Videoproduktion und Fotodesign

Hallo,
ich bin seit längerem Hobby Filmer und mache Fotos. Besitze die neuste Digitale Videoproduktion Kameras, Spiegelrexlex und Programme. Habe sogar eine Fläche in der ich als Fotostudio aufnehmen könnte - Fotostudio. Video für Evnt , Hochzeiten,…

Welche Art von Gewerbe benötige ich genau. Ist es die Künsterkasse oder die IHK in der ich gebunden oder?

Welche Art von Gewerbe benötige ich?

Benötige ich eine Voraussetzung Meister oder Ähnliches für die Videoaufnahmen. Für Fotos benötigt man keine, dies habe ich informiert. Aber wie ist das wenn ich ein Fotostudio aufmache. Kann ich das auch unter meinem Gewerbe eröffnen?

Ich würde mich freuen über euren Rat.

Vielen dank im voraus.

Ps. Ich bin bereits sehr fortgeschritten mit Aufnahmetechnik, sowie Fotos und möchte dies nun in mein Gewerbe umsetzen.

Danke für eure Hilfe…

hallo,

also, in puncto video kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

bei fotografen mußt du erst mal fotograf und fotodesigner unterscheiden. fotograf ist eine von der ihk geschützte berufsbezeichnung, du darfst dich also auch nur so nennen, wenn du eine ihk-ausbildung als fotograf gemacht hast.

ich habe eine ausbildung an einer fachakademie als fotodesigner gemacht und darf mich auch nur so nennen.
desweiteren arbeite ich als freiberufler, der fotodesigner fällt unter die freien berufe und ich muß mich somit keiner gewerkschaft anschliessen. das wird erst der fall, wenn du gewerblich arbeitest.
als freiberuflicher künstler kann ich, muß man aber nicht, mich über die ksk kranken-, pflege- & rentenversichern. die ksk übernimmt dann den arbeitgeberanteil. in die ksk kommt man aber nur schwer rein, man muß seinen künstlerstatus beweisen.
alle infos findest du auf der ksk seite.

aber am allermeisten, würde ich dir ans herz legen, einen steuerberater aufzusuchen. das ist nach meiner meinung sowieso sehr ratsam, wenn du dich selbständig machen möchtest. der sollte eigentlich über alles bescheid wissen und dir weiterhelfen können.

ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
lg, n.

Hallo,

ich möchte Dir ja nicht den Wind aus den Segeln nehmen, aber aus meiner langjährigen Erfahrung heraus kann ich Dich nur davor warnen, sich auf dieser Grundlage hauptberuflich selbstständig zu machen. Als Nebenerwerb meinetwegen, da kannst Du es versuchen, aber bitte nicht als Haupteinnahmequelle!

Um hauptberuflich in diesem sehr harten geschäftlichen Umfeld tätig zu sein, bedarf zunächst profundem Fachwissen. - es ghört wesentlich mehr dazu, als Engagement und das Beherrschen moderner Technik. Allerdings kann ich nicht beurteilen, ob Du das besitzt - in der Regel ist das Wissen selbst eines guten Amateurs hierfür nicht ausreichend.

Ganz sicher bin ich allerdings, dass Du dich mit dem zweiten, mindestens genau so wichtigen Fachbereich bisher überhaupt nicht auskennst, nämlich die kaufmännische Seite. Du kannst auf Deinem Fachgebiet noch so gut sein, ohne den notwendigen kaufm. Background wird eine Selbstständigkeit zum Himmelfahrtskomando!

Mein Tipp: Wende Dich an die zuständige IHK oder HWK und belege dort einen Grundkurs für Existenzgründer und laß Dich darüber hinaus beraten. Das Geld hierfür ist gut angelegt.

Zu Deinen Fragen (sie abschließend zu beantworten, würde ein Buch füllen) in aller Kürze:

Als selbstständiger Fotograf ist meines Wissens kein Meisterbrief mehr erforderlich. Allerdings ist die Berufsbezeichnung geschützt, so dass Du sie ohne entsprechende Ausbildung nicht führen darfst. Fotodesigner oder Bildjournalist (falls das in Deine Richtug geht) dürftest Du Dich meines Wissens jedoch nennen und darunter auch selbstständig arbeiten. Auskünfte dazu erteilt Deine für Dich zuständige HWK.

Um kommerziell Videoaufnahmen machen zu dürfen, brauchst Du prinzipiell nur eine Gewerbeanmeldung - ein Qualifikationsnachweis ist nicht erforderlich. Hier wäre die zuständige IHK der richtige Ansprechpartner.

IHK und „Künstlerkasse“ (Künstlersozialkasse - KSK - wäre die richtige Bezeichnung) sind zwei paar Schuhe und haben nichts miteinander zu tun. Wenn Du gewerblich tätig bist, wirst Du automatisch IHK (Industie- und Handelskammer)-Mitglied und musst bei entsprechenden Einnahmen auch dafür zahlen. Ob Du auch (freiwillig) Mitglied der KSK werden kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die zu erläutern, hier den Rahmen sprengen würde.

Hier nur soviel: Grundsätzlich musst Du Dich als Selbstständiger komplett selbst versichern (Krankenkasse, Rente usw.) und - im Gegensatz zu Arbeitnehmern - den vollen Satz zahlen. Als Mitglied der KSK übernimmt diese für Dich den Anteil, den normalerweise der Arbeitgeber übernimmt.

Zusammenfassung:

Laß Dich vor Beginn Deiner Tätigkeit unbedingt kompetent beraten: HWK, IHK und das Arbeitsamt sind die richtigen Ansprechpartner.

Gruß Stefan

www.filmtechnik-online.de

Hallo,
leider kann ich Dir mit Rat für diese administrativen Fragen nicht helfen.
Sicher bist Du bei der Handwerkskammer (Fotografie) oder bei dem Gewerbeamt an der richtigen Adresse
Viel Erfolg wünscht
Hanni

Hallo Stefan, ich danke dir sehr für deine hilfreiche Antwort. Es hat mir sehr geholfen. Ich werde diese Woche die IHK anrufen und denen von meinem Vorhaben erzählen. Wenn ich diesbezüglich nur ein Gewerbe ohne Nachweiss benötige ist das ja kein Problem.

Zur Versicherung. Ich bin Arbeitnehmer. Möchte auf dem 2. Standbein die Videoaufnahme und Fotografie ausführen mit Gewerbe. Kaufmännisch bin ich auch ganz gut , da ich das abgelegt habe. Ich bin jedoch derzeit in einer ganz anderen Dimension hauptberuflich tätig und dies seit 11 Jahren. Muss ich mich trotzdem nochmal versichern wenn ich hauptberuflich arbeite und meine Beiträge zahle? ich glaube nicht. Eine Existenzgründung benötige ich vorerst nicht. Wie gesagt ich bin fit und das Know How habe ich richtig drauf. Ich werde nach meiner Gewerbeanmeldung auf meine Steuernr. warten und dann loslegen, jedoch würde ich gerne wissen ob ich gezwungen werde zur IHK Mitgliedschaft? Wie hoch sind die Beiträge für mich ? Nach Einkommen gegliedert? Gewerbeanmeldung wie anmelden als Videoproduktion und Fotografie xy?

Ich danke dir im voraus und freue mich über deine hilfreiche Antwort!

Danke

Hallo,

nun gut, wenn Du Dich auskennst mit den ERfordernissen von Buchführung und & Com dann ist ja alles OK und als Nebenerwerb - warum nicht. Wichtig: Der ARbeitgeber muß zustimmen.

Bei einer Nebenwerwerbstätigkeit fallen normalerweise keine zusätzlichen Sozialversicherngsbeiträge an, zumindest dann nicht, wenn das Einkommen bestimmte Höhen nicht überschreitet (Frag einfach bei deiner Krankenkasse nach).

Zur IHK-Mitgliedschaft wirst Du nach wie vor zwangsverpflichtet. Kosten entstehen aber nur dann, wenn deine Einnahmen aus dem Gewerbe einen bestimmten Satz überschreiten (meines Wissens liegt der bei um die 8000 Euro/Jahr). Über die Höhe der dann anfallenden Gebühren gibt Deine IHK Auskunft.

Eine Steuer-Nr. hast Du vermutlich schon, wenn Du schon mal eine Einkommensteuer-Erklärung gemacht hast. Sie ist auch für Dein Gewerbe gültig.

Recherschier mal das Thema „Kleinunternehmerregelung“ in Bezug auf die Umsatzsteuer. Wenn Du für Privatkunden arbeitest, nur wenige Anschaffungen tätigen musst und gleichzeitig weniger als pi mal Daumen 17.000 € Umsatz im Jahr machst, bringt Dir das unter Umständen Vorteile.

Was Du in die Gewerbeanmeldung schreibst, hängt davon ab, was Du machen willst. Fasse es nicht zu eng.

Gruß Stefan
www.filmtechnik-online.de

hallo Stefan,

ich danke dir im voraus für deine hilfreiche antworten. ich werde aufjedenfall den kontakt zu dir halten.

Ich möchte Nebenbei die Aufnahmen machen. Ein Fotostudio baue ich derzeit aus. Im eigenen Haus. So das ich zusaätzlich dies umsetzen kann Portraits.,

Ich möchte nebenbei noch Filmen. Events, Hochzeiten,… wie ich bereits erwähnt habe. Besitze Arbeitsmaterial vom Feinsten. Wie Spiegelreflexkamera Sony und Videokamera DV Sony… Stative Beamer Leinwand… Für beste Kundenzufriedenheit bin ich vorbereitet und Aufträge werde ich erst nach meiner Gewerbe annehmen.

Als Kleinunternehmer würd emich sehr interessieren. Dh. Ich melde mich bei Gewerbeamt als Kleinunternehmen an für Fotodesign und Videoproduktion. Mache aber trotzem jeden Monat meine Umsatzsteuererklärung und zahle keine 19 MWst. Kann somit auch nicht abziehen von den Vorsteuern und meine Rechnungen sind die dann mit 19 % Mwst zu berrechnen.

Also wenn ich richtig verstanden habe , dann kann ich mich als Kleinunternehmen anmelden und somit die Umsatzsteuererklärung jeden Monat sparen. Jährlich Einkommensteuererklärung ist jeden falls anzugeben richtig?

Dann lohnt sich das ja für mich mit dem Kleinunternehmen. Ich kann jetzt sowieso nichts mehr absetzetn. Mein Hobbymaterial habe ich bereits gekauft. Das war auch das teuerste…

Ich danke dir ganz herzlich im voraus.

Freundliche Grüße

Hallo,
am besten, du fragst beim Gewerbeaufsichtsamt deiner Stadt, Kreis, nach. Eine Firmengründung ist von Land zu Land unterschiedlich. Für ein Fotostudio wird der Meisterbrief verlangt. Die IHK ist für ein Handelsgeschäft zuständig. Viel Erfolg wünscht dir
Heinrich

Hallo,
ich bin seit längerem Hobby Filmer und mache Fotos. Besitze
die neuste Digitale Videoproduktion Kameras, Spiegelrexlex und
Programme. Habe sogar eine Fläche in der ich als Fotostudio
aufnehmen könnte - Fotostudio. Video für Evnt ,
Hochzeiten,…

Welche Art von Gewerbe benötige ich genau. Ist es die
Künsterkasse oder die IHK in der ich gebunden oder?

Fotodesigner - in der Regel Diplomdesigner - sind in der Künstlersozialkasse. Handwerker - also ausgebildete Fotografen - sind keine Künstler im Sinne der KSK.

Welche Art von Gewerbe benötige ich?

Die Bezeichnung „Designer“ ist nicht geschützt. Du könntest ein Studio für Fotodesign aufmachen. Die IHK sieht das nicht gerne, wenn weder Studium noch Ausbildung vorliegen.

Benötige ich eine Voraussetzung Meister oder Ähnliches für die
Videoaufnahmen. Für Fotos benötigt man keine, dies habe ich
informiert. Aber wie ist das wenn ich ein Fotostudio aufmache.
Kann ich das auch unter meinem Gewerbe eröffnen?

Ich würde mich freuen über euren Rat.

Vielen dank im voraus.

Ps. Ich bin bereits sehr fortgeschritten mit Aufnahmetechnik,
sowie Fotos und möchte dies nun in mein Gewerbe umsetzen.

Danke für eure Hilfe…

Die Anfrage ist 2 x gekommen, 1x habe ich geantwortet.
falls Du sie nicht bekommen hast nochmal fragen.
Gruss
Heinrich

die Frage ist 2x gestellt,

Auskunft bei Handwerkskammer
und oder bei der IHK; von Land zu Land verschieden,
Gewerbeamt der Stadt/Kreis ist auch zuständig.

Für mehr mail,
Gruss
Heinrich