Hallo,
in der Abrechnung für das Jahr 2007, die auch fristgerecht in 2008 erteilt wurde, hat die Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft einen Fehler gemacht und einem Eigentümer wegen Chaos in der Buchhaltung als Nebenkostenvorauszahlung EUR 200,00 mehr angerechnet, als er tatsächlich bezahlt hatte. Dies wurde von dem Eigentümer nicht bemerkt, der Verwaltung ist es auch erst in 2009 aufgefallen. Jetzt möchte die Verwaltung das Geld wieder haben. Ist zwar grundsätzlich verständlich, aber…
ist die Forderung dann nicht bereits verjährt, weil Nachforderungen aus der Abrechnung 2007 in 2009 verjährt sind, oder verhält es sich bei einem Fehler der Verwaltung anders und der Betrag muss trotzdem bezahlt werden?
Interessantes Problem, gibt es darauf informative Antworten?
Vielen Dank
Hallo Bergzwerg,
siehe folgenden Link, insbesondere Günters Antwort ganz unten:
/t/nebenkostenabrechnung–27/2275393
Gruß!
Horst
mit der Antwort kann ich nicht wirklich was anfangen.
Die Nebenkosten sind m.E. ordnungsgemäß und zeitgerecht abgerechnet. Der fehlerhafte Ansatz der Vorauszahlungen hat m.E. keine Auswirkung auf die Abrechnung an sich, da die Nebenkosten in ihrer Höhe unverändert bleiben. Somit würde es sich m.E. nicht um eine Forderung aus den Nebenkosten handeln, sondern um eine Geldforderung die mit den Bestimmungen des §556 BGB (Nebenkosten) nichts zu tun hat. Verjährung somit nach 3 Jahren.
Aber, bin ianal und somit offen für andere Ansichten.
vnA
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