Hallo,
ich möchte Dir ja nicht den Wind aus den Segeln nehmen, aber aus meiner langjährigen Erfahrung heraus kann ich Dich nur davor warnen, sich auf dieser Grundlage hauptberuflich selbstständig zu machen. Als Nebenerwerb meinetwegen, da kannst Du es versuchen, aber bitte nicht als Haupteinnahmequelle!
Um hauptberuflich in diesem sehr harten geschäftlichen Umfeld tätig zu sein, bedarf zunächst profundem Fachwissen. - es ghört wesentlich mehr dazu, als Engagement und das Beherrschen moderner Technik. Allerdings kann ich nicht beurteilen, ob Du das besitzt - in der Regel ist das Wissen selbst eines guten Amateurs hierfür nicht ausreichend.
Ganz sicher bin ich allerdings, dass Du dich mit dem zweiten, mindestens genau so wichtigen Fachbereich bisher überhaupt nicht auskennst, nämlich die kaufmännische Seite. Du kannst auf Deinem Fachgebiet noch so gut sein, ohne den notwendigen kaufm. Background wird eine Selbstständigkeit zum Himmelfahrtskomando!
Mein Tipp: Wende Dich an die zuständige IHK oder HWK und belege dort einen Grundkurs für Existenzgründer und laß Dich darüber hinaus beraten. Das Geld hierfür ist gut angelegt.
Zu Deinen Fragen (sie abschließend zu beantworten, würde ein Buch füllen) in aller Kürze:
Als selbstständiger Fotograf ist meines Wissens kein Meisterbrief mehr erforderlich. Allerdings ist die Berufsbezeichnung geschützt, so dass Du sie ohne entsprechende Ausbildung nicht führen darfst. Fotodesigner oder Bildjournalist (falls das in Deine Richtug geht) dürftest Du Dich meines Wissens jedoch nennen und darunter auch selbstständig arbeiten. Auskünfte dazu erteilt Deine für Dich zuständige HWK.
Um kommerziell Videoaufnahmen machen zu dürfen, brauchst Du prinzipiell nur eine Gewerbeanmeldung - ein Qualifikationsnachweis ist nicht erforderlich. Hier wäre die zuständige IHK der richtige Ansprechpartner.
IHK und „Künstlerkasse“ (Künstlersozialkasse - KSK - wäre die richtige Bezeichnung) sind zwei paar Schuhe und haben nichts miteinander zu tun. Wenn Du gewerblich tätig bist, wirst Du automatisch IHK (Industie- und Handelskammer)-Mitglied und musst bei entsprechenden Einnahmen auch dafür zahlen. Ob Du auch (freiwillig) Mitglied der KSK werden kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die zu erläutern, hier den Rahmen sprengen würde.
Hier nur soviel: Grundsätzlich musst Du Dich als Selbstständiger komplett selbst versichern (Krankenkasse, Rente usw.) und - im Gegensatz zu Arbeitnehmern - den vollen Satz zahlen. Als Mitglied der KSK übernimmt diese für Dich den Anteil, den normalerweise der Arbeitgeber übernimmt.
Zusammenfassung:
Laß Dich vor Beginn Deiner Tätigkeit unbedingt kompetent beraten: HWK, IHK und das Arbeitsamt sind die richtigen Ansprechpartner.
Gruß Stefan
www.filmtechnik-online.de