Hallo, ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen.
Ein Freund kam heute zu mir meinte er hätte eine Wohnung kaufen wollen. Kaufpreis 100.000€. Der Makler hatte ihn sehr stark gedrängt sofort zum Notar zu gehen und nicht erst die Finanzierungsbestätigung abzuwarten. Kam mir schon sehr merkwürdig vor. Dann erzählt er mir das von ihm verlangt wurde, um sich die Wohnung zu sicher bzw. zu reservieren, ein Schriftstück vom Makler zu unterschreiben indem er sich verpflichtet 1% der Courtage sofort zu zahlen, anscheinend als Deposit also Vorauszahlung. Dies soll zur Sicherheit des Maklers und des Verkäufers dienen, sozusagen als Verbindliche Kaufzusage. Der Makler hatte noch gemeint das wenn der vertrag nicht zustande kommen sollte er die 1190€ wieder zurück bekommen würde und falls alles klappt mit dem Vertrag er natürlich nur noch eine Provisionsrechnung abzüglich dieses geldes bekommen würde.
Was macht das für einen SINN??? Kauft er nicht gibts geld zurück dann hätten sie es auch gleich lassen können. Ist so etwas überhaupt zulässig??? meiner INfo nach nicht…
hoffe Ihr könnt mir hier behilflich sein. schon mal danke im voraus.
Hallo Spagallo,
diese Vorgehensweise ist absolut unüblich. Da wir Vertragsfreiheit in Deutschland haben, ist sie aber aus meiner Sicht auch nicht ungesetzlich.
Mein Rat: Auf keinen Fall vor Beurkundung zahlen und nicht vor Finanzierungsbestätigung beurkunden. Ein Maklerlohn ist nach dem BGB ein Erfolgslohn.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien
Das hatte ich ihm so auch geraten. bin selbst auch makler aber noch relativ frisch in der branche da ich mich vorher hauptsächlich im bereich finanzierungen betätigt habe. daher war ich mir auch nicht sicher und habe ihm davon abgeraten. er hat jedoch dieses schreiben schon unterschrieben und ist denke ich jetzt dazu verpflichtet diese 1% zu bezahlen…
Das ist eher ungewöhnlich und man muß sich darauf nicht einlassen. Eine freie Vereinbarung über diesen Punkt ist jedoch möglich.
FFE
Das ist eher ungewöhnlich und man muß sich darauf nicht
einlassen. Eine freie Vereinbarung über diesen Punkt ist
jedoch möglich.
FFE
Besteht jetzt noch die Möglichkeit, trotz bereits unterschriebenem Dokument, von dieser Vereinbarung abstand zu nehmen und sich darauf zu berufen das Makler auf Erfolgsbasis arbeiten und ihre courtage erst bei Notar vertrag zusteht?
Das ist eher ungewöhnlich und man muß sich darauf nicht
einlassen. Eine freie Vereinbarung über diesen Punkt ist jedoch möglich.
FFE
Besteht jetzt noch die Möglichkeit, trotz bereits
unterschriebenem Dokument, von dieser Vereinbarung abstand zu
nehmen und sich darauf zu berufen das Makler auf Erfolgsbasis
arbeiten und ihre courtage erst bei Notar vertrag zusteht?
Kann ich rechtlich nicht beurteilen.
Da der Makler aber nur an einem Abschluß interessiert sein kann und ohne Erfolg die Rückzahlung leistet würde ich die Zahlung unter einem Vorwand hinauszögern. Sollte dann mit einer anderweitigen Objektvergabe gedroht werden, müssen Sie selbst entscheiden, ob das die Sache Wert ist.
FFE
Hallo,
Reservierungsgebühren können bei stark begehrten Immobilien anfallen. Diese soll Spassreservierungen verhindern, die unnötig den Objektverkauf blockieren. Eine Gebühr in dieser Höhe ist jedoch nicht üblich, außer im Luxussegment. Zum Notartermin drängen lassen ohne Finanzierungszusage ist unseriös und spricht eher dafür, daß der Makler sein Objekt schwer los wird. Ist die Reservierungsgebühr bezahlt, so wird sie nicht zurückerstattet, da sie Eigentümer und Makler für der Zeitverlust entschädigt. Andernfalls würde die erhebung wirklich keinen Sinn ergeben.
Gruß
E.Loesche
Einige Makler spielen mit den Kunden und nehmen eine Reservierungsgebühr. Da aber ein Immobilienkaufvertrag nur beim Notar abgeschlossen werden kann, ist diese Reservierung von keiner Seite rechtsverbindlich und somit eigentlich überflüssig.
Vielleicht sollte noch einmal ein Gutachter eingeschaltet werden, um den Kaufpreis und die Immobilie zu überprüfen: www.der-Hausinspektor.de
Auf keinen Fall den Notarvertrag unterschreiben, bevor die Finanzierung nicht geklärt ist!
Weitere Tipps: www.immobilienkauftipps.de
MfG
Jens Gause
Hallo,
- Natürlich ist dies zulässig.
- Vordergründig macht das keinen Sinn.
- Man weiß nicht, was der Freund genau unterschrieben hat.
- Durch die kaufzusage werden kosten generiert:
Notar macht z. B. Vertragsentwurf nicht gratis.
Inserat wird aus Zeitung genommen,muss ggf. Wieder neu geschaltet werden.
Diesem Geld möchte der Makler wahrscheinlich nicht hinterherrennen. Ist von meiner Seite aber nur eine Vermutung.
Gruß n.
Eine Reservierung ist normal und zulässig. In dieser versichert der Makler, dass er für eine gewisse Zeit die Wohnung nicht mehr anbietet. Die Reservierungszeit beträgt normalerweise 2 Wochen. In dieser Zeit wird der Notarvertrag vorbereitet und der zukünftige Käufer kann seine Finanzierung abklären.
Eine Reservierungsgebühr in Höhe von 1 % ist auch in Ordnung und wird auf die zu zahlende Provision angerechnet.
Die Rückzahlung erfolgt aber nur, wenn der Verkäufer nicht an den Interessenten verkaufen will. Sollte der Käufer nicht finanzierbar sein oder aus anderen Gründen nicht den Kaufvertrag unterschreiben wollen, verliert er die Reservierungsgebühr.
MfG Roland Ritt
Hallo,
das ist ein absolut unseriöses und unübliches
Geschäftsgebahren. Darauf würde ich micht nicht einlassen. Bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt sollte die Finanzierung stehen.
Gruß
WoBo
Hallo. Machbar ist fast alles, was nicht geen das Gesetz verstösst. Die geschilderte Abwicklung ist jedoch im höchsten Maße unseriös. Ich würde mich auf so etwas nicht einlassen, zumal ein Kaufvertrag im Immobilienbereich erst durch einen Notarvertrag besiegelt ist. Üblicherweise ist die Leistung durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages erbracht. Alles davor ist Risiko des Maklers. Zudem muss der Käufer den Kaufvertragsentwurf mindestens 14 Tage in Händen halten bevor er zum Notar geht, damit er in der Lage ist diesen ausführlich zu prüfen und gegebenenfalls einzelne Punkte zu klären. Fazit: Ich würde keine Vorauszahlung leisten. Viele Grüße A. Frank