Vorrausetzung?

Hallo:
Schönes Wochenende Allen.
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

Eine kleine Frage:

Wenn man das Vergehen von Jemandem, Unrecht von diesem Jemanden, in einer Zeitung veröffentlichen will, muss man gegen den Täter erst einmal eine Strafanzeige erstatten?
Ist die Strafanzeige eine Vorrausetzung für die Veröffentlichung in den Medien?

Kurz zum Hintergrund: man hat Übergriffe von diesem Täter erfahren und will diese Übergriffe in den Medien veröffentlichen.

Danke im Voraus
Gruß

Hallo Sven_Woop,

hm…

gilt in Deutschland nicht die „Unschuldsvermutung“?!?

Trotz „Pressefreiheit“ kann so etwas sehr sehr schnell nach hinten losgehen.

Fraglich ob ein Redakteur das überhaupt veröffentlichen würde.

LG MrMOON

Hallo MrMOON:

Deswegen die Frage, ob eine Strafanzeige Vorrausetzung für eine Veröffentlichung ist?

Die Antowrt war die Wiederholung der Frage :smile:
Gruss

Sven

Hallo du,

in welchem Zusammenhang sollte eine „Strafanzeige“ mit dem Recht auf eine „Veröffentlichung“ sein?!?

  • wenn IRGENDJEMAND davon gehört haben soll, das „jemand“ eine Straftat begangen haben soll - so ist dieser „jemand“ trotzdem (noch) UNSCHULDIG

  • wenn gegen „jemanden“ ein Strafverfahren eingeleitet wird - so ist dieser „jemand“ trotzdem (noch) UNSCHULDIG

Erst wenn „jemand“ RECHTSKRÄFTIG verurteilt ist, dann ist dieser „jemand“ SCHULDIG.

Und jetzt blätter mal durch Tageszeitungen, Zeitschriften, Magazine usw.

Warum wohl steht dort so oft sowas wie „Heinz G. aus K. …“?

und nicht „Max Muster aus Daheimhausen …“

MrMOON

Hallo:
Danke für Antwort.
Alle die Opfer des Missbrauchs durch katholische Kirche könnten ihre Schicksale veröffentlichen. Wie ist es dort? Waren die Täter alle verurteilt? Waren die Täter vor den Artikeln in Zeitungen angezeigt?
Wie ist es mit eidesstattlicher Erklärung? Gilt diese Erklärung als Grundlage für Veröffentlichung?
Gruss

Huhu,

Erst einmal wird sicher nicht geschrieben „XY hat dasunddas gemacht“ sondern „Xy wird zur Last gelegt…“
Es ist also eine Frage der Formulierung. Es sind schon Medien wegen ganz anderen Sachen erfolgreich verklagt worden (man denke an die Frau, die TV Total erfolgreich verklagt hat, wegen eines Witzes…oder google mal „verklagt Zeitung“).
Von daher bezweifle ich, dass ein Redakteur überhaupt einen solchen Beitrag annimmt - und sei es nur im Anzeigenteil unter „Sonstiges“.

Die von dir angesprochenen Misbrauchsfälle sind, je nach Prominenz des Beschuldigten, eher von „öffentlichen“ Interesse.
Das sieht man im Moment ganz gut: Mixa wird von vorn bis hinten auseinander genommen. Mir fällt so spontan aber kein Name eines anderen Beschuldigten ein (als es zu Anschuldigungen in meiner Gegend kam, wurden überhaupt keine Namen genannt, obschon es hier so klein ist, dass sowieso jeder weiß, um wen es ging - zur Not mit ein wenig Recherche). Weil die nicht so hohe Tiere sind und die Konsumenten damit nicht zu „schocken“ sind.

Wenn ich das richtig verstanden habe, verletzten die Medien in dem Moment ihren sich selbst aufgelegten Kodex, keine vollen Namen zu nennen. Verpflichtend ist das aber nicht. Je unseriöser die Zeitung, desto voller der Name des Schulattentäters.
Zu der Sache mit dem öffentliche Interesse passt auch das Beispiel Andreas Türck gut. Es ist was Reißerisches damit zu machen, dass ein Prominenter im Verdacht der Vergewaltigung steht. Den Freispruch habe ich nur mal zufällig bei wikipedia entdeckt, da war das öffentliche Interesse nicht mehr groß genug.

Ergänzung
Eben beim googlen von „verklagt Zeitung“ gefunden:

Aus diesem Forum ein Beispiel anders herum: /t/zeitung-verklagen/1282892

Hallo LadyLockenlicht:
Danke für Antworten.
Es ist sxueller Übergriff und Täter steht auch einwenig in der Öffentlichkeit.
Ich bin selber ratlos.
Vielleicht würde eine Strafanzeige gegen Täter die Zeitung in die Lage versetzen, von der Sache überhaupt zu berichten.
Die Verantwortung könnte man selber tragen.
Gruss
Sven.

Eben beim googlen von „verklagt Zeitung“ gefunden:

Aus diesem Forum ein Beispiel anders herum:
/t/zeitung-verklagen/1282892

Hallo Sven,

mir schießt so einiges durch den Kopf…

Worin besteht dein „großes“ Interesse an der Veröffentlichung?

  • bist du selbst Opfer
  • kennst du das/die Opfer persönlich
  • möchtest du jemanden denunzieren

Ich persönlich bin ja der Meinung, das insbesondere Gewaltverbrechen, mit der größtmöglichen Härte unseres Rechtssystems bestraft werden - bis hinauf zur lebenslangen Sicherheitsverwahrung. ABER dies ist die Aufgabe der Gerichte.

Dir Rate ich, schreib auf, was du weißt - übersende es an verschiedene Medien und überlass DENEN, was sie veröffentlichen - als außenstehender hast du eh keinen Einfluss, was veröffentlicht wird.

LG MrMOON

Hallo MrMOON:
Danke für Antwort.
Ja, ich bin mit den Opfern sehr nah.
Diese sexuellen Übergriffe waren die ersten Erfahrungen dieser Art für Opfer.
Das Opfer war in Abhängigkeit zu Täter und musste wegen der eigentlichen Sache immer wieder zu Täter. Das hat zur Folge, dass das Opfer jahrelang keine Luft zu Atemn hatte.
Gruss
Sven.

VORaussetzung
Da tun einem ja die Augen weh! Und niemand korrigiert es (bislang)! *schüttel*

„Voraussetzung“ hat wie „voraus“ mit „raus“ nichts zu tun. Es wird übrigens korrekterweise auf der ERSTEN Silbe betont und „vor-aus“, nicht „vo-raus“ ausgesprochen.

Wir leben hier doch nicht im „Kontinen-Tal“!!! :wink:

Falsch! VORAUSsetzung OwT

Dann würde…
…auch das Wort „voraus“ (gesprochen „vor-aus“ und nicht vo-raus!) auf der zweiten Silbe „aus“ betont werden müssen: „vor-AUS“. Ich denke gerade an „volle Fahrt vor-AUS“. Dann muß es aber auch „im vor-AUS“ heißen.

Die falsche Schreibweise mit dem Doppel-R (und die vielen Wiederholungen desselben) deuten jedenfalls darauf hin, daß die Schreiber alle „vo-raus“ sagen. Und das ist definitiv falsch und das mußte HIER, da der Fehler auftritt, mal gesagt werden!

Vorausetzung Berichterstattung über Straftaten
Ein Strafantrag ist keine notwendige Voraussetzung für die Berichterstattung über den Verdacht gegen eine Person, eine mögliche Straftat begangen zu haben.

Bei einer solchen Berichterstattung ist jedoch im Vorhinein abzuwägen, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Berichterstattung besteht oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt werden kann. Dem Informationsanspruch der Presse tritt das ebenfalls grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Verdächtigen gegenüber, in das durch eine Berichterstattung über den Verdacht einer Straftat unter Nennung seines Namens eingegriffen wird.

Besonders zu beachten ist bei dieser Abwägung die Unschuldsvermutung und die Gefahr einer Vorverurteilung in der Öffentlichkei. Jedoch können sich überwiegenden Gründe für das Informationsinteresse der Öffentlichkeit daraus ergeben, dass der Verdächtigte als absolute Person der Zeitgeschichte in einem herausgehoben öffentlichen Interesse steht und diesem eine bedeutende Straftat zur Last gelegt wird.

Häufig erfolgt eine solche Berichterstattung erst nach Stellung eines Strafantrages oder Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, weil die Berichterstattung und die berichtenten Informationen auf dem in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG verfassungsrechtlich verankert Auskunftsanspruch der Berichtenden gegenüber den Ermittlungsbehörden beruht, bei dessen Erfüllung die o.g. Abwägung erfolgt.

Hallo R.Bischoff:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Viele Grüsse