Vom Hund gebissen

Hallo,

mal angenommen man wird beim Joggen von einem freilaufenden Hund in den Po gekniffen, sprich nicht richtig gebissen, aber schon 2 (durchmesser 2cm) Blutergüsse. Und die Hundehalterin meint, der Hund wollte nur spielen, sie hätte den Jogger nicht gesehen.
Was für schritte kann man einleiten? Was wird höchstwahrscheinlich auf die Hundehalterin zukommen? Sollte man zum Arzt?

Danke
cas

Hallo

der Hund hat nur geschnappt, nicht gebissen.
Ist kein Riss in der Haut (also ein wenig geblutet) kann man davon ausgehen, dass nix grosses passiert ist, ansonsten bei einer blutenden Wunde zum Arzt, es sei denn man hat eine Tetanusimpfung.

Was möchte man denn unternehmen? Die Halterin anzeigen?
Oder Schadenersatz für kaputte HOse?

Ist der HUnd noch nicht auffällig geworden, passiert bei einer Anzeige wahrscheinlich nix. Bei Schadenersatzansprüchen sollte die Halterin den Vorfall ihrer Versicherung melden.

Jogger sind für Hunde was „schönes“ - sie laufen nämlich weg und HUnd kann hinterher.

Mein HUnd wird bei einer Begegnung immer gerufen und geht dann bei Fuss, bis die Gefahr vorüber ist. Junge HUnde sind noch nicht so weit, sollte aber die Halterin wissen und dann gibt es noch die „unbelehrbaren Hunde und Halter“ - die lernen es nie.

Hallo,

wenn die Haut nicht durchdrungen wurde, ist kein Arztbesuch nötig.

Der Spruch „der will nur spielen“ ist zwar blöd, aber das Verhalten dem Jogger hinterherlaufen->schnappen ist tatsächlich meist nicht aggressiv gemeint, sondern z.B. Verhalten von Hütehunden.

Wenn man das Gefühl hat, dass die Halterin den Hund nicht verantwortungsbewusst führt, kann man sie beim Ordnungsamt anzeigen.

Persönliche Meinung: hat die Halterin aktiv versucht, das Jagen/Schnappen zu unterbinden und danach Einsicht gezeigt, würde ich sie nicht anzeigen. Hatte man das Gefühl, ihr war das egal, anzeigen. Wenn Dich die Sache sehr erschreckt hat, versuche vor der Entscheidung ob Anzeige oder nicht erst wieder ruhig und sachlich zu werden.

Gruß,

Myriam

Hallo!

mal angenommen man wird beim Joggen von einem freilaufenden
Hund in den Po gekniffen, sprich nicht richtig gebissen, aber
schon 2 (durchmesser 2cm) Blutergüsse. Und die Hundehalterin
meint, der Hund wollte nur spielen,

Na klar will er das, was soll er sonst wollen? Den Jogger fressen? Dass der Hund keine bösen Absichten hat, heißt aber noch lange nicht, dass man sein Verhalten tolerieren muss.

sie hätte den Jogger nicht
gesehen.

Wenn man beim Spazieren nach Joggern Ausschau halten muss, um seinen Hund einzufangen, hat man bei der Hundeerziehung einen Fehler gemacht, den man je nach Alter des Tieres aber noch korrigieren kann. Ein Blinder, der durch die Fußgängerzone fährt, kann sich mit dem „Nicht-gesehen“-Argument auch nciht aus der Affäre ziehen.

Was für schritte kann man einleiten?

Was für Schritte will man denn einleiten? Will man Schadensersatz (Kleidung) und/oder Schmerzensgeld? Dann gehe man zum Anwalt und beauftrage diesen mit der Schadensregulierung. Will man, dass die Frau ein Bußgeld zahlt, ihr der Hund weggenommen wird oä? Dann zeige man den Vorfall dem Ordnungsamt an.

Was wird
höchstwahrscheinlich auf die Hundehalterin zukommen?

Wenn das ein Einzelfall ist: nix. Hinterherjagen und Schnappen ist nun mal ganz normale Hundesitte, dafür ist es nun mal ein Jagdraubtier und kein Goldfisch. Das kann also immer mal passieren.

Sollte
man zum Arzt?

Ich persönlich würde mit zwei Hämatomen à 2 cm Durchmesser ganz bestimmt nicht zum Arzt gehen, aber wenn man krankenversichert ist, die nötige Zeit hat und nicht will, dass der Arzt beim Abendessen über einen herzieht, warum nicht?

Hallo,

Ich persönlich würde mit zwei Hämatomen à 2 cm Durchmesser
ganz bestimmt nicht zum Arzt gehen, aber wenn man
krankenversichert ist, die nötige Zeit hat und nicht will,
dass der Arzt beim Abendessen über einen herzieht, warum
nicht?

Wenn man aber Schmerzensgeld aus der Sache bekommen möchte, wäre ein Arztbesuch mit Attest und Dokumentation aber doch sehr hilfreich als Beweissicherung, oder?
Gruß
loderunner

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Hallo,

Wenn man aber Schmerzensgeld aus der Sache bekommen möchte,

Welcher Richter soll denn wegen zwei kleinen blauen Flecken Schmerzensgeld (Entschädigung für erlittene Schmerzen!) zusprechen?

Gruß Steffi

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Hallo,

Was für Schritte will man denn einleiten? Will man
Schadensersatz (Kleidung) und/oder Schmerzensgeld? Dann gehe
man zum Anwalt und beauftrage diesen mit der
Schadensregulierung. Will man, dass die Frau ein Bußgeld
zahlt, ihr der Hund weggenommen wird oä? Dann zeige man den
Vorfall dem Ordnungsamt an.

nun, welche Schritte der Geschädigte einleitet, ist wohl abhängig von der Verletzung und vom Verhalten des Hundehalters nach dem Ereignis.
Wenn es auf Konfrontation hinausläuft (weil „Dackellenker“ und „Gekniffener“ keinen gemeinsamen Nenner finden), bleibt es nicht bei einer Anzeige beim Ordnungsamt. Vielmehr wird aus der Sache wohl eher einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB. Und dann wird´s nicht mehr so ganz billig…

Dachsgruß

Wenn es auf Konfrontation hinausläuft (weil „Dackellenker“ und
„Gekniffener“ keinen gemeinsamen Nenner finden), bleibt es
nicht bei einer Anzeige beim Ordnungsamt. Vielmehr wird aus
der Sache wohl eher einer Strafanzeige wegen fahrlässiger
Körperverletzung gem. § 229 StGB. Und dann wird´s nicht mehr
so ganz billig…

Dachsgruß

Hallo

man kann es auch übertreiben.Ein gravierender körperlicher Schaden ist wohl nicht entstanden.

Hallo,

ich weiß, hier ist das Brett für Rechtsfragen und nicht für gesunden Menschenverstand. Aber ich gebe mal trotzdem meinen Senf dazu.

mal angenommen man wird beim Joggen von einem freilaufenden
Hund in den Po gekniffen, sprich nicht richtig gebissen, aber
schon 2 (durchmesser 2cm) Blutergüsse.

Nimmt der Jogger stark blutverdünnende Medikamente? Dann ist der Verlauf etwas genauer zu beobachten. Ist dies aber nicht der Fall, dann richte der Joggerin, bzw. dem Jogger aus: Steh die Schmerzen durch und sei ein Mann bzw. Frau!

Und die Hundehalterin
meint, der Hund wollte nur spielen, sie hätte den Jogger nicht
gesehen.

Wie hat sie sich denn allg. verhalten? Kennst die Joggerin sie näher? Hatten sie schonmal eine Begegnung? Nur bei entsprechenden Antworten könnte ich entstehenden Ärger in seinem ganzen Ausmaß etwas verstehen.

Was für schritte kann man einleiten?

Ca. 2 Nächte auf der Seite schlafen, an der der Hund nicht geknabbert hat.

Was wird
höchstwahrscheinlich auf die Hundehalterin zukommen?

Ein Sonntag mit viel Sonne bei 25°C?

Sollte
man zum Arzt?

Dieser wird Mühe haben Facon zu bewahren :smile:

Ich hoffe, dass die Joggerin nicht ernsthaft vorhatte unsere Justiz mit soetwas zu belasten.

Im Übrigen: schlecht erzogene Hunde und frecher Halter braucht niemand auf dieser Welt, da sind wir uns einig.
Man muss aber nicht aus allem - und seien es auch zwei blaue Flecke - einen Aufstand machen und sofort mit der Schmerzensgeld-und-Anzeige-Keule winken.

Grüße
VAST

man kann es auch übertreiben.Ein gravierender körperlicher
Schaden ist wohl nicht entstanden.

Oh, das ist aber auch keine tatbestandliche Voraussetzung für § 229 StGB. Es reicht eine Körperverletzung. Und die liegt hier ganz klar vor.

Levay

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Ja, klar - aber man muss nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
Letztendlich muss man - auch als Jogger - auch „hinten Augen haben“ wenn man an einem freilaufenden HUnd vorbei läuft. Nicht immer sind Hund und /oder Halter „Joggerfreundlich“.

Und das Hinterherlaufen von Hunden - egal welche Rasse - hinter allem was „flieht“ weckt nun mal den Instinkt eines HUndes und wenn der HUnd noch jung bzw. der Halter ihn nicht im Griff hat, setzt ein HUnd nach.

Von mir bekäme der Jogger ein paar Blümchen o.ä. und eine Entschuldigung - sofern ich ihn kennen würde. Meinen HUnd hat ich jedoch im Griff…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Off topic (gesunder Menschenverstand)
Hallo,

ich weiß, hier ist das Brett für Rechtsfragen und nicht für
gesunden Menschenverstand.

Ich zitiere Albert Einstein: „Der gesunde Menschenverstand ist eigentlich nur eine Anhäufung von Vorurteilen, die man bis zum 18. Lebensjahr erworben hat.“
Grüße, Peter

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Hallo,

da kann ich dir und Einstein nur zustimmen!
Denn Einstein -als theoretischer Physiker- war sich im Klaren darüber, dass Vorurteil ungleich Fehlurteil ist :smile:

check
VAST

Hallo,

mal angenommen man wird beim Joggen von einem freilaufenden
Hund in den Po gekniffen, sprich nicht richtig gebissen, aber
schon 2 (durchmesser 2cm) Blutergüsse. Und die Hundehalterin
meint, der Hund wollte nur spielen, sie hätte den Jogger nicht
gesehen.
Was für schritte kann man einleiten? Was wird
höchstwahrscheinlich auf die Hundehalterin zukommen? Sollte
man zum Arzt?

Hallo cas,
zuerst würde ich mich erkundigen ob in der betreffenden Gemeinde freilaufende Hunde zugelassen sind.
Bei Nein: RA aufsuchen
Bei Ja: Wer ist Schuld?
Das Problem habe ich auch als Radfahrer.
Ich unterstelle das wir beide das gleiche Grundproblem haben: Wir haben immer Gegenwind durch die eigene Geschwindigkeit und können so nicht abschätzen ob das Tier uns wittern kann!
Beide sind leise unterwegs. Bei tatsächlichem Gegenwind besteht die Gefahr das uns der Hund weder riechen noch hören kann.
Wie ist das bei dir, wenn ein Radler dicht an dir vorbeibrettert ohne Laut (klingeln)?
Du erschrickst und …! (unsaubere Gedanken)
Also mache es wie ich: Mach dich beim Besitzer laut bemerkbar (z.B. Handklingel / Stimme)
Besitzer noch Hund reagieren: Stehen bleiben!!
Auf Leinenzwang hinweisen!
Hund weis das jetzt jemand kommt und erschreckt nicht, wenn er dich wahr genommen hat.
Die Gefahr ist deutlich niedriger.
Nach dem ersten „Unfall“ (Besitzer hatte mehr körperlichen Schaden als ich) lasse ich mich auf keine Diskussion ein (wie: noch nie/lieb/zahm, usw.)und bleibe stehen.
Fazit: Trage eine Klingel / Hupe mit und mach dich bemerkbar. Auch dann wenn du Wanderer / Kinder überholst. Auch diese hören / riechen dich nicht und zucken zusammen.
Viel Spass beim joggen,
Werner

Bei Ja: Wer ist Schuld?

Der Tierhalter muss nicht mal „Schuld“ sein, denn Tierhalterhaftung ist Gefährdungshaftung.

Levay

Hi

Ich würde theoretisch erst zum Arzt (Bericht) dann zum Anwalt- Anzeige.

Wer weiss was der Köter theoretisch das nächste mal macht.

Viel (theoretischen) Erfolg

Na, du scheint ja kein Tierfreund zu sein.

Man kann es auch übertreiben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Wie ist das bei dir, wenn ein Radler dicht an dir
vorbeibrettert ohne Laut (klingeln)?
Du erschrickst und …! (unsaubere Gedanken)
Also mache es wie ich: Mach dich beim Besitzer laut bemerkbar
(z.B. Handklingel / Stimme)

Hallo

endlich mal ein Radfahrer mit Verstand.

Ich wäre neulich fast angefahren worden als ich einen Schritt zur Seite machte und der nette Radrennfahrer gerade noch bremsen konnte.
Natürlich beschimpfte er mich dann noch und meinen HInweis: ich habe hinten keine Augen schien ihn nicht sonderlich zu stören.

Hallo

Na, du scheint ja kein Tierfreund zu sein.

Man kann es auch übertreiben.

Ich mag Tiere sehr, ich habe mehrere Hunde gehabt. Diese waren aber nicht bissig.

Ein Hund der Jogger jagt und beisst gehört an eine Leine.

Ist es übertrieben wenn jemand unbehelligt durch einen Wald joggen möchte?

LG

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Ich mag Tiere sehr, ich habe mehrere Hunde gehabt. Diese waren
aber nicht bissig.

Ein Hund der Jogger jagt und beisst gehört an eine Leine.

Ist es übertrieben wenn jemand unbehelligt durch einen Wald
joggen möchte?

LG

Hallo

gehe mal davon aus, dass der Hund den Jogger nicht „gejagt“ hat, sondern im vorbeilaufen getroffen und gebissen hat er auch nicht, sondern „nur“ geschnappt.

Jeder kann joggen wo er möchte, aber es sollte auch jeder Jogger wissen, dass ggf. ein freilaufender HUnd „mit joggen“ möchte.
Darum verhält man sich entsprechend und damit man selbst keinen Schaden nimmt, sollte man den Halter ansprechen den HUnd anzuleinen.

Ja,ja - ich weiß - das sollte jeder Halter natürlich machen, ist aber leider nicht so - genau so wie Fahrradfahrer von hinten angerauscht kommen und weder klingeln noch rufen…