Vormundschaft Kinder festlegen falls man stirbt?

Hallo,

wir haben zwei Kleinkinder. Wenn mir was passiert, dann sind meine Frau und meine Kinder ausreichend finanziell abgesichert.

Das selbe gilt natürlich auch, wenn meine Frau und ich beide sterben - die Frage ist nur, was passiert mit unseren Kindern?
Meine Schwiegereltern sind noch jung und fit genug, als daß sie in so einem Fall ihre Enkel aufnehmen würden. Dies wäre auch unser Wunsch.

Sollte man das irgendwie für den Fall der Fälle schriftlich niederlegen? Wie funktioniert das dann mit dem Vermögen, welches meine Kinder aus meiner Lebensversicherung hätten? Schließlich müßten meine Schwiegereltern darauf auch zugreifen können…

Gruß,
Martin Eckel

Hallo

Sollte man das irgendwie für den Fall der Fälle schriftlich
niederlegen?

Ja, das würde ich machen, denn wer weiß ob die Kinder dann nicht vorläufig in ein Heim kämen. Ich habe auch was festgelegt, das ging sehr unkompliziert beim Jugendamt.

Die anderen Fragen kann ich dir nicht beantworten.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Martin,

Sollte man das irgendwie für den Fall der Fälle schriftlich
niederlegen?

dazu gab es mal einen Strang
/t/elternverfuegung/3279560

Wie funktioniert das dann mit dem Vermögen,
welches meine Kinder aus meiner Lebensversicherung hätten?
Schließlich müßten meine Schwiegereltern darauf auch zugreifen
können…

ich (geschieden) habe mit einem Rechtsanwalt einen Vertrag aufgesetzt, daß meine Söhne das Geld aus Lebensversicherungen und mein Haus zu einem bestimmten Stichtag ausgezahlt bzw. endgültig übertragen kriegen. Bis dahin verwalten meine Geschwister das Vermögen treuhänderisch und sind dem Jugendamt gegenüber rechenschaftspflichtig.
Analog könntest Du Deine Schwiegereltern als Treuhänder einsetzen.
Wer das Sorgerecht für die Kinder erhält, entscheidet endgültig der Vormundschaftrichter, wenn aber eine schriftliche Verfügung von Euch existiert, wird er aber häufig entsprechend urteilen, wenn keine schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Ab einem gewissen Alter bzw. wenn die Richter den Kindern eine gewisse Reife zubilligen, werden Wünsche der Kinder auch berücksichtigt.

Gandalf

Hallo,

Sollte man das irgendwie für den Fall der Fälle schriftlich
niederlegen?

Es bleibt aber trotzdem nur ein Wunsch, der zwar meistens berücksichtigt wird, aber rechtlich ohne Bedeutung ist, da man Kinder nicht vererben kann.

Gruß

Didi

Hallo Didi,

so ganz ohne Bedeutung ist das ganze rechtlich nicht - haben wegen diesem Thema schon mit dem Jugendamt gesprochen. Normaler Weise kommen die Kinder erst in ein Heim/Pflegefamilie und dann wird in der Verwandschaft rum gefragt und geschaut wer in der Lage ist die Kinder zu betreuen. Da wir unsere gesamte Sippe nicht für fähig halten haben wir jetzt mit Freunden gesprochen, die kompetent sind und unser Kind in unserem Sinne erziehen und ausbilden werden und auch das entsprechend Vermögen ordentlich verwalten können, und werden in der nächsten Zeit mal unsere Wünsche schriftlich formulieren. Dem Testament muss das Jugendamt dann tatsächlich nachgehen und nachgeben, egal was dann die Familie wünscht und interveniert. So zumindest die Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin. Sie ist auch der Ansicht, dass man so dem Amt viel Arbeit abnimmt, Streitereien in den Familien minimiert werden und auch die Möglichkeit einer falschen Entscheidung minimiert, denn schließlich wissen die Eltern am ehesten was ihr Kind kann, kennt und mag und wo das Kind liebevoll aufgenommen wird.

Gruß,
Alexandra

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Hallo,

schriftlich formulieren. Dem Testament muss das Jugendamt dann
tatsächlich nachgehen und nachgeben, egal was dann die Familie
wünscht und interveniert. So zumindest die Aussage der
zuständigen Sachbearbeiterin.

Das ist aber definitiv nicht richtig.

Die Mutter meines Kindes hat mir angedroht (nicht aus Gründen, die das Kindeswohl betreffen), die Vormundschaft nach ihrem Tod an jemanden anderen zu vererben und dies im Testament zu vermerken.

Auskunft meines Rechtsanwaltes und dem Jugendamt meiner Tochter: Dies ist absolut ohne rechtliche Wirkung. Ich, also der Vater würde laut Jugendamt als erstes geprüft, ob ich die Vormundschaft übernehmen könnte, egal, was im Testament stehe.

Gruß
Didi

Hallo Didi,

ich glaube Deine Situation und die von Martin (? dem Ursprungsposter) ist ja auch etwas anders. Beim Ursprungsposter ging’s ja drum, dass beide Elternteile tot sind UND die Schwiegereltern bereit und in der Lage sind die Kinder zu erziehen. Und in dieser Konstellation (es bleibt ja zudem noch „in der Familie“) würde ich mit dem gesunden Menschenverstand (und zugegebenermassen ohne Ahnung von der rechtlichen Sache) sagen, dass das kein Problem sein dürfte.

@Martin: ich würde in dem Fall - egal welches die richtige Anlaufstelle ist - die Schwiegereltern zu einem der Gespräche mitnehmen. Dann wird allen Fragen „wollen die das überhaupt?“ schon vorab der Wind aus den Segeln genommen.

*wink*

Petzi

Hallo Didi,

es geht wie Petzi schon sagte, um den Fall, dass beide Eltern verunglücken. So lange ein Elternteil vorhanden ist und auch in der Lage ist das Kind zu betreuen, gibt es da auch von Seiten des Jugendamtes keine Diskussionen - mit einer Ausnahme (die Vaterschaft ist nicht anerkannt bei nicht verheirateten Eltern und der Vater wohnt nicht mit Kind und Mutter zusammen)

Gruß,
Alexandra

Hallo Didi,

es geht wie Petzi schon sagte, um den Fall, dass beide Eltern
verunglücken.

Das stimmt, das habe ich nicht berücksichtigt.

Gruß
Didi

Hallo Martin,

um die ganze Sache mal juristisch fest zu machen:

§ 1693 BGB
Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern:
Sind die Eltern verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so hat das Familiengericht die im Interesse des Kindes erforderlichen Maßregeln zu treffen.

Das heisst:
Allein das Familiengericht entscheidet nach dem Tod der Eltern oder auch bei gleichzeitigem Koma oder ähnlichem, wohin die Kinder kommen.

Das Familiengericht wird das Jugendamt bitten, doch bitteschön Empfehlungen dahingehend abzugeben was mit den Kindern geschehen soll.

Der Richter entscheidet dann, wohin die Kinder kommen, euer (letzter) Wille kann dabei berücksichtigt werden.

Tatsächliche Vorgehensweise:

Eltern versterben vormittags an der Unfallstelle, beide Kinder sind in der Schule.

Die Polizei verständigt das Jugendamt, das Jugendamt versucht noch schnell bis Schulschluß ausfindig zu machen ob es nahe Verwandte (Oma, Tante ect) gibt und kontaktiert diese und versucht herauszufinden, bei wem die Kinder die nächsten Tage evtl bleiben könnten.

Manchmal bleiben die Kinder auch bei Nachbarn oder Freunden.
Bei Schulschluß sollten im Idealfall diese Leute die Kinder bereits abholen.

Sollte sich kein Freiwilliger finden, werden die Kinder in eine Bereitschaftspflege gegeben:
Das sind Familien, zumeist mit pädagogischem Hintergrund die Kinder von heute auf gleich aufnehmen.

Im Lauf der nächsten Wochen wird dann gekuckt, gibts eine Erklärung der Eltern, ist es möglich dem Wunsch der Eltern zu entsprechen?

Beispiel: 1996 legten die Eltern fest, die Kinder sollen zu Opa und Oma mütterlicherseits.

Daran wurde nie was geändert.

Opa (jetzt 88) ist aber heute 2008 nach Schlaganfall halbseitig gelähmt und voll auf die Hilfe der zwischenzeitlich 86-jährigen Oma angewiesen
Ob die einer renitenten 16-jährigen und einem computersüchtigen 14-jährigem noch gerecht werden kann?

Sollten die Kinder dann wirklich zu den Großeltern???

Heime sind immer die allerletzten Mittel, zumeist für Verhaltensauffällige (Nicht: -gestört!) Kinder die beste Alternative.

„Normale“ Kinder kommen zumeist in Pflegefamilien oder SOS-Kinderdörfer, die Heimplätze muss nämlich das Jugendamt aus eigener Tasche bezahlen und ein Heimplatz kommt leicht auf 3.000 € monatlich…
Der Aufenthalt bei einer Pflegefamilie kostet dagegen etwa 800 € monatlich…
Damit sind die Prioriäten sicherlich klar…

grüße
dragonkidd

Hallo,

zwei Fragen fallen mir bei Deinem umfassenden Posting noch ein:

„Normale“ Kinder kommen zumeist in Pflegefamilien oder
SOS-Kinderdörfer, die Heimplätze muss nämlich das Jugendamt
aus eigener Tasche bezahlen und ein Heimplatz kommt leicht auf
3.000 € monatlich…
Der Aufenthalt bei einer Pflegefamilie kostet dagegen etwa 800
€ monatlich…

  1. Würden meine Schwiegereltern auch Geld für die Aufnahme der Kinder bekommen oder gilt das bei Verwandten nicht?

  2. Würden diese Kosten (egal ob nun Heim oder Pflegefamilie) nicht aus dem Vermögen der Kinder bezahlt?

Und eine Sache noch: Was ist mit der Verwertung der Sachwerte?
Angenommen meine Frau und ich würden morgen sterben, dann würden wir einen alten Hof mitten innerhalb einer Sanierung hinterlassen.

Es wäre nun aber völlig unsinnig, diesen alten Hof brach liegen zu lassen, bis die Kinder volljährig sind und selber entscheiden können, denn bis dahin würde der Hof völlig verfallen, wenn keiner was tut.
Auf der anderen Seite ist das Haus im jetzigen Zustand sicherlich kaum vermietbar.
Demzufolge wäre meine Meinung, der Hof sollte in dem Falle verkauft werden.

Aber wer hätte sowas zu entscheiden? Wird ein Amt sich zu so einer Entscheidung kommen oder tun die lieber nichts (bevor sie etwas falsches tun)?

Gruß,
Martin

Hallo Martin,

so weit ich weiß stehen den aufnehmenden Familienmitgliedern dann die normalen Freibeträge zu, welche Ihr auch geltend machen könnt.

In Sachen Vermögenswerte kann von Euch ein Verwalter bestimmt werden - unabhängig davon, wo die Kinder dann landen. Das macht Sinn, wenn man so Objekte hat wie von Dir beschrieben und diese auch noch mit anderen Dingen quer subventioniert sind. Da muss eine Person genau wissen, wie was aufgebaut ist und welche Dinge man veräußern kann, weil sie frei sind und welche nicht, da sie irgend was anderes tragen wie z.B. Mieteinnahmen aus einer Immobilie sichern die Abtragung des Kredites und die Sanierung des Hofes. Wäre blöd dann die Wohnung zu veräußern. Bei Freunden ist der Vater sehr früh verstorben und hatte für beide Kinder einen Verwalter eingesetzt der das vorhandene Geld gut gemehrt hat. Die Auszahlung des Geldes war an bestimmte Bedingungen geknüpft - jeder musste erst eine Ausbildung machen und X Jahre arbeiten bevor man an das Geld kam etc… bis dahin haben sie aus dem Vermögen die Schule bezahlt bekommen und was man zum Leben benötigt.

Hallo,

„Normale“ Kinder kommen zumeist in Pflegefamilien oder

Nicht zwangsläufig… s. unten

SOS-Kinderdörfer, die Heimplätze muss nämlich das Jugendamt
aus eigener Tasche bezahlen und ein Heimplatz kommt leicht auf
3.000 € monatlich…

4000 € ist realistischer, wenn Du schon verallgemeinerst:wink:

Der Aufenthalt bei einer Pflegefamilie kostet dagegen etwa 800
€ monatlich…
Damit sind die Prioriäten sicherlich klar…

Nein, das ist so ausgedrückt falsch. Ob Pflegefamilie oder Heim oder ähnliche Wohnformen hängt definitiv auch von dem Alter der betroffenen Kinder ab. Ab 14 Jahren spätestens ist eine Pflegefamilie nicht mehr sinnvoll.
Renate

Hallo,

zwei Fragen fallen mir bei Deinem umfassenden Posting noch
ein:

„Normale“ Kinder kommen zumeist in Pflegefamilien oder
SOS-Kinderdörfer, die Heimplätze muss nämlich das Jugendamt
aus eigener Tasche bezahlen und ein Heimplatz kommt leicht auf
3.000 € monatlich…
Der Aufenthalt bei einer Pflegefamilie kostet dagegen etwa 800
€ monatlich…

  1. Würden meine Schwiegereltern auch Geld für die Aufnahme der
    Kinder bekommen oder gilt das bei Verwandten nicht?

Nein, bei verwandtenpflege gibt es kein Geld, Verwandte sind nach BGB verpflichtet einander Unterhalt zu gewähren

  1. Würden diese Kosten (egal ob nun Heim oder Pflegefamilie)
    nicht aus dem Vermögen der Kinder bezahlt?

Kommt darauf an, eine Berechnung wird durchgeführt, aber die Freigrenzen sind ziemlich hoch

Und eine Sache noch: Was ist mit der Verwertung der Sachwerte?
Angenommen meine Frau und ich würden morgen sterben, dann
würden wir einen alten Hof mitten innerhalb einer Sanierung
hinterlassen.

Es wäre nun aber völlig unsinnig, diesen alten Hof brach
liegen zu lassen, bis die Kinder volljährig sind und selber
entscheiden können, denn bis dahin würde der Hof völlig
verfallen, wenn keiner was tut.
Auf der anderen Seite ist das Haus im jetzigen Zustand
sicherlich kaum vermietbar.
Demzufolge wäre meine Meinung, der Hof sollte in dem Falle
verkauft werden.

Aber wer hätte sowas zu entscheiden? Wird ein Amt sich zu so
einer Entscheidung kommen oder tun die lieber nichts (bevor
sie etwas falsches tun)?

Für die Kinder wird vom Familiengericht ein sog. „Ergänzungspfleger“ bestellt, der kümmert sich um solche Sachen, ggfs in Zusammenarbeit mit den weiteren Verwandten, bevor aber wirklich was versilbert wird, muss nochmals das Gericht entscheiden.
Geldanlagen sind nur „mündelsicher“ möglich, also Aktienfonds oder Zertifikate wären nicht möglich.
Kosten für die Kinder entstehen dabei nicht

grüße
dragonkidd

Gruß,
Martin

Hallo,

und mein Haus zu einem bestimmten Stichtag ausgezahlt bzw.
endgültig übertragen kriegen. Bis dahin verwalten meine
Geschwister das Vermögen treuhänderisch und sind dem Jugendamt
gegenüber rechenschaftspflichtig.

Nein, dem Gericht!
Gruß
Renate

Hallo Renate,

Bis dahin verwalten meine
Geschwister das Vermögen treuhänderisch und sind dem Jugendamt
gegenüber rechenschaftspflichtig.

Nein, dem Gericht!

mein Anwalt sprach zwar vom Jugendamt, aber seis drum, die Treuhänder sind auf alle Fälle einer öffentlichen Stelle gegenüber rechenschaftspflichtig und müssen bei Nachfrage Rede und Antwort stehen, was mit dem Geld geschehen ist.

Gandalf