Vorstellungstermine während eines Arbeitsverhältni

Hallo zusammen,

keine Ahnung ob ich jetzt wirklich im zum Thema passenden Brett bin aber vielleicht kann mir hier doch jemand helfen.

…folgende Situation:
Nachdem ich von meinem Arbeitgeber die betriebsbedingte Kündigung erhalten habe war ich für einige Wochen arbeitslos, bin aber inzwischen durch Eigenbemühungen wieder beschäftigt. Ich habe zahlreiche Bewerbungen geschrieben, wobei auf eine davon bereits am darauffolgenden Tag reagiert wurde und ich nach 2 Tagen den Vertrag in der Tasche hatte. Dabei handelt es sich um einen auf ein halbes Jahr befristeten Vertrag mit wenig berauschender Entlohnung, aus der „Notlage Arbeitslosigkeit“ heraus habe ich natürlich sofort zugesagt.
Nun kommen so nach und nach die Reaktionen auf die übrigen Bewerbungen, zu größtenteils besseren Konditionen, natürlich allesamt weit entfernt von meinem derzeitigen Arbeitsort, teilweise im Ausland und teils auch mit der Bedingung einige Tage zur Probe zu arbeiten.

Mein Problem dabei:
Mein derzeitiges Arbeitsverhältnis besteht gerade mal 2 Wochen, womit sich die Frage nach freien Tagen bzw. Urlaub erübrigt. Wie kann ich also die Termine bzw. Tage, ohne einen „erschlichenen“ Krankenschein und ohne meine Absichten preis zu geben, wahrnehmen??

Im Nachhinein bin ich mir durchaus bewusst daß ich vorschnell gehandelt habe und mir eine gewisse Bedenkzeit hätten erbitten sollen aber die Aussicht einen sicheren und gut bezahlten Job wegen Terminproblemen sausen zu lassen bereitet mir doch arge Bauchschmerzen.

Was kann ich jetzt tun ohne eine Krankheit zu erfinden bzw. meinem Arbeitgeber vorschnell meine Absichten zu eröffnen??

So kurios das alles klingen mag, das macht mir echte Zukunftsängste.

Vielen Dank schon im Vorraus für alle brauchbaren Hinweise,

MfG, Peter

Hallo Peter

Den Spatz in der Hand würde ich nicht riskieren und versuchen, die
Vorstellungsgespräche auf Abende und Wochenenden zu legen. In
ungekündigter Stellung wirst Du kaum auf grosses Verständnis Deines
Arbeitgebers hoffen können.

Viel Glück!
Heinz

hallo
du schreibst, dass der vertrag auf ein halbes jahr befristet ist…wie groß sind deine chancen, dass dein arbeitnehmer dich übernehmen will? wenn diese chancen kaum bestehen hat er bestimmt , angesichts der arbeitsmarktlage, verständnis für deine bemühungen. allerdings würde ich versuchen soviel termine wie möglich auf einen haufen , sprich in eine woche zu legen, um die zeit möglichst gut zu nutzen.
wie steht es eigentlich mit probezeit? du könntest kündigen, dann wirst du aber vom aa gesperrt…
sollte er dich nicht zu den bewerbungsgesprächen lassen, würd ich mal zum aa gehen und fragen, wie du dich verhalten sollt. die wollen nämlich auch ncih, dass du in 6 mon da wieder auf der matte stehst…
liebe grüße und viel erfolg
pinky

Hallo Peter,

das ist ja ne doofe Situation… Trotzdem scheint mir hier nur zu helfen, den Stier bei den Hörnern zu packen. Sprich, rede mal mit Scheffe/Personaler, wie denn Deine Chancen stehen nach Ende der Befristung übernommen zu werden.

Sagen die „zu 99% nicht“ sollten sie alles Verständnis der Welt haben, wenn Du einzelne Tage wegen Vorstellungsgesprächen frei haben möchtest. Wobei ich hier nicht auf Urlaub pochen würde, sondern eher auf Deals. Sprich, Du arbeitest die Zeit (z.B. am Wochenende oder am Abend) ein und bekommst dafür unter der Woche (bei weiterer Anreise Montag bzw. Freitag) frei. Und dass Du die Vorstellungstermine nicht auf just die Tage legst, wo in Deiner Firma die wichitgen Meetings anstehen ist eh klar, gelle? Und vielleicht kannst Du zumindest die Termine bei den Firmen in der Nähe eher auf den Abend/Mittagszeit/früher Morgen legen?

Räumt man Dir ne Chance ein, übernommen zu werden musst Dir halt überlegen wie hoch Du pokern willst :wink: Aber dann wäre man ja auch tendenziell mal zufrieden mit Dir und gewährt Dir sicherlich auch den einen oder anderen Tag Urlaub oder Gleitzeit. Kommt natürlich drauf an, wie interessiert Scheffe ist. (Kleine Anekdote am Rande: Petzi hat über 4 Monate täglich von 8-22 Uhr gearbeitet und sich deshalb da und dort beworben. Es kam wie’s kommen musste zum Vorstellungsgespräch. Darum also Klein-Petzi zu Scheffe hin und wegen „persönlicher Dinge“ um einen Tag Zeitausgleich gebeten. Worauf Scheffe meinte „aber nicht dass Sie sich woanders bewerben“. Ich ahne bis heute nicht, ob er wirklich Lunte gerochen hat oder ob das nur dummes Geschwätz war. Von der Kündigung war er dann zumindest ordentlich überrascht :wink:)

So kurios das alles klingen mag, das macht mir echte
Zukunftsängste.

Das wiederum find ich nun überhaupt nicht kurios sondern völlig verständlich!

*wink* und ich drück Dir alle Pfoten!

Petzi

Ehrlich sein oder krank…
Hallo Peter,
also wenn Dein jetziger Arbeitsplatz auf ein halbes Jahr befristet ist und schlecht entlohnt, muß es auch Deinem Arbeitgebereinleuchten, dass Du dort nicht verharren willst. Ich würde Dir empfehlen, bei Deinem Chef diplomatisch um Urlaub zu bitten für die Vorstellungstermine.

Falls Du schon vorher weißt, dass Dir diese ehrliche Ansage nur Ärger bringt, weil Dein Chef komisch ist, dann bleibt ja noch die Alternative mit dem gelben Schein.

Mach Dir dann aber nicht so schlechtes Gewissen, du genießt ja nicht die Sonne und bist faul, sondern arbeitest dann ja quasi auch. Es ist eben grad nicht so einfach.

Viel Glück
Bernadette

Lieber Mod, ich bitte um Löschung dieser Anstiftung zu einer Straftat und entsprechender Bearbeitung meines Beitrags.

Hallo Bernadette

Falls Du schon vorher weißt, dass Dir diese ehrliche Ansage
nur Ärger bringt, weil Dein Chef komisch ist, dann bleibt ja
noch die Alternative mit dem gelben Schein.

Mach Dir dann aber nicht so schlechtes Gewissen, du genießt ja
nicht die Sonne und bist faul, sondern arbeitest dann ja quasi
auch.

Dieser Rat gehört zu dem Dümmsten was ich je gelesen habe!!!

Mach Du, Bernadette, dir doch auch einfach kein schlechtes Gewissen, wenn Du zu einer Straftat anstiftest und Peter im schlimmsten Falle vor allem das Folgende erwartet:
fristlose Kü, eine Sperre beim Bezug des ALG, ein schlechtes Zeugnis, dauerhaft erschwerte Bewerbungsbemühungen, Schadensersatzforderungen des AG, Zahlung einer evtl Vertragsstrafe, Strafverfahren, Verurteilung, und was ich auf die Schnelle noch vergessen haben könnte.

Falls Du denkst, daß sei alles wirres irreales Gewäsch von mir, dann überleg doch einfach mal, ob es (nebst der komischen Zufälle, die da immer mal passieren) wirklich ausgeschlossen ist, daß ein potentieller neuer AG nicht doch auf die Idee kommen könnte, beim aktuellen AG anzurufen, um die Qualität des Bewerbers aus erster Hand zu verifizieren…???

A: „Hallo Herr Müller. Ihr AN hat sich gestern bei uns vorgestellt und ich wollte mal fragen, ob…“
B: „Gestern? Aha, das ist ja interessant, da hat er sich nämlich kurzfristig krankgemeldet…“
A: „Oh, ein faules Ei also? Dann hat sich das für uns auch schon erledigt.“
B: „Ach, wären Sie so nett, mir eben ein Fax zu schicken, in dem Sie mir bestätigen, daß der AN gestern von x - y Uhr bei Ihnen war?“
A: „Klar, geht in 5 Minuten raus.“
B: „Danke“
A: „Gern geschehen, viel Erfolg noch.“
B: „Auf Wiederhören.“
A: „Auf Wiederhören.“

Aber sicher bist Du gerne bereit, für allen Schaden aufzukommen, der Peter entstehen könnte, wenn … na Du weißt schon …???

Du solltest Dich schämen.

Gruß,
LeoLo

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Hallo

Wie kann ich also die Termine bzw. Tage, ohne einen
„erschlichenen“ Krankenschein und ohne meine Absichten preis
zu geben, wahrnehmen??

Kurz und knapp: gar nicht.

Vier Wochen vor Ablauf der Befristung dürfte ein recht auf Freistellung ggf auch gerichtlich durchsetzbar sein. Vorher ist da ehrlich nix zu holen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ohne in diesem Bereich Erfahrung zu haben, aber kann man nicht einfach Urlaub einreichen?

Viele Grüße

Dennis

Hallo

ohne in diesem Bereich Erfahrung zu haben, aber kann man nicht
einfach Urlaub einreichen?

Er ist je erst seit 2 Wochen da. Da hat er noch nicht einmal Urlaub erworben. Und selbst wenn schon ein Teilurlaub erworben wurde, so ist es zumindest strittig, ob bei der Urlaubsgewährung die Wartezeit bevorzugt werden muß. In einem unbefristeten AV müßte man über die Urlaubsgewährung nicht streiten, denn ein rechtlicher Anspruch wäre erst nach 6 Monaten gegeben. Die Befristung macht es hier ein wenig interpretationsfreudiger. Meines Erachtens kann der AG aber zudem auch sicher betriebliche Argumente konstruieren, die ihn im Streitfalle vor Gericht gut aussehen lassen werden.

Gruß,
LeoLo

danke für die Aufklärung! (o.w.T.m.G.)
Viele Grüße

Dennis