SINNVOLL? Im Bezug aufs Kassieren?
wie ist das eigentlich, wenn jemand bisher Hartz IV hatte, und
das Amt ihn jetzt aufgrund seines schlechten
Gesundheitszustandes auf EU-Rente mit Sozialer Grundsicherung
setzen möchte, er kaum Rentenansprüche hat, weil er vorher
selbstständig war?
Die ARGE will Kosten sparen und daher den Bedürftigen zur Rente „abschieben“. Das ist eine gängige Praxis, leider. Entscheidend ist hier aber die Arbeitsfähigkeit. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein; so sieht es das SGB vor. Daran ist auch die ARGE gebunden. Wenn Betroffene Ihre ARGE auf sowas hinweisen müssen, ist die Rechtsstaatlichkeit fragwürdig genug.
Das der Betroffene kaum Rentenansprüche ist, ist dann erstmal unerheblich.
Entweder kann er mind 3 Stunden arbeiten oder nicht.
Würde weiterhin Miete und Strom dann direkt an Vermieter bzw.
Energieunternehmen vom Amt gezahlt werden?
Bei der Rente? Nein. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten aus.
Reicht die Rente nicht zum Leben, gibt es die Altersgrundsicherung. Wird auch direkt an den Rentenbezieher ausgezahlt.
Ob das Amt, die ARGE, auch den Strom an den Lieferanten bezahlte, wäre mal interessant. Denn Stromkosten sind keine KdU und damit im Regelsatz enthalten. In diesem Fall würde die ARGE den Regelsatz um die Stromkosten kürzen, um sie direkt an den Stromlieferanten zu bezahlen. Ein solcher Fall ist mit nicht bekannt. Ist das so?
Welche Zuverdienstmöglichkeiten hätte man dann bei Sozialer
Grundsicherung bzw. EU-Rente?
Gehst du zu http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
Aber! Eigenes Einkommen geht vor Grundsicherung! Das Prinzip, wie bei der ARGE auch, gilt hier ebenfalls.
Wird die Grundsicherung sofort bei Arbeitseinnahmen im Rahmen des :gestzlichen Freibetrags von EUR 400 gekürzt?
Was meinst du mit Freibetrag? Im Verhältnis zur Rente oder Grundsicherung? Das sind zwei verschiedene Sachen. Die Rente, mit ihren eigenen Regeln, kommt von der Rentenversicherung; die Grundsicherung, mit ihren ganz anders eigenen Regeln, kommt vom Sozialamt.