Verweis wegen Skateboard?

Hi auch,

Mietzekatzes Antwort war allgemein gehalten.

Meine Antwort auch.

Gruß
Didi

Hallo,

Meine Antwort auch.

Echt? Wenn du meinst…
Du hast aber Franzis Posting kritisiert und ihr unterstellt, dass sie die Antworten der UP nicht gelesen hat. Dabei hat sie nur sehr ausführlich erklärt, wie das mit Verboten von Dingen so an einer Schule gehandhabt wird, da wurde (erstmal) nicht speziell auf den Fall des Skateboards eingegangen.

Gruß
Elke

Ja und Nein :smile:
Hi Franzi,

Zum ersten gibt es an jeder Schule eine Hausordnung, und an
jeder Schule ist da das Mitbringen von unterrichtsfremden
Gegenständen verboten.

Das stimmt so allgemein ja nun nicht. Hab gerade die Schulordnung der Schule meines Bruders studiert und dort werden leglich Handys und pfandfreie Flaschen (Denn es wird „nicht jeder kommen.“

Mit Skateboards erst recht, da klappt das sogar
im Gebäude: „Guck mal wiecool ich bin, ich kann mit dem
Skateboard die Treppe runterfahren!“ - „Ey cool, kann ich mal
dein Skateboard? ich muss dir den Trick mit dem
Treppengeländer zeigen!“ Mit Skateboards kann man sich auch
gegenseitig verprügeln, und wenn man es an die Wand lehnt,
sich wegdreht, es fällt um, jemand tritt drauf

Wenn dies vorkommt/vorkam, dann darf das Gerät eben nicht mehr mitgebracht werden, sondern muss zu Hause oder woanders deponiert werden. Mit Kartenständern und Tafellinealen kann mann sich auch „skateboardfrei“ verprügeln.

… autsch. Die

Lehrkräfte (Teilzeit, Vollzeit, jung, alt, neu, langjährig,
Sport, MAthe …) und der Hausmeister haben während der
Unterrichtszeit die Aufsichtspflicht über die Schüler. Sie
müssen während dieser Zeit (genau wie die eltern sonst zu
Hause) für die körperliche und seelische Unversehrtheit aller
Schüler sorgen, dazu gehört nicht nur das Verhindern
absichtlicher SChäden, sondern auch die Vermeidung von
Unfällen.

Jo.

Wenn ein Unfall mit dem Skateboard geschieht, sind
die Lehrer an dem Unfall schuld und die unfallversicherung
etc. der Schule muss zahlen, wenn nicht sogar noch
schlimmeres, je nach Art des Unfalls.

Auch „jo“. Aber solange es nicht verboten ist, muss eben abgewägt werden. Wenn sich ein Verbot also als sinnvoll herausstellt, dann wird es wohl in die Schulordnung aufgenommen und das Thema ist gegessen. Aber kann eine einzele Lehrerin einfach so etwas verbieten?

Das bringt mich zu einem nicht unwesentlichen Punkt.

-Hat sich bislang nur die eine Lehrerin beschwert? Wenn ja, wieso? Es soll ja auch vorkommen, dass Lehrer/innen einen Schüler nicht mögen. Ja, diese Kombination gibt es genauso wie anders herum.

-Wie lange fährt die Tochter denn schon mit dem Skateboard zur Schule?
Wenn die Tochter jetzt zusätzlich schon 2 Jahre auf die beschriebene Art und Weise zur Schule fährt und JETZT fällt EINER Lehrerin ein dieses zu verbieten, dann kannst du dich quasi schon auf der Gewinnerseite wähnen. (Wobei es nicht gut ist, im Lehrer-Eltern-Verhältnis von Gewinnern und Verlierern zu sprechen :-/ )

Meine Empfehlung ist, sich erstmal zu beruhigen und mehrere
Nächte darüber zu schlafen, bis du in der Lage bist, statt „zu
dieser Lehrperson“ zu gehen, einen Termin mit der
Sportlehrerin deiner Tochter zu vereinbaren. Dann solltest du
(wieder nach ein paar Nächten Schlaf) hingehen und sie fragen,
was aus ihrer sicht
(!!!) mit dem Skateboard vorgefallen ist. Kinder benehmen sich
gegenüber ihren Eltern anders als gegenüber ihren Lehrern,
und gegenüber ihren Mitschülern zeigen sie wieder ein anderes
Verhalten. Dann wirst du vermutlich ein ganz anderes Bild von
der Sache bekommen.

Genau.

Uns geht auch keiner ab, wenn wir
einen Verweis verteilen, im Gegenteil, es nervt, weil es
zusätzlicher Papierkram ist und portokosten verursacht, weil
man ihn den Eltern zuschicken muss.

Oh doch. Einigen deiner und meiner zukünftigen Kollegen geht sehr wohl einer ab, wenn sie verbieten, niedermachen und schickanieren können. Leider gibt es tatsächlich Lehrer/innen, die mit sich und der Welt so unzufrieden sind, dass sie es an irgendwem auslassen müssen.
Durchaus denkbar, dass die beschriebene Sportlehrerin ein solchen Exemplar ist. Muss aber natürlich nicht :smile:

Grüße
VAST

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Hallo Tanja,

ich gehe jetzt davon aus, dass das Skateboard wirklich nicht auf dem Schulgelände benutzt wird - ich hoffe das stimmt so.

Dann ist der Verweis und alles andere rechtlich nicht haltbar.
Ich würde erst ein sachliches Gespräch mit der Sportlehrerin suchen, falls kein Erfolg: Verbindungslehrer.

Was bewirkt überhaupt ein Verweis? Steht der im Zeugnis? Falls nein: Verweis wäre mir egal, da er rechtlich ohnehin ohne Grundlage ist.

Soll die Frau doch froh sein, dass auch Mäechen mal ein Skateboard benutzen.

Gruss
Michael

Meinung einer Lehrkraft.

Hallo Tanja,

so, vehement, wie Du für Deine Tochter vorträgst,gibt es nur noch zwei Möglichkeiten der Bewertung.

Die Erste ist – sofern wirklich alles stimmt - Dich zu dieser Deiner Tochter zu beglückwünschen. Es wird nur eines unter tausend Kindern geben, das so ist.
Die Zweite – sofern es nicht stimmen sollte – Dich zu Deiner Blauäugigkeit zu beglückwünschen, die Du trotz Deiner fast 40 Lebensjahre bewahrt hast. Das Leben ist wesentlich leichter, wenn man es nur in „schwarz“ und „weis“ einzuteilen hat.

Aber mal im Ernst und in einzelnen:

Ich bin 1000% sicher, dass sich alles so zugetragen hat, wie
meine Tochter sagt. Du kennst mein Kind nicht. Sie ist ein
ehrlicher Mensch und sicher nicht blöd. Sie weiß ganz genau,
dass es früher oder später rauskommen würde, wenn die Sache
anders abgelaufen wäre als sie es sagt.

Bei Prozentzahlen über 80 bin ich sehr misstrauisch, bei wesentlich mehr als 100 stellen sich mir die Nackenhaare, bei einem vielfachen von Hundert denke ich mir meinen Teil. Du hast Recht, ich kenne Dein Kind nicht, aber ich kenne genug andere Kinder, die nicht so handeln, wie Du es von Deiner Tochter schilderst.

Eben weil sie „nur“ die Sportlehrerin ist und deshalb gar
nicht bestimmen kann, ob meine Tochter ein Skateboard
mitführen darf oder nicht. Sowas entscheidet die Schulleitung,
nicht Frau Sportlehrerin.

Auch eine Sportlehrerin kann „für die Schulleitung“ handeln, es muss nicht immer der Direktor höchstselbst antanzen. Mir dem Argument „nur Sportlehrerin“ wäre ich vorsichtig.

Es gibt das Verbot des Gebrauchs, nicht des Mitführens eines
Skateboards.

Hier scheint es eher um die hohe Kunst der Juristerei zu gehen. Irgendwann habe ich mal gelernt, dass man Regelungen eher nach dem auslegen soll, was damit bezweckt wird, nicht nach dem wörtlichen Inhalt. Natürlich gibt es viele Personen, die es anders sehen, etliche verdienen ihre Brötchen damit.

Ich glaube nicht, dass andere Kinder den gleichen Weg laufen,
denn dann wären sie wohlmöglich 2 Stunden unterwegs, denn die
Schule ist am einen Ende der Stadt und wir wohnen am anderen
Ende. Würde meine Tochter nur die öffentlichen Verkehrsmittel
benutzen wäre sie ebenfalls mit einer Stunde dabei, da die
Anschlüsse Bus-Straßenbahn-Bus beschissen sind und sie die
Strßenbahnstrecke daher mit dem Skateboard zurücklegt.

„Ich glaube nicht“ und „wohlmöglich“ sind keine Gewissheiten. Zwischen zwei Stunden und einer Stunde sehe ich auch eine große Differenz, aber das ist eine persönliche Ansicht, Diene Meinung mag anders sein.
Womöglich glaubst Du auch nicht, dass schnellere Verbindungen, Möglichkeiten von Fahrgemeinschaften usw. geben könnte. Alternativen zu suchen, scheint gerade wegen des Skateboards ja auch nicht nötig zu sein. Auf jeden Fall hoffe ich, dass Deine Tochter, wenn sie schon die Straßenbahnstrecke mit dem Skateboard zurücklegt, nicht auch noch auf den Schienen fährt, das könnte wirklich gefährlich sein.

Gruß
Jörg Zabel

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Hi,

das mit dem Verbot unterrichtsfremder Gegenstände war unglücklich formuliert. das wäre ja viel zu pauschal und damit undurchführbar.

Das stimmt so allgemein ja nun nicht. Hab gerade die
Schulordnung der Schule meines Bruders studiert und dort
werden leglich Handys und pfandfreie Flaschen (

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Hi,

egal ob Mitbringen oder Gebrauch - die Sportlehrerin kann so verfahren, wie sie es getan hat, wenn die Sicherheit eines oder mehrerer Schüler gefährdet ist, wenn das Schulgebäude oder die Einrichtung mit dem Skateboard beschädigt wurde oder wenn entsprechende Versuche unternommen worden sind.

Die Franzi

Hi,

ich gehe jetzt davon aus, dass das Skateboard wirklich nicht
auf dem Schulgelände benutzt wird - ich hoffe das stimmt so.

Wie kannst Du das? Hast Du hellseherische Fähigkeiten? Und selbst wenn es so wäre, gibt es immer noch genügend Gründe, das Skateboard trotzdem zu verbieten, siehe meine anderen Postings. Klarheit bringt aber wirklich nur ein Gespräch mit der Lehrerin.

Die Franzi

Hi,

Ändert nichts, es gibt da kein Gewohnheitsrecht.

Mein Opa hat auch jahrelang im Haltverbot geparkt, und als er dann endlich mal ein Knöllchen hatte, war er total entsetzt und meinte zur entsprechenden Dame, die gerade den Zettel hinter den Wischer klemmte „Aber so parke ich schon 10 Jahren hier!“ :smile:

Natürlich gibt es kein Gewohnheitsrecht, aber wenn jemand von dutzenden Lehrern oder ähnlich befugten Personen beobachtet wird -und das über Monate und Jahre-, wie er/sie eine bestimmte Sache tut (in diesem Fall eben Skateboardfahren) und dabei nie der Hauch von Widerstand auftaucht, und dann auf einmal kommt eine einzelne Lehrerin daher und will diese Sache verbieten?
Entschuldigung, aber da muss was faul sein.

Dass ein Lehrer nach eigenem Gusto einfach so Sachen verbieten kann, die er für unangemessen hält wäre mir 1. neu und 2. fände ich das erschreckend.

Grüße
VAST

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Hi,

Wie kannst Du das? Hast Du hellseherische Fähigkeiten?

Hatta nich :smile: Und ich auch nicht. Ein gesundes Misstrauen gegenüber Aussagen von sich ungerecht behandelt fühlenden Jugendlichen und Kindern ist zweifellos angebracht.
Allerdings scheint dieses Misstrauen bei dir schon so ausgewachsen, dass insgeheim für dich schon klar ist, dass die Tochter das Board missbraucht und sie ihre Mutter anlügt.
Und damit tut man Kindern nicht selten unrecht.

Und
selbst wenn es so wäre, gibt es immer noch genügend Gründe,
das Skateboard trotzdem zu verbieten, siehe meine anderen
Postings.

Ja aber es gibt sicherlich genauso viele Gründe, es nicht zu verbieten! Es soll in Deutschland schon Leute gegeben haben, die sich totreglementiert haben.
Vielleicht hab ich eine etwas zu romantische Lebenseinstellung, aber mir kommt es oft so vor, als wäre man hierzulande einfach immer drauf fixiert Gründe zu suchen um etwas zu verbieten. Einfach nur dem Verbieten wegen. Dies nicht erlaubt, das nicht erlaubt usw.
Als ich kürzlich in Dortmund war, fiel mir in der U-Bahn ein Schild auf: „Küssen in der U-Bahn verboten. Unsere Fahrgäste wünschen gesittetes Verhalten“. „DAS ist mein Land, Deutschland“ hab ich mir nur so gedacht. Hauptsache man hat wieder irgendetwas verboten. Ob sich dabei jemand um die positiven Seiten des Küssens gekümmert hat? Bestimmt nicht.
Sicherlich gibt es genau einen negativen Punkt bzgl. Küssen -an die positiven denkt niemand- und schon ist das Verbot da.
Es fehlt oft die gesunde Gegenüberstellung mit ebenso vorhandenen positiven Aspekten.

Klarheit bringt aber wirklich nur ein Gespräch mit
der Lehrerin.

Da sind wir uns wieder einig.

Die Franzi

Der VAST

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Hi,

Mein Opa hat auch jahrelang im Haltverbot geparkt, und als er
dann endlich mal ein Knöllchen hatte, war er total entsetzt
und meinte zur entsprechenden Dame, die gerade den Zettel
hinter den Wischer klemmte „Aber so parke ich schon 10 Jahren
hier!“ :smile:

Wenn sie es daraufhin zerknüllt hat, dann hat sie das aus Kulanz gemacht, weil sie nertt war. GewohnheitsRECHT bedeute, dass er es einklagen kann. Wie es damit aussieht, weiß ich im Fall von Knöllchen bestimmt nicht.
Was das Skateboard angeht: Im ausgangsposting steht, die Tochter geht seit September auf diese Schule, das heißt, sie hat seit ca 5 Wochen Sport, ich vermute, einmal pro Woche ist Sport, vielleicht zweimal. Das reicht siher nicht für eine Gewohnheit.

Entschuldigung, aber da muss was faul sein.

Dass ein Lehrer nach eigenem Gusto einfach so Sachen verbieten
kann, die er für unangemessen hält wäre mir 1. neu und 2.
fände ich das erschreckend.

Is aba so. Diese Sachen müssen natürlich im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung sein, aber so ist das. Handys sind explizit verboten, MP3-Player z.B. nicht explizit. ich werde deren Benutzung im Unterricht immer untersagen. Hab ich schon mehrfach erfolgreich gemacht, und wenn das Ding nicht abgenommen und ausgeschaltet wird, dann sammle ich es ein (kam noch nicht vor), und wenn es nicht herausgerückt wird, ist es eine Missachtung einer Anweisung und wird mit einem Verweis geahndet, der aber vorher angedroht wird (ist auch noch nciht vorgekommen). Komm ich bei jedem Schuldirektor mit durch.

Die Franzi

Aggression
Hallo,

Mir fällt aber zum wiederholten mal auf, dass ein
riesiges Aggressionspotential von Elternseite gegenüber
Lehrer/Schule besteht.

Schon eine komische Sache!

Aggression entsteht oft aus dem Gefühl des Ausgeliefertseins und der Machtlosigkeit.

Aus der Sicht der Mutter: "Schlimm genug, dass die Schulwege so lang geworden sind und es keine durchgehende Busverbindung gibt. Schlimm genug, dass die Kinder tagsüber so wenig Bewegung haben (und die Lehrer dies oft auch noch uns Eltern anlasten, obwohl wir tagsüber ebenfalls unseren diversen Berufen nachgehen).

Aber da haben wir nun endlich eine vernünftige Möglichkeit gefunden, ihr den Schulweg zu verkürzen und sie nebenbei auch noch etwas sportlich zu halten - und da kommt so eine *** und verbietet es einfach - ohne sich die Mühe zu machen, die Hintergründe herauszufinden, ohne nachzufragen, ohne das Gespräch mit uns Eltern zu suchen. Und das will eine Sportlehrerin sein! Jetzt werde ich meine Tochter wohl mit dem Auto abholen müssen (wenn ich nicht will, dass sie erst abends heimkommt) und ich habe doch auch keine Zeit."

Dies erzeugt das Gefühl des Ausgeliefertsein an die Launen einer Person, die man nicht einschätzen kann und die offenbar vernünftige Sachen einfach so verhindert.

Hätte nicht eher die Lehrerin erstmal ein Gespräch suchen sollen, bevor sie gleich die harten Geschosse auffährt (Verweis)? Es sollte doch wohl möglich sein, der Tochter erstmal eine Nachricht für die Eltern mitzugeben (unterschrieben wieder mitzubringen), dass Gesprächsbedarf besteht und wie man am Besten erreichbar ist. Dann wäre das mit dem „Gespräch suchen“ auch einfacher. Das ist ähnlich wie unter Nachbarn: Wenn einem jemand gleich mit der Polizei droht, weil ein Fahrrad im Treppenhaus steht, dann hat man nicht mehr unbedingt so viel Lust, jetzt freundlich bei ihm zu klingeln.

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

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Noch eine
Hallo!

Gib Ihr eine dünne, leichte Nylontasche oder sowas mit, in die sie das Board packen kann, wenn sie in der Schule angekommen ist.

Grüße
kernig

so sehe ich das auch
Hallo!

Dazu kommt, dass viele lieber „Hilfe Polizei“ rufen, als erst mal ein persönliches (ja, meist unschönes) direktes Gespräch mit dem Betreffenden zu führen.

Im konkreten Fall (so die Schilderung der Tochter stimmt) hielte ich mehr Augenmaß seitens der Lehrerin auch für angebracht. Aber eben dies könnte man ihr ja mal in einem ruhigen Gespräch sagen. Zur Not muss das eben das andere (vielleicht besonnenere) Elternteil führen, damit es auch ein ruhiges bleibt.

Und noch nebenbei: Ein angedrohter Verweis ist noch kein Verweis und auch von einem Verweis geht die Welt nicht komplett unter :smile:

Grüße
kernig

Hi,

klar entsteht auf diese Art und Weise Aggression. Die Frage ist: Muss man sich so gehen lassen?

Hätte nicht eher die Lehrerin erstmal ein Gespräch suchen
sollen, bevor sie gleich die harten Geschosse auffährt
(Verweis)? Es sollte doch wohl möglich sein, der Tochter
erstmal eine Nachricht für die Eltern mitzugeben
(unterschrieben wieder mitzubringen), dass Gesprächsbedarf
besteht und wie man am Besten erreichbar ist.

Vielleicht ist das ja geschehen? Keiner hier weiß das, wir Antwortenden nicht, und die Mutti nicht. Die Mutti glaubt selbstverständlich, dass ihre Tochter nicht lügt. Aber der Konflikt wird nur aus dem Weg geschafft, wenn die Mutti ein Gespräch mit der Lehrkraft sucht. Dafür haben wir Lehrer Sprechstunden. Es geht ja nicht nur darum, den akuten Konflikt zu lösen - es geht auch darum, ein Klima entstehen zu lassen, in dem sich alle, und vor allem die Tochter, wohlfühlen. Wenn sich die Mutti hier vielleicht noch unter Zuhilfenahme eines Anwalts Recht verschafft - was für ein Klima entstünde dann? Wenn hingehen friedliche Einigkeit hergestellt wird, geht das alles viel besser.
Zum Thema wer wen wann anspricht: Das hängt auch vom Alter der Schülerin ab. Je jünger das Mädchen ist, um so schneller würde ich mich formlos an die Eltern wenden. Je älter sie ist, um so länger zögere ich das Gespräch mit den Eltern hinaus. Von einer zB 14jährigen kann ich sehr wohl verlangen, dass sie selbst sich zB der Unfllgefahr bewußt ist, die von einem Skateboard ausgeht, und entsprechend handelt.
Nachdem alle hier so herumtheoretisieren, was denn passiert sein könnte … für mich das wahrscheinlichste ist ein Missverständnis:
Lehrerin:„Bitte lass das Skateboard vor der turnhalle stehen, ich will nicht, dass hier auf dem teuren Boden damit gefahren wird!“
Schülerin: „Aber Frau xyz, ich fahr bestimmt nicht damit! Ich habe keine Lust, das draußen stehen zu lassen, ich sehe das gar nciht ein.“
Lehrerin: „Ich ordne das aber aus Sicherheitsgründen an. Ich könnte auch einen Verweis verhängen, wenn Du es nciht tust, aber so weit will ich es erst gar nciht kommen lassen.“

Schülerin zu Mutti:„Die Frau xyz hat gesagt, ich darf mein Skateboard nciht mehr mitbringen, sonst kriege ich einen Verweis.“

Mutti: „Was bildet die sich ein! Meiner Tochter einen Verweis androhen!“

Und dabei hat die Lehrerin nur das getan, was sie tun soll: Die Aufsichtspflicht wahrgenommen und ausreichend vorgewarnt über die Konsequenzen, die bevorstehen, wenn eine Anweisung missachtet wird.

Die Franzi

3 „Gefällt mir“

Hi,

Is aba so. Diese Sachen müssen natürlich im Einklang mit der
geltenden Gesetzgebung sein, aber so ist das. Handys sind
explizit verboten, MP3-Player z.B. nicht explizit. ich werde
deren Benutzung im Unterricht immer untersagen. Hab ich schon
mehrfach erfolgreich gemacht, und wenn das Ding nicht
abgenommen und ausgeschaltet wird, dann sammle ich es ein

Ja natürlich. Vielleicht haben wir uns da missverstanden. Auch wenn man sich generell auf dünnem Eis befindet, ist natürlich möglich störende Dinge im eigenen Unterricht zu verbieten.
Was ich aber meinte ist, dass das dann wohl nur für deinen Unterricht gilt, und du alleine nicht bestimmen kannst was (ein) Schüler generell zur Schule mitbringen darf und was nicht.

lg
VAST

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Hi,

du alleine nicht bestimmen kannst was
(ein) Schüler generell zur Schule mitbringen darf und was
nicht.

auch das darf ich.

Die Franzi

Hi,

nicht dass es so aussieht als würde ich eine Schlägerei anzetteln wollen, aber das interessiert mich näher. Machst du es einfach oder hast wirklich die Befugnis? Das würde mich aus wirklichem Interesse schwarz auf weiss wirklich mal interessieren.
Streng genommen darf man einen Schüler ja nichtmal „zur Erholung“ vor die Tür schicken, da wundert es mich nur, dass man einem x-beliebigen Schüler einfach so weil es einem nicht passt verbieten kann, Sache S mit zur Schule zu bringen. Und das absolut verbindlich und wasserdicht.
(S sei natürlich keine AK-47 sondern ein simpler mp3-player, dessen Mitführen laut Schulordnung NICHT VERBOTEN)

Ehrlich gesagt, wenn ich Schüler wäre und auf dem Flur begegnet mir Lehrer Sonstwer und dieser würde mir verbieten ab sofort meinen mp3-player mitzuführen (was in der Schulordnung NICHT VERBOTEN IST), dann würde ich 1. laut lachen und 2. notfalls artig durch alle Instanzen bis zur Bezirksregierung gehen (Es sei denn die Instanz Schulleiter/Schulkonferenz entscheidet entsprechendes Verbot in die SchulO aufzunehmen). Alles andere wäre Willkür.

Wie gesagt: im eigenen Unterricht kann und soll man für Ruhe Sorgen, aber außerhalb dessen, nach eigenem Geschmack über Verbote von erlaubten Dingen zu entscheiden geht für mich zu weit.

Grüße
VAST

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Hallo,

nicht dass es so aussieht als würde ich eine Schlägerei
anzetteln wollen, aber das interessiert mich näher. Machst du
es einfach oder hast wirklich die Befugnis? Das würde mich aus
wirklichem Interesse schwarz auf weiss wirklich mal
interessieren.

dem möchte ich ebenso eine ernst gemeinte Frage hinterher schieben:

  1. In BW haben nicht die Lehrer das Hausrecht, sondern einzig und allein der Direktor. Ist das Bundeslandabhängig???
  2. In BW ist auch kein Lehrer gut beraten Gegenstände einzusammeln und sie erst am Ende des Schuljahres wieder raus zu rücken. Über die Stunde auf das Pult legen ist ok, aber danach muss er’s zurück geben. Bundeslandabhängig???

Schließlich noch ein konstruktiver Beitrag: vielleicht lässt sich ja ein fester „Parkplatz“ für das Skateboard vereinbaren??? Im Klassenzimmer oder sonst wo, meinetwegen auch in nem Beutel o. ä.
Dort wird’s vor der ersten Stunde deponiert und nach der letzten wieder mit genommen.
Wenn gegen die Regelung verstoßen wird, dann gibt’s Skateboard-Verbot. Wenn sich die Tochter mit der Regelung einverstanden erklärt, dann ist sie selbst verantwortlich, wenn es zum Verbot kommt. Ohne den Beigeschmack von Willkür.

Ich würde auch zunächst das Gespräch mit der Lehrerin suchen… und zwar bewaffnet mit einem Lösungsvorschlag. Offenbar empfindet die Lehrerin das Skateboard als ein Problem. Dieses Empfinden als „Unrecht“ anzuprangern wird nur Unwillen hervor rufen. Warum nicht erst mal versuchen ihre Seite zu verstehen? Dann versuchen die eigene Seite verständlich darzustellen und dann einen Lösungsvorschlag anbieten.
Wenn die Lehrerin dann alles abweist, keine vernünftigen Argumente vorbringen kann und auch keinen anderen Lösungsvorschlag bieten kann… dann ist ja immer noch Raum für weiteres Vorgehen.

Aber über die Lehrerin zu schimpfen ohne sie anzuhören halte ich für genauso wenig konstruktiv wie dem Mädchen Halbwahrheiten oder eine übermäßige pubertär-subjektive Sicht der Lage zu unterstellen.
Hey, wir sind alle Menschen und nehmen Probleme in einem gewissen Maße subjektiv war; alle, Tochter, Mutter und Lehrerin.

Viele Grüße von Kati

Streng genommen darf man einen Schüler ja nichtmal „zur
Erholung“ vor die Tür schicken, da wundert es mich nur, dass
man einem x-beliebigen Schüler einfach so weil es einem nicht
passt verbieten kann, Sache S mit zur Schule zu bringen. Und
das absolut verbindlich und wasserdicht.
(S sei natürlich keine AK-47 sondern ein simpler mp3-player,
dessen Mitführen laut Schulordnung NICHT VERBOTEN)

Ehrlich gesagt, wenn ich Schüler wäre und auf dem Flur
begegnet mir Lehrer Sonstwer und dieser würde mir verbieten ab
sofort meinen mp3-player mitzuführen (was in der Schulordnung
NICHT VERBOTEN IST), dann würde ich 1. laut lachen und 2.
notfalls artig durch alle Instanzen bis zur Bezirksregierung
gehen (Es sei denn die Instanz Schulleiter/Schulkonferenz
entscheidet entsprechendes Verbot in die SchulO aufzunehmen).
Alles andere wäre Willkür.

Wie gesagt: im eigenen Unterricht kann und soll man für Ruhe
Sorgen, aber außerhalb dessen, nach eigenem Geschmack über
Verbote von erlaubten Dingen zu entscheiden geht für mich zu
weit.

Grüße
VAST

2 „Gefällt mir“

Hi,

ich darf nicht jeden x-beliebigen Gegenstand entziehen / verbieten. Es muss im Rahmen des Hausrechts vertretbar sein, Schutz der anderen SChüler, etc. „Mir gefällt dein Ohrring nicht, lass ihn demnächst daheim“ ist kein Grund. „Lass Deine Pornosammlung zu Hause“ wäre da schon eher was. Wenn während des Unterrichts mit irgendwas hantiert wird, was nicht in meinen Unterricht gehört, geht das schneller und einfacher. Das Mathebuch kommt bis zum Ende meiner Stunde auf mein Pult, fertig. Gleiches gilt für Privatlektüre, Kartenspiele etc. Die behalte ich dann unter Umständen auch länger ein (geb sie im Sekretariat ab). Wer sie früher haben will oder sich beschweren möchte, kann das gerne beim Schulleiter tun. Das Entziehen solcher sachen, die einfach im Unterricht nichts zu suchen haben, kann auch ein Verbot des Mitbringens nach sich ziehen. Natürlich stellt sich die Frage der Machbarkeit. Ich werde nicht Taschen durchwühlen auf der Suche nach einem Kartenspiel. Von daher verbiete ich da nur das Benutzen während des Unterrichts und stelle das unter strengere Strafe als nur Wegnehmen. Wenn jemand zB seinen Ghettoblaster mitbrigt, ist das schon einfacher zu handhaben.
Mir ist aber (bis auf das eine Feuerzeug) nichts anderes untergekommen als das Lehrbuch aus einem anderen fach. Und das wird wie gesagt am Ende meiner Stunde zurückgegeben.
Das Entziehen von Feuerzeugen, Messern etc muss ich nicht beschreiben, oder?
Das Vor-die-Türe-Stellen ist etwas anderes. Das ist mir tatsächlich verboten, weil ich damit meine Aufsichtspflicht verletze. wenn dem Schüler irgendetwas passiert, während er draußen steht, dann ist das meine Schuld.

Die Franzi