Vom Kauf zurücktreten (Möbel)

Hallo zusammen.

Wir haben vor etwa einem Jahr im belgischen Lederland-Geschäft eine Couch erworben. Die Anzahlung betrug damals 1500 EUR. Die Couch im Wert von 4000 EUR wurde sodann in Italien gefertigt. Irgendwann wurde sie uns dann geliefert und wir mussten sie nachdem sie aufgebaut wurde zurückgeben/reklamieren, da sie zahlreiche Produktionsfehler aufwies. Für den Händler waren es damals Mängel im Toleranzbereich, was völliger Quatsch gewesen ist. Also ließ er die Couch angeblich neu anfertigen und diese wurde dann Anfang April diesen Jahres geliefert. Leider hatte auch diese erneut gravierende Mängel. Wir haben den Händler/Verkaufsleiter noch am selben Tag kontaktiert und ihm mitgeteilt, dass die Spedition die Couch wieder mitnehmen wird. Darauf hin sagte man uns, dass an der Couch keinesfalls noch einmal was getan werde und bot uns einen Rabatt von 1000 EUR an, welchen wir ausschlugen. Die Mängel fielen einem sofort ins Auge. Etwa drei Wochen später schrieb man uns erneut an. Hier der Originaltext aus der Mail:

Sehr geehrte Familie xxxxx,

Wir beziehen uns auf die oben benannte Bestellung und auf die Lieferung vom 11.04.2022.

Die Geschäftsleitung hat sich die verweigerte Garnitur persönlich angesehen. Die von Ihnen zitierten Mängel sind innerhalb der Toleranzgrenze und können nicht als berechtigte Reklamation angesehen werden.

Aus rein kommerziellen Interesse werden wir diese Stellen nochmals überarbeiten und Ihnen denn diese Garnitur ausliefern.

In der Hoffnung, so in Ihrem Sinne zu handeln, und nach Auslieferung diese Angelegenheit zur Zufriedenheit aller abschließen zu können, verbleiben wir,

mit freundlichen Grüßen,

Lederland

Darauf entgegneten wir:

Das ist schon ein starkes Stück. Vom 11.04 bis zu Ihrer Nachricht sind geschlagene 18 Tage vergangen.

Sie haben beinahe 3 Wochen für die Inspektion der Couch gebraucht? Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass seit unserer Bestellung fast ein Jahr vergangen ist? Im Nachhinein hätten wir auf eine Ersatzgarnitur bestehen sollen. Stattdessen haben wir Ihnen auch noch Kosten und Aufwand gespart und haben bis heute keine Couch.

Was soll Ihr Geschäftsführer denn auch anderes sagen? Damit war zu rechnen.

Heute kam diese Mail:

Für die Verzögerungen können wir uns nur entschuldigen. Leider war ich unvorhergesehen einige Tage abwesend und hinzu kam das lange Osterwochenende.

Wir haben versucht, Sie telefonisch zu erreichen. Die Ledergarnitur wurde nun nochmals bearbeitet.

Wir bieten Ihnen an, die Garnitur eventuell mit uns gemeinsam in unserem Lager anzusehen, bevor wir die Lieferung einplanen.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Jetzt sollen wir nochmals dort vorbeifahren. 100 Km in eine Richtung. Soll das ein Scherz sein? Wir haben die Nase echt gestrichen voll und würden am liebsten vom Kauf zurücktreten.

Welche Möglichkeiten kommen für uns infrage?

Vielen Dank vorab.

LG

Wer auf so einen frechen, unverschämten Text wie den vorstehenden hin noch so höflich und freundlich antworten kann:

hat meinen höchsten Respekt. Da weiß man auch gleich schon, welche Antworten Du hier von uns erwartest. Oder: wie schreibt man „ich will nur Antworten hören, die mir passen“ ohne „ich will nur Antworten hören, die mir passen“ zu schreiben?

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Wenn Reparaturversuche zweimal fehlgeschlagen sind, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten. Der Knackpunkt ist natürlich: wird berechtigt zurückgewiesen oder nicht?
Ich würde einen Fachmann zur zweiten Lieferung hinzuziehen, damit man bei Ablehnung auch einen fachkundigen Zeugen vorweisen kann, falls die Firma bzw. Ihr den Rechtsweg suchen sollte.
Die Vorabbesichtigung in der Firma würde ich aus Kosten- und/oder Zeitgründen ablehnen - oder aber akzeptieren, wenn Ihr Euch das so überlegt. Aber auf jeden Fall auch nur mit fachkundigen Zeugen wahrnehmen.

Genau das. Ich habe bei Lederland auch zwei Möbel erworben und man hat dort sehr eindringlich darauf hingewiesen, dass es sich um ein Naturprodukt handelt, bei dem es Abweichung bei Farbe, Textur und Haptik geben kann und wird. Mir wurde aber auch erzählt, dass sich viele Kunden an diese Information nicht mehr erinnern, wenn ihnen die Möbel ins Haus gestellt werden, und man sich dennoch bemühe, eventuellen Reklamationen zu entsprechen, was aber naturgemäß Grenzen habe.

Kurz: diese Diskussion wird kein gutes Ende nehmen.

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Äh, haben wir jetzt europäisches Recht? Oder hast du das überlesen?

Ich sage nicht, dass es nicht geht, aber deine Antwort sah nicht danach aus, als wärest du auf das belgische Recht eingegangen. Ich kenne es einfach nicht!

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Du hast recht, das „belgische“ habe ich überlesen. Tut mir leid, jetzt kann ich bloß noch hoffen, dass das belgische Recht dem deutschen entspricht.
Aber auch im belgischen Recht wird es vor allen Dingen darum gehen, ob die Nichtabnahme berechtigt ist oder nicht.

… erinnern wollen

Trifft leider viel zu oft zu.
Weil man sich es anders überlegt hat, weil man jetzt auf einmal das Geld nicht hat oder weil man einfach nur einen zusätzlichen Nachlass herausschinden will.
Das ist nicht schön aber realistisch.

Im vorliegenden Fall wollen wir mal hoffen, dass die Angaben des Thread Eröffners stimmen.

Wenn Du Dich ein Paar mal mit dem zuständigen Verkaufsleiter unterhalten hättest, würdest Du vermutlich ähnlich reagieren.

Wir sind uns also einig, dass das Du eine Vermutung äußerst.

Lass mich etwas klarstellen. Wir haben dem Verkäufer immer kommuniziert, dass es mir nicht um einen Rabatt etc. geht. Die Couch ist das Geld wert. Nur stelle ich mir kein fehlerhaftes Möbelstück dahin und ärgere mich dann ständig. Also bitte sachlich bleiben.
Bei den Fehlern handelt es sich um extrem schiefe Nähte, hervorstehende Polsterung usw.
Dass so ein Leder niemals gleichmäßig etc. sein kann, muss mir keiner erklären.

Warum schreibst du das nicht gleich?
Hätte hier einige Mutmaßungen erspart.

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Ich war durchaus sachlich.
Wenn Du, wie @Bernd54 richtig bemerkte, sofort Deine Kritikpunkte offengelegt hättest, hätte man nicht vermuten müssen.
Ich bitte dich dringend, nicht den Ton aus Deinem Brief an den Hersteller hier aufleben zu lassen.

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Habt völlig recht. Hätte die Mängel mit aufführen sollen. Mein Fehler. Ich müsste heute dort anrufen bzw, auf die Mail antworten. Selbst dort hinzufahren kommt nicht infrage.

Vor allem auch, weil die ordnungsgemäße Lieferung im Kaufvertrag mit vereinbart ist.

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Genau. Das Traurige ist ja, dass wir uns vorher diverse Sitzgarnituren bspw. bei Segmüller angeschaut haben. Die sind qualitativ hochwertiger genäht gewesen und auch günstiger. Klar. Es ist nicht das selbe Leder gewesen. Die haben nicht umsonst einen Nachlass von 1000,- angeboten. Aber das wollen wir nicht. Nachlass hin oder her. Wir möchten uns keine Couch hinstellen, die nicht ordnungsgemäß gearbeitet wurde. Wie Du bereits geschrieben hattest, denke ich auch, dass der größte Streitpunkt die berechtigte Rückgabe sein wird. Was genau meinstest Du mit einem Fachmann? Sollten wir einen Gutachter etc. hinzunehmen wird dieser locker 190,- /h kosten. Dies müssten bspw. laut Verbraucherzentrale wir tragen und nicht der Verkäufer.

Zunächst habe ich nur an jemanden gedacht der als fachkundiger Zeuge fungieren kann.
Also z.B.: aus Deinem Bekanntenkreis ein Möbelverkäufer, Schreiner, Polsterer …
Irgendjemand der über spezielle Kenntnisse verfügt, die sich idealerweise den Kritikpunkten, die ihr in Bezug auf die Couch habt, zuordnen lassen.
Einen kostenträchtigen Gutachter braucht man erst, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht gehen soll.

Wenn du nicht so jemanden hast dann sorge dafür, dass bei der Anlieferung ein unabhängiger Zeuge, nicht mit Dir verwandt, am besten auch nicht befreundet oder nur entfernt, zur Verfügung steht. Und dann von allen Kritikpunkten Fotos machen – sehr gute Fotos von allen Seiten, Du solltest immer im Hinterkopf haben - eventuell müssen Sie als Beweis vor Gericht taugen.

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Wie @Christa schon schrieb: Wir haben es hier mit belgischem Recht zu tun! Also bitte Vorsicht mit allem, was sich auf deutsches Recht bezieht. Wir haben es hier auch nicht mit Online-Handel mit EU-weit recht einheitlichen Regelungen zu tun. Macht Euch - bevor ihr hier irgendwelche weiteren Schritte unternehmt - mit dem belgischen Recht vertraut/nehmt Euch einen belgischen Anwalt hierfür zur Hilfe! Sonst riskiert ihr ggf. bestehende Ansprüche zu verlieren, wähnt Euch mit Ansprüchen in Sicherheit, die so gar nicht bestehen.

Hast du eigentlich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma? Und steht da etwas über den Gerichtsstand drin?

Sicher dass nur belgisches Recht möglich ist? Greift hier nicht „ROM II“?

Zumindest wenn die Lieferung direkt an die deutsche Adresse erfolgte, sollte man sich doch darauf beziehen können und hat somit als Verbraucher die Wahl zwischen deutschem und belgischen Recht.

@Christa Frage möchte ich dann schonmal mit einem vorsichtigen „Ja, wir haben europäisches Recht“ beantworten. (zumindest in dem Sinne, dass zu prüfen ist, ob es im konkreten Fall greift).

Grundsätzlich sitimme ich dir zu. Allerdings gibt es zu den Vermutungen noch Alternativen.

Deshalb meine Frage nach den AGB.