Hallo,
Ich bin seit ca. 11 Monaten als Subunternehmer legalisierter Scheinselbstständiger und habe nach meiner ersten Gewinn – und Verlustrechnung (€ 12.000(+), keine Ich-AG) festgestellt, dass sich die Sache für mich nicht wirklich lohnt: Defacto werden an mich die gleichen Anforderungen (incl. Anwesenheit) gestellt, wie an einen Festangestellten ich muss aber in der Sache alle Risiken der Selbstständigkeit (eigene Haftung, Verzug und Ausfall von Forderungen, Auftragslage, keine Sozialleistungen, kein Urlaub) tragen, ohne irgendwelche Vorteile davon zu haben, und kassiere unterm Strich nicht einmal die Hälfte eines branchenüblichen Einstiegsgehalts.
Da mich die Sache selbst auch nicht wirklich interessiert und ich der Gesellschaft insgesamt weniger schade, wenn ich gar nichts mache, habe ich deshalb beschlossen, zum ersten Mal in meinem Leben vorerst der Allgemeinheit der Steuerzahler auf der Tasche zu liegen, wie das auch alle meine Bekannten tun - (Wegen dem Sozialschmarotzer-Einwand es ist wirklich sozialverträglicher, wenn ich gar nichts mache, als das, was ich jetzt tue, glaubt´s mir).
Hier jetzt meine Fragen:
1.) Ab wann läuft die Drei-Monats-Frist, die bezüglich normaler Arbeitnehmer ab Kündigung gilt, für die Arbeitssuchend-Meldung bei Scheinselbstständigen ? Meine gegenwärtigen Geschäftspartner werden mir niemals kündigen, weil sie dann ja zugestehen würden, dass zwischen uns eher ein Arbeitsverhältnis als Dutzende von Einzelverträgen bestehen.
2.) Muss ich noch ausstehende Forderungen im Hartz IV Antrag, ca. € 4.000, angeben, wenn ich davon ausgehen darf, dass ich diese Forderungen ohne Gerichtsprozess sowieso nicht realisieren lassen, weiß ich von der Abwicklung meiner Vorgänger ? Ich also frühstens in sechs Monaten ca. die Hälfte durch Vergleich kassieren werde, wenn überhaupt oder soll ich dieses Geld lieber gleich komplett in Wind schießen und die Rechnungen einfach vernichten, schon damit die Sache mich selbst nicht weiter belastet ?
3.) Wie lange dauert es i.d.R. bis eine Bank den Dispo-Kredit auf dem Privatkonto kündigt ? Ein oder zwei Monate ohne Zahlungseingänge auf dem Geschäftskonto ?
4.) Muss ich sämtliche staatlichen Lizenzen, die meine Selbstständigkeit verlangt, sofort zurückgeben oder kann ich sie pro forma weiterbehalten, irgendwann werden die zuständigen Stellen sie mangels Zahlungseingängen eh widerrufen ?
5.) Wie wechselt man von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse ? Kündigt man einfach die Private zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zahlt ab sofort gar nix mehr an die und rennt zur AOK ?
6.) Ist die Annahme das die Agentur für Arbeit auch die Hartz IV Anträge bearbeitet falsch ? Gibt es eigentlich noch das Sozialamt oder wurden die alle zusammengelegt.
7.) Ist eine 2-Zimmer-Wohnung, ca. 60 qm Wohnfläche, € 290 warm für einen Einzelperson noch ortsüblich und angemessen oder muss ich eine WG- aber keine Bedarfgemeinschaft gründen bzw. mir innerhalb der nächsten 6 Monate ab Antragsbearbeitung eine 1- Zimmer Wohnnung suchen ?
Vielen Dank A.