Voraussetzungen für Umzugsbeihilfe des Arbeitsamtes?
Angenommen, ein befristeter Arbeitsvertrag läuft aus. Derjenige hat sich aber nicht arbeitssuchend gemeldet, sondern selbst eine neue Stelle gefunden - sogar unbefristet. Allerdings muss er dafür umziehen (~500 km Entfernung). Das wird ganz schön teuer. Vielleicht kennt sich jemand von euch aus: 1) Kann man in so einem Fall Umzugsbeihilfe beantragen? 2) Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, z.B. aktuelles Gehalt unter nem bestimmten Betrag oder so? Vielen Dank im Voraus
Yolanda
höchstens Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Hallo!
Voraussetzungen für Umzugsbeihilfe des Arbeitsamtes?
Die Mobilitätshilfen in der ursprünglichen Form gibt’s nicht mehr (heißt also: keine speziellen Leistungen Umzugs-, Reise-, Bewerbungs-, Fahrkosten (hab’ ich eine vergessen?) mehr); die beiden entsprechenden Paragraphen wurden gestrichen.
Derjenige hat sich aber nicht arbeitsuchend gemeldet
Tja, schade…
- Kann man in so einem Fall Umzugsbeihilfe beantragen?
Nein, weil nicht mehr existent.
Eine Förderung aus dem nun existierenden „Vermittlungsbudget“ (§ 45 (1) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__45.html) ist eventuell noch möglich, sofern Folgendes (noch) erfüllt ist bzw. erfüllt werden kann:
- Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen,
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Man muss arbeitsuchend gemeldet sein. (Die beiden anderen Voraussetzungen (s. S. 1 Ts. 1 ) kommen hier nicht (mehr) infrage.)
-
Die Aufnahme der Tätigkeit scheitert ohne die Förderung der AA („für die berufliche Eingliederung notwendig“). ( S. 1 Ts. 2 )
Inwieweit das a) zutrifft und b) bei der AA auch nachgewiesen werden kann, kann ich hier selbstverständlich nicht sagen.
z.B. aktuelles Gehalt unter nem bestimmten Betrag oder so?
Nein, das ist irrelevant.
LG
Jadzia