Vor der Ehe geerbt, jetzt Hausverkauf

Hi!

Vor der Ehe habe ich einen höheren Geldbetrag geerbt, dann geheiratet und mit meiner Frau ein Einfamilienhaus gebaut, auf das ein ca 200000 Euro Darlehen aufgenommen worden ist. Das Erbe ist zusätzlich in den Hausbau/Grundstückserwerb geflossen.
Jetzt, anderthalb Jahre nach dem Hausbau will meine Frau mich verlassen (Scheidung), das Haus kann aber keiner von uns allein halten. Also Verkauf.
Wir haben erst anderthalb Jahre Kredite bezahlt also ist die Restschuld noch sehr hoch, dazu kommen ca 25000 Euro Vorfälligkeitszinsen.
Wir werden also wohl weniger mit dem Hausverkauf verdienen, als wir noch Restschulden bei der Bank haben - also Ehe und Haus weg, dafür Schulden her.
Was passiert mit meinem Erbe? Wird das da irgendwie reingerechnet, damit ich am Ende wenigstens besser dastehe als meine Frau?

Danke!

hallo,
wie das gerechnet wird,sorry,keine ahnung…

lisa

Bei einem Verkauf müssen sie mit Ihrer ehefrau eine einigung hinsichtlich der Aufteilung des Kaufpreis treffen.
Lassen sie das haus in dei Teilugnsversteigerung rauschen, dann melden sie Ihre Ansprüche unter vorlage von Belegen zum verfahren an. Danach wird dann unter Berücksichtigung der Kosten verteilt.

Ihre Frage kann man nicht global beantworten und ist sicher auch die Sache eines Juristen. Bei einem so komplexen Sachverhalt/Geldwert sollte Ihnen dies schon eine Stunde Beratung wert sein. Letztlich kommt es darauf an,unter welchen Bedingungen geheiratet wurde (Zugewinn/Gütertrennung) und wie die Verträge beim Hauskauf abgefasst waren. Viel Erfolg.

Leider kann ich Ihnen dazu keine konkrete Aussage machen. Aber da Sie sowieso einen Rechtsanwalt wegen der Scheidung benötigen, sollten Sie die Angelegenheit mit diesem besprechen und vielleicht kann er bezüglich Ihres Erbes noch etwas machen.

Viel Erfolg und mfG Roland Ritt

Hallo,
Was vor der Eheschliessung geerbt wurde, fällt nicht in den Zugewinn und gehört daher allein dem Erben.
Es wird aber regelmäßig behauptet, dass das Geld tatsächlich in der Ehe gemeinsam ausgegeben wurde. Daher: vorsicht.
Viele Grüße

Hallo
das Erbe wird im Rahmen des Zugewinns berücksichtigt.
genauso, wie ein Schmuckstück, was man in dei ehe gebracht hat wird auch das Erbe dem wieder zugeschlagen, der es eingebracht hat.

MfG
EJWW

Hallo
Ich kenne dfas von einer Scheidung in der Familie da wurde das was jeder mit ins Haus gebracht hat mitgerechnet, jedoch war das Haus abgezahlt und der Ehepartner musste dem Anderen das was er mit gebracht hatte ausbezahlen.
Wie es sich mit Schulden verhält weis ich nicht