersatz negieren?
Es ist hier doch völlig unerheblich, ob der Fahrer in irgendeiner Form Schuld hat (ob moralisch oder rechtlich) - bei Kraftfahrzeugen greift aus gutem Grund die Gefährdungshaftung!

Investiere Deine Zeit doch lieber in das „leben lernen“ mit
dem Tinnitus, eventuell in eine psychologische Behandlung -
das bringt Dir mehr.

Da fehlen mir echt die Worte!

Gruß Stefan

2 Like

Hallo Leute,

hier eine kleine Meldung eines Versicherungsonkels über die Nachweisbarkeit und die Chancen in dem o.a. Fall:

Die KFZ Haftpflicht wird einen Nachweis verlangen, wer das KFZ gefahren hat, wann das war, vorallem welches KFZ war es denn (ich gehe davon aus, das es nicht nur einen gibt).

Wenn dieses dann auch noch geklärt wäre (was ich nicht vermute), kommen die nächsten Fragen:

„Warum haben Sie solange gewartet (vergessen zählt nicht!)?“

„Ist es nicht möglich, das die Erkrankung auch woanders her kommt??“

"Welchen Einflüssen sind Sie im täglichen Leben ausgesetzt?? (Straßenverkehr, Musik, Arbeit, etc.)

„Liegt eine erbliche Überempfindlichkeit vor?“

Grundsätzlich ist es richtig, das die KFZ Haftpflicht die Schäden auf ihre Rechtmäßigkeit prüft, Schäden eventuelle auch ablehnt oder diese auch reguliert!

Als Anspruchsteller habe ich aber die Beweisführung zu bringen, das mir durch dieses KFZ ein Schaden entstanden ist. Kann ich das nicht, so hat eine Klage wenig Sinn.

Wie dem auch sein, kannst du ja mal einen Anwalt konsultieren, der dir einen entsprechenden Tip geben kann.

Solltest du eine Rechtschutz-Versicherung haben, soll dein Anwalt erst die Kostenübernahme klären (nicht das der RA schon mal ein paar Schreiben loschickt und die RS sagt nachher : ÄÄtsch)

Gruß
Martin

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Das ist doch Polemik pur! Wenn einem Fahrzeug ein Reifen
platzt und es wird jemand dabei verletzt, würdest Du dann auch
das Recht auf Schadensersatz negieren?
Es ist hier doch völlig unerheblich, ob der Fahrer in
irgendeiner Form Schuld hat (ob moralisch oder rechtlich) -
bei Kraftfahrzeugen greift aus gutem Grund die
Gefährdungshaftung!

Wqas ist die Alternative? Daß dich jedesmal,m wenn ein Horn losgeht, alle Anwohner melden und über Tinnitus klagen? Wenn das Horn technisch nicht in Ordnung war (zu laut) gebe ich Dir recht, wenn nicht finde ich es lächerlich deswegen einen Rechtsstreit zu beginnen.

Investiere Deine Zeit doch lieber in das „leben lernen“ mit
dem Tinnitus, eventuell in eine psychologische Behandlung -
das bringt Dir mehr.

Da fehlen mir echt die Worte!

Offenbar meinst Du die psychologische Behandlung wäre auf die Klagsabsicht bezogen - NEIN. Ich meinte den Tinnitus: Heilbar ist er derzeit nicht (uU verschwindet er von selbst), allerdings ist es mit einer Therapie möglich, zu lernen, damit zu leben und so den Leidensdruck zu verringern.

LG
Stuffi

Hallo (auch in einer Diskussion darf man grüßen),

Wqas ist die Alternative? Daß dich jedesmal,m wenn ein Horn
losgeht, alle Anwohner melden und über Tinnitus klagen? Wenn
das Horn technisch nicht in Ordnung war (zu laut) gebe ich Dir
recht, wenn nicht finde ich es lächerlich deswegen einen
Rechtsstreit zu beginnen.

Wenn die von Dir angesprochenen Anwohner in unmittelbarer (Helge sprach von einem Meter) Nähe des Fahrzeugs stehen und den vollen Schalldruck abbekommen, dann haben sie auch Anspruch auf Schadenersatz.
Wie Du evtl. meiner Vika entnehmen kannst, verdiene ich im Blaulichtsektor mein Geld. Es geht hier aber nicht darum den Besatzungen vorzuschreiben, sie hätten sich vor Betätigung des Schalters zu überzeugen, daß niemand direkt neben/vor dem Fahrzeug ist. Aber wenn es zu einer Schädigung kommt (und der Schalldruck eines Einsatzhorns - vor allem wenn es mit Druckluft betrieben ist - ist durchaus geeignet die beschriebene Schädigung zu verursachen) hat der Geschädigte nun mal Anspruch auf Schadenersatz - was ist, wenn es den Rettungsdienst betrifft, daran verkehrt?
Nochmal: es gibt für Kraftfahrzeuge die Gefährdungshaftung, d.h. der Halter (bzw. sein Versicherer) haben für Schäden zu haften auch wenn Keinem ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist!

Investiere Deine Zeit doch lieber in das „leben lernen“ mit
dem Tinnitus, eventuell in eine psychologische Behandlung -
das bringt Dir mehr.

Da fehlen mir echt die Worte!

Offenbar meinst Du die psychologische Behandlung wäre auf die
Klagsabsicht bezogen

Nein, mir fehlen die Worte zu dem zynischen Rat er soll statt zu klagen mit dem Tinitus „leben lernen“ (vor allem zum „statt“ - daß er damit leben muß, weiß er selbst)!

Gruß Stefan

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Gefährdungshaftung
Hallo!

Ja ich denke mir auch, dass insbesondere die Gefährdungshaftung eine erfolgsversprechende Anspruchsgrundlage wäre.

Zum Beweisproblem wurde eh schon das richtige gesagt.

Gruß
Tom

Nein, mir fehlen die Worte zu dem zynischen Rat er soll statt
zu klagen mit dem Tinitus „leben lernen“ (vor allem zum
„statt“ - daß er damit leben muß, weiß er selbst)!

Wieso ist der Rat zynisch? Geht es ihm nach einem Schadenersatzprozess nach amerikanischm Vorbild besser?

LG
Stuffi

Hallo!

Also mit amerikanischem Vorbild hat das hier wirklich nichts zu tun.

Gruß
Tom

Nein, mir fehlen die Worte zu dem zynischen Rat er soll statt
zu klagen mit dem Tinitus „leben lernen“ (vor allem zum
„statt“ - daß er damit leben muß, weiß er selbst)!

Wieso ist der Rat zynisch? Geht es ihm nach einem
Schadenersatzprozess nach amerikanischm Vorbild besser?

Du plädierst also dafür den Schadenersatz für den immateriellen Schaden „Schmerz“ (gemeinhin Schmerzensgeld genannt) abzuschaffen, oder wie ist die Bemerkung sonst zu verstehen?

kopfschüttelnd
Gruß Stefan

P.S.: und komm jetzt bitte nicht mit „Tinitus ist zwar unangenehm aber nicht schmerzhaft“ - die Schmerzdefinition werde ich hier nicht auch noch diskutieren…

Nicht ernst, oder?
Hallo,

möchtest du dich vielleicht mal in die Lage eines Rettungsassistenten/Notarztes und erst Recht in die eines Patienten reinversetzen.

Als erstes kann ich dir versichern, dass der Rettungsassistent dich bestimmt nicht gesehen hat, wenn du nicht gerade auf der Strasse vor ihm gestanden hast. Dazu geht alles dann doch etwas schnell…

Zweitens ist ein Presslufthorn nicht so laut, dass man davon nach zwei Sekunden Einwirkung als gesunder Mensch Dauerschäden davon tragen kann!(versehentlicher Selbstversuch in geschlossener Garage)

Drittens gehört es zur allgemeinen Situation im Verkehr nunmal, dass da Fahrzeuge mit Sondersignal rumfahren.

Viertens wirst du eines Tages auch mal den Rettungsdienst brauchen, und dann wirst du froh sein über jede Sekunde, die er früher da ist, denn dann sind Sekunden Stunden!

So’n Hals!
Phil

PS: Weißt du, was ein Rettungsassistent verdient (leider), da ist nicht ein Pfennig zu holen.

Nun ja + Fakten
Hallo Helge,

ich glaube ehrlich gesagt kaum, dass da 8 Monate später noch ein Richter bzw. Gutachter einen glaubhaften Zusammenhang mit dem Vorfall annehmen wird. Hätte dir wohl etwas eher einfallen müssen…

Zudem habe ich (als juristischer Volllaie!) so meine Zweifel, dass da was zu machen ist, vorausgesetzt die Anlage war ok. Ok bei den akustischen Warnanlagen für BOS-Fahrzeuge heißt, dass diese für jeden Ton in einem Abstand von 3,5 m eine Mindestlautstärke von 110 db(A) aufzuweisen haben (Quelle:smiley:IN 14610 „Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer“). Als Maximallaustärke habe ich mal 116 dB(A) in 3,5 m Entfernung gelesen, dieses jedoch ohne Gewähr.

Den NAW und seinen Fahrer rauszukriegen dürfte kaum ein Problem sein: Über jeden NAW-Einsatz wird auch in Berlin Buch geführt. Da dürfte schnell herauszubekommen sein, welcher NAW mit welchem Fahrer an jenem Tag zu jener Zeit dorther gefahren ist. Wobei ich wie gesagt - ordnungsgemäße Funktion vorausgesetzt - meine Zweifel habe, ob du Erfolg hast.

Was ich persönlich als Rettungsdienstler davon halte? Das Ganze war nur denkbar, weil der Fahrer sich freundlich gegenüber der Bevölkerung verhalten hat und das Horn nicht dauernd laufen läßt (wie es mehr als sein gutes Recht wäre), sondern es nur anmacht, wenn er sein Wegerecht einfordert. Gut für die Anwohner, weil so die Lärmbelästigung deutlich reduziert wird, schlecht für dich, weil du sonst die Ohren hättest zuhalten können - schließlich wäre dir schon eine Minute vorher klar gewesen, dass es gleich laut wird und die hättest dir die Ohren zugehalten.

Sollte der Fahrer dieses NAW verurteilt werden hieße das für mich als Rettungsassistent ab sofort: Egal welche Uhrzeit, egal welche Verkehrslage, ich mache das Horn bei Abfahrt an und bei Ankunft aus…

Gruß, Claus

P.S: Ich hoffe du warst damit inzwischen mal beim HNO-Doc in Behandlung?

Du plädierst also dafür den Schadenersatz für den
immateriellen Schaden „Schmerz“ (gemeinhin Schmerzensgeld
genannt) abzuschaffen, oder wie ist die Bemerkung sonst zu
verstehen?

Nein, ich stelle den kausalen Zusammenhang Horn-Tinnitus in Frage.
Aber eigentlich hatte ich nicht Lust das Ganze so breitzuwalzen, für mich ist hier EOD.

Stuffi

also unter

amerikanischm Vorbild

würde ich verstehen, wenn Helge eigenhändig im Besitz all seiner geistigen Kräfte und wohl wissend, dass das was schaden könnt das Signalhorn, das sich 1 m von ihm entfernt befindet, einschaltet und sich dann hinterher beklagt, dass das „aua“ gemacht hat und dafür Schadensersatz haben möchte…

Grüße
Gerry

Hallo!

PS: Weißt du, was ein Rettungsassistent verdient (leider), da
ist nicht ein Pfennig zu holen.

Weißt du, dass erstens ein Rettungsassistent bei einer Gefährdungshaftung gar nicht zur Haftung gezogen werden kann und eine Haftung des Halters sowieso durch die Haftpflichtversicherung gedeckt wäre?

Außerdem, soweit es um Gefährdungshaftung geht: hier macht keiner irgendwem einen Vorwurf!

Gruß
Tom

Hallo,

schließlich wäre dir schon eine
Minute vorher klar gewesen, dass es gleich laut wird und die
hättest dir die Ohren zugehalten.

irgendwie habe ich den Verdacht, daß der Sirenenton der Amerikaner genau aus diesem Grunde langsam zur höchsten Lautstärke anschwillt und auch nicht längere Zeit auf Maximum verbleibt, was im übrigen auch die Erhörbarkeit aus größeren Entrfernungen erhöht.

Gruß,
Christian

Hi
wenn ich jemandem ne Kompressor, Fussballrötwe ans Ohr halte und druck gäbe wäre das eindeutig ne Körperverletzung.
Der Fahrer hatte in dem fall die Kreuzung bereits fast 50 Meter hinter sich, als er Direkt neben mir (sylvesterspässchen?) sein Horn anschmiss.
Es gab in 100 m Distanz erst die nächste Kreuzung, an der er ev wieder das Horn gebraucht hätte
HH

Hi
stell dich mal neben einen Notarzt wagen und bitte den Fahrer Das Horn einzu schalten. mir jedenfalls reichts. Vielleicht hatte ich auch gerade ne Erkältung die Druckausgleich verhinderte, jedenfalls ist seit diesem Vorfall mein Freund der Pfeifer da. Da ich ihn leider nicht mit dem Verursacher teilen kann…

Wie ich weiter oben ergänzte, Der Fahrer hatte die Zwischen der Feuerwache und mir liegende Kreuzung langsam und IOHNE Horn überquert, da war scheinbar keines nötig, aber neben mir mußte er es unbedingt mal einschalten. Das Fahrzeug rollte bis dahin im schnellen Schritttempo, gab dann im Moment des Einschaltens Stoff und verschwand. Ich hatte in dem Moment das Gefühl mir hätte einer aufs Ohr gehauen. Uhrzeit war 1:30, das ist ne City Feuerwache, vermutlich haben die Sylvester alle fünf minuten Einsätze, glaube kaum das eine Identifizierung möglich wäre.

Ich fand es erst im nachinein bemerkenswert, als sich eben herausstellte das mein kleiner Freund mir erhaltenbleibt. Da es ein Trauma ist und nicht durch Minderdurchblutung zustandekam irreparabel.
Wobei man ja immer wieder von Spontanheilungen hört. Mein Gehör hat nicht gelitten, nur ein Bestimmter Frequenzbereich ist leicht überlagert. Hab meinen HNO ziemlich genervt damit.

Ich habs echt verdrägt. Erst gestern, als 3 Löschzüge mich auf dem rad überholten und mal wieder neben mir das Horn blies, hatte ich so ne Art Rückführung und ich dachte der Arsch, jetzt versucht ers zum 2ten mal…

Aber vielleicht sinds ja echt minderwertige Ohren. Den Punk haben sie heil überstanden, aber ein Kompressorhorn net?

Damit zu leben hab ich längst gelernt, klappt nur nicht alle Tage/Nächte gleich gut.

Wollt mich nur bei dem Verursacher ein wenig „Bedanken“

Gruss, Helge

Nein, ich stelle den kausalen Zusammenhang Horn-Tinnitus in
Frage.
Aber eigentlich hatte ich nicht Lust das Ganze so
breitzuwalzen, für mich ist hier EOD.

Stuffi