Hallo Martin,
um die ganze Sache mal juristisch fest zu machen:
§ 1693 BGB
Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern:
Sind die Eltern verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so hat das Familiengericht die im Interesse des Kindes erforderlichen Maßregeln zu treffen.
Das heisst:
Allein das Familiengericht entscheidet nach dem Tod der Eltern oder auch bei gleichzeitigem Koma oder ähnlichem, wohin die Kinder kommen.
Das Familiengericht wird das Jugendamt bitten, doch bitteschön Empfehlungen dahingehend abzugeben was mit den Kindern geschehen soll.
Der Richter entscheidet dann, wohin die Kinder kommen, euer (letzter) Wille kann dabei berücksichtigt werden.
Tatsächliche Vorgehensweise:
Eltern versterben vormittags an der Unfallstelle, beide Kinder sind in der Schule.
Die Polizei verständigt das Jugendamt, das Jugendamt versucht noch schnell bis Schulschluß ausfindig zu machen ob es nahe Verwandte (Oma, Tante ect) gibt und kontaktiert diese und versucht herauszufinden, bei wem die Kinder die nächsten Tage evtl bleiben könnten.
Manchmal bleiben die Kinder auch bei Nachbarn oder Freunden.
Bei Schulschluß sollten im Idealfall diese Leute die Kinder bereits abholen.
Sollte sich kein Freiwilliger finden, werden die Kinder in eine Bereitschaftspflege gegeben:
Das sind Familien, zumeist mit pädagogischem Hintergrund die Kinder von heute auf gleich aufnehmen.
Im Lauf der nächsten Wochen wird dann gekuckt, gibts eine Erklärung der Eltern, ist es möglich dem Wunsch der Eltern zu entsprechen?
Beispiel: 1996 legten die Eltern fest, die Kinder sollen zu Opa und Oma mütterlicherseits.
Daran wurde nie was geändert.
Opa (jetzt 88) ist aber heute 2008 nach Schlaganfall halbseitig gelähmt und voll auf die Hilfe der zwischenzeitlich 86-jährigen Oma angewiesen
Ob die einer renitenten 16-jährigen und einem computersüchtigen 14-jährigem noch gerecht werden kann?
Sollten die Kinder dann wirklich zu den Großeltern???
Heime sind immer die allerletzten Mittel, zumeist für Verhaltensauffällige (Nicht: -gestört!) Kinder die beste Alternative.
„Normale“ Kinder kommen zumeist in Pflegefamilien oder SOS-Kinderdörfer, die Heimplätze muss nämlich das Jugendamt aus eigener Tasche bezahlen und ein Heimplatz kommt leicht auf 3.000 € monatlich…
Der Aufenthalt bei einer Pflegefamilie kostet dagegen etwa 800 € monatlich…
Damit sind die Prioriäten sicherlich klar…
grüße
dragonkidd