Hi!
Fräulein Frieda Fröhlich ist während Arbeitslosigkeit Beschäftigungslosigkeit[!] seit 8 Monaten krank geschrieben. Die Krankenkasse, die Krankengeld bezahlt hat, verweist sie zurück an die Arbeitsagentur, weil der MD sie für leichtere Tätigkeiten, die mit ihrer beruflichen Qualifikation nichts zu tun haben, für arbeitsfähig hält.
Würde jetzt das ALG I in der ursprünglichen Höhe weiterbezahlt
Ja, sofern man sich wieder für dieselbe Anzahl an Wochenarbeitsstunden zur Verfügung stellt. (Bei Bedarf kann ich hierfür gerne ein Beispiel geben.)
oder kommt es zu einer Kürzung (wegen der geringeren Wertigkeit der leistbaren Arbeit)?
Nein, mit der Wertigkeit der Arbeitsleistung hat das nichts zu tun!
(Das Bemessungsentgelt (BE) bezieht sich ja grundsätzlich auf das vor der Alokeit geleistete sv-pflichtige Arbeitseinkommen (denn davon wurden ja die AV-Beiträge abgeführt) und nicht auf das erzielbare Arbeitseinkommen. Und bei einer Wiederbewilligung (wie hier) ändert sich das BE ja nicht bzw. wird es ja nicht neu berechnet!)
Die einzige Einschränkung, die hinsichtlich des BE gemacht werden kann, ist wie gesagt die einer Reduzierung der Wochenarbeitsstunden.
LG
Jadzia