Nachfragen
Hi!
Ich muss nachfragen, bevor ich Deine Frage korrekt beantworten kann. Denn in diesem Sachverhalt geht’s buchstäblich um Tage!
Z.b. man arbeitet in einer Firma 4 Jahre. Dann kündigt man selbst
Zu wann? Also, wann war hier der letzte Arbeitstag (Datum)?
und erst in 2 Tagen beginnt man in einer anderen Firma
Genau zwei Tage Unterbrechung zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis?! -> Datum!
In dieser zweiten Firma wird man dann nach ca. 11 Monaten gekündigt (von Seite der Firma).
– „Normal“ betriebsbedingt und fristgerecht? Oder hat man sich vertragswidrig verhalten oder so? Oder war der Vertrag gar befristet?
– Zu welchem Datum wurde man gekündigt (also, wann wann der letzte Arbeitstag)?
– An welchem Tag (Datum) hat man die Kündigung bekommen (per Post, persönlich, wie auch immer)?
Man meldet sich beim „Arbeitsamt“ 1 Monat vor Kündigung.
Wann genau (Datum) hat man sich persönlich bei der AA gemeldet?
Wird dann diese Arbeitszeit von erste Firma für den Anspruch auf ALG mitgerechnet, oder werden nur die letzten 11 Monate gerechnet, da man diese 2 Tage nicht gearbeitet wurde, und auch noch selbst gekündigt hat?
Das dürfte hier nur eine kleinere Sorge sein … Aber um Dir diese wenigstens schon mal zu nehmen:
Die Person hat in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate gearbeitet, weswegen ein Alg-Anspruch grundsätzlich entstanden ist. Ob da eine Unterbrechung war oder nicht, ist daher erstmal unerheblich.
Relevent könnten (wg. der Anspruchs_dauer_) größere Unterbrechungen sein, aber das ist hier ja nicht der Fall.
Dann hat man ja praktisch gar kein Anspruch, oder?
Was verstehst Du unter „praktisch gar keinen“ Anspruch?
Also, ein Anspruch besteht hier, aber für wie lange genau, kann erst nach Beantworten meiner Fragen gesagt werden. (Es stehen Ruhenstatbestände im Raum.)
LG
Liza