Guten Morgen,
wenn man als Minijobber tätig ist, kann man doch auch heute noch eine Verzichtserklärung beim Arbeitsgeber unterschreiben. Soweit bekannt ist, wird dann ein Anteil vom Lohn in Höhe von 4,9% abgezogen. Dieser Anteil wird dann in den Rententopf des Minijobber direkt eingezahlt, zusätzlich zu der Arbeitgeberpauschale.
Somit kann doch jeder Minijobber auch in seine eigene Rente einzahlen???
Gruß Renate58
Hallo,
sollte es der einzige Minijob sein und nebenbei noch ALG2 bezogen werden (oder auch nicht), ist dies sehr anzuraten.
Somit ist man vor dem Gesetz RENTENVERSICHERT und kann sogar Riesterförderung beantragen. Ohne die eigene freiwillige Zahlung, geht dies nämlich nicht! Dies vergessen viele Minijober!!!
VG René
…
Hallo,
hier steht…wie`s funktioniert.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/2__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2 AG/2 aufstockung Rente/aufstockung der__rentenversicherungsbeitraege.html)
Gruß J.K.
wieso ?
Richtiges Brett !
Rentenversicherung !
Mal davon abgesehen, dass das nicht stimmt …
… (wie leider fast alles, was Du bei w-w-w so von Dir gibst): Was wäre denn Dein Brettvorschlag gewesen?
*neugierig*
Jadzia
PS: Bedenklich, wenn man für einen bestimmten Sachverhalt offenbar das richtige Brett nicht kennt, u. a. in diesem aber regelmäßig als „Experte“ auftritt…