Sich einen Anwalt zu nehmen, kommt mir vor wie ein Rachefeldzug. Sie will mich als Vater, meiner Handlungsfreiheit völlig entheben. Es gibt keinerlei Anlass zu so einem Schritt. Mein Sohn ist 2 Jahre, wir lieben uns über alles und Sie möchte meine eigene Art von Lebensgestaltung unterbieten. Mein Sohn hat NOCH NIE auf Mittagsschlaf verzichten müssen. Wir haben ein SUPER Verhältnis, auch wenn wir uns mal 2 Wochen nicht sehen, er rennt mir immer entgegen, umarmt und küsst mich.
Dieses Schreiben habe ich heute von der beauftragten Anwältin bekommen:
Sehr geehrter Herr B.,
Vollmacht versichernd zeige ich an, dass mich Frau S. mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Gegenstand meiner Mandatierung ist die Umgangsregelung mit Ihrem gemeinsamen Sohn E., geboren am …
Meine Mandantin schickt voraus, dass es ihr sehr wichtig ist, dass Sie regelmäßigen Umgang mit dem gemeinsamen Sohn haben, dass dieser Umgang jedoch in einem bestimmten Rahmen stattzufinden hat.
Da es in der Vergangenheit zu diversen Unregelmäßigkeiten und Absagen gekommen ist, ist es für das Wohl des Kindes unerlässlich, den Umgang in regelmäßigen Abständen festzulegen.
Es muss ein Umgangskontakt sichergestellt werden, der dem Kind in seiner Entwicklung eine Stabilisierung gibt. Meine Mandantin schlägt vor, dass das Umgangsrecht im 14-tägigen Turnus samstags in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr in der Wohnung meiner Mandantin ausgeübt wird.
Es muss sichergestellt sein, dass E. noch seinen Mittagsschlaf, der in der Regel zwischen 12.00 und 14.00 Uhr liegt, nehmen kann.
Nachdem Sie bereits ankündigten, ihr Besuchsrecht am Samstag, dem 11. Februar 2012, wahrnehmen zu können, kann die Umgangsregelung mit dem 11. Februar 2012 in Kraft treten.
Ich sehe Ihrer Bestätigung und der Mittelung einer postalischen Anschrift bis zum 09.02.2012 entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
…
Ich habe meiner Freundin diesen unfassbaren Bescheid geschickt und folgende Antwort von Ihr bekommen:
Nee, das ist einfach nur OHNE WORTE!
Punkt Nummer 1: Dafür gibt sie ihr Geld aus??? ( Ist das einfach die Befriedigung ihres Kontrollzwangs?? Ganz sicher)
Punkt Nummer 2: E…(Name meines Kindes) sollte doch auch andere Impulse bekommen außer die Wohnung S…(Name meiner EX)!! Das kennt er doch nun mal den Rest der Woche. Bäh LANGWEILIG.
Punkt Nummer 3: Nochmals die Frage ob sie gerne in Deiner Wohnung den Tag mit dem Kind verbringt?
SIE HAT LEIDER NICHT ALLE TASSEN IM SCHRANK!!
UND regelmäßiger Umgang alle zwei Wochen TOLL!!! Aber dann das komplette Wochenende. Alt genug ist er jetzt doch sicherlich.
Der E…(Name meines Sohnes) ist doch ein robustes, kleines, flauschiges wildes Kerlchen der braucht das doch damit er ein echter Kerl wird wie sein Papa.
TUT SIE IHM DAMIT WAS GUTES?? ICH BEZWEIFEL DAS.
Tut mir leid, vielleicht regt Dich auf das ich mich so aufrege… WEGEN: nicht mein Kind und ich kenne Sie nicht. Aber da kann eine aussenstehende Person nur ganz wild und ungläubig mit dem Kopf schütteln.
Die Rechtsanwältin sicher auch.
DU BIST UND WARST NIE UNZUVERLÄSSIG… aber sie hat sich hier und da schon HAMMER sachen erlaubt.
DIES IST EIN ‚kleiner‘ EINDRUCK, MEINER AKTUELLEN SITUATION.
E. ist 2 Jahre und 3 Monate.
Ich habe gerade wirklich keine Ahnung, was ich tun soll. Muß ich mir an dieser Stelle auch einen Anwalt nehmen. Kann Sie als Mutter mir dieses Diktat vorgeben,
ist das rechtens?
Recht herzlichen Dank !!