Vorfälligkeitsentschädigung

Wegen der Gehbehinderung meines Mannes müssen wir unser Haus verkaufen. Natürlich wird dadurch die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank fällig, die nicht unerheblich wäre. Gehört habe ich nun, daß eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank aus Gründen der Behinderung (Schwerbehinderung) entallen könnte. Es gäbe da eine Klausel. Einige Banken würden so verfahren. Wer hat schon davon gehört.

So etwas habe ich noch nie gehört.
Die Banken haben aber sicherlich eine Grauzone wo man individuell auch die Vorfälligkeitsentschädigung reduzieren kann