Verzicht auf Elternpflichten

Hallo,

wegen einer Anfrage bzw. einer Antwort in einem Brett, folgende prinzipielle Frage ohne konkreten Anlass.

Eine Frau möchte ein Kind, ihr Partner nicht.
Sie unterschreibt einen Vertrag, dass sie ihn von allen elterlichen Pflichten entbindet (finanziell und auch anderweitig) und bekommt das Kind als alleinerziehende Mutter.
Fall a) --> die Beziehung bleibt bestehen, wenn auch mit getrennten Haushalten
Fall b) --> die beiden trennen sich
(ich glaube nicht, dass a / b einen Unterschied in der Legalität der Konstruktion macht)

Ich bin mir sicher, dass ein solcher Vertrag nicht legal ist. Die Mutter würde ja auf etwas verzichten, was das sie nicht verzichten kann (weil es ein Recht des Kindes ist).
Aber welches Gesetz ist da betroffen?

Danke für sachdienliche Hinweise.

Gruß
Elke

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

Danke - und welche Paragraphen finden da Anwendung?
Ist das ein sittenwidriger Vertrag?
Oder gibt es spezielle Bezüge zu Kinderrechten/Kinderschutz/Elternpflichten?

Gruß
Elke

Mal angenommen die Mutter haelt sich an Ihren eigenen Vertrag.

Wo kein Kläger auch kein Richter?

Hi,

die Lösung wäre § 1614 BGB:
§ 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

Pragmatische Lösung:
KEIN Vertrag.
Die nicht verheiratete (!!!) Frau bringt ein Kind zur Welt und gibt NICHT den Namen des Vaters an (z. B. Vater unbekannt weil ONS)

Damit hat das Kind keinen Vater, damit gibt es kein weiteres sorgeberechtigtes Elternteil und auch kein weiteres Unterhaltspflichtiges Elternteil.

Allerdings kann man sich hier nicht sicher sein, ob nicht der mutmaßliche Kindsvater Klage auf Vaterschaftsfeststellung einreicht.
Das kann er nämlich seit der letzten Reform.

Es besteht auch ein separates Klagerecht auf Vaterschaftsfeststellung des Kindes.

Grüße
miamei

Mal angenommen die Mutter haelt sich an Ihren eigenen Vertrag.

Wo kein Kläger auch kein Richter?

Das geht immer. Wobei der Vater sich auch dranhalten muss (siehe Posting über dir: der Vater könnte es sich ja anders überlegen).
Aber das war halt nicht die Konstruktion des Falles.

Gruß
Elke

Antwort steht weiter oben, es sei angemerkt, wenn die Mutter z.b. Sozialleistungen benötigen würde, dann wäre das verschweigen eines bekannten Vaters eine Straftat.
Ferner könnte das Jugendamt, wenn der Verdacht aufkommt, dass hier nur etwas verschwiegen werden soll, die Mutter sogar auf Bekanntgabe verklagen.
Das Recht des Kindes zu wissen wer seine Eltern sind geht hier vor.