seitdem das Volljährigkeitsalter auf 18 herabgesetzt wurde, gibt es sogenannte „Heranwachsende“, also Menschen, die ihrem Reifegrad und ihrer Lebenssituation nach Kinder mit den entsprechenden Rechten sind, vom Gesetzgeber aber zusätzlich mit den Rechten Erwachsener ausgestattet wurden.
Begründet wurde die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters seinerzeit nicht damit, daß das Volk solche „Heranwachsende“ benötigen würde. Es hat damals auch niemand gesagt, daß die Volljährigkeit einem 18-jährigen die geistige und sittliche Reife eines Erwachsenen verleihe, auch wenn das heute von manchen so gesehen wird (nachzulesen in Eltern-Kind-Brett).
Als zentraler Grund wurde vielmehr die Möglichkeit genannt, mit 18 Jahren einen vollgültigen Führerschein zu erlangen, sowie die Wehrpflicht.
Das mit dem Führerschein hat der Gesetzgeber mit der Einführung von Probezeiten und Alterschbeschränkungen für Motorradfahrer allmählich relativiert. Grund dafür ist die mangelnde Reife und entsprechende Gefährlichkeit vieler junger Fahrer.
Wehrpflichtige sollten das Wahlrecht für die Regierung haben, die sie in den Krieg schicken kann. Das war letztlich das Hauptargument für die frühe Volljährigkeit. Von der Wehrpflicht aber besteht inzwischen nur noch ein letzter Rest, der bald hinfortgewischt werden soll.
Ich halte daher eine Heraufsetzung des Volljährigkeitsalters auf ein dem heutigen Menschen entsprechendes Maß, z.B. auf 21 - 23 Jahre für geboten, also auf ein Alter, in dem man keine organisierte Ausbildung und keine besondere strafrechtliche Milde mehr beansprucht und selbst in Beruf und Familie Verantwortung leisten kann.
Ich bitte um Pros und Kontras, werde mich aber in der eventuell entstehenden Debatte nur sehr zurückhaltend äußern.
Was ist an der aktuellen Regelung schlecht?? Wählen 18 Jährige „schlechter“ als 22 Jährige, können sie sich nicht richtig informieren oder sind sie einfach mit 18 noch nicht in der Lage sich eine eigene Meinung zu bilden?
Was ist an der aktuellen Regelung schlecht?? Wählen 18 Jährige
„schlechter“ als 22 Jährige, können sie sich nicht richtig
informieren oder sind sie einfach mit 18 noch nicht in der
Lage sich eine eigene Meinung zu bilden?
Ich vermute mal, der Anlass der Diskussion sind Themen wie:
18 bis 21jährige werden bei Straftaten nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, obwohl sie volljährig sind. Die Gerichte führen als Gründe immer wieder an, dass 18 bis 21jährige ihre geistige und moralische Entwicklung noch nicht abgeschlossen haben (berechtigte Frage: warum sind sie dann mit 18 für volljährig erklärt worden?)
Der Anteil an Unfallverursachern liegt in der Altersgruppe der 18 bis 21jährigen deutlich höher als der allgemeine Schnitt. Es stellt sich die Frage, ob das an der mangelnden Fahr-Erfahrung liegt oder an einer Selbstüberschätzung der eigenen Fähigkeiten aufgrund der nicht abgeschlossenen geistigen und moralischen Entwicklung (womit wir wieder beim Absatz oben wären).
In beiden Fällen - und vermutlich in noch einigen anderen - geht es um das Verantwortungsbewusstsein für das eigene Handeln. Nicht umsonst wurde ja heftig diskutiert um den Führerschein mit 17 und kommunales Wahlrecht mit 16.
18 bis 21jährige werden bei Straftaten nach dem
Jugendstrafrecht verurteilt, obwohl sie volljährig sind. Die
Gerichte führen als Gründe immer wieder an, dass 18 bis
21jährige ihre geistige und moralische Entwicklung noch nicht
abgeschlossen haben
Das trifft auf manche Delikte sicher zu und sollte dort auch berücksichtigt werden. Das Ziel des Strafrechts soll ja nicht eine möglichst „gleiche“ Bestrafung aller sein, sondern der Schutz der Gesellschaft - und da kann zB eine langjährige Haftstrafe in jungen Jahren auch kontraproduktiv wirken.
Die Ausübung des Wahlrechtes ist aber IMHO durch diese Faktoren nicht beeinflußt, mache sind dazu schon mit 16 fähig, andere nichtmal mit 60.
Gerichte führen als Gründe immer wieder an, dass 18 bis
21jährige ihre geistige und moralische Entwicklung noch nicht
abgeschlossen haben (berechtigte Frage: warum sind sie dann
mit 18 für volljährig erklärt worden?)
eigentlich sollte sich ein Mensch doch sein Leben lang geistig und moralisch weiter entwickeln!? Das, was Du meinst, ist wohl eher eine angemessene „Reife“. Meiner Meinung nach gibt es sowohl viele, die schon mit 17 oder 18 ein entsprechendes Problem- und Verantwortungsbewusstsein aufweisen, als auch ausgesprochen viele Mitmenschen, die diesen Status erst sehr spaet - wenn ueberhaupt - erreichen.
In beiden Fällen - und vermutlich in noch einigen anderen -
geht es um das Verantwortungsbewusstsein für das eigene
Handeln. Nicht umsonst wurde ja heftig diskutiert um den
Führerschein mit 17 und kommunales Wahlrecht mit 16.
genau! Manche lernen es nie!! Am besten waere eine entsprechende Pruefung, an deren Bestehen dann Dinge wie Wahlrecht, das Recht zum Erwerb eines Fuehrerscheins etc. gebunden waeren
Ich halte es fuer eine gute Idee, Jugendliche Schritt fuer Schritt an die Rechte und auch die Pflichten eines Volljaehrigen heranzufuehren. Warum also nicht ein Fuehrerschein mit 17 (dann aber z. B. nur in Begleitung), kommunales Wahlrecht (vielleicht schon mit 15?) usw.
informieren oder sind sie einfach mit 18 noch nicht in der
Lage sich eine eigene Meinung zu bilden?
Heranwachsende sind i.d.R. institutionell (inkl. in der Familie) betreute und beeinflußte Menschen, die selbst noch für nichts Verantwortung tragen, sondern sozusagen Verantwortung lediglich konsumieren, Kinder eben. Das sind zwei Gründe gegen das Wahlrecht.
mit der lebenslangen geistigen Entwicklung hast Du sehr recht. Die naheliegende Folgerung, daß beim Auszählen der Wahlen die Wahlstimmen mit dem jeweiligen Lebensalter zu multiplizieren seien, finde ich interessant, aber - z.B. auf das Strafrecht übertragen - recht kompliziert.
Ein festgelegter, ruckartiger und vollständiger Übergang ins Erwachsenenalter hat sich in der Menschheitsgeschichte bewährt.
Ich würde auch Ausnahmeregelungen befürworten, wie sie es teilweise heute schon gibt.
machen wir uns mal nichts vor. Die Volljährigkeit und das aktive Wahlrecht mit 18 wurde 1970 durch die damalige SPD/FDP-Regierung eingeführt, um Stimmen aus der jüngeren Bevölkerung für die Bundestagswahl 1972 zu rekrutieren. Die Wahl 1969 war äußerst knapp für Willy Brandt ausgegangen. Bei der Wahl 1972 war das Ergebnis deutlich besser. Analysen haben ergeben, dass für den Wahlsieg tatsächlich die Erstwähler den Ausschlag gegeben haben. Darüberhinaus hat es keinen Sinn gemacht. Da kann man blumige Pros oder Kontras sammeln, so viel man will. Es war nicht der Untergang des Abendlandes, wie von vielen befürchtet und es hat die jungen Menschen auch nicht zu mehr Verantwortung geführt.
Im Umkehrschluss wird es auch ähnliche Auswirkungen geben, wenn man die Volljährigkeit auf 22 erhöhen würde. Moral und Sitte des Abendlandes werden kaum erhöht, aber konservative Parteien bei den Wahlen besser abschneiden.
Als zentraler Grund wurde vielmehr die Möglichkeit genannt,
mit 18 Jahren einen vollgültigen Führerschein zu erlangen,
sowie die Wehrpflicht.
…Wehrpflichtige sollten das Wahlrecht für die Regierung haben,
die sie in den Krieg schicken kann. Das war letztlich das
Hauptargument für die frühe Volljährigkeit. Von der
Wehrpflicht aber besteht inzwischen nur noch ein letzter Rest,
der bald hinfortgewischt werden soll.
Ich würde es nicht an der Wehrpflicht, sondern an der Wehrfähigkeit festmachen. Wer (im Prinzip) eine Waffe führen darf, darf auch wählen. Das gilt auch bei einer Umstellung der BW auf eine Berufsarmee. Die Alternative, das Mindestalter für den Eintritt in die BW heraufzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll (siehe Titel).
dann bin ich aber auch für Aberkennung des Wahlrechts, Branntweingesnusses etc. bei
nachgewiesener Dummheit
altersbedingten Erkrankungen
zu konservativen Einstellungen.
…
etc. etc.
Im Gegenteil, das Wahlalter muss auf ca. 16 Jahre heruntergesetzt werden, damit den Herren Politikern auch für ihre verfehlte bzw. fehlende Jugendpolitik mal ein Dämpfer verpasst wird.
Ausserdem sollte das Jugendstrafrecht angemessen verschärft werden. Nicht wegsperren oder lebenslange Verschuldung, sondern unmittelbar wirksame Maßnahmen. Z.B. gemeinnützige Arbeit, im Wiederholungsfall unter vollzugsähnlichen Bedingungen und das in den Schulferien. Keine Arbeit - kein Essen.
Als zentraler Grund wurde vielmehr die Möglichkeit genannt,
mit 18 Jahren einen vollgültigen Führerschein zu erlangen,
dazu habe ich eine ganz andere einstellung.
autofahren ist eine motorische fähigkeit wie schreiben. je früher man es lernt, desto besser kann man es dann auch. mein vorschlag: führerschein ab 16, aber bis zum alter von ~20 nur mit mitfahrern über ~20. die meisten unfälle bei jungen männern passieren, weil sie vor gleichaltrigen burschen oder einem mädchen angeben wollen (saufen kommt noch dazu). zusatzliches autofahrenlernen in speziellen simulatoren und parks bereits für kinder (ja, kinder, damit sie das gefühl möglichst früh bekommen und die bewegungen in fleisch und blut übergehen wie laufen und radfahren.)
Wehrpflichtige sollten das Wahlrecht für die Regierung haben,
die sie in den Krieg schicken kann.
na geh, wieviele deutsche gehen denn „in den krieg“?
Ein festgelegter, ruckartiger und vollständiger Übergang ins
Erwachsenenalter hat sich in der Menschheitsgeschichte
bewährt.
Ehrlich?
Und ich dachte immer, die Menschheit hätte seit Jahrtausenden ihren Nachwuchs durch Initiationsriten geschickt, bei denen die Jugendlichen erst beweisen mussten, dass sie ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft sind.
Heranwachsende sind i.d.R. institutionell (inkl. in der
Familie) betreute und beeinflußte Menschen, die selbst noch
für nichts Verantwortung tragen, sondern sozusagen
Verantwortung lediglich konsumieren, Kinder eben. Das sind
zwei Gründe gegen das Wahlrecht.
Das Zensuswahlrecht gibts aber schon lange nicht mehr. Und schließlich sind die Jugendlichen in der Regel diejenigen, die noch am längsten im Land leben müssen - da haben sie schon ein berechtigtes Interesse an der Gestaltung der Zukunft. Das Wahlrecht ist ja keine „Belohnung“ für etwaige erbrachte „Leistungen“, sondern ein Grundrecht, das jedem Menschen (egal ob „wertvoll“ oder nicht) zusteht.
Einmal eine Gegenfrage: Welches Problem hast Du mit der derzeititgen Regelung?
Ich halte daher eine Heraufsetzung des Volljährigkeitsalters
auf ein dem heutigen Menschen entsprechendes Maß, z.B. auf 21
23 Jahre für geboten, also auf ein Alter, in dem man keine
organisierte Ausbildung und keine besondere strafrechtliche
Milde mehr beansprucht und selbst in Beruf und Familie
Verantwortung leisten kann.
Ich glaube nicht, dass dieser Vorschlag ernsthaft zu erwägen ist:
Geschäftsfähigkeit. Diesen Punkt haben Sie bei Ihren Überlegungen interessanterweise vergessen, obwohl er eine der wichtigsten Folgen der Volljährigkeit ist. Hätten Sie ihn berücksichtigt, wäre offensichtlich, dass eine Anhebung des Volljährigkeitsalters lebensfremd ist. Wer nicht volljährig ist, ist beschränkt geschäftsfähig, kann mit anderen Worten Rechtsgeschäfte (mit Ausnahme derer, die nicht mit rechtlichen Nachteilen verbunden sind) grundsätzlich nur mit Zustimmung seiner Eltern abschließen. Und es dürfte verfehlt sein, von einem 22- oder 23-jährigen, der mit 16 in die Ausbildung gegangen und vielleicht bereits gestandener Schreinermeister o.ä. ist, zu erwarten, dass er seine Eltern um Zustimmung bittet, bevor er eine Wohnung mietet, ein Auto kauft oder einen Arbeitsvertrag unterschreibt.
Deliktsrecht. Mit der 18-Jahres-Grenze ist außerdem die zivilrechtliche Deliktsfähigkeit verknüpft, d.h. die Fähigkeit für einen Schaden (mit der Folge eines Schadensersatzanspruches) verantwortlich zu sein. Unterhalb dieser Grenze hängt die Verantwortlichkeit davon ab, ob der Täter die notwendige Einsichtsfähigkeit hatte. Dies vorausgeschickt glaube ich nicht, dass man bei einem 21-jährigen sich noch ernsthaft darüber unterhalten müßte, ob er die Fähigkeit hatte zu erkennen, dass es Unrecht ist, mit einem Pflasterstein eine fremde Schaufensterscheibe einzuwerfen …
Strafrecht. Anheben der Volljährigkeitsgrenze von 18 auf 22/23 Jahre hätte zur Folge, dass derjenige, der jünger als 22/23 Jahre ist, zwingend nach Jugendstrafrecht zu behandeln wäre (während zur Zeit auf den sog. „Heranwachsenden“ zwischen 18 und 21 je nach Entwicklungsstand auch Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden kann). In Anbetracht der Tatsache, dass der Anteil jugendlicher Straftäter - auch was Gewaltdelikte angeht - zunimmt und das Alter der jugendlichen Täter abnimmt, ist das Anheben der Volljährigkeitsgrenze eine in der Tat brillante Idee.
Geschäftsfähigkeit. Diesen Punkt haben Sie bei Ihren
seiner Eltern abschließen. Und es dürfte verfehlt sein, von
einem 22- oder 23-jährigen, der mit 16 in die Ausbildung
gegangen und vielleicht bereits gestandener Schreinermeister
Sie haben völlig recht, ein Handwerksmeister muß volljährig sein! Ich weiß nicht genau, in welchem Alter man heutzutage normalerweise frühestens Handwerksmeister, Diplomingeneur, Kindergartenleiterin, Schullehrer etc. wird, doch auch Ihnen wird selbst auffallen, daß sich die Volljährigkeit 18-jähriger mit diesem Argument absolut nicht rechtfertigen läßt.
Deliktsrecht. Mit der 18-Jahres-Grenze ist außerdem
die zivilrechtliche Deliktsfähigkeit verknüpft, d.h. die
Fähigkeit für einen Schaden (mit der Folge eines
Schadensersatzanspruches) verantwortlich zu sein. Unterhalb
Diese Verantwortung wird im materiellen Sinne bereits heute den z.B. in Ausbildung befindlichen „Heranwachsenden“ von den Eltern abgenommen, weil es nicht anders geht.
dieser Grenze hängt die Verantwortlichkeit davon ab, ob der
Täter die notwendige Einsichtsfähigkeit hatte. Dies
vorausgeschickt glaube ich nicht, dass man bei einem
21-jährigen sich noch ernsthaft darüber unterhalten müßte, ob
er die Fähigkeit hatte zu erkennen, dass es Unrecht ist, mit
einem Pflasterstein eine fremde Schaufensterscheibe
einzuwerfen …
… oder ob er überhaupt auf die Idee gekommen wäre, wenn er nicht Jahre zu früh der elterlichen Erziehungsgewalt entzogen worden wäre.
Anbetracht der Tatsache, dass der Anteil jugendlicher
Straftäter - auch was Gewaltdelikte angeht - zunimmt und das
Alter der jugendlichen Täter abnimmt, ist das Anheben der
Volljährigkeitsgrenze eine in der Tat brillante Idee.
Sie wollen doch nicht die Gefängnisse mit möglichst vielen jungen Leuten füllen, sondern lieber weniger Straftaten. Daß die damalige Herabsetzung der Volljährigkeitsgrenze Auswirkungen auf die Kriminalität junger Menschen fortwirkend haben würde, war und ist eigentlich einleuchtend. Daß diese Auswirkungen günstig seien, hat von damals bis heute m.W.n. noch niemand behauptet.
Das Zensuswahlrecht gibts aber schon lange nicht mehr. Und
schließlich sind die Jugendlichen in der Regel diejenigen, die
noch am längsten im Land leben müssen - da haben sie schon ein
berechtigtes Interesse an der Gestaltung der Zukunft. Das
Wahlrecht ist ja keine „Belohnung“ für etwaige erbrachte
„Leistungen“, sondern ein Grundrecht, das jedem Menschen (egal
ob „wertvoll“ oder nicht) zusteht.
In der Diskussion über das Kinderwahlrecht vor etlichen Monaten habe ich etwas anderes über das Menschenbild des Wahlrechts gelernt. Das Wahlrecht stellt sich den Wähler als Souverän vor, der seine Entscheidung nicht bloß eigennützig oder im Klasseninteresse, sondern für das Volkswohl trifft. Daher ist das Wahlrecht keineswegs ein Grundrecht, das jedem Menschen zusteht, sondern es darf nur wählen, von wem eine souveräne Entscheidungen für das Volkswohl erwartet werden kann; und zu diesem Personenkreis gehören nunmal Schulkinder nicht, und darum sind auch stellvertretende Wahlstimmen für Kinder oder Demente unnötig.
Einmal eine Gegenfrage: Welches Problem hast Du mit der
derzeititgen Regelung?
Denkanstoß hierfür war eine Diskussion im Eltern-Kind-Brett; ich hatte gehofft, nun hier den einen oder anderen Linksextremisten von dort anzutreffen.