Vorstand neutral?

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe, Sie können uns einen Tipp geben.
Mein Vater ist Mitglied in einer Jagdgenossenachaft.
Der Verein besteht aus den vorgeschriebenen 7 Mitgliedern.
3 Mitglieder sind im Verein, weil ihnen die Flächen, die bejagt werden gehören, zwei sind Jäger + zwei die Ehefrauen der Jäger.
Der Konflikt besteht darin, dass die Jäger, während sie ihrem Hobby im Wald nachgehen, einiges kaputt machen.
Es hat aber nie Sinn, das auf den Sitzungen anzusprechen, weil die Ehefrauen der „Kaputtmacher“ im Vorstand sind.
Mein Vater ärgert sich total. (Die beiden anderen Waldbesitzer wollen Konflikten aus dem Weg gehen).

Der langen Rede kurzer Sinn: Sind solche Interessenkonflikte im Vereinsrecht behandelt?
Ist doch eigentlich klar, dass die Lebensgefährten für ihren Partner sprechen.

Eigentlich sollte der Vorstand den bei der Jagd entstandenen Schaden aufnehmen und einen Schlichtungsvorschlag machen.

Wir würden uns über eine Antwort sehr freuen.
Vielleicht läßt sich unser spezielles Vereinsproblem auf andere Situationen übertragen?

Ich wüßte gerne, wo ich mich im internet informieren kann.

Schöne Grüße
Sigrid

das ist keine vereinsrechtliche, sondern jagdrechtliche Frage.

Liebe Sigrid,
was sagt denn eure Satzung zu Schäden durch Mitglieder? Niemand muss hinnehmen, dass sein Eigentum beschädigt wird, nur weil er Mitglied eines Vereines ist.
Das Vereinsrecht regelt keine Konflikte. Was ein Verein zu tun und zu lassen hat, wird durch die Satzug und die Mitgliederversammlung bestimmt. Das muss dann der Vorstand umsetzen. Insofern bleibt eigentlich nur die Frage, welche Meinung in der MV die Mehrheit hat und wen die MV zum Vorstand wählt. Es entscheidet - ganz demokratisch - die MV (sofern die Satzung nichts anderes bestimmt). Bei insgesamt 7 Personen, von denen 4 (vielleicht) einer Meinung sind, haben die restlichen 3 wenig Chancen auf Umsetzung ihrer anderen Interessen.
Nicht immer ist aber tatsächlich die Meinung vorhanden, die vermutet wird. Wer weiß, ob nicht doch mit dem Ziel des friedlichen Miteinanders eine Lösung des Problems herbeigeführt werden könnte. Konflikte sollten immer (friedlich) besprochen werden - ohne Verwürfe wie z.B. „ihr macht ja immer“. Manchmal überzeugen durchaus auch gute Argumente, wenn sie sachlich vorgetragen werden oder die Formulierung des Konfliktes als Fragestellung kommt: „Ich weiß gar nicht mehr, wie ich mit den Schäden im Wald umgehen soll?“ o.ä. Außerdem sollte man Schäden schriftlich konkretisieren. z.B: Am, um, ist durch(das Tun), der und der Sachschaden entstanden. Nach erster Schätzung des Revierförsters(?) beläuft sich die Schadenssumme auf… €. Und dann die Frage an alle Beteiligten: „was soll ich jetzt damit machen?“
Ansonsten bliebe nur der Austritt aus dem Verein oder die Zugewinnung weiterer Mitglieder, um andere Mehrheiten herzustellen.
Beste Grüße, Daniela Weber

Liebe Sigrid,
Danke für Ihre Anfrage, die nur auf dem ersten Blick einfach erscheint, aber in Wahrheit recht komplex ist. Ich benötige daher etwas Zeit und bitte Sie, sich deshalb noch etwas zu gedulden. Vielen Dank und
herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo Manfred,

Danke für die schnelle Anwort.
Ja-hat natürlich Zeit.
Ich habe heute zwei Expertenmeinungen erhalten. Beide gehen sehr auseinander.
Der eine meint dazu nur „das ist Jagdrecht“ - die andere „Diplomatie“ und „Mehrheitsverhältnisse im Verein ändern“.

Beides ist natürlich klar.
Der Schaden wird am Ende auch finanzell reguliert. Das sind ja zivielrechtliche Fragen.

Ich hab´s etwas ungenau beschrieben.
Es geht vielmer darum, dass der Vorstand schlechtes Verhalten toleriert - und diese Dinge immer wieder passieren. Mit Geld können Schäden in der Natur ja nicht wieder gut gemacht werden.

Die Kernfrage ist einfach, ob ein Vorstand Neutralität wahren muss, oder ob sich ein Paar aufteilen kann: „Ich bin der Nutznießer- du machst den Vorstand“.

Ich freue mich auf Ihre Antwort. Hoffe, die Frage präziese gestellt zu haben.

Schöne Pfingsttage!

Sigrid

Liebe Sigrid,

da die Jagdgenossenschaft nur so wenige Mitglieder hat, ist dieser Konflikt wohl kaum zu lösen, zumal die „Verursacher“ bzw. deren Angehörige die Mehrheit (4 Personen) stellen.
Im Vereinsrecht (BGB) gibt es zwar die Bestimmung, dass ein Vereinsmitglied/Vorstand in Rechtsgeschäften, die ihn selbst betreffen, nicht abstimmen kann; diese Regelung lässt sich aber nur schwer auf euren Fall übertragen, da kein Rechtsgeschäft vorgenommen wird.
Außerdem haben Vereine meist mehr Mitglieder, so dass dann die Möglichkeit besteht, einen „parteiischen“ Vorstand abzuwählen.

Deinem Vater bleibt bei der geschilderten Situation nur, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten und seine Flächen „mitzunehmen“ und anderweitig zu verpachten.

Den beiden Jägern wäre damit die Möglichkeit genommen, auf den Flächen deines Vaters Schaden anzurichten.

Gruß
B. Kaufmann

Gemäß § 34 BGB ist das Stmmrecht bei Interessenkonflikten ausgeschlossen. Das gilt allerdings nicht für nahe Verwandte, wäre hier aber natürlich zumindest juristisch fraglich.
Im vorliegenden Fall ergäbe sich aber trotzdem eine knappe Mehrheit für die Eigentümer, weil ggf. nur die beiden Ehefrauen mitstimmen dürften. Wobei das moralisch auf jeden Fall verwerflich ist, denn das Ergebnis beinflußt ja auch u.U. die Vermögenslage der Frauen.
Vielleicht hätten sich die drei Eigentümer auf eine derartige Konstellation besser nicht eingelassen.
Im Zweifel bleibt natürlich der „normale“ Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB.

Beste Grüße

Detlef Oeffner

Hallo Herr Oeffner,

Danke für Ihre Antwort.
Von allen, die ich bekommen habe, die informativste.
Der Schaden wird ja am Ende reguliert, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Aber ein Baum muss ja seine Höhe erstmal bekomen. Er ist eben mehr Wert, als der Holzpreis. Man hätte ihn ja noch ein paar Jahre stehen gelassen.
Wir haben beschlossen, aus diesem Verein auszutreten und unsere Flächen neu zu verpachten.
Mich hat sehr interessiert, ob Vereinsvorsitzende tatsächlich so handeln dürfen.

Schöne Pfingstfeiertage
Topi

Hallo B. Kaufmann,

Danke für die Mail.
Ja- genau so haben wir uns entschieden. Man möchte sich ja nicht ewig ärgern.
Sie haben das Problem verstanden. - Denke mir, dass Sie mit der Materie vertraut sind.

Schöne Pfingsten
Sigrid

Liebe Sigrid,

da die Jagdgenossenschaft nur so wenige Mitglieder hat, ist
dieser Konflikt wohl kaum zu lösen, zumal die „Verursacher“
bzw. deren Angehörige die Mehrheit (4 Personen) stellen.
Im Vereinsrecht (BGB) gibt es zwar die Bestimmung, dass ein
Vereinsmitglied/Vorstand in Rechtsgeschäften, die ihn selbst
betreffen, nicht abstimmen kann; diese Regelung lässt sich
aber nur schwer auf euren Fall übertragen, da kein
Rechtsgeschäft vorgenommen wird.
Außerdem haben Vereine meist mehr Mitglieder, so dass dann die
Möglichkeit besteht, einen „parteiischen“ Vorstand abzuwählen.

Deinem Vater bleibt bei der geschilderten Situation nur, aus
der Jagdgenossenschaft auszutreten und seine Flächen
„mitzunehmen“ und anderweitig zu verpachten.

Den beiden Jägern wäre damit die Möglichkeit genommen, auf den
Flächen deines Vaters Schaden anzurichten.

Gruß
B. Kaufmann

Liebe Daniela,

Danke für die ausführliche Mail. Habe mich sehr gefreut.
Wir haben das Problem schon hin und her gewendet und halten es für das Beste, aus dem Verein auszutreten.
Uns fehlen Zeit und Kraft, den Verein „umzukrempeln“.

Schöne Pfingsten!
Sigrid

das ist keine vereinsrechtliche, sondern jagdrechtliche Frage.

Hallo Frank Richter,

jagdrechtlich ist die Sache klar. Wir ärgern uns über den Verein.

Aber da ist jetzt gerade eine Entscheidung gefallen.

Schöne Pfingsttage

Sigrid Lemm