Vodafone > Inkasso > Rechtsanwalt > HILFE!

Hallo,

was könnte man bei folgendem „fiktiven“ Fall tun?

Mir fällt es schwer den Fall detailgetreu kurz aufzuschreiben.
Es geht darum, dass der Schuldner mit der Zahlung einer Rechnung so nicht einverstanden ist und nicht auf seine Punkte eingegangen wird. Der Schuldner hat mehrfach telefonisch versucht das mit Vodafone persönlich zu klären. Ebenso hat der Schuldner versucht sein Anliegen mit dem Inkassobüro zu klären. Auch hier gab es lediglich Standardantworten. Nun kam ein Brief von einem Rechtsanwalt mit der Aufforderung das Geld zu überweisen.

Es handelt sich dabei um folgende Kosten:
163,16 Euro Hauptforderung 1
6,00 Euro Mahnkosten Auftraggeber
1,49 Euro Zinsen laut Anlage
70,20 Euro Inkasssokosten
1,48 Euro Inkassokosten Zinsen

Der Schuldner kommt sich extremst erpresst vor weil nicht auf den Vorfall eingegangen und nur gefordert wird, möchte sich jedoch auch nicht stundenlang mit diesem Problem auseinandersetzen.

Was würdet ihr in solch einem Fall raten? Würde es diesen Fall geben, ist der Schuldner sehr verzweifelt!

Grüße
Schatten

Ja und, war die erste Forderung von Vodafone berechtigt oderr nicht?
Wenn sie berechtigt war, dann muß sich der Schuldner damit abfinden, dass Vodafone dies einem Inkassobüro übergibt und vorher auch Mahngebühren erhebt. ramses90

Die erste Forderung war lediglich teilweise berechtigt und es wurde darum gebeten die Rechnung zu korrigieren.

Es handelte sich dabei um das Legen eines Internetsanschlusses.

Beim ersten Versuch hat kein Techniker an der Haustür geklingelt.
Beim zweiten Versuch war die Stelle wo das Internet sonst immer angeschlossen wird zugänglich, jedoch für den Mitarbeiter nicht nutzbar weil er eine andere Stelle gebraucht hätte. Ohne dem Schuldner auch nur 5 Minuten Zeit zu geben zu klären ob die benötigte Stelle zugänglich ist, lies der Techniker den Schuldner stehen und war verschwunden.
Deswegen kam ein Anschluss erst beim dritten Versuch zustande.

Und nun? Vodafone sagt, sie hätten vertragsgemäß geleistet, du sagst, sie hätten das nicht. Du kürzt die Rechnung (oder zahlst gar nicht), Vodafone betreibt ein außergerichtliches Mahnverfahren. So what?

Wenn du deiner Sache sicher bist, dann wartest du einfach ab, denn zur Durchsetzung ihrer Forderung müssen sie ja ins gerichtliche Mahnverfahren. Dann widersprichst du, danach kneift vielleicht Vodafone oder es geht vor Gericht. Vor Gericht (möglicherweise nicht physisch/örtlich, sondern im schriftlichen Verfahren) kannst du dann deine Rechtsposition ausführlich darlegen, Vodafone auch, und es wird ein Ergebnis (Urteil, Vergleich, Klagerücknahme) geben.

1 Like

Hallo,

ich habe eine Frage dazu:

hatte der Schuldner die ursprüngliche Rechnung VOR der Übergabe an das Inkassobüro bei Vodafone abgestritten?

Ich hatte Probleme mit einer bei der Handwerkskammer eingetragenen Firma (auch zu hohe Forderungen, auf die zunächst nicht eingegangen wurde). Ich habe die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer angerufen, die Dame sagte mir, dass ich erstmal schriftlich der Forderung widersprechen soll. Als ich dann fragte, wie ich denn vorgehen soll, wenn sie nicht darauf eingehen, weil ich keine Lust habe, dass sich dann ein Inkasso-Büro irgendwann bei mir meldet, sagte sie mir, das würde nicht passieren, weil das nur mit unbestrittenen Forderungen möglich sei.

Das wäre in dem Fall zu prüfen!

Gruß
Christa

Dem Schuldner hätte diese zweite, nutzbare Quelle also bekannt sein können wenn er sich vorher darüber Kenntnis verschafft hätte?
Wenn dem so ist und so leid´s mir tut, dann sehe ich Vodafone im Recht. ramses90

Wie hätte der Schuldner denn wissen können, dass es sich hiebei um die falsche Anschlussmöglichkeit handelt? Schließlich ist der Schuldner ja garnicht vom Fach.

Außerdem war der Schuldner bereit 2/3 dafür zu zahlen weil ihm durchaus bewusst ist, dass er dabei ebenso Schuld trägt.

Mit Vodafone wurde tatsächlich nur mündlich kommuniziert und nicht schriftlich.

Den Schuldner würde ebenfalls interessieren ob die Inkassokosten für solch einen Betrag die richtige Höhe haben.

Hallo Schattenspringerin,

hat der Schuldner das den auch getan?

Dein
Ebenezer

Der Schuldner wollte eine schriftliche Bestätigung im Vorfeld, dass die Sache sich dann damit erledigt hat. Diese hat der Schuldner nicht bekommen. Daraufhin kam das Scgreiben von dem Rechtsanwalt.

Wenn ich das richtig sehe gibt es in solch einem Fall lediglich zwei Möglichkeiten:

  1. Man zahlt und hat seien Ruhe.
  2. Man zahlt nicht und hat einen erheblichen Mehraufwand und Ärger.

Kennt Jemand noch einen andere Möglichkeit?

Und warum sollte Vodafone auf diese Erpressung eingehen? Hätte der „Schuldner“ die unstrittigen 2/3 beglichen und dann über den Rest verhandelt, hätte Vodafone vielleicht mit sich reden lassen.

So aber ist jetzt alles gelaufen. Der Schuldner hat jetzt nur noch drei Optionen:

  1. Die Rechnung, inkl. Nebenforderungen begleichen und damit den Ärger schaffen.
  2. Einen Rechtsanwalt einschalten und prüfen lassen ob er überhaupt einen rechtlichen Anspruch gegen das Unternehmen hat, die einen ganzen/anteiligen Einbehalt der Rechnungssumme rechtfertigt.
  3. Weiter auf Stur stellen. In diesem Fall wird er über kurz oder lang die Freuden der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung genießen dürfen. Ein Studium der Zivilprozessordnung wäre hierfür eine gute Vorbereitung.
1 Like

Der Schuldner stellt sich ja garnicht auf stur sondern möchte die Sache regeln. Das ist ja der Witz an der ganzen Sache! Jedoch wird auf sein schreiben überhaupt garnicht eingegangen.

Eine Erpressung ist nicht beabsichtigt. Dies soll lediglich ein faires Angebot sein um die Sache zu klären.

Diese Unternehmen mit vielen standardisierten Kunden, z.B. Telefonanbieter, gehen in aller Regel auf solche Sachen vorgerichtlich nicht ein. Sie standardisieren ihre Kundenbeziehungen und bearbeiten dann die Vorgänge mit wenig und niedrig qualifiziertem Personal, so dass eine rechtliche und kaufmännsiche Würdigung einer Beschwerde oder ein Vorschlag über eine eine einvernehmliche Rechnungskürzung im Einzelfall nicht zu leisten ist. Das sollte man sich klar machen, bevor man irgendwelche Briefe mit Wendungen wie „um Rückäußerung wird gebeten“ an diese Unternehmen schickt. Die werden bestenfalls eingescannt und ungelesen abgelegt.

Die wollen so etwas nicht, die können das auch nicht und deswegen tun die das auch nicht.

Wenn sie dabei ab und zu unzufriedene Kunden oder auch mal verlorene Rechtsstreitigkeiten haben, ist das einkalkuliert und wird von diesen Unternehmen in Kauf genommen.

2 Like

Und warum hast Du nicht den (deiner Ansicht nach) unstrittigen, also berechtigten Teilbetrag bezahlt ?
Danach schreibt man denen, was man gemacht hat und fordert eine Prüfung/Nachrechnung der Abrechnung. Und man gibt die Tatschaden an, warum die Rechnung deiner Ansicht nach unrichtig ist.

1 Like

Das sehe ich auch so !

Üblich findet so eine Vorprüfung vom Anbieter ja statt, ob die technischen Dinge bei Dir möglich sind und wie /wo man es anschließen kann.

Es gibt eine Anschlussmöglichkeit in diesem Haus. Diese befindet sich allerdings in einem Ladengeschäft welches um 8 Uhr morgens noch nicht geöffnet hatte…

Das wäre aber deine Sache zu klären.
Siehst Du, die Sache ist lange nicht so eindeutig wie beschrieben !
Was hast du denn mit dem Laden zu tun ? Ist das dein Vermieter und dort befindet sich der Hausanschluss der Telekomunikation drin ?

Nein, der Laden befindet sich ebenfalls in dem Haus und ist angemietet.
Der Techniker wusste bereits bestens wo sich die richtige Anschlussmöglichkeit befindet und teilte dieses vor seinem Verschwinden mit. Dem Schuldner ist ja wie gesagt bewusst, dass er hier auch eine große Teilschuld hat und wollte deswegen 2/3 zahlen.

Das Angebot ging nicht an Vodafone sondern an das Inkassobüro. Diese sind ja schließlich auch damit beauftragt der Vorgang zu klären.