Voreilige Eintragung in der Schufa

hallo,

habe einen schufa auskunft per online abgerufen.
es wurde festgetstellt.

Durch ein Gerichtsverfahren hat mir ein Unternehmen xyz eine Eintragung in die Schufa veranlasst.

Endurteil ohne mündliche Verhandlung am 19.10.2011, verurteilt mit einer Summe 192,90 zuzüglich Zinsen von 5% über Diskontsatz.
Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit hat die Rechtslage in den §§ 708 Nr. 11, 713 ZPO.

Unternehmen xyz überträgt am 19.10.2011 an die Schufa folgenden Daten.
Eintragung „Abwicklungskonto mit der Kontonummer 69047 nicht ordnungsgemäß beendet wurde. Der gemeldete Forderungsbetrag in Höhe von 192 Euro der bei Ihnen am
19.10.2011 tituliert ist und erledigt / ausgeglichen am 21.12.2011 wurde.“

Meine Frage:
Ist die Eintragung bei der Schufa gerecht fertigt?
Handelte die Firma xyz zu voreilig ?
Müssen die Daten mit dem Urteil übereinstimmen ?
Darf die Datenübermittlung an die Schufa zum Tag des Endurteils bereits erfolgen ?
Ist das Urteil bereits bei der Verkündung rechtskräftig ?
Benötigt man bei einer Vollstreckung eine vollstreckbare Ausfertigung ?
Kann man die Eintragung rückgängig machen ?
Wer muss den Antrag stellen für die Rückgängkeit ?
Hat sich die Firma xyz strafbar gemacht ?

für Unterstützung besten dank

Ist die Eintragung bei der Schufa gerecht fertigt?Ja
Handelte die Firma xyz zu voreilig?Nein
Müssen die Daten mit dem Urteil übereinstimmen ? Ja
Darf die Datenübermittlung an die Schufa zum Tag des Endurteils bereits erfolgen ?Ja
Ist das Urteil bereits bei der Verkündung rechtskräftig ?Ja, sofern kein Widerspruch möglich ist
Benötigt man bei einer Vollstreckung eine vollstreckbare Ausfertigung ?Ja, eigentlich schon
Kann man die Eintragung rückgängig machen ?Wenn erledigt ist, dauert es drei Jahre, dann ganz aus Schufa raus. In der Zeit verbessert sich Ihr Schufascore stetig.
Wer muss den Antrag stellen für die Rückgängkeit ?Wieso Rückgängig? Sache ist doch erledigt.
Hat sich die Firma xyz strafbar gemacht ?

zur Not einen Rechtsanwalt fragen.Sie müssen aber doch selbst auch wissen ob Sie etwas gemacht haben und ein Konto nicht ordnungsgemäss geführt wurde oder?

hi wenn du ein mal schufa drin bist hast du keine chance…ob legal oder nicht das ist egal…wenn nicht legal warum der eintrag…besser mal anwalt fragen…

hallo reic2000, tut mir leid, das ich jetzt erst antworte, hatte Probleme mit dem PC.
Nun zu Deiner Anfrage:
Jeder Gläubiger oder jede Firma die Rechtliche Ansprüche Hat kann eine Mitteilung an die Schufa melden.Die Schufa bestätigt ja nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung, sie ja nur eine Informationsquelle.
Um einen Eintrag löschen zu lassen, muss die Forderung beglichen sein und dies vom zuständigen Amtsgericht bestätigt werden. Eine Löschung kann natürlich auch der Gläubiger veranlassen.
Eine verbindliche Aussage,wann ein Gläubiger eine Mitteilung bei der Schufa machen darf entzieht sich meiner Kenntnis.
Mfg. sdm-korekt

sorry da kann ich nicht helfen
da solltest du einen RA befragen

Gruß Uwe