Von Legal Scheinselbstständigkeit zu Hartz IV

Hallo,

Ich bin seit ca. 11 Monaten als Subunternehmer legalisierter Scheinselbstständiger und habe nach meiner ersten Gewinn – und Verlustrechnung (€ 12.000(+), keine Ich-AG) festgestellt, dass sich die Sache für mich nicht wirklich lohnt: Defacto werden an mich die gleichen Anforderungen (incl. Anwesenheit) gestellt, wie an einen Festangestellten ich muss aber in der Sache alle Risiken der Selbstständigkeit (eigene Haftung, Verzug und Ausfall von Forderungen, Auftragslage, keine Sozialleistungen, kein Urlaub) tragen, ohne irgendwelche Vorteile davon zu haben, und kassiere unterm Strich nicht einmal die Hälfte eines branchenüblichen Einstiegsgehalts.

Da mich die Sache selbst auch nicht wirklich interessiert und ich der Gesellschaft insgesamt weniger schade, wenn ich gar nichts mache, habe ich deshalb beschlossen, zum ersten Mal in meinem Leben vorerst der Allgemeinheit der Steuerzahler auf der Tasche zu liegen, wie das auch alle meine Bekannten tun - (Wegen dem Sozialschmarotzer-Einwand es ist wirklich sozialverträglicher, wenn ich gar nichts mache, als das, was ich jetzt tue, glaubt´s mir).

Hier jetzt meine Fragen:

1.) Ab wann läuft die Drei-Monats-Frist, die bezüglich normaler Arbeitnehmer ab Kündigung gilt, für die Arbeitssuchend-Meldung bei Scheinselbstständigen ? Meine gegenwärtigen Geschäftspartner werden mir niemals kündigen, weil sie dann ja zugestehen würden, dass zwischen uns eher ein Arbeitsverhältnis als Dutzende von Einzelverträgen bestehen.

2.) Muss ich noch ausstehende Forderungen im Hartz IV Antrag, ca. € 4.000, angeben, wenn ich davon ausgehen darf, dass ich diese Forderungen ohne Gerichtsprozess sowieso nicht realisieren lassen, weiß ich von der Abwicklung meiner Vorgänger ? Ich also frühstens in sechs Monaten ca. die Hälfte durch Vergleich kassieren werde, wenn überhaupt oder soll ich dieses Geld lieber gleich komplett in Wind schießen und die Rechnungen einfach vernichten, schon damit die Sache mich selbst nicht weiter belastet ?

3.) Wie lange dauert es i.d.R. bis eine Bank den Dispo-Kredit auf dem Privatkonto kündigt ? Ein oder zwei Monate ohne Zahlungseingänge auf dem Geschäftskonto ?

4.) Muss ich sämtliche staatlichen Lizenzen, die meine Selbstständigkeit verlangt, sofort zurückgeben oder kann ich sie pro forma weiterbehalten, irgendwann werden die zuständigen Stellen sie mangels Zahlungseingängen eh widerrufen ?

5.) Wie wechselt man von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse ? Kündigt man einfach die Private zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zahlt ab sofort gar nix mehr an die und rennt zur AOK ?

6.) Ist die Annahme das die Agentur für Arbeit auch die Hartz IV Anträge bearbeitet falsch ? Gibt es eigentlich noch das Sozialamt oder wurden die alle zusammengelegt.

7.) Ist eine 2-Zimmer-Wohnung, ca. 60 qm Wohnfläche, € 290 warm für einen Einzelperson noch ortsüblich und angemessen oder muss ich eine WG- aber keine Bedarfgemeinschaft gründen bzw. mir innerhalb der nächsten 6 Monate ab Antragsbearbeitung eine 1- Zimmer Wohnnung suchen ?

Vielen Dank A.

1.) Ab wann läuft die Drei-Monats-Frist, die bezüglich
normaler Arbeitnehmer ab Kündigung gilt, für die
Arbeitssuchend-Meldung bei Scheinselbstständigen?

Die Pflicht zur Arbeit-suchend-Meldung besteht nur für Personen, die aus einem Versicherungspflichtverhältnis (= Sozialversicherungspflicht) heraus arbeitslos werden (z.B. „normale“ Arbeitnehmer, versicherungspflichtige Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld).

2.) Muss ich noch ausstehende Forderungen im Hartz IV Antrag,
ca. € 4.000, angeben,

Willst du jetzt einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder auf Harzt IV (Arbeitslosengeld II) stellen? Bei Hartz IV besteht überhaupt keine Pflicht zur frühzeitigen Meldung.

wenn ich davon ausgehen darf, dass ich diese Forderungen ohne :Gerichtsprozess sowieso nicht realisieren lassen, weiß ich von der :Abwicklung meiner Vorgänger? Ich also frühstens in sechs Monaten ca. :die Hälfte durch Vergleich kassieren werde, wenn überhaupt oder soll :ich dieses Geld lieber gleich komplett in Wind schießen und die
Rechnungen einfach vernichten, schon damit die Sache mich
selbst nicht weiter belastet ?

Bei Hartz IV gilt: Einkommen (wenn du irgendwann mal 4000 Eu bekommst, ist das nun mal Einkommen) wird in dem Monat auf das Alg II angerechnet, in dem es zufließt.
Wenn du also im Moment das besagte Geld noch nicht bekommst, sondern erst in z.B. 6 Monaten (und wenn es nur ein Teil davon ist), dann musst du es auch erst in 6 Monaten anzeigen. Und dann wird’s in dem Monat, wo du’s bekommst, auf dein Alg II angerechnet.

3.) Wie lange dauert es i.d.R. bis eine Bank den Dispo-Kredit
auf dem Privatkonto kündigt ? Ein oder zwei Monate ohne
Zahlungseingänge auf dem Geschäftskonto?

Ich schätze, dass das von Bank zu Bank unterschiedlich ist.

5.) Wie wechselt man von einer privaten in eine gesetzliche
Krankenkasse ? Kündigt man einfach die Private zum
nächstmöglichen Zeitpunkt, zahlt ab sofort gar nix mehr an die
und rennt zur AOK?

Soweit ich weiß, kannst du nur wieder zurück in die Gesetzliche, wenn du noch nicht 5 Jahre privat versichert warst oder unter bestimmten Umständen, wenn du arbeitslos wirst. Ansonsten ist die Frage eher was für Sofas… (Sozialversicherungsfachangestellte)

6.) Ist die Annahme, dass die Agentur für Arbeit auch die Hartz
IV Anträge bearbeitet, falsch? Gibt es eigentlich noch das
Sozialamt oder wurden die alle zusammengelegt.

Das ist unterschiedlich.
Einige Landkreise „optieren“. D.h., dass die ganz alleine und in Eigenregie Hartz IV komplett übernommen haben, und die Arbeitsagenturen vor Ort damit nichts zu zun haben. Ist das in deinem Kreis so, musst du zum (Kreis-)Sozialamt gehen.

In vielen Fällen haben sich Agentur und Sozialamt zu sog. ARGEn (Arbeitsgemeinschaften) zusammengeschlossen und bearbeiten mit Mitarbeitern beider Behörden Hartz IV. Die Lokalität ist hierbei sehr unterschiedlich: Mal ist die ARGE im Haus der Agentur zu finden, mal beim Sozialamt, manchmal aber auch in ganz neuen, separaten Gebäuden. Das kann dir deine zuständige Agentur oder das zuständige Sozialamt amt sagen.

Und im letzten Fall, macht die Agentur Hartz IV alleine.

In allen Fällen gibt es aber auch das Sozialamt weiter. Schon allein deshalb, weil es immer für die Auszahlung des neu geschaffenen Sozialgeldes zuständig ist. Das ist das Gegenstück zum Alg II, das nur an arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige ausgezahlt wird. Sozialgeld dagegen bekommen alle nicht erwerbsfähigen Arbeitslosen.

7.) Ist eine 2-Zimmer-Wohnung, ca. 60 qm Wohnfläche, € 290
warm für einen Einzelperson noch ortsüblich und angemessen
oder muss ich eine WG- aber keine Bedarfgemeinschaft gründen
bzw. mir innerhalb der nächsten 6 Monate ab Antragsbearbeitung
eine 1- Zimmer Wohnnung suchen?

2 Zimmer schon, 60qm weniger. Aber es kommt auch darauf an, wie hoch die ortsübliche Vergelichsmiete (-> Mietspiegel) ist. Ich bin mir nicht sicher, ob du tatsächlich direkt dazu gezwungen werden kannst, umzuziehen. Wenn, dann wird das eher indirekt gemacht, dass du einfach nur die ortsübliche Vergleichsmiete überwiesen bekommst und den Restbetrag selber vom Alg II zuschießen musst. Das könnte dich dann finanziell so belasten, dass du dir von selber 'ne neue Wohnung suchst. Aber gerade was die KdU (Kosten der Unterkunft) anbelangt, hat der Sachbearbeiter oder - je nach Weisungslage - das Sozialamt/die Agentur einen Ermessungsspielraum.

Gruß, Liza