Hallo zusammen 
Über Antworten auf folgende Fragen würde ich mich freuen:
1.) Gibt es eine Richtlinie/Regel oder gar ein Gesetz, wonach geregelt ist, wie lange im Voraus ein Arbeitsplan (also Personaleinsatzplan) bekannt gemacht werden muss? Als Beispiel: ein Einzelhandelsgeschäft (3 fest angestellte Mitarbeiter sowie 4 Minijobber) gibt die Arbeitspläne immer Freitags für die darauffolgende Woche aus (also z.B. für die Woche vom 05.09. - 11.09. wurde der Arbeitsplan am 02.09. bekanntgegeben) - ist das rechtens? Oder besteht seitens der Mitarbeiter Anspruch darauf früher zu erfahren, wann sie eingeplant sind? Falls ja: welche Fristen sind einzuhalten?
2.) Ein Arbeitgeber hat an seine Mitarbeiter mündlich kommuniziert, dass Urlaubsanträge in schriftlicher Form (mit einem dafür vorgesehenen Formular) gestellt werden müssen und nach Bearbeitung mit einem Vermerk (genehmigt/nicht genehmigt) wieder ausgehändigt werden. Nun hat der Arbeitgeber es seit gut 1 Jahr „versäumt“ die Urlaubsanträge schriftlich zu genehmigen. Zwischenzeitlich haben schon Mitarbeiter Urlaub angetreten - allerdings sind auch noch einige Urlaubsanträge offen und die Mitarbeiter sind quasi immer im Unklaren, ob ihr Urlaubsantrag tatsächlich „in Ordnung geht“. Auch hierzu die Frage: Ist ein solches Verhalten seitens des AG rechtens? Gibt es Regelungen, die man anwenden könnte?
Besten Dank für alle Bemühungen zur Klärung dieser Fragen 
Viele Grüße,
Carmen
Hallo
1.) Gibt es eine Richtlinie/Regel oder gar ein Gesetz, wonach
geregelt ist, wie lange im Voraus ein Arbeitsplan (also
Personaleinsatzplan) bekannt gemacht werden muss? Als
Beispiel: ein Einzelhandelsgeschäft (3 fest angestellte
Mitarbeiter sowie 4 Minijobber) gibt die Arbeitspläne immer
Freitags für die darauffolgende Woche aus (also z.B. für die
Woche vom 05.09. - 11.09. wurde der Arbeitsplan am 02.09.
bekanntgegeben) - ist das rechtens? Oder besteht seitens der
Mitarbeiter Anspruch darauf früher zu erfahren, wann sie
eingeplant sind? Falls ja: welche Fristen sind einzuhalten?
Letztendlich hängt dies immer vom konkreten Einzelfall und den betrieblichen Notwendigkeiten ab. Einen Anhaltspunkt liefert uns beispielsweise der http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/__12.html (Absatz 2).
2.) Ein Arbeitgeber hat an seine Mitarbeiter mündlich
kommuniziert, dass Urlaubsanträge in schriftlicher Form (mit
einem dafür vorgesehenen Formular) gestellt werden müssen und
nach Bearbeitung mit einem Vermerk (genehmigt/nicht genehmigt)
wieder ausgehändigt werden. Nun hat der Arbeitgeber es seit
gut 1 Jahr „versäumt“ die Urlaubsanträge schriftlich zu
genehmigen. Zwischenzeitlich haben schon Mitarbeiter Urlaub
angetreten - allerdings sind auch noch einige Urlaubsanträge
offen und die Mitarbeiter sind quasi immer im Unklaren, ob ihr
Urlaubsantrag tatsächlich „in Ordnung geht“. Auch hierzu die
Frage: Ist ein solches Verhalten seitens des AG rechtens?
Auch da kommt es auf den Einzelfalle an. Zumindest ist es nicht „illegal“. Schon mal konkret nachgefragt, was jetzt mit Deinem Urlaubsantrag ist?
Gibt
es Regelungen, die man anwenden könnte?
Den Urlaub ggf per einstweiliger Verfügung sichern und/oder einklagen.
Btw dürfte bei Euch das KSchG keine Anwendung finden. Insofern sollte man zumindest sehr feinfühlig seine Rechte versuchen durchzusetzen.
Gruß,
LeoLo
Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte… PC-Problematik 
Und vor allem: DANKE schon mal!!!
Ich möchte nur kurz nachhaken:
Nach TzBfG § 12 müssten wir also spätestens Mittwochs über die Arbeitseinteilung der folgenden Woche informiert werden? Richtig verstanden?
Auf konkrete Nachfragen, was denn nun mit dem beantragten Urlaub sei, bekamen die Mitarbeiter zum Teil „lustige“ Antworten wie:
„Was? Du willst Urlaub?“
„Du kriegst keinen Urlaub“ oder ähnliches.
Lediglich auf eindringlichstes Nachbohren gab es mal eine mündliche Zusage, dass der Urlaub „in Ordnung geht“.
Das kann doch keine gängige Praxis sein, oder?
Btw dürfte bei Euch das KSchG keine Anwendung finden. Insofern
sollte man zumindest sehr feinfühlig seine Rechte versuchen
durchzusetzen.
Schon klar! Allerdings möchte man sich auch nicht alles gefallen lassen. Und insbesondere diese kurzfristigen Arbeitspläne sind wirklich blöd…
Viele Grüße,
Carmen