Von Haupt- und Herrenhöfen

Hallo,

sitze gerade an einer Übersetzung aus dem Schwedischen und bin am Verzweifeln, denn von Geschichte habe ich keine Ahnung.

Also: Da ist eine Kleinprovinz des Lunder Stiftes. Diese Kleinprovinz hat einen Haupthof. Später wird die Provinz Rittersgut und der Hof Herrenhof (=Gutshof?).

Stimmen die Begriffe?
Ich schreibe euch auch mal die schwedischen Originalwörter auf, vielleicht kennt sich da jemand auch zufällig mit aus.
Smålän (=Kleinprovinz? Verwaltungsbezirk?)
huvudgård (=Haupthof?)
adelsgods (=Rittergut?)
sätesgård (=Herren-, Gutshof?)

Dankbar, wenn ihr mir aus der Patsche helft, Martina

Hi,

wenn ich mich richtig an meine MA-Seminare erinnere, dann definiert sich ein Herrenhof in erster Linie dadurch, dass seine Bewirtschafter direkt dem Haushalt des Feudalherren angehörten, also in einem wesentlich engeren Hörigkeitsverhältnis standen als die Bewirtschafter der übrigen Höfe. Wirtschaftlich bedeutete das, dass die Erträge des Herrenhofs direkte Erträge des herrschaftlichen Haushalts waren. Im Gegensatz dazu waren die Bewirtschafter der „normalen“ Hufen/Hofstellen zwar auch leibeigen, mussten aber „nur“ Frondienste und Naturalabgaben leisten (was durchaus viel drückender gewesen sein kann als die Arbeitsverpflichtung der Herrenhof-Leibeigenen). Über seinen besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Status hinaus dürfte der Herrenhof im Regelfall auch als Zentrum für die umliegenden Siedlungen/Gehöfte gedient haben, unter anderem weil der Meier Verwaltungsbefugnisse im Umland hatte, weil dorthin die Abgaben zu liefern waren und weil Handwerker dort angesiedelt waren.

„Haupthof“ ist mir als feststehender Begriff nicht bekannt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein Haupthof die gleichen Funktionen wie ein Herrenhof ausgefüllt hat, das Kloster ihn nur anders nannte, um sich von den adligen Grundbesitzern abzuheben. Möglicherweise wurde er von Konversen bewirtschaftet und nicht von Hörigen.

Meine gesamten Vermutungen beziehen sich allerdings auf das Heilige Römische Reich. Inwieweit das Feudalwesen in Skandinavien parallel organisiert war, weiß ich nicht.

Gruß

Volker

Hallo !

Ich weiß nicht, ob man sie schwedischen Verhältnisse mit den deutschen vergleichen kann!

In Deutschland :

Rittergut war früher ein Gut, dessen Besitzer (adelig) Ritterdienste zu leisten hatte und dafür von den ordentlichen Landessteuern befreit war.
An Stelle dieser Dienste traten dann später Geldleistungen (Ritterpferdgeld).
Die den Rittergut zustehenden Vorrechte (Landstandschaft, Patrimonialgerichtsbarkeit, Patronat-, Jagdrecht) sind um 1900 langsam abgeschafft worden.

Ein Haupthof ist der Hof, auf dem der Gutsbesitzer wohnt. Die anderen Höfe, die zu diesem Gut gehören, sind in der Umgegend verteilt.

Ein Herrenhof ist ein Hof im Besitz eines Nichtadeligen. Von Umfang und Größe einem Rittergut ähnlich. Aber ohne dessen Privilegien.

Ganz sicher sind die schwedischen Bezeichnungen nicht mit den schwedischen gleichzusetzen. Selbst in Deutschland hatte das Rittergut nicht in jedem Fürstentum die gleichen Vor- oder Nachteile.

Gruß Max

Hallo Martina,

vielleicht kriegen wir mit vereinten Kräften auch den Rest noch zusammen.

Also: Da ist eine Kleinprovinz des Lunder Stiftes. Diese
Kleinprovinz hat einen Haupthof. Später wird die Provinz
Rittersgut und der Hof Herrenhof (=Gutshof?).

Stimmen die Begriffe?
Ich schreibe euch auch mal die schwedischen Originalwörter
auf, vielleicht kennt sich da jemand auch zufällig mit aus.
Smålän (=Kleinprovinz? Verwaltungsbezirk?)

Sicher nicht (Klein)provinz. Den Begriff der Provinz gab es staatsrechtlich erst nach Aufhebung der Feudalverfassung, innerhalb Deutschlands in Preuszen. Verwaltungsbezirk triffts auch nicht, weil dieser einen einheitlich verwalteten Flächenstaat voraussetzt. Derartige Lehen sind in der deutschen Feudalverfassung nach dem Rang ihres Herrn benannt: Fürstentum, Herzogtum, Grafschaft. Schweden hat eine weniger ausufernde Adelsherrschaft gekannt, der König blieb Herr im eigenen Haus. Vorschlag also (wenn reichsunmittelbar): „Reichslehen“, sonst allgemein: „Lehen“. Wenn der schwedische Begriff auch (niedere oder mittlere) Gerichtsbarkeit einschließt, auch „Herrschaft“. Wenn die Herrschaft einer gemeinsamen Pfarre zugetan ist, eventuell „Kirchspiel“.

huvudgård (=Haupthof?)

Deiner Schilderung nach wird das Lehen des Stifts von diesem Hof aus verwaltet. Verwalter im Auftrag des Grundherren ist der Vogt. Dessen Hof also „Vogtei“, „Vogtshof“ oder, im Fall eines nichtadeligen Vogtes „Vogtsbauernhof“.

adelsgods (=Rittergut?)

Max hat den vorwiegend preuszischen Begriff des Rittergutes beschrieben. Ich meine, dass dieser Begriff zu der von Dir beschriebenen Situation passt. Im weniger fürstentümelnden Königreich Schweden waren die Rechte des Rittergutes für nicht-königlichen Adel wohl so ziemlich das Ende der Fahnenstange.

sätesgård (=Herren-, Gutshof?)

Nach den übereinstimmenden Beschreibungen von Volker und Max: Haupthof, wenn der (adelige) Gutsbesitzer dort wohnt; Herren- oder Fronhof, wenn der adelige Besitzer einen Nichtadeligen drauf gesetzt hat und selber nicht darin haust.

Wenn das alles nichts hilft, müssen wir doch den Nils Holgersson wieder ausgraben zum Weitersuchen…

Schöne Grüße

MM

Danke euch Dreien! Aber ob ich das nun richtig verstanden habe…?

Hier also wie ich es (in meinem Kontext) verstanden habe:
Das Lehen des Lundastiftes besteht aus 2 Kirchspielen.
Wobei ich die Kirchspiele immer Gemeinden genannt habe - ist das verkehrt? Und das Wort Lehen kennen die meisten meiner Leser bestimmt genauso wenig wie ich - kann man es nicht einfach Verwaltungsbezirk nennen?

In diesem Lehen (wenn wir es mal so nennen wollen) ist ein „Huvudgård“, ich vermute also mal ein Vogtshof, denn da wohnten wohl Adlige.

Dann wird jedoch das Lehen laut Text Rittergut. (Kann ein Lehen zum Rittergut werden?).
Daraufhin wird einer der Höfe „Sätesgård“ (also Haupthof).

Die Bauernhöfe der Gegend sind steuerfrei - um noch einen unsicheren Begriff in die Diskussion zu werden - und die Bauern bewirtschaften die Felder auf dem Vogtshof.

Ich hoffe, ihr seid jetzt nicht genauso verwirrt wie ich, sondern nickt zustimmend mit den Köpfen!
Lasst mich hören, was ihr denkt, Martina

Hallo Martina,

Hier also wie ich es (in meinem Kontext) verstanden habe:
Das Lehen des Lundastiftes besteht aus 2 Kirchspielen.
Wobei ich die Kirchspiele immer Gemeinden genannt habe - ist
das verkehrt?

Verkehrt nicht, es ist modern. Gemeinde lässt zuallererst an Bewohner denken, die mit Rechten ausgestattet sind, sich also gemein-sam organisieren können. Die Bauern aus Deinem Text kannst Du Dir etwa so vorstellen wie das Hauspersonal in der Botschaft von Saudi-Arabien: leibeigene Sklaven, die sich im Eigentum des Stiftes befinden, so wie dessen Getreidevorrat. Wenn das Stift bauen will und einen interessanten Kredit braucht, gibt es - wenn es grade viel davon hat -dem Bänker vielleicht noch ein Dutzend Bauern dazu. Wenn der Bänker ein Venezianer ist, kann er mit diesen seine Zweitgaleere tunen.

Und das Wort Lehen kennen die meisten meiner
Leser bestimmt genauso wenig wie ich - kann man es nicht
einfach Verwaltungsbezirk nennen?

Dann lieber „Herrschaft“. Was nicht ganz genau ist, aber nahe kommt. Es geht nicht nur um die Verwaltung, sondern um ein (je nach Entwicklungsstand der Feudalverfassung) auf Zeit, lebenslänglich oder erblich vom König verliehenes Eigentum an Grund & Boden und an den unfreien Bewohnern, verbunden mit Gerichtsbarkeit, Anspruch auf den Grundzins und allerlei Abgaben und Dienste, im Gegenzug Waffendienst für den König oder entsprechende Zahlungen; im Fall des Stiftes eventuell auch Messen für sein Seelenheil oder dergleichen. Der Lehensnehmer kann Teile seiner Rechte weitergeben, ebenfalls mit Gegenleistung: Z.B. Altarpfründen, Brückenzollrechte, Landnutzung & Wohnrecht, Mühlen- und Ausschankrechte etc.

Kurz: Es geht zwar um ein Territorium, aber das, was dran hängt, ist ein ganzer Komplex von Rechten, Pflichten und Ansprüchen. „Herrschaft“ kommt mir verwendbar vor.

In diesem Lehen (wenn wir es mal so nennen wollen) ist ein
„Huvudgård“, ich vermute also mal ein Vogtshof, denn da
wohnten wohl Adlige.

Ja. Die übliche Weise, geistlichen Besitz verwalten zu lassen. Selber gewirtschaftet (d.h. mit eigenen Laienbrüdern oder Konvertiten) haben im wesentlichen Zisterzienser, teilweise Benediktiner und Prämonstratenser. In einer Dokumentation betreffend die Grundwerwerbe des Prämonstratenserklosters Schussenried, die ich mal aus barockem Kursiv transskribiert habe, findet sich standardmäßig die Formel bei Neuerwerbungen „Omnibus rusticis expulsis…“, also „Nachdem alle Bauern vertrieben worden waren… (ließ der Abt dieses oder jenes mit dem Grundstück tun)“.

Dann wird jedoch das Lehen laut Text Rittergut. (Kann ein
Lehen zum Rittergut werden?).

Ja. Die Herrschaft ist vom Stift an einen Adligen übergegangen. In dieser Richtung selten. Kann das um die Reformationszeit gewesen sein? Wie wurde in Schweden generell mit Kirchenbesitz nach der Reformation verfahren? Denkbar wäre „Heimfall“, d.h. die Herrschaft fällt an den König zurück, in Ermangelung eines Rechtsnachfolgers des - vielleicht säkularisierten? - Stiftes. Das Lehen wird dann neu vergeben. Möglich ist auch eine Abtretung oder ein Tausch.

Daraufhin wird einer der Höfe „Sätesgård“ (also Haupthof).

Ja. Wenn der Vogt Adliger war, kann es sogar sein, dass dieser jetzt draufsitzt, so dass sich bloß der Umfang seiner Rechte geändert hat, aber sein Job im wesentlichen gleich geblieben ist.

Die Bauernhöfe der Gegend sind steuerfrei - um noch einen
unsicheren Begriff in die Diskussion zu werfen - und die
Bauern bewirtschaften die Felder auf dem Vogtshof.

Damit haben sie also bloß Fron- und Gespanndienste zu leisten, aber keinen Grundzins, möglicherweise auch nicht die übrigen „Gefälle“ (= Abgaben zu besonderen Anlässen, z.B. das Besthaupt = das beste Stück Vieh im Stall, wenn der Hof auf den Nachfolger übergeht).

Befreiungen von Abgaben hat es insbesondere in schwierig zu bewirtschaftenden Gebieten gegeben, auch weiter gehende Freiheiten. Beispiel die Stedinger Bauern, die wegen der verantwortungsvollen Deichpflege nie ganz zuende feudalisiert worden waren, und die den lächerlichen letzten Kreuzzug der Geschichte, der zu ihrer restlosen Eingliederung in die Feudalherrschaft veranstaltet wurde, mit dem Legende gewordenen „lever dood as slaav!“ beantworteten. Diese Verfahrensweise, dass Bauern einige Freyheidten gelassen wurden, sie sozusagen als „Partner“ in der Lehenspyramide anerkannt blieben, wenn sie an schwer zu bewirtschaftenden Orten oder in Gegenden mit militärisch unruhigen Grenzen wohnten, ging manchmal ziemlich nach hinten los: Die „alten Rechte“ blieben auf diese Weise im Bewusstsein und wurden auch eher verteidigt, bekannteste Geschichte ist die der Eidgenossen im Konflikt mit den Habsburgern - auch wenns den Tell Willi selber wahrscheinlich nicht gegeben hat.

Schöne Grüße

MM

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Danke euch Dreien! Aber ob ich das nun richtig verstanden
habe…?

Hier also wie ich es (in meinem Kontext) verstanden habe:
Das Lehen des Lundastiftes besteht aus 2 Kirchspielen.
Wobei ich die Kirchspiele immer Gemeinden genannt habe - ist
das verkehrt?

Ein Kirchspiel ist eigentlich der Zuständigkeitsbereich, der einer bestimmten Kirche zugeordnet wird. Bei größeren Kirchen kann es auch nur einem Altar mit der zugehörigen Pfarrstelle zugeordnet sein. Es kann mehrere Dörfer oder Gemeinden oder auch nur einen Teil einer Ansiedlung oder Teile mehrerer Ansiedlungen umfassen.

Und das Wort Lehen kennen die meisten meiner

Leser bestimmt genauso wenig wie ich - kann man es nicht
einfach Verwaltungsbezirk nennen?

Kommt drauf an, wie genau es sein muss. Für Historiker wäre die Übersetzung mit „Verwaltungsbezirk“ sicher unzureichend. Ein Lehen ist, ganz grob gesprochen, ein von einem König oder Fürsten an einen Gefolgsmann oder von diesem an untergeordnete Adlige ver"liehenes" Gebiet (oder auch ein bestimmtes Recht, aber das wäre in dem Zusammenhang zu kompliziert). Das ist die zentrale Bedeutung eines „Lehens“. Dass ein Lehen gewissermaßen auch ein Verwaltungsbezirk ist, weil der Lehensnehmer eine Reihe von Rechten in ihm ausübt, ist eher eine Nebenfunktion.

In diesem Lehen (wenn wir es mal so nennen wollen) ist ein
„Huvudgård“, ich vermute also mal ein Vogtshof, denn da
wohnten wohl Adlige.

Dann wird jedoch das Lehen laut Text Rittergut. (Kann ein
Lehen zum Rittergut werden?).

Denke schon, wenn ein Ritter damit belehnt wird. Es ist nur die Frage, was „Rittergut“ genau heißt. Ist das ein Gutshof im Besitz eines Ritters, oder ein Hof, den der Ritter direkt als Wohnsitz annimmt?

Daraufhin wird einer der Höfe „Sätesgård“ (also Haupthof).

Ich dachte „Haupthof“ wäre die Bezeichnung aus der Zeit unter Klosterhoheit. Oder habe ich das im ersten Post falsch verstanden?

Die Bauernhöfe der Gegend sind steuerfrei - um noch einen
unsicheren Begriff in die Diskussion zu werden - und die
Bauern bewirtschaften die Felder auf dem Vogtshof.

„Steuer“ ist in der Tat ein schwieriger Begriff, für das Mittelalter vor Einführung der Geldwirtschaft eigentlich anachronistisch. Die „Steuern“ der Bauern waren gewissermaßen die Frondienste, die sie auf dem Vogtshof ableisteten.

Herrenhöfe

Daraufhin wird einer der Höfe „Sätesgård“ (also Haupthof).

Ich dachte „Haupthof“ wäre die Bezeichnung aus der Zeit unter
Klosterhoheit. Oder habe ich das im ersten Post falsch
verstanden?

Ich finde es ja auch verwirrend: Zunächst hatte ich das Wort „Huvudgård“ einfach wörtlich zu „Haupthof“ übersetzt, aber jetzt habe ich die Übersetzungsvorschläge von Martin benutzt. Ob die nun stimmen, könnt wohl nur ihr Historiker wissen…