Vorfahrt missachtet bei "versehentlichem" Blinken

Moin,

heute Nachmittag bin ich auf einer Hauptstraße gefahren. Ich war wohl tatsächlich ein bisschen träumerisch unterwegs und habe den Blinker eine Ausfahrt zu früh gesetzt. Dies nahm ein anderer Teilnehmer zum Anlass, um vor mir auf die Straße zu schnicken, weil er dachte, dass ich rechts von der Hauptstraße abbiege. Was ich nicht tat. Die Bremsen von Black Beauty funktionieren übrigens und ich war auch wieder wach.
Was mich interessiert, wer würde die Schuld bekommen? Ich, weil ich den Blinker gesetzt habe? Oder der Andere, weil er sich auf meine Blinksignale nicht verlassen darf? Ich bin ja nach wie vor Benutzer der Hauptstraße, egal, welche Signale ich sende?

Wer weiß was?

Soon

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Eventuell wirst Du eine prozentuale Teilschuld dafür zugewiesen bekommen, weil Du halt falsch Signal setztest. Die Haupt-Schuld dürfte aber nach wie vor bei dem Vorfahrts-benachteiligten Verkehrsteilnehmer in dieser Situation verbleiben, da hier immer die besondere Vorsicht zur Einquerung in vorfahrtsberechtigten Verkehr gewichtet wird.

Hallo,
ich habe mal gelesen dass ein Gericht dem Kraftfahrer, der blind auf den Blinker vertraut hat, eine Teilschuld gegeben hat.
Begründung: wegen der konstanten Geschwindigkeit des Verursachers hätte er nicht darauf vertrauen dürfen.

Ich weiß allerdings nicht mehr, wer in diesem Fall auf Haupt- oder Nebenstraße fuhr und auch nicht, wie die Schuld verteilt wurde.

Gruß

Ich vermute mal, dass die Haupt-Schuld hier demjemigen Verkehrsteilnehmer aufgeschlagen wurde, der in einen vorfahrtsberechtigten Verkehrsfluss einfahren wollte.

Der gesetzte Blinker alleine garantiert noch nicht die tatsächliche Absicht des Abbiegens. Erst weitere Anzeichen, wie Verminderung der Geschwindigkeit und letztendlich eingeschlagene Räder sind klare Indikatoren. Wie der Vorredner schrieb, es würde auf eine Schuldteilung hinauslaufen, bei der der zur Vorfahrtsgewährung verpflichtete Verkehrsteilnehmer den grösseren Teil bekommen würde.

Du bekommst eine Teilschuld für die falsche Richtungswechselabsicht. Die Hauptschuld bekommt aber der nicht vorfahrtsberechtigte Fahrer.
Mir selbst ist dies passiert, bin auf der Vorfahrtsstr. gefahren, habe geblinkt zum abbiegen, dann aber den Blinker wieder zurückgesetzt. (unklare Umleitungsausschilderung). Der andere hat sich auf meinen Blinker verlassen, ist in die Vorfahrtsstraße eingefahren und mir in die Seite gekracht.

Wer sagt denn, dass du wirklich in die Straße abbiegen und nicht hinter der Straße an der Seite anhalten wolltest? Wie oft ist es gar nicht möglich, die Absicht eindeutig zu zeigen, weil man eben nicht ‚halb rechts‘ Blinken kann?

Und genau damit muss jeder rechnen. Weshalb sich NIEMAND allein auf den Blinker verlassen darf!

Deine Bremsen haben funktioniert, und das ist auch genau der Grund, warum trotzdem der Blinkende eine Teilschuld bekommen KANN - er hätte je nach Umständen den Unfall ja auch verhindern können. Den größeren Teil trägt aber der Wartepflichtige.

Ich persönlich verlasse mich nicht auf das Blinken alleine, erst wenn der andere Verkehrsteilnehmer deutlich abbremst, um abbiegen zu können, fahre ich selber an.
Evtl. wäre hier eine Teilschuld durch das falsche Blinken fällig

Es gibt hier eine Reihe von gleichlautenden Urteilen, die dem Wartepflichtigen in einem solchen Falle eben nicht von der Schuld freisprechen, oder diese herunterwichten oder diese anteilig werden lässt.

Davon abgesehen ist es eine Frage, wie das zu beweisen wäre. Hat der andere geblinkt und wenn ja von wann und wie lange? Na also.

Aber du hast Recht, vor allem wenn vorfahrtberechtigte, ganz alte Fahrzeuge mit jungen Leuten drin blinken, warte ich, bis die ganz wirklich und eindeutig abbiegen.